Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021)
2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Entlohnungsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsrechtlichen (besoldungsrechtlichen) Vorschriften zu verstehen. Der Personalaufwand hat folgende Merkmale entsprechend der Systematik des Kapitels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 310 vom 30.11.1996 S. 1 (ESVG 95), aufzuweisen:
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Bruttolohn und gehalt in Form von Geldleistungen | Gesamtbezüge einschließlich aller von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zu entrichtenden und von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuern, Sozialbeiträge und der sonstigen einbehaltenen Abzüge vom Bruttolohn (einschließlich Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen) |
| Bruttolohn und gehalt in Form von Sachleistungen | Waren, Dienstleistungen und sonstige Leistungen, die unentgeltlich oder verbilligt von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden |
| gesetzliche Pflichtbeiträge des Arbeitgebers | Beiträge der Dienstgeberinnen oder der Dienstgeber für ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung), Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalsteuer, Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds, Dienstgeberbeitrag gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz |
| sonstige Sozialaufwendungen | Zuweisungen an Pensionsrückstellungen (nicht an Abfertigungsrückstellungen), Pensionszahlungen an ehemalige Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer, wenn keine Pensionsrückstellung dotiert wird; freiwillige Versicherungsprämien |
2.3.2 Der Aufwandsdatensatz ist als Summe des Personalaufwandes gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung darzustellen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion für die an der Bildungseinrichtung beschäftigten Personen wahrnimmt.
3.2 Der Erhebungszeitraum ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, zB „202110“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Religionsgesellschaft |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Wertevorrat: „M“ für männlich, „W“ für weiblich, „X“ für divers, „O“ für offen, „I“ für inter und „K“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde
3.6 Das Geburtsdatum ist im Format „JJJJ-MM-TT“ anzugeben.
3.7 Anzugeben ist die höchste erfolgreich abgeschlossene (schulische bzw. hochschulische) Ausbildung.
3.8 Anzugeben ist die Verwendung nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsvertraglichen Vorschriften (zB Lehrperson, Verwaltung, allgemeiner Dienst für den Privatschulbetrieb).
3.9 Anzugeben ist (sind) die an der Schule ausgeübte(n) Tätigkeit(en), wie zB Lehrperson, Schulleitung, Clusterleitung, Abteilungsvorstehung, Fachvorstehung, Administration, Erzieherin oder Erzieher, Schulärztin oder Schularzt, Schulwartin oder Schulwart, Sekretariat.
3.10 Anzugeben ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (privatrechtliches Dienstverhältnis [befristet/unbefristet/als lebende Subvention], öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis [als lebende Subvention], „H“[auptberuflich] bzw. „N“[ebenberuflich]).
3.11 Das Beschäftigungsausmaß (inklusive Überstunden) ist
- in Prozent gemessen an 100% einer Vollbeschäftigung und
- mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Z 3.9 verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),
anzugeben (mit der weiteren Angabe, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt).
Teil IV
Daten des Betriebs- und Erhaltungsaufwands bei Privatschulen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 18 Abs. 4 Z 2 BilDokG 2020)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) | 3.4 |
| Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen | 3.5 |
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).
3.2 Der Erhebungszeitraum betrifft jeweils ein Kalenderjahr ist und ist nach dem Muster „JJJJ“ zu besetzen, zB „2021“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Religionsgesellschaft |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:
3.5.1 Einnahmen
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Eltern- bzw. Schülerbeiträge | |
| Ersätze für Schülertransport und Verpflegung | |
| Subventionen (Zuschüsse) von: | |
| Bund | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrpersonen |
| Länder | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrpersonen |
| Gemeinde | |
| Sonstige | |
| Zuschüsse für Investitionen | für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben |
| Schuldenaufnahme | |
| Sonstige Einnahmen | Spenden, ... |
3.5.2 Ausgaben
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Sachaufwand | Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ... |
| davon für Schülertransport und Verpflegung | |
| Investitionen: | |
| Bauliche | Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen |
| Einrichtungen | Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ... |
| Fahrzeuge | |
| Software | Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch |
| Erwerb von Liegenschaften | |
| Schuldendienst | |
| Zinsen | Zinsaufwendungen von Fremdkapital |
| Tilgungen | Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
Abkürzung
BilDokV 2021
Teil I ist auf Kompetenzerhebungen für die 4. und 7. Schulstufe ab dem Schuljahr 2022/23 und für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2023/24 anzuwenden (vgl. § 29 Abs. 2 Z 3).
