Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2018-08-21
Letzte Aktualisierung 2026-07-24
Status Aufgehoben · 2019-02-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 499
Änderungshistorie JSON API
21.

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 über die Veröffentlichung der Fundstelle der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und die Liste von Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU, ABl. Nr. L 266 vom 17.10.2017 S. 19.

22.

Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652, ABl. Nr. L 2023/2413 vom 31.10.2023, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 41 vom 22.02.2022 S. 37.

23.

Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, ABl. Nr. L 111 vom 25.04.2019 S. 59.

24.

Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, ABl. Nr. L 151 vom 07.06.2019 S. 70.

25.

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 („elektronische Formulare – eForms“), ABl. Nr. L 272 vom 25.10.2019 S. 7, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2884, ABl. Nr. L 2023/2884 vom 21.12.2023.

26.

Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), ABl. Nr. L 258 vom 20.07.2021 S. 1.

27.

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/418 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU auf nicht-kommerzielle Busverkehrsdienste in österreichischen Regionen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV), ABl. Nr. L 85 vom 14.03.2022 S. 119.

28.

Verordnung (EU) 2022/1031 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI), ABl. Nr. L 173 vom 30.06.2022 S. 1.

29.

Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2022 S. 33.

30.

Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen, ABl. Nr. L 315 vom 07.12.2022 S. 44.

31.

Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen, ABl. Nr. L 330 vom 23.12.2022 S. 1.

32.

Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen, ABl. Nr. L 132 vom 17.05.2023 S. 21.

33.

Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG, ABl. Nr. L 191 vom 28.07.2023 S. 1, zuletzt geändert durch die (EU) 2025/1561 in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht, ABl. Nr. L 2025/1561 vom 30.07.2025, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 2025/90794 vom 08.10.2025.

34.

Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955, ABl. Nr. L 231 vom 20.09.2023 S. 1.

35.

Verordnung (EU) 2023/2675 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer, ABl. Nr. L 2023/2675 vom 07.12.2023, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 2024/90409 vom 10.07.2024.

36.

Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG, ABl. Nr. L 2024/1203 vom 30.04.2024.

37.

Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859, ABl. Nr. L 2024/1760 vom 05.07.2024.

