Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2021-09-01
Letzte Aktualisierung 2026-07-15
Status Aufgehoben · 2021-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 71
Änderungshistorie JSON API
Attribut Wert
bl mit der Bezeichnung für das Bundesland, in folgenden Ausprägungen:
„0“ Österreich gesamt
„1“ Burgenland
„2“ Kärnten
„3“ Niederösterreich
„4“ Oberösterreich
„5“ Salzburg
„6“ Steiermark
„7“ Tirol
„8“ Vorarlberg
„9“ Wien
b_reg mit der Bezeichnung für die Bildungsregion (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Bildungsregionen)
sart mit der Bezeichnung für die Schulart, in folgenden Ausprägungen
„vs_p“ Volksschule nur Primarstufe
„vs_s“ Volksschule nur Sekundarstufe
„vs“ Volksschule
„ms“ Mittelschule
„s_p“ Sonderschule nur Primarstufe
„s_si“ Sonderschule nur Sekundarstufe I
„s“ Sonderschule
„pts“ Polytechnische Schule
„ahs_n_b“ allgemein bildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen
„ahs_u“ allgemein bildende höhere Schule nur Unterstufe
„ahs_o“ allgemein bildende höhere Schule nur Oberstufe
„ahs_b“ allgemein bildende höhere Schule nur Berufstätigenformen
„bs“ Berufsschule
„bms_n_b“ berufsbildende mittlere Schule ohne Berufstätigenformen
„bms_b“ berufsbildende mittlere Schule nur Berufstätigenformen
„bhs_n_b“ berufsbildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen
„bhs_n_b“ berufsbildende höhere Schule nur Berufstätigenformen
„bmhs_n_b“ berufsbildende mittlere und höhere Schule ohne Berufstätigenformen
„s_o“ Schule mit eigenem Organisationsstatut
schulstufe mit der Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)
4.

Für die Kategorien gemäß 2.2 sind zusätzlich folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut Wert
skz mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)
oe-pr mit der Angabe der Information, ob es sich um eine öffentliche „oe“ oder private „pr“ Schule handelt
klasse mit der (schulüblichen) Bezeichnung der (Stamm)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe
schulart_modus mit der Angabe der überwiegenden Schulart
5.

Folgende Attribute und Werte sind insofern zutreffend für jede Kategorie zu melden.

5.1. Es sind jeweils die Anzahlen und Anteile pro Kategorie anzugeben, Ausnahmen sind gesondert angeführt, fehlende Werte sind gesondert anzugeben.

5.2. Unter Bezugspersonen werden jene Personen verstanden, die aufgrund statistischer Verfahren einer Schülerin oder einem Schüler als „mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ermittelte“ Erziehungsberechtigte zugeordnet werden können. Direkte Ableitungen von leiblichen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind in der Datenbasis der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ nicht möglich. Als erste Bezugsperson (b1) wird, falls vorhanden, bevorzugt die weibliche Bezugsperson bezeichnet, als zweite Bezugsperson (b2), falls vorhanden, bevorzugt die männliche Bezugsperson. Sollten zwei gleichgeschlechtliche Bezugspersonen ermittelt werden, sind diese ebenfalls abgebildet. Kann eine Bezugsperson (b1 oder b2) oder können beide Bezugspersonen (b1 und b2) nicht ermittelt werden, sind diese unter den fehlenden Werten anzugeben. Werden bei Attributen Angaben zu beiden Bezugspersonen gefordert, hat bei Vorhandensein nur einer Bezugsperson die Angabe nur zu dieser zu erfolgen.