Anlage 6
zu § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1
Teil I
Daten der Schulen und der Testadministration für die individuellen Kompetenzerhebungen
Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:
1.1 Definition der Schnittstellen zwischen den Evidenzen gemäß § 5 BilDokG 2020 (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Datenbasis der individuellen Kompetenzerhebungen: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?.
Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so ist eines der vom IQS vorgegebenen Formate zu verwenden.
1.2 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchOG“ = Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, „SchPflG“ = Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985, „E-GovG“ = EGovernment-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004.
1.3 Verweise auf Verordnungen sind wie folgt zu verstehen: „BIST-Verordnung“ = Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009.
Das Wurzel-Element kompetenzerhebungen muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| xmlns | mit dem Wert „kompetenzerhebungen_schueler“ |
| meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
| meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang) |
| absender | mit der (Schul)Kennzahl des Absenders |
Das Element schule ist ein Kind-Element von „kompetenzerhebungen“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Schülerin oder Schüler von Exposituren, dislozierten Klassen uä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen zu melden) und weist folgendes Attribut auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| skz | mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Das Element schueler ist ein Kind-Element von „schule“, muss für die 3. und 4. Schulstufe sowie für die 7. und 8. Schulstufe für alle Schülerinnen und Schüler genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| bPKBF | mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind, bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurden |
| gebj | mit dem Jahr der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format JJJJ) |
| gebm | mit dem Monat der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format MM) |
| geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde) |
| staat | mit der Staatsangehörigkeit der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) |
| erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n) der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| spf | mit der Angabe, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist („f“) bzw. bei noch laufenden Verfahren („v“), sonst „n“ |
| matrikel | für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen, |
Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| schuljahr | mit der Angabe des laufenden Schuljahres | |
| schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
| klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse, wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe | |
| schulstufe | mit der von der Schülerin oder vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, mit den Werten „3“ und „4“ für das 3. und 4. Grundschuljahr sowie „7“ und „8“ für die jeweiligen Schulstufen der Sekundarstufe I. Der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert | |
| status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
| „o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
| „a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
| „b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
| „c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
| „d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
Das Element domaenen ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| gruppe_deutsch | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsgegenstand Deutsch unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben |
| gruppe_mathematik | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsgegenstand Mathematik unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben |
| gruppe_englisch | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Fach Englisch unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben; trifft nur auf Schülerinnen und Schüler der Schulstufen 7 und 8 zu. |
Daten aus der Testadministration, die im Laufe der Durchführung der Kompetenzerhebungen und der Reflexionsgespräche in der Datenbasis des IQS verarbeitet werden:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| erhebungs-ID | dient der Zuordnung der Testmaterialien und wird in der Datenbasis pro Schülerin und Schüler generiert | |
| kedat-d | Datum der Durchführung der Kompetenzerhebung im Unterrichtsgegenstand Deutsch | |
| kedat-e | Datum der Durchführung der Kompetenzerhebung im Unterrichtsgegenstand Englisch; ist nur für Schülerinnen und Schüler der Schulstufen 7 und 8 anzugeben | |
| kedat-m | Datum der Durchführung der Kompetenzerhebung im Unterrichtsgegenstand Mathematik | |
| teilnahme-d | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im Unterrichtsgegenstand Deutsch in folgenden Ausprägungen: | |
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | |
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | |
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | |
| „ | „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend |
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | |
| „a_bist“ | Anwendung des § 1 Abs. 3 BIST-Verordnung | |
| teilnahme-e | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im Unterrichtsgegenstand Englisch in folgenden Ausprägungen: | |
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | |
| „f_e“ | freiwillige Teilnahme, Englisch nicht als erste lebende Fremdsprache | |
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | |
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | |
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | |
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | |
| „a_bist“ | Anwendung des § 1 Abs. 3 BIST-Verordnung | |
| „n_e“ | Nichtteilnahme, Englisch nicht als erste lebende Fremdsprache | |
| teilnahme-m | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im Unterrichtsgegenstand Mathematik in folgenden Ausprägungen: | |
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | |
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | |
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | |
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | |
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | |
| „a_bist“ | Anwendung des § 1 Abs. 3 BIST-Verordnung | |
| gespraech | mit der Angabe „j“, wenn bis zum Stichtag das Gespräch durchgeführt wurde, „ke“, wenn das Gespräch aufgrund Nichtzustandekommen von Seiten der Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt werden konnte und „ks“, wenn aus sonstigen Gründen das Gespräch nicht durchgeführt werden konnte | |
| lehrperson_deutsch | mit der Zuordnung einer Lehrerin oder eines Lehrers zur „gruppe_deutsch“ | |
| lehrperson_mathematik | mit der Zuordnung einer Lehrerin oder eines Lehrers zur „gruppe_mathematik“ | |
| lehrperson_englisch | mit der Zuordnung einer Lehrerin oder eines Lehrers zur „gruppe_englisch“; trifft nur auf Schülerinnen und Schüler der Schulstufen 7 und 8 zu. | |
Teil II
Daten der Übermittlungen durch die Leiterin oder den Leiter des IQS
Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:
1.1 Definition der Schnittstellen zwischen der Datenbasis der individuellen Kompetenzerhebungen am IQS und dem Bildungsinformationssystem der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?.
Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so ist das von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgegebene Format zu verwenden.
1.2 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, „SchPflG“ = Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985, „E-GovG“ = EGovernment-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004.
1.3 Verweise auf Verordnungen sind wie folgt zu verstehen: „BIST-Verordnung“ = Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009.
Das Wurzel-Element kompetenzerhebungen muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| xmlns | mit dem Wert „kompetenzerhebungen_schueler“ |
| meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
| meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang) |
Das Element schule ist ein Kind-Element von „kompetenzerhebungen“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Schülerinnen oder Schüler von Exposituren, dislozierten Klassen uä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen auszuweisen) und weist folgendes Attribut auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| skz | mit der Schulkennzahl der Schule, der die folgenden Daten zuzuordnen sind (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Das Element schueler ist ein Kind-Element von „schule“, muss für die 3. und 4. Schulstufe sowie für die 7. und 8. Schulstufe für alle Schülerinnen und Schüler genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| bPKBF | mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind, bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurden. |
| gebj | mit dem Jahr der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format JJJJ) |
| gebm | mit dem Monat der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format MM) |
| geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde) |
| staat | mit der Staatsangehörigkeit der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) |
| erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n) der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| spf | mit der Angabe, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist („f“) bzw. bei noch laufenden Verfahren („v“), sonst „n“ |
| matrikel | für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen, |
Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| schuljahr | mit der Angabe des laufenden Schuljahres | |
| schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
| klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse, wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe | |
| schulstufe | mit der von der Schülerin oder vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, mit den Werten „3“ und „4“ für das 3. und 4. Grundschuljahr sowie „7“ und „8“ für die jeweiligen Schulstufen der Sekundarstufe I. Der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert | |
| status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
| „o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