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang I

Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177

NACE1,2
ABSCHNITT F BAUGEWERBE CPV Code
Abteilung Gruppe Klasse Gegenstand Bemerkungen
45 Baugewerbe Diese Abteilung umfasst: – Neubau, Renovierung und gewöhnliche Instandsetzung 45000000
45.1 Vorbereitende Baustellenarbeiten 45100000
45.11 Abbruch von Gebäuden, Erdbewegungsarbeiten Diese Klasse umfasst: – Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken – Aufräumen von Baustellen – Erdbewegungen: Ausschachtung, Erdauffüllung, Einebnung und Planierung von Baugelände, Grabenaushub, Felsabbau, Sprengen usw. – Erschließung von Lagerstätten – Auffahren von Grubenbauen, Abräumen des Deckgebirges und andere Aus- und Vorrichtungsarbeiten Diese Klasse umfasst ferner: – Baustellenentwässerung – Entwässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen 45110000
45.12 Test- und Suchbohrung Diese Klasse umfasst: – Test-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische oder ähnliche Zwecke. Diese Klasse umfasst nicht: – Erdöl- und Erdgasbohrungen zu Förderzwecken (s. 11.20) – Brunnenbau (s. 45.25) – Schachtbau (s. 45.25) – Exploration von Erdöl- und Erdgasfeldern, geophysikalische, geologische und seismische Messungen (s. 74.20) 45120000
45.2 Hoch- und Tiefbau 45200000
45.21 Hochbau, Brücken- und Tunnelbau uÄ Diese Klasse umfasst: – Errichtung von Gebäuden aller Art, Errichtung von Brücken, Tunneln uÄ – Brücken (einschließlich für Hochstraßen), Viadukte, Tunnel und Unterführungen – Rohrfernleitungen, Fernmelde- und Energieübertragungsleitungen – städtische Rohrleitungs- und Kabelnetze – dazugehörige Arbeiten – Herstellung von Fertigteilbauten aus Beton auf der Baustelle Diese Klasse umfasst nicht: – Erbringung von Dienstleistungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung (s. 11.20) – Errichtung vollständiger Fertigteilbauten aus selbst gefertigten Teilen, soweit nicht aus Beton (s. Abteilungen 20, 26 und 28) – Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Sporthallen und anderen Sportanlagen (ohne Gebäude) (s. 45.23) – Bauinstallation (s. 45.3) – sonstiges Baugewerbe (s. 45.4) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20) – Projektleitung (s. 74.20) 45210000 außer: -45213316 45220000 45231000 45232000
45.22 Dachdeckerei, Abdichtung und Zimmerei/ Zimmermeister Diese Klasse umfasst: – Errichtung von Dächern – Dachdeckung – Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit 45261000
45.23 Straßenbau und Eisenbahnoberbau Diese Klasse umfasst: – Bau von Autobahnen, Straßen und Wegen – Bau von Bahnverkehrsstrecken – Bau von Rollbahnen – Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Tennis- und Golfplätzen (ohne Gebäude) – Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen Diese Klasse umfasst nicht: – Vorbereitende Erdbewegungen (s. 45.11) 45212212 und DA03 45230000 ausgenommen: -45231000 -45232000 -45234115
45.24 Wasserbau Diese Klasse umfasst: – Bau von: – Wasserstraßen, Häfen (einschließlich Jachthäfen), Flussbauten, Schleusen usw. – Talsperren und Deichen – Nassbaggerei – Unterwasserarbeiten 45240000
45.25 Spezialbau und sonstiger Tiefbau Diese Klasse umfasst: – spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern: – Herstellen von Fundamenten einschließlich Pfahlgründung – Brunnen- und Schachtbau – Montage von fremdbezogenen Stahlelementen – Eisenbiegerei – Mauer- und Pflasterarbeiten – Auf- und Abbau von Gerüsten und beweglichen Arbeitsbühnen einschließlich deren Vermietung – Schornstein-/Rauchfangs-, Feuerungs- und Industrieofenbau Diese Klasse umfasst nicht: – Vermietung von Gerüsten ohne Auf- und Abbau (s. 71.32) 45250000 45262000
45.3 Bauinstallation 45300000
45.31 Elektroinstallation Diese Klasse umfasst: – Installation oder Einbau in Gebäuden und anderen Bauwerken von: – elektrischen Leitungen und Armaturen – Kommunikationssystemen – Elektroheizungen – Rundfunk- und Fernsehantennen (für Wohngebäude) – Feuermeldeanlagen – Einbruchsicherungen – Aufzügen und Rolltreppen – Blitzableitern usw. 45213316 45310000 außer: -45316000
45.32 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Diese Klasse umfasst: – Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung in Gebäuden und anderen Bauwerken Diese Klasse umfasst nicht: – Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit (s. 45.22) 45320000
45.33 Klempnerei/ Installateur, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation Diese Klasse umfasst: – Installation oder Einbau in Gebäuden und anderen Bauwerken von: – Sanitäranlagen sowie Ausführung von Klempner-/Installateurarbeiten – Gasarmaturen – Geräten und Leitungen für Heizungs-, Lüftungs-, Kühl- und Klimaanlagen – Sprinkleranlagen Diese Klasse umfasst nicht: – Installation von Elektroheizungen (s. 45.31) 45330000
45.34 Sonstige Bauinstallation Diese Klasse umfasst: – Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen und Häfen – Installation von Ausrüstungen und Befestigungselementen a.n.g. in Gebäuden und anderen Bauwerken 45234115 45316000 45340000
45.4 Sonstiger Ausbau 45400000
45.41 Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei Diese Klasse umfasst: – Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten einschließlich damit verbundener Lattenschalung in und an Gebäuden und anderen Bauwerken 45410000
45.42 Bautischlerei und schlosserei Diese Klasse umfasst: – Einbau von fremdbezogenen Türen, Toren, Fenstern, Rahmen und Zargen, Einbauküchen, Treppen, Ladeneinrichtungen uÄ aus Holz oder anderem Material – Einbau von Decken, Wandvertäfelungen, beweglichen Trennwänden uÄ Innenausbauarbeiten Diese Klasse umfasst nicht: – Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden (s. 45.43) 45420000
45.43 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei/ Tapezierer, Raumausstattung Diese Klasse umfasst: – Verlegen von: – Fußboden und Wandfliesen oder –platten aus Keramik, Beton oder Stein – Parkett- und anderen Holzböden – Teppich- und Bodenbelägen aus Linoleum – auch aus Kautschuk oder Kunststoff – Terrazzo-, Marmor-, Granit- oder SchieferBoden oder –Wandbelägen – Tapeten 45430000
45.44 Maler- und Glasergewerbe/ Maler und Anstreicher, Glaser Diese Klasse umfasst: – Innen- und Außenanstrich von Gebäuden – Anstrich von Hoch- und Tiefbauten – Ausführung von Glaserarbeiten einschließlich Einbau von Glasverkleidungen, Spiegeln usw. Diese Klasse umfasst nicht: – Fenstereinbau (s. 45.42) 45440000
45.45 Sonstiger Ausbau a.n.g. Diese Klasse umfasst: – Einbau von Swimmingpools – Fassadenreinigung – Sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten a.n.g. Diese Klasse umfasst nicht: – Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 74.70) 45212212 und DA04 45450000
45.5 Vermietung von Baumaschinen und geräten mit Bedienungspersonal 45500000
45.50 Vermietung von Baumaschinen und geräten mit Bedienungspersonal Diese Klasse umfasst nicht: – Vermietung von Baumaschinen und geräten ohne Bedienungspersonal (s. 71.32) 45500000

1 Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und NACE gilt die CPVNomenklatur.

2 Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24.10.1990 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1.

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang II

Bauaufträge nach § 4 Abs. 2 und 3

Errichtung von Krankenhäusern
Sportanlagen
Erholungsanlagen
Freizeitanlagen
Schulen und Hochschulen
Verwaltungsgebäuden

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang III

Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

1.

