Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 6. Oktober 1951 über die Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetz.BGBl. Nr. 237/1951
1 Version
· 1951-11-11
1970-01-01
Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zw
Originalfassung
Text zu diesem Datum