| „a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
| „b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
| „c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
| „d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
Das Element ergebnis ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| kedat-d | Datum der Durchführung der Kompetenzerhebung im Unterrichtsgegenstand Deutsch, wenn zutreffend | |
| teilnahme-d | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im Unterrichtsgegenstand Deutsch in folgenden Ausprägungen: | |
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | |
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | |
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | |
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | |
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | |
| „a_bist“ | Anwendung des § 1 Abs. 3 BIST-Verordnung | |
| ergebnis-d | Mit der Angabe der erreichten Skalenpunkte gemäß IQS-Zyklus-Berichterstattung im Unterrichtsgegenstand Deutsch | |
| kedat-e | Datum der Durchführung der Kompetenzerhebung im Unterrichtsgegenstand Englisch; ist nur für Schülerinnen und Schüler der Schulstufen 7 und 8 anzugeben, wenn zutreffend | |
| teilnahme-e | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im Unterrichtsgegenstand Englisch, ist nur für Schülerinnen und Schüler der Schulstufen 7 und 8 anzugeben, in folgenden Ausprägungen: | |
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | |
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | |
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | |
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | |
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | |
| „a_bist“ | Anwendung des § 1 Abs. 3 BIST-Verordnung | |
| „n_e“ | Nichtteilnahme, Englisch nicht als erste lebende Fremdsprache | |
| ergebnis-e | Mit der Angabe der erreichten Skalenpunkte gemäß IQS-Zyklus-Berichterstattung im Unterrichtsgegenstand Englisch | |
| kedat-m | Datum der Durchführung der Kompetenzerhebung im Unterrichtsgegenstand Mathematik, wenn zutreffend | |
| teilnahme-m | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im Unterrichtsgegenstand Mathematik in folgenden Ausprägungen: | |
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | |
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | |
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | |
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | |
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | |
| „a_bist“ | Anwendung des § 1 Abs. 3 BIST-Verordnung | |
| ergebnis-m | Mit der Angabe der erreichten Skalenpunkte gemäß IQS-Zyklus-Berichterstattung im Unterrichtsgegenstand Mathematik | |
| gespraech | mit der Angabe „j“, wenn bis zum Stichtag das Gespräch durchgeführt wurde, „ke“, wenn das Gespräch aufgrund Nichtzustandekommen von Seiten der Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt werden konnte und „ks“, wenn aus sonstigen Gründen das Gespräch nicht durchgeführt werden konnte | |
Abkürzung
BilDokV 2021
Teil I ist auf Kompetenzerhebungen für die 4. und 7. Schulstufe ab dem Schuljahr 2022/23 und für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2023/24 anzuwenden (vgl. § 29 Abs. 2 Z 3).
zum Bezugszeitraum vgl. § 29 Abs. 4
Anlage 6
zu § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 19a Abs. 1 und § 20 Abs. 1
Teil I
Daten der Schulen und der Testadministration für die individuellen Kompetenzerhebungen
Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:
1.1 Definition der Schnittstellen zwischen den Evidenzen gemäß § 5 BilDokG 2020 (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Datenbasis der individuellen Kompetenzerhebungen: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?.
Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so ist eines der vom IQS vorgegebenen Formate zu verwenden.
1.2 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchOG“ = Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, „SchPflG“ = Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985, „E-GovG“ = EGovernment-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004.
1.3 Verweise auf Verordnungen sind wie folgt zu verstehen: „BistV“ = Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009.
1.4 Die Verarbeitung der Daten gemäß Z 2 bis 7 erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.
Das Wurzel-Element kompetenzerhebungen muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| xmlns | mit dem Wert „kompetenzerhebungen_schueler“ |
| meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
| meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang) |
| absender | mit der (Schul)Kennzahl des Absenders |
Das Element schule ist ein Kind-Element von „kompetenzerhebungen“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Schülerin oder Schüler von Exposituren, dislozierten Klassen uä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen zu melden) und weist folgendes Attribut auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| skz | mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Das Element schueler ist ein Kind-Element von „schule“, muss für die 3. und 4. Schulstufe sowie für die 7. und 8. Schulstufe für alle Schülerinnen und Schüler genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| bPKBF | mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind, bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurden |
| gebj | mit dem Jahr der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format JJJJ) |
| gebm | mit dem Monat der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format MM) |
| geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde) |
| staat | mit der Staatsangehörigkeit der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) |
| erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n) der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| spf | mit der Angabe, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist („f“) bzw. bei noch laufenden Verfahren („v“), sonst „n“ |
| matrikel | für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen, |
Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| schuljahr | mit der Angabe des laufenden Schuljahres | |
| schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
| klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse, wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe | |
| schulstufe | mit der von der Schülerin oder vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, mit den Werten „3“ und „4“ für das 3. und 4. Grundschuljahr sowie „7“ und „8“ für die jeweiligen Schulstufen der Sekundarstufe I. Der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert | |
| status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
| „o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
| „a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
| „b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
| „c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
| „d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
Das Element domaenen ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| gruppe_deutsch | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsgegenstand Deutsch unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben |
| gruppe_mathematik | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsgegenstand Mathematik unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben |
| gruppe_englisch | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsgegenstand Englisch unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben; trifft nur auf Schülerinnen und Schüler der Schulstufen 7 und 8 zu. |
Daten aus der Testadministration, die im Laufe der Durchführung der Kompetenzerhebungen und der Reflexionsgespräche in der Datenbasis des IQS verarbeitet werden:
| Attribut | Wert | ||
|---|---|---|---|
| erhebungs-ID | dient der Zuordnung der Testmaterialien und wird in der Datenbasis pro Schülerin und Schüler generiert | ||
| modul | mit der Angabe über das Modul der jeweiligen Kompetenzerhebung on folgenden Ausprägungen: | ||
| bd | Basismodul Deutsch (Lesen) | ||
| bm | Basismodul Mathematik | ||
| be | Basismodul Englisch (Rezeptive Fertigkeiten) | ||
| zdv | Zyklusmodul Deutsch (Verfassen von Texten, Textproduktion) | ||
| zdh | Zyklusmodul Deutsch (Zuhören) | ||
| zes | Zyklusmodul Englisch (Schreiben) | ||
| fdl | Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht) | ||
| em | Ergänzende Module lt. Bezeichnung auf der Website des IQS (www.iqs.gv.at) | ||
| datum | Datum der Durchführung des jeweiligen Moduls der Kompetenzerhebung | ||
| teilnahme | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im jeweiligen Modul der Kompetenzerhebung in folgenden Ausprägungen: | ||
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | ||
| „f“ | freiwillige Teilnahme | ||
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | ||
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | ||
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | ||
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | ||
| „n_bist“ | Nichtteilnahme, Anwendung des § 1 Abs. 3 und 5 BistV | ||
| lehrperson | mit der Zuordnung einer Lehrerin oder eines Lehrers zur jeweiligen Gruppe/Klasse des jeweiligen Moduls der Kompetenzerhebung | ||
| leistung | Leistungsdaten der Schüler/innen im jeweiligen Modul der Kompetenzerhebung (Schülerantworten und deren Bewertungen) | ||
| gespraech | mit der Angabe „j“, wenn bis zum Stichtag das Gespräch durchgeführt wurde, „ke“, wenn das Gespräch aufgrund Nichtzustandekommen von Seiten der Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt werden konnte und „ks“, wenn aus sonstigen Gründen das Gespräch nicht durchgeführt werden konnte | ||
Teil II
Daten der Übermittlungen durch die Leiterin oder den Leiter des IQS
Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:
1.1 Definition der Schnittstellen zwischen der Datenbasis der individuellen Kompetenzerhebungen am IQS und dem Bildungsinformationssystem der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?.
Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so ist das von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgegebene Format zu verwenden.
1.2 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, „SchPflG“ = Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985, „E-GovG“ = EGovernment-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004.
1.3 Verweise auf Verordnungen sind wie folgt zu verstehen: „BistV“ = Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009.