Bundeskanzleramt

2.

Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport

3.

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

4.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

5.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

6.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

7.

Bundesministerium für Finanzen

8.

Bundesministerium für Inneres

9.

Bundesministerium für Landesverteidigung**)

10.

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

11.

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

12.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

13.

AIT Austrian Institute of Technology GmbH

14.

Bundesbeschaffung Ges. m. b. H.

15.

Bundesrechenzentrum Ges. m. b. H

*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.

**)Vgl. dazu die Warenliste in Anhang IV.

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang III

Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

1.

Bundeskanzleramt

2.

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

3.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

4.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

5.

Bundesministerium für Bildung

6.

Bundesministerium für Finanzen

7.

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

8.

Bundesministerium für Inneres

9.

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

10.

Bundesministerium für Justiz

11.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

12.

Bundesministerium für Landesverteidigung**)

13.

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

14.

AIT Austrian Institute of Technology GmbH

15.

Bundesbeschaffung GmbH.

16.

Bundesrechenzentrum GmbH

*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.

**) Vgl. dazu die Warenliste in Anhang IV.

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang IV

Verzeichnis der in § 12 Abs. 1 Z 1 genannten Waren im Bereich der Verteidigung*)

Die Klassifikation der Warenbereiche erfolgt gemäß dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren.

Kapitel 25: Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
Kapitel 26: Metallurgische Erze sowie Schlacken und Aschen
Kapitel 27: Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse ausgenommen: aus 27.10: Spezialtreibstoffe
Kapitel 28: Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, radioaktiven Elementen, Metallen der seltenen Erden und Isotopen ausgenommen:
aus 28.09 aus 28.13 aus 28.14 aus 28.28 aus 28.32 aus 28.39 aus 28.50 aus 28.51 aus 28.54 Sprengstoffe Sprengstoffe Tränengas Sprengstoffe Sprengstoffe Sprengstoffe Toxikologische Erzeugnisse Toxikologische Erzeugnisse Sprengstoffe
Kapitel 29: Organische chemische Erzeugnisse ausgenommen:
aus 29.03 aus 29.04 aus 29.07 aus 29.08 aus 29.11 aus 29.12 aus 29.13 aus 29.14 aus 29.15 aus 29.21 aus 29.22 aus 29.23 aus 29.26 aus 29.27 aus 29.29 Sprengstoffe Sprengstoffe Sprengstoffe Sprengstoffe Sprengstoffe Sprengstoffe Toxikologische Erzeugnisse Toxikologische Erzeugnisse Toxikologische Erzeugnisse Toxikologische Erzeugnisse Toxikologische Erzeugnisse Toxikologische Erzeugnisse Sprengstoffe Toxikologische Erzeugnisse Sprengstoffe
Kapitel 30: Pharmazeutische Erzeugnisse
Kapitel 31: Düngemittel
Kapitel 32: Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Farben, Anstrichfarben; Lacke und Färbemittel; Kitte; Tinten
Kapitel 33: Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel
Kapitel 34: Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen und „Dentalwachs“
Kapitel 35: Eiweißstoffe; Klebstoffe; Enzyme
Kapitel 37: Erzeugnisse zu photographischen und kinematographischen Zwecken
Kapitel 38: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie ausgenommen:
aus 38.19 Toxikologische Erzeugnisse
Kapitel 39: Kunststoffe, Zelluloseäther und –ester, künstliche Resinoide und Waren daraus ausgenommen:
aus 39.03 Sprengstoffe
Kapitel 40: Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis) und Kautschukwaren ausgenommen:
aus 40.11 kugelsichere Reifen
Kapitel 41: Häute und Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
Kapitel 42: Lederwaren, Sattlerwaren, Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse, Waren aus Därmen
Kapitel 43: Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus
Kapitel 44: Holz, Holzkohle und Holzwaren
Kapitel 45: Kork und Korkwaren
Kapitel 46: Flechtwaren und Korbmacherwaren
Kapitel 47: Ausgangsstoffe für die Papierherstellung
Kapitel 48: Papier und Pappe, Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
Kapitel 49: Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des graphischen Gewerbes
Kapitel 65: Kopfbedeckungen und Teile davon
Kapitel 66: Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon
Kapitel 67: Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
Kapitel 68: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
Kapitel 69: Keramische Waren
Kapitel 70: Glas und Glaswaren
Kapitel 71: Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine und dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen, Waren daraus; Phantasieschmuck
Kapitel 73: Eisen und Stahl und Waren daraus
Kapitel 74: Kupfer und Waren daraus
Kapitel 75: Nickel und Waren daraus
Kapitel 76: Aluminium und Waren daraus
Kapitel 77: Magnesium und Beryllium und Waren daraus
Kapitel 78: Blei und Waren daraus
Kapitel 79: Zink und Waren daraus
Kapitel 80: Zinn und Waren daraus
Kapitel 81: Andere unedle Metalle und Waren daraus
Kapitel 82: Werkzeuge, Messerschmiedewaren und Essbestecke aus unedlen Metallen ausgenommen:
aus 82.05 aus 82.07 Werkzeuge
Werkzeugteile
Kapitel 83: Verschiedene Waren aus unedlen Metallen
Kapitel 84: Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte und Teile davon ausgenommen:
aus 84.06 aus 84.08 aus 84.45 aus 84.53 aus 84.55 aus 84.59 Motoren Andere Triebwerke Maschinen Automatische Datenverarbeitungsmaschinen Teile für Maschinen der TarifNr. 84.53 Kernreaktoren
Kapitel 85: Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte und Teile davon ausgenommen:
aus 85.13 Telekommunikationsausrüstung
aus 85.15 Sendegeräte
Kapitel 86: Schienenfahrzeuge, ortsfestes Gleismaterial, nicht elektrische mechanische Signalvorrichtungen für Verkehrswege ausgenommen:
aus 86.02 aus 86.03 aus 86.05 aus 86.06 aus 86.07 gepanzerte Lokomotiven, elektrisch andere gepanzerte Lokomotiven gepanzerte Wagen Werkstattwagen Wagen
Kapitel 87: Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge ausgenommen:
aus 87.01 aus 87.02 aus 87.03 aus 87.08 aus 87.09 aus 87.14 Zugmaschinen Militärfahrzeuge Abschleppwagen Panzer und andere gepanzerte Fahrzeuge Krafträder Anhänger
Kapitel 89: Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen ausgenommen:
aus 89.01A Kriegsschiffe
Kapitel 90: Optische, photographische und kinematographische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, apparate und geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte ausgenommen:
aus 90.05 aus 90.11 aus 90.13 aus 90.14 aus 90.17 aus 90.18 aus 90.19 aus 90.20 aus 90.28 Ferngläser Mikroskope Verschiedene Instrumente, Laser Entfernungsmesser Medizinische Instrumente Apparate und Geräte für Mechanotherapie Orthopädische Apparate Röntgenapparate und geräte Elektrische oder elektronische Messinstrumente
Kapitel 91: Uhrmacherwaren
Kapitel 92: Musikinstrumente, Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Bild- und Tonwiedergabegeräte für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Instrumente und Geräte
Kapitel 94: Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren ausgenommen:
aus 94.01A Sitze für Luftfahrzeuge
Kapitel 95: Bearbeitete Schnitz- und Formstoffe, Waren aus Schnitz- und Formstoffen
Kapitel 96: Besen, Bürsten, Pinsel, Puderquasten und Siebwaren
Kapitel 98: Verschiedene Waren