Attribut Wert
schueler mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden
zuzug mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind
gebland mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_child_poverty mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung: die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_poverty mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung: die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind
haushalt mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben
bezugsperson0 Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1 Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1_m Schülerinnen und Schüler, deren erste Bezugsperson männlich ist
bezugsperson_2 Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_2_w Schülerinnen und Schüler, deren zweite Bezugsperson weiblich ist
bezugsperson_1_2 Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten
bezugsperson_1_2_g Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen gleichgeschlechtlich sind
bildung_b1 höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“ Hochschule, Akademie
bildung_b2 höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“ Hochschule, Akademie
bildung_b1_b2 höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson
„ngp“ Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule
„ng“ Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“
„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“ Hochschule, Akademie
urbanisierungsgrad mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission
schueler_bpk_ermittelt Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte
einkommen_b1 mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“ 20 %-Quantil
„q25“ 25 %-Quantil
„q50“ Median
„q75“ 75 %-Quantil
einkommen_b1 mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“ 20 %-Quantil
„q25“ 25 %-Quantil
„q50“ Median
„q75“ 75 %-Quantil
einkommen_b2 mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“ 20 %-Quantil
„q25“ 25 %-Quantil
„q50“ Median
„q75“ 75 %-Quantil
erw_status_b1 Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„e_a“ Erwerbsperson, arbeitslos
„r“ Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension
„s“ Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“ sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person
erw_status_b2 Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„a“ Erwerbsperson, arbeitslos
„r“ Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension
„s“ Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“ sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person
erw_status_b1_b2 Angaben zur Erwerbstätigkeit der beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:
„u“ Unterschiedlich
„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„a“ Erwerbspersonen, alle arbeitslos
„r“ Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension
„s“ Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“ Alle sonstige Nicht-Erwerbspersonen und sonstige arbeitslose Personen
erw_tage_b1 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:
„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im ersten Quartil
„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil
„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im dritten Quartil
„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im vierten Quartil
erw_tage_b2 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:
„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im ersten Quartil
„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil
„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im dritten Quartil
„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im vierten Quartil
erw_tage_b1_b2 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:
„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im ersten Quartil
„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im zweiten Quartil
„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im dritten Quartil
„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im vierten Quartil
gebland_b1 mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_child_poverty_b1 mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung: die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_poverty_b1 mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung: die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_b2 mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_child_poverty_b2 mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung: die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_poverty_b2 mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung: die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_b1_b2 mit der Angabe der Geburtsländer aller Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:
„oe“ alle Bezugspersonen haben als Österreich als Geburtsland
„uoe“ unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich
„noe“ keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
gebland_child_poverty_b1_b2 Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung: die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind und „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen
gebland_poverty_b1_b2 Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung: die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen
staat_b1 mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
staat_b2 mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
oe_b1_b2 mit der Angabe, ob eine oder alle Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen
„oe“ alle Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft
„uoe“ unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich
„noe“ keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft

Abkürzung

BilDokV 2021

Anlage 7

zu § 22

Daten hinsichtlich sozioökonomischer Faktoren

1.

Definition der Schnittstellen zwischen der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und der Datenbasis der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung sowie jener der Leiterin oder des Leiters des IQS:

Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei im Zeichensatzformat UTF-8.

2.

Die Attribute gemäß Z 3 bis 5 sind in folgenden Kategorien zu melden, sofern eine Re-Identifikation von Einzelpersonen ausgeschlossen ist:

2.1 Österreich gesamt, Bundesländer und Bildungsregionen

2.1.1 Schule gesamt

2.1.2 Schulart

2.1.3 Schulstufe

2.1.4 Schulstufe nach Schulart

2.2 Schule und gegebenenfalls Schulcluster

2.2.1 Schule und gegebenenfalls Schulcluster gesamt

2.2.2. Schulart

2.2.3 Schulstufe pro Schule, bei mehr als einer Schulart ist sowohl der Gesamtwert pro Schulstufe als auch der Wert pro Schulart anzugeben.

2.2.4 Klasse bzw. Schulstufe pro Schule bzw. nächsthöhere Ebene

3.

Sollte in den Kategorien gemäß Z 2 eine Re-Identifikation von Einzelpersonen nicht ausgeschlossen sein, so ist auf die nächsthöhere Aggregationsebene zu gehen.

4.