1.4 Die Verarbeitung der Daten gemäß Z 2 bis 6 erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.
Das Wurzel-Element kompetenzerhebungen muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| xmlns | mit dem Wert „kompetenzerhebungen_schueler“ |
| meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
| meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang) |
Das Element schule ist ein Kind-Element von „kompetenzerhebungen“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Schülerinnen oder Schüler von Exposituren, dislozierten Klassen uä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen auszuweisen) und weist folgendes Attribut auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| skz | mit der Schulkennzahl der Schule, der die folgenden Daten zuzuordnen sind (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Das Element schueler ist ein Kind-Element von „schule“, muss für die 3. und 4. Schulstufe sowie für die 7. und 8. Schulstufe für alle Schülerinnen und Schüler genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| bPKBF | mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind, bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurden. |
| gebj | mit dem Jahr der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format JJJJ) |
| gebm | mit dem Monat der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format MM) |
| geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde) |
| staat | mit der Staatsangehörigkeit der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) |
| erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n) der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| spf | mit der Angabe, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist („f“) bzw. bei noch laufenden Verfahren („v“), sonst „n“ |
| matrikel | für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen, |
Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| schuljahr | mit der Angabe des laufenden Schuljahres | |
| schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
| klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse, wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe | |
| schulstufe | mit der von der Schülerin oder vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, mit den Werten „3“ und „4“ für das 3. und 4. Grundschuljahr sowie „7“ und „8“ für die jeweiligen Schulstufen der Sekundarstufe I. Der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert | |
| status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
| „o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
| „a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
| „b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
| „c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
| „d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
Das Element ergebnis ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| modul | mit der Angabe über das Modul der jeweiligen Kompetenzerhebung bd – Basismodul Deutsch (Lesen) bm – Basismodul Mathematik be – Basismodul Englisch (Rezeptive Fertigkeiten) zdv – Zyklusmodul Deutsch (Verfassen von Texten, Textproduktion) zdh – Zyklusmodul Deutsch (Zuhören) zes – Zyklusmodul Englisch (Schreiben) | |
| datum | Datum der Durchführung des jeweiligen Moduls der Kompetenzerhebung | |
| teilnahme | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im jeweiligen Modul der Kompetenzerhebung in folgenden Ausprägungen: | |
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | |
| „f“ | freiwillige Teilnahme | |
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | |
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | |
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | |
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | |
| „n_bist“ | Nichtteilnahme, Anwendung des § 1 Abs. 3 und 5 BistV | |
| ergebnis | Mit der Angabe der erreichten Skalenpunkte gemäß IQS-Zyklus-Berichterstattung im jeweiligen Modul der Kompetenzerhebung | |
| gespraech | mit der Angabe „j“, wenn bis zum Stichtag das Gespräch durchgeführt wurde, „ke“, wenn das Gespräch aufgrund Nichtzustandekommen von Seiten der Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt werden konnte und „ks“, wenn aus sonstigen Gründen das Gespräch nicht durchgeführt werden konnte | |
Abkürzung
BilDokV 2021
Anlage 6
zu § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 19a Abs. 1 und § 20 Abs. 1
Teil I
Daten der Schulen und der Testadministration für die individuellen Kompetenzerhebungen
Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:
1.1 Definition der Schnittstellen zwischen den Evidenzen gemäß § 5 BilDokG 2020 (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Datenbasis der individuellen Kompetenzerhebungen: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?.
Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so ist eines der vom IQS vorgegebenen Formate zu verwenden.
1.2 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchOG“ = Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, „SchPflG“ = Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985, „E-GovG“ = EGovernment-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004.
1.3 Verweise auf Verordnungen sind wie folgt zu verstehen: „BistV“ = Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009.
1.4 Die Verarbeitung der Daten gemäß Z 2 bis 7 erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.
Das Wurzel-Element kompetenzerhebungen muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| xmlns | mit dem Wert „kompetenzerhebungen_schueler“ |
| meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
| meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang) |
| absender | mit der (Schul)Kennzahl des Absenders |