*) Vgl. dazu die Warenliste in Anhang I, Nummer 3 des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, ABl. Nr. L 336 vom 23.12.1994 S. 273.

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang V

Anforderungen an die Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Prüfanträgen sowie Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Die Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen, von Prüfanträgen sowie Plänen und Entwürfen bei Wettbewerben müssen mittels geeigneter technischer Mittel und entsprechender Verfahren gewährleisten, dass

1.

der Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Einganges der Angebote, der Teilnahmeanträge, der Prüfanträge und der Wettbewerbsarbeiten genau bestimmt werden kann,

2.

es als sicher gelten kann, dass niemand vor den festgesetzten Terminen Zugang zu den gemäß den vorliegenden Anforderungen übermittelten Daten haben kann,

3.

die Zeitpunkte der Öffnung der eingegangenen Daten ausschließlich von den ermächtigten Personen festgelegt oder geändert werden können,

4.

in den verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens nur die ermächtigten Personen Zugang zu allen vorgelegten Daten – bzw. zu einem Teil dieser Daten – haben,

5.

nur die ermächtigten Personen Zugang zu den übermittelten Daten, und zwar erst nach dem festgesetzten Zeitpunkt, gewähren dürfen,

6.

die eingegangenen und gemäß den vorliegenden Anforderungen geöffneten Angaben ausschließlich den zur Kenntnisnahme ermächtigten Personen zugänglich bleiben und

7.

es bei einem Verstoß oder versuchten Verstoß gegen die Zugangsverbote oder -bedingungen gemäß den Z 2 bis 6 als sicher gelten kann, dass sich der Verstoß oder versuchte Verstoß eindeutig aufdecken lässt.

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang VI

In die Bekanntmachung gemäß § 56 und in die Bekanntgabe gemäß § 61 aufzunehmende Angaben

TEIL A

In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Vorinformationen in einem Beschafferprofil aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

3.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist oder vorgesehen werden kann.

4.

CPV-Codes.

5.

Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“.

6.

Datum der Absendung der Bekanntmachung der Vorinformation im Beschafferprofil.

TEIL B

In der Vorinformation aufzuführende Angaben

I. Obligatorische Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Ausschreibungsunterlagen abgerufen werden können.

3.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

4.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist oder vorgesehen werden kann.

5.

CPV-Codes. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

6.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

7.

Kurzbeschreibung der Beschaffung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge beziehungsweise Wert der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.

8.

Wenn die Vorinformation nicht als Bekanntmachung dient, voraussichtlicher Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für den (die) in der Vorinformation genannten Auftrag (Aufträge).

9.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

10.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

11.