Für die Kategorien gemäß 2.1 sind folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut Wert
bl mit der Bezeichnung für das Bundesland, in folgenden Ausprägungen:
„0“ Österreich gesamt
„1“ Burgenland
„2“ Kärnten
„3“ Niederösterreich
„4“ Oberösterreich
„5“ Salzburg
„6“ Steiermark
„7“ Tirol
„8“ Vorarlberg
„9“ Wien
b_reg mit der Bezeichnung für die Bildungsregion (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Liste der Bildungsregionen)
sart mit der Bezeichnung für die Schulart, in folgenden Ausprägungen
„vs_p“ Volksschule nur Primarstufe
„vs_s“ Volksschule nur Sekundarstufe
„vs“ Volksschule
„ms“ Mittelschule
„so_p“ Sonderschule nur Primarstufe
„so_si“ Sonderschule nur Sekundarstufe I
„so“ Sonderschule
„pts“ Polytechnische Schule
„ahs“ Allgemeinbildende höhere Schule
„ahs_u“ Allgemeinbildende höhere Schule nur Unterstufe
„ahs_o“ Allgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufe inkl. Oberstufenrealgymnasium
„ahs_lf“ Allgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufe ohne Oberstufenrealgymnasium (Langform)
„ahs_org“ Allgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufenrealgymnasium
„bs“ Berufsschule
„bms“ Berufsbildende mittlere Schule
„bhs“ Berufsbildende höhere Schule
„bmhs“ Berufsbildende mittlere und höhere Schule
„statut“ Schule mit eigenem Organisationsstatut
schulstufe mit der Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)
5.

Für die Kategorien gemäß 2.2 sind zusätzlich folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut Wert
skz mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)
oe-pr mit der Angabe der Information, ob es sich um eine öffentliche „oe“ oder private „pr“ Schule handelt
klasse mit der (schulüblichen) Bezeichnung der (Stamm)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe
schulart_modus mit der Angabe der überwiegenden Schulart
6.

Folgende Attribute und Werte sind insofern zutreffend für jede Kategorie zu melden.

6.1 Es sind jeweils die Anzahlen und Anteile pro Kategorie anzugeben, Ausnahmen sind gesondert angeführt, fehlende Werte sind gesondert anzugeben.

6.2 Unter Bezugspersonen werden jene Personen verstanden, die aufgrund statistischer Verfahren einer Schülerin oder einem Schüler als „mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ermittelte“ Erziehungsberechtigte zugeordnet werden können. Direkte Ableitungen von leiblichen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind in der Datenbasis der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ nicht möglich. Als erste Bezugsperson (b1) wird, falls vorhanden, bevorzugt die weibliche Bezugsperson bezeichnet, als zweite Bezugsperson (b2), falls vorhanden, bevorzugt die männliche Bezugsperson. Sollten zwei gleichgeschlechtliche Bezugspersonen ermittelt werden, sind diese ebenfalls abgebildet. Kann eine Bezugsperson (b1 oder b2) oder können beide Bezugspersonen (b1 und b2) nicht ermittelt werden, sind diese unter den fehlenden Werten anzugeben. Werden bei Attributen Angaben zu beiden Bezugspersonen gefordert, hat bei Vorhandensein nur einer Bezugsperson die Angabe nur zu dieser zu erfolgen.