Das Element schule ist ein Kind-Element von „kompetenzerhebungen“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Schülerin oder Schüler von Exposituren, dislozierten Klassen uä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen zu melden) und weist folgendes Attribut auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| skz | mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Das Element schueler ist ein Kind-Element von „schule“, muss für die 3. und 4. Schulstufe sowie für die 7. und 8. Schulstufe für alle Schülerinnen und Schüler genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| bPKBF | mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind, bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurden |
| gebj | mit dem Jahr der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format JJJJ) |
| gebm | mit dem Monat der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format MM) |
| geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde) |
| staat | mit der Staatsangehörigkeit der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) |
| erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n) der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| spf | mit der Angabe, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist („f“) bzw. bei noch laufenden Verfahren („v“), sonst „n“ |
| matrikel | für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen, |
Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| schuljahr | mit der Angabe des laufenden Schuljahres | |
| schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
| klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse, wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe | |
| schulstufe | mit der von der Schülerin oder vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, mit den Werten „3“ und „4“ für das 3. und 4. Grundschuljahr sowie „7“ und „8“ für die jeweiligen Schulstufen der Sekundarstufe I. Der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert | |
| status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
| „o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
| „a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
| „b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
| „c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
| „d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
Das Element domaenen ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| gruppe_deutsch | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsgegenstand Deutsch unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben |
| gruppe_mathematik | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsgegenstand Mathematik unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben |
| gruppe_englisch | mit der schulinternen Bezeichnung der Gruppe, in der die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsgegenstand Englisch unterrichtet wird. Gibt es keine Gruppenteilungen, so ist hier die Klassenbezeichnung analog Z 5 (Element „ausbildung“) einzugeben; trifft nur auf Schülerinnen und Schüler der Schulstufen 7 und 8 zu. |
Daten aus der Testadministration, die im Laufe der Durchführung der Kompetenzerhebungen und der Reflexionsgespräche in der Datenbasis des IQS verarbeitet werden:
| Attribut | Wert | ||
|---|---|---|---|
| erhebungs-ID | dient der Zuordnung der Testmaterialien und wird in der Datenbasis pro Schülerin und Schüler generiert | ||
| modul | mit der Angabe über das Modul der jeweiligen Kompetenzerhebung on folgenden Ausprägungen: | ||
| bd | Basismodul Deutsch (Lesen) | ||
| bm | Basismodul Mathematik | ||
| be | Basismodul Englisch (Rezeptive Fertigkeiten) | ||
| zdv | Zyklusmodul Deutsch (Verfassen von Texten, Textproduktion) | ||
| zdh | Zyklusmodul Deutsch (Zuhören) | ||
| zes | Zyklusmodul Englisch (Schreiben) | ||
| fdl | Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht) | ||
| em | Ergänzende Module lt. Bezeichnung auf der Website des IQS (www.iqs.gv.at) | ||
| datum | Datum der Durchführung des jeweiligen Moduls der Kompetenzerhebung | ||
| teilnahme | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im jeweiligen Modul der Kompetenzerhebung in folgenden Ausprägungen: | ||
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | ||
| „f“ | freiwillige Teilnahme | ||
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | ||
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | ||
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | ||
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | ||
| „n_bist“ | Nichtteilnahme, Anwendung des § 1 Abs. 3 und 5 BistV | ||
| lehrperson | mit der Zuordnung einer Lehrerin oder eines Lehrers zur jeweiligen Gruppe/Klasse des jeweiligen Moduls der Kompetenzerhebung | ||
| leistung | Leistungsdaten der Schüler/innen im jeweiligen Modul der Kompetenzerhebung (Schülerantworten und deren Bewertungen) | ||
| gespraech | mit der Angabe „j“, wenn bis zum Stichtag das Gespräch durchgeführt wurde, „ke“, wenn das Gespräch aufgrund Nichtzustandekommen von Seiten der Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt werden konnte und „ks“, wenn aus sonstigen Gründen das Gespräch nicht durchgeführt werden konnte | ||
Teil II
Daten der Übermittlungen durch die Leiterin oder den Leiter des IQS
Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:
1.1 Definition der Schnittstellen zwischen der Datenbasis der individuellen Kompetenzerhebungen am IQS und dem Bildungsinformationssystem der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?.
Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so ist das von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung vorgegebene Format zu verwenden.
1.2 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, „SchPflG“ = Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985, „E-GovG“ = EGovernment-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004.
1.3 Verweise auf Verordnungen sind wie folgt zu verstehen: „BistV“ = Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009.