Hinweis darauf, ob der Auftrag unter das GPA fällt oder nicht.

II. Zu erteilende zusätzliche Auskünfte, wenn die Vorinformation als Bekanntmachung dient

1.

Hinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem öffentlichen Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag (den Aufträgen) bekunden sollten.

2.

Art des Vergabeverfahrens (nichtoffene Verfahren, ob mit oder ohne dynamisches Beschaffungssystem, oder Verhandlungsverfahren).

3.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird;

b)

ein dynamisches Beschaffungssystem zum Einsatz kommt.

4.

Soweit bereits bekannt, Zeitrahmen für die Bereitstellung der Produkte beziehungsweise die Ausführung der Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags.

5.

Soweit bereits bekannt, Teilnahmebedingungen, einschließlich

a)

gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist, oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf;

b)

gegebenenfalls Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist;

c)

einer Kurzbeschreibung der Eignungskriterien.

6.

Soweit bereits bekannt, Kurzbeschreibung der Zuschlagskriterien.

7.

Soweit bereits bekannt, geschätzte Gesamtgrößenordnung des (der) Auftrags (Aufträge); bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

8.

Fristen für den Eingang der Interessenbekundungen.

9.

Anschrift, an die die Interessenbekundungen zu richten sind.

10.

Sprache oder Sprachen, in denen die Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote abzugeben sind.

11.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine elektronische Einreichung der Angebote oder Anträge auf Teilnahme gefordert beziehungsweise akzeptiert wird;

b)

Aufträge elektronisch erteilt werden;

c)

die Rechnungstellung elektronisch erfolgt;

d)

die Zahlung elektronisch erfolgt.

12.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

13.

Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

TEIL C

In der Auftragsbekanntmachung aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Ausschreibungsunterlagen abgerufen werden können.

3.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

4.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

5.

CPV-Codes. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

6.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

7.

Beschreibung der Beschaffung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.

8.

Geschätzte Gesamtgrößenordnung des (der) Auftrags (Aufträge); bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

9.

Zulässigkeit oder Verbot von Änderungsvorschlägen.

10.

Zeitrahmen für die Bereitstellung beziehungsweise Ausführung der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags.

11.

Bei Rahmenvereinbarungen Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, gegebenenfalls unter Angabe der Gründe für eine etwaige Laufzeit von mehr als vier Jahren. Soweit möglich, Angabe des Werts oder der Größenordnung und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge sowie gegebenenfalls vorgeschlagene Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmer.

12.

Bei einem dynamischen Beschaffungssystem Angabe der vorgesehenen Dauer des Bestehens dieses Systems. Soweit möglich, Angabe des Werts oder der Größenordnung und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.

13.

Teilnahmebedingungen, darunter

a)

gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist, oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf;

b)

gegebenenfalls Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist; Hinweis auf die entsprechende Rechts- oder Verwaltungsvorschrift;

c)

Liste und Kurzbeschreibung der die persönliche Lage der Unternehmer betreffenden Kriterien, die zu ihrem Ausschluss führen können, sowie der Eignungskriterien; etwaige einzuhaltende Mindeststandards; Angabe der Informationserfordernisse (Eigenerklärungen, Unterlagen).

14.

Art des Vergabeverfahrens; gegebenenfalls Rechtfertigungsgründe für ein beschleunigtes Verfahren (für offene und nichtoffene Verfahren und Verhandlungsverfahren).

15.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird;

b)

ein dynamisches Beschaffungssystem zum Einsatz kommt;

c)

eine elektronische Auktion stattfindet (bei offenen oder nichtoffenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren).

16.

Falls der Auftrag in mehrere Lose unterteilt ist, Angabe, ob die Möglichkeit besteht, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen; Angabe einer etwaigen Begrenzung der Zahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können. Wird ein Auftrag nicht in Lose aufgeteilt, Angabe der Gründe hierfür, es sei denn, dass diese Information im Vergabevermerk enthalten ist.

17.

Für nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, den wettbewerblichen Dialog oder Innovationspartnerschaften, falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots, zu Verhandlungen oder zum Dialog aufgefordert werden sollen, zu verringern: Mindestanzahl und gegebenenfalls auch Höchstanzahl der Bewerber und objektive Kriterien für die Auswahl der jeweiligen Bewerber.

18.

Bei einem Verhandlungsverfahren, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft gegebenenfalls Angabe, dass das Verfahren in aufeinander folgenden Etappen abgewickelt wird, um die Zahl der zu verhandelnden Angebote beziehungsweise der zu erörternden Lösungen schrittweise zu verringern.

19.

Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.

20.

Zuschlagskriterien: Sofern nicht das erfolgreiche Angebot allein aufgrund des Preises ermittelt wird, geht, müssen das Kostenmodell oder die Kriterien für das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot sowie deren Gewichtung genannt werden, falls sie nicht in den Spezifikationen beziehungsweise im Fall des wettbewerblichen Dialogs in der Beschreibung enthalten sind.

21.

Frist für den Eingang der Angebote (offenes Verfahren) oder der Teilnahmeanträge (nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, dynamische Beschaffungssysteme, wettbewerbliche Dialoge, Innovationspartnerschaften).

22.

Anschrift, an die die Angebote beziehungsweise Teilnahmeanträge zu richten sind.

23.

Bei offenen Verfahren:

a)

Bindefrist;

b)

Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote;

c)

Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen.

24.

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge abzufassen sind.

25.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine elektronische Einreichung der Angebote oder Anträge auf Teilnahme akzeptiert wird;

b)

Aufträge elektronisch erteilt werden;

c)

eine elektronische Rechnungstellung akzeptiert wird;

d)

die Zahlung elektronisch erfolgt.

26.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

27.

Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

28.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für den (die) bekanntgegebenen Auftrag (Aufträge) relevant sind.

29.

Bei wiederkehrenden Aufträgen Angaben zum geplanten Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen.

30.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

31.

Hinweis darauf, ob der Auftrag unter das GPA fällt oder nicht.

32.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL D

In der Vergabebekanntmachung aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

3.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

4.

CPV-Codes.

5.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

6.

Beschreibung der Beschaffung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.

7.

Art des Vergabeverfahrens; im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung Begründung.

8.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde;

b)

ein dynamisches Beschaffungssystem zum Einsatz gekommen ist.

9.

Bei der Vergabe des Auftrags beziehungsweise der Aufträge angewandtes Kostenmodell oder angewandte Zuschlagskriterien. Gegebenenfalls Angabe, ob eine elektronische Auktion stattgefunden hat (bei offenen oder nichtoffenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren).

10.

Datum des Abschlusses des Auftrags (der Aufträge) im Anschluss an dessen (deren) Vergabe beziehungsweise Datum der Rahmenvereinbarung(en) im Anschluss an die Entscheidung über deren Abschluss.

11.

Anzahl der für jede Vergabe eingegangenen Angebote, darunter

a)

Anzahl der Angebote kleiner und mittlerer Unternehmen,

b)

Anzahl der Angebote aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem Drittland,

c)

Anzahl der elektronisch übermittelten Angebote.

12.

Für jede Zuschlagerteilung Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) erfolgreichen Bieters (Bieter), darunter

a)

Angabe, ob der erfolgreiche Bieter ein kleines oder mittleres Unternehmen ist,

b)

Angabe, ob der Auftrag an eine Gruppe von Unternehmern (gemeinsames Unternehmen, Konsortium oder andere) vergeben wurde.

13.

Wert des (der) erfolgreichen Angebots (Angebote) oder das höchste und das niedrigste Angebot, die bei der Vergabe berücksichtigt wurden.

14.

Gegebenenfalls für jede Zuschlagserteilung Wert und Teil des Auftrags, der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird.

15.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

16.

Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für die Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

17.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für den (die) bekanntgegebenen Auftrag (Aufträge) relevant sind.

18.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

19.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL E

In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Wettbewerbsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Wettbewerbsunterlagen abgerufen werden können.

3.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

4.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

5.

CPV-Codes. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

6.

Beschreibung der Hauptmerkmale des Projekts.

7.

Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.

8.

Art des Wettbewerbs (offen oder nichtoffen).

9.

Bei einem offenen Wettbewerb Frist für die Einreichung von Projekten.

10.

Bei einem nichtoffenen Wettbewerb:

a)

gewünschte Teilnehmerzahl;

b)

gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer;

c)

Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer;

d)

Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge.

11.

Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.

12.

Kriterien für die Bewertung der Projekte.

13.

Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den öffentlichen Auftraggeber bindend ist.

14.

Gegebenenfalls Angabe der an alle Teilnehmer zu leistenden Zahlungen.

15.

Angabe, ob die Aufträge im Anschluss an den Wettbewerb an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben werden können oder nicht.

16.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

17.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL F

In Bekanntmachungen über die Ergebnisse eines Wettbewerbs aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

3.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

4.

CPV-Codes.

5.

Beschreibung der Hauptmerkmale des Projekts.

6.

Wert der Preise.

7.

Art des Wettbewerbs (offen oder nichtoffen).

8.

Kriterien für die Bewertung der Projekte.

9.

Datum der Entscheidung des Preisgerichts.

10.

Anzahl der Teilnehmer

a)

Anzahl der Teilnehmer, bei denen es sich um KMU handelt;

b)

Anzahl der ausländischen Teilnehmer.

11.

Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Gewinners (der Gewinner) des Wettbewerbs und Angabe dazu, ob es sich beim Gewinner (den Gewinnern) um kleine und mittlere Unternehmen handelt.

12.

Angaben darüber, ob der Wettbewerb mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

13.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für das (die) bekanntgegebene(n) Projekt (Projekte) relevant sind.

14.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

15.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL G

In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

CPV-Codes.

3.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

4.

Beschreibung des Auftrags vor und nach der Änderung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge beziehungsweise Wert der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.

5.

Die etwaige durch die Änderung bedingte Preiserhöhung.

6.

Beschreibung der Umstände, die die Änderung erforderlich gemacht haben.

7.