1.4 Die Verarbeitung der Daten gemäß Z 2 bis 6 erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.
Das Wurzel-Element kompetenzerhebungen muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| xmlns | mit dem Wert „kompetenzerhebungen_schueler“ |
| meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
| meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang) |
Das Element schule ist ein Kind-Element von „kompetenzerhebungen“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Schülerinnen oder Schüler von Exposituren, dislozierten Klassen uä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen auszuweisen) und weist folgendes Attribut auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| skz | mit der Schulkennzahl der Schule, der die folgenden Daten zuzuordnen sind (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Das Element schueler ist ein Kind-Element von „schule“, muss für die 3. und 4. Schulstufe sowie für die 7. und 8. Schulstufe für alle Schülerinnen und Schüler genau einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| bPKBF | mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
| ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind, bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurden. |
| gebj | mit dem Jahr der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format JJJJ) |
| gebm | mit dem Monat der Geburt der Schülerin oder des Schülers (Format MM) |
| geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde) |
| staat | mit der Staatsangehörigkeit der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) |
| erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n) der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
| spf | mit der Angabe, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist („f“) bzw. bei noch laufenden Verfahren („v“), sonst „n“ |
| matrikel | für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen, |
Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| schuljahr | mit der Angabe des laufenden Schuljahres | |
| schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
| klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse, wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe | |
| schulstufe | mit der von der Schülerin oder vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, mit den Werten „3“ und „4“ für das 3. und 4. Grundschuljahr sowie „7“ und „8“ für die jeweiligen Schulstufen der Sekundarstufe I. Der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert | |
| status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
| „o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
| „a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
| „b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
| „c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
| „d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
Das Element ergebnis ist ein Kind-Element von „schueler“, muss pro Schülerin oder pro Schüler und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| modul | mit der Angabe über das Modul der jeweiligen Kompetenzerhebung bd – Basismodul Deutsch (Lesen) bm – Basismodul Mathematik be – Basismodul Englisch (Rezeptive Fertigkeiten) zdv – Zyklusmodul Deutsch (Verfassen von Texten, Textproduktion) zdh – Zyklusmodul Deutsch (Zuhören) zes – Zyklusmodul Englisch (Schreiben) | |
| datum | Datum der Durchführung des jeweiligen Moduls der Kompetenzerhebung | |
| teilnahme | mit der Angabe der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme im jeweiligen Modul der Kompetenzerhebung in folgenden Ausprägungen: | |
| „t“ | verpflichtende Teilnahme | |
| „f“ | freiwillige Teilnahme | |
| „n_ga“ | Nichtteilnahme, gerechtfertigt abwesend gemäß § 9 Abs. 3 SchPflG | |
| „n_f“ | Nichtteilnahme, freigestellt gemäß § 9 Abs. 6 SchPflG | |
| „n_ua“ | Nichtteilnahme, unentschuldigt abwesend | |
| „n_nsch“ | Nichtteilnahme, nicht mehr Schülerin oder Schüler dieser Schule | |
| „n_bist“ | Nichtteilnahme, Anwendung des § 1 Abs. 3 und 5 BistV | |
| ergebnis | Mit der Angabe der erreichten Skalenpunkte gemäß IQS-Zyklus-Berichterstattung im jeweiligen Modul der Kompetenzerhebung | |
| gespraech | mit der Angabe „j“, wenn bis zum Stichtag das Gespräch durchgeführt wurde, „ke“, wenn das Gespräch aufgrund Nichtzustandekommen von Seiten der Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt werden konnte und „ks“, wenn aus sonstigen Gründen das Gespräch nicht durchgeführt werden konnte | |
Abkürzung
BilDokV 2021
Anlage 7
zu § 22
Daten hinsichtlich sozioökonomischer Faktoren
Definition der Schnittstellen zwischen der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und der Datenbasis der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie jener der Leiterin oder des Leiters des IQS:
Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei im Zeichensatzformat UTF-8.
Die Attribute gemäß Z 3 bis 5 sind in folgenden Kategorien zu melden, sofern eine Re-Identifikation von Einzelpersonen ausgeschlossen ist:
2.1. Österreich gesamt, Bundesländer und Bildungsregionen
2.1.1 Schule gesamt
2.1.2. Schulart.
2.1.3. Schulstufe
2.1.4. Schulstufe nach Schulart
2.2. Schule und gegebenenfalls Schulcluster
2.2.1. Schule und gegebenenfalls Schulcluster gesamt
2.2.2. Schulart
2.2.3. Schulstufe pro Schule, bei mehr als einer Schulart ist sowohl der Gesamtwert pro Schulstufe als auch der Wert pro Schulart anzugeben.
2.2.4. Klasse bzw. Jahrgang pro Schule
Für die Kategorien gemäß 2.1 sind folgende Attribute und Werte zu verwenden:
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