Tag der Entscheidung über die Auftragsvergabe.

8.

Gegebenenfalls Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) neuen Unternehmer(s).

9.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

10.

Name und Anschrift der Aufsichtsstelle und der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle. Genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

11.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für den (die) bekanntgegebenen Auftrag (Aufträge) relevant sind.

12.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

13.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL H

In Bekanntmachungen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.

2.

NUTS-Code für die Hauptbaustelle bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort bei Lieferungen und Dienstleistungen.

3.

Kurzbeschreibung des betreffenden Auftrags einschließlich der CPV-Codes.

4.

Teilnahmebedingungen, darunter gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf, und gegebenenfalls Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.

5.

Frist(en) für die Kontaktierung des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf die Teilnahme.

6.

Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale des Vergabeverfahrens.

TEIL I

In Vorinformationen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.

2.

Kurzbeschreibung des betreffenden Auftrags einschließlich des geschätzten Gesamtwerts des Auftrags und der beziehungsweise der Code(s) der CPV-Nomenklatur.

3.

Soweit bereits bekannt:

a)

NUTS-Code für die Hauptbaustelle bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort bei Lieferungen und Dienstleistungen.

b)

Zeitrahmen für die Bereitstellung der Lieferungen beziehungsweise die Ausführung der Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags.

c)

Teilnahmebedingungen, darunter gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist, oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf, und gegebenenfalls Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.

d)

Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale des Vergabeverfahrens.

4.

Hinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem öffentlichen Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag (den Aufträgen) mitteilen müssen, sowie Angabe der Frist für den Eingang der Interessenbekundungen sowie der Anschrift, an die die Interessenbekundungen zu richten sind.

TEIL J

In Bekanntmachungen über die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.

2.

Kurzbeschreibung des betreffenden Auftrags einschließlich der Nummer(n) der CPV-Nomenklatur.

3.

NUTS-Code für die Hauptbaustelle bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort bei Lieferungen und Dienstleistungen.

4.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

5.

Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).

6.

Für jeden vergebenen Auftrag Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) erfolgreichen Unternehmer(s).

7.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang VII

Vorgaben für die Veröffentlichung

1.Veröffentlichung der Bekanntmachungen

a)

Die Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Sie werden gemäß den folgenden Bestimmungen veröffentlicht:

aa) Die Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen oder im Fall der Vorinformation bzw. einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung in einem Beschafferprofil vom Auftraggeber veröffentlicht.

bb) Der Auftraggeber kann alle Bekanntmachungen im Internet in einem „Beschafferprofil“ gemäß Z 2 lit. b veröffentlichen.

cc) Das Amt für Veröffentlichungen stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.

2.Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

a)

Der Auftraggeber veröffentlicht die Ausschreibung vollständig im Internet, sofern nicht ein Sonderfall gemäß den §§ 89 Abs. 3 bzw. 260 Abs. 3 vorliegt.

b)

Das Beschafferprofil kann Vorinformationen, regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachungen, Angaben über laufende Ausschreibungen, geplante Aufträge, vergebene Aufträge, widerrufene Verfahren sowie alle sonstigen Informationen von allgemeinem Interesse wie Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Postanschrift und E-Mail-Adresse enthalten. Das Beschafferprofil kann ferner Bekanntmachungen im Wege einer Vorinformation bzw. einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung enthalten.

3.Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.europa.eu“ abrufbar.

Abkürzung

BVergG 2018

Anhang VIII

Kerndaten

1.

Abschnitt

Kerndaten für die Bekanntmachung

1.

Kerndaten für die Bekanntmachung einer Vorinformation, einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung oder des Bestehens eines Prüfsystems

a)

Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in dem entsprechenden Kerndatenfeld anzugeben)

b)

Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

c)

Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

d)

Angabe, ob die Vorinformation für die Verkürzung der Angebotsfrist genutzt wird

e)

Angabe, ob die Vorinformation, regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung oder die Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems als Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe eines Auftrages verwendet wird (gilt als Aufforderung zur Mitteilung des Interesses)

f)

Angabe, ob Angebote in elektronischer Form zu übermitteln sind (auch bei teilweise elektronischer Angebotsabgabe zu bejahen)

g)

gegebenenfalls URL auf Kommunikationsplattform

h)

URL auf Ausschreibungsunterlagen oder auf Informationen, wie Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden (soweit bekannt)

i)

CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

j)

CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

k)

Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

l)

Bezeichnung des Auftrages

m)

Kurze Beschreibung des Auftrages

n)

NUTS Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

o)

Bei Vorinformation oder regelmäßiger nichtverbindlicher Bekanntmachung: Angabe, ob Auftrag in Lose aufgeteilt wird

p)

Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)

q)

Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

r)

Endzeitpunkt des dynamischen Beschaffungssystems bzw. des Prüfsystems (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)

s)

Angabe des geplanten Ausführungsbeginns (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)

t)

Angabe, ob der Auftrag Unternehmen gemäß den §§ 23 bzw. 196 vorbehalten ist bzw. gemäß dieser Bestimmung im Rahmen von Programmen mit geschützten Beschäftigungsverhältnissen zu erbringen ist

u)

Angabe, ob am Vergabeverfahren über einen besonderen Dienstleistungsauftrag nur partizipatorische Organisationen gemäß den §§ 152 bzw. 313 teilnehmen dürfen

v)

gegebenenfalls Angabe, ob das Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit besteht

w)

Bezeichnung der Verfahrensart (Offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft, Besonderer Dienstleistungsauftrag, dynamisches Beschaffungssystem)

x)

gegebenenfalls Angabe, ob eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer oder eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmern abgeschlossen werden soll

y)

Bei Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation oder regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung: Schlusstermin für den Eingang der Interessensmitteilungen (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

z)

Gegebenenfalls URL auf Widerrufsentscheidung

z1) Gegebenenfalls Ende der Stillhaltefrist bei Widerrufsentscheidung (TT/MM/JJJJ)

z2) Gegebenenfalls URL auf Widerrufserklärung

z3) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Vorinformation, der regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung oder der Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

z4) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Vorinformation, der regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung oder der Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems (TT/MM/JJJJ)

z5) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

2.

Kerndaten für die Bekanntmachung von zu vergebenden Aufträgen, Rahmenvereinbarungen und die Einrichtung bzw. Einstellung von dynamischen Beschaffungssystemen

a)

Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. c und d sind in den entsprechenden Kerndatenfeldern anzugeben)

b)

Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

c)

Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

d)

Angabe, ob Angebote in elektronischer Form zu übermitteln sind (auch bei teilweise elektronischer Angebotsabgabe zu bejahen)

e)

gegebenenfalls URL auf Kommunikationsplattform

f)

URL auf Ausschreibungsunterlagen oder auf Informationen, wie Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden

g)

CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

h)

CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

i)

Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

j)

Bezeichnung des Auftrages

k)

Kurze Beschreibung des Auftrages

l)

NUTS Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

m)

Angabe, ob Auftrag in Lose aufgeteilt wird

n)

Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)

o)

Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen: Laufzeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung (in Monaten oder Tagen)

p)

Endzeitpunkt des dynamischen Beschaffungssystems (TT/MM/JJJJ)

q)

Angabe des geplanten Ausführungsbeginns (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)

r)

Angabe, ob der Auftrag Unternehmen gemäß den §§ 23 bzw. 196 vorbehalten ist bzw. gemäß dieser Bestimmung im Rahmen von Programmen mit geschützten Beschäftigungsverhältnissen zu erbringen ist

s)

Angabe, ob am Vergabeverfahren über einen besonderen Dienstleistungsauftrag nur partizipatorische Organisationen gemäß den §§ 152 bzw. 313 teilnehmen dürfen

t)

gegebenenfalls Angabe, ob das Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit besteht

u)

Bezeichnung der Verfahrensart (Offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft, Besonderer Dienstleistungsauftrag, dynamisches Beschaffungssystem)

v)

gegebenenfalls Angabe, ob eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer oder eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmern abgeschlossen werden soll

w)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

x)

Gegebenenfalls URL auf Widerrufsentscheidung

y)

Gegebenenfalls Ende der Stillhaltefrist bei Widerrufsentscheidung (TT/MM/JJJJ)

z)

Gegebenenfalls URL auf Widerrufserklärung

z1) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

z2) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

z3) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

3.

Kerndaten für die Bekanntmachung von Wettbewerben

a)

Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind sind in den entsprechenden Kerndatenfeldern anzugeben)

b)

Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

c)

Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

d)

Angabe, ob Wettbewerbsarbeiten in elektronischer Form zu übermitteln sind (auch bei teilweiser elektronischer Abgabe der Wettbewerbsarbeiten zu bejahen)

e)

gegebenenfalls URL auf Kommunikationsplattform

f)

URL auf Wettbewerbsunterlagen oder auf Informationen, wie Wettbewerbsunterlagen zur Verfügung gestellt werden

g)

CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

h)

CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

i)

Bezeichnung des Wettbewerbes

j)

Kurze Beschreibung des Wettbewerbes

k)

Bezeichnung der Verfahrensart (offener Ideenwettbewerb, offener Realisierungswettbewerb, nicht offener Ideenwettbewerb, nicht offener Realisierungswettbewerb)

l)

Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten oder Teilnahmeanträge (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

m)

Gegebenenfalls URL auf Widerrufsentscheidung

n)

Gegebenenfalls Ende der Stillhaltefrist bei Widerrufsentscheidung (TT/MM/JJJJ)

o)

Gegebenenfalls URL auf Widerrufserklärung

p)

Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

q)

Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

r)

Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

4.

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

a)

Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in dem entsprechenden Kerndatenfeld anzugeben)

b)

Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

c)

Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

d)

CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

e)

CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f)

Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

g)

NUTS Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

h)

Bezeichnung des Auftrages

i)

Kurze Beschreibung des Auftrages

j)

Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)

k)

Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen)

l)

Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

m)

Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

n)

Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

o)

Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

p)

Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

5.

Kerndaten für die Bekanntmachung einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

a)

Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in dem entsprechenden Kerndatenfeld anzugeben)

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