6.3 Es sind ausschließlich Daten von Schulformen gemäß SchUG (nicht gemäß SchUG-BKV) zu melden.

Attribut Wert
schueler mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden
sprache mit der oder den im Alltag gebrauchten Sprache(n) der Schülerinnen und Schüler in folgenden Ausprägungen gemäß Anlage 1 Z 4 Merkmale alltagssprache1 bis alltagssprache3
„1“ Angabe ausschließlich Deutsch
„2“ Angabe Deutsch sowie eine oder mehrere andere Sprache(n)
„3“ Angabe kein Deutsch
migrationshintergrund mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen nicht in Österreich geboren wurden.
zuzug mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind
gebland mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
haushalt mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben
bezugsperson0 Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1 Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_2 Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1_2 Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten
bildung_b1 höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“ Hochschule, Akademie
bildung_b2 höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“ Hochschule, Akademie
bildung_b1_b2 höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson
„ngp“ Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule
„ng“ Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“
„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“ Hochschule, Akademie
urbanisierungsgrad mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission
urb_rur_typ mit der Angabe der Urban-Rural-Typologie der Statistik Austria des Schulstandorts mit den Ausprägungen:
101 Urbane Großzentren
102 Urbane Mittelzentren
103 Urbane Kleinzentren
210 Regionale Zentren, zentral
220 Regionale Zentren, intermediär
310 Ländlicher Raum im Umland von Zentren, zentral
320 Ländlicher Raum im Umland von Zentren, intermediär
330 Ländlicher Raum im Umland von Zentren, peripher
410 Ländlicher Raum, zentral
420 Ländlicher Raum, intermediär
430 Ländlicher Raum, peripher
schueler_bpk_ermittelt Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte
einkommen_b1 mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“ 20 %-Quantil
„q25“ 25 %-Quantil
„q50“ Median
„q75“ 75 %-Quantil
einkommen_b2 mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“ 20 %-Quantil
„q25“ 25 %-Quantil
„q50“ Median
„q75“ 75 %-Quantil
einkommen_b1_b2 mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“ 20 %-Quantil
„q25“ 25 %-Quantil
„q50“ Median
„q75“ 75 %-Quantil
erw_status_b1 Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„e_a“ Erwerbsperson, arbeitslos
„r“ Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension
„s“ Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“ sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person
erw_status_b2 Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„a“ Erwerbsperson, arbeitslos
„r“ Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension
„s“ Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“ sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person
erw_status_b1_b2 Angaben zur Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:
„u“ Unterschiedlich
„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„a“ Erwerbspersonen, alle arbeitslos
„r“ Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension
„s“ Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“ alle sonstigen Nicht-Erwerbspersonen und sonstigen arbeitslosen Personen
erw_tage_b1 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in folgenden Ausprägungen:
0 Null Tage in Erwerbstätigkeit
1_bis_364 1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit
365 365 Tage (auch in Schaltjahren) in Erwerbstätigkeit
erw_tage_b2 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in folgenden Ausprägungen:
0 Null Tage in Erwerbstätigkeit
1_bis_364 1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit
365 365 Tage (auch in Schaltjahren) in Erwerbstätigkeit
erw_tage_b1_b2 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:
0 Null Tage in Erwerbstätigkeit
1_bis_364 1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit
365 365 Tage in Erwerbstätigkeit
366 bis 729 366 bis 729 Tage in Erwerbstätigkeit
730 730 Tage in Erwerbstätigkeit
epinc20 mit der Angabe des Anteils des Äquivalenzeinkommens, die unter dem unteren Quintil liegen
epinc20_KI_u mit der Angabe des unteren Werts des epinc20 zugehörigen Konfidenzinterwalls
epinc20_KI_o mit der Angabe des oberen Werts des epinc20 zugehörigen Konfidenzinterwalls
epinc_na mit der Angabe der fehlenden Werte für das Äquivalenzeinkommen
gebland_b1 mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_b2 mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_b1_b2 mit der Angabe der Geburtsländer beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:
„oe“ beide Bezugspersonen haben Österreich als Geburtsland
„uoe“ unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich
„noe“ keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
gebland_s_b1_b2 mit der Angabe der Geburtsländer der Schülerin oder des Schülers sowie der Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:
„oe“ Die Schülerin und beide Bezugspersonen haben Österreich als Geburtsland
„oe1“ Die Schülerin und eine Bezugsperson haben Österreich als Geburtsland
„mig1“ Die Schülerin oder der Schüler und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
„mig2“ Die Schülerin oder der Schüler hat als Geburtsland Österreich und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
migx Das Geburtsland der Schülerin bzw. des Schülers ist unbekannt und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
mig Das Geburtsland der Schülerin bzw. des Schülers ist unbekannt und zumindest eine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
staat_b1 mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
staat_b2 mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„oe“ Österreich
„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“ Land außerhalb der Europäischen Union
oe_b1_b2 mit der Angabe, ob eine oder beide Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen:
„oe“ beide Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft
„uoe“ unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich
„noe“ keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft
vollst_vorh mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler für die alle Teilkomponenten der Ermittlung der sozioökonomischen Ausgangslage vorhanden sind.

Abkürzung

BilDokV 2021

Anlage 8

zu § 24

Daten hinsichtlich Bildungs- und Erwerbskarrieren

1.

Definition der Datenübermittlung von Seiten der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

1.
  1. Die Daten werden in zwei Abfragebereichen (Wechsel oder Abbruch einer Ausbildung und Abschluss einer Ausbildung) in dem Datenbanksystem der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (STATcube) dermaßen zur Verfügung gestellt, dass die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung aggregierte Auswertungen vornehmen kann, wobei eine Re-Identifikation von Einzelpersonen auszuschließen ist.

1.2. Als Ausgangsereignis wird jeweils ein Verlassen einer Ausbildung definiert. Es gibt drei Ausgangsereignisse: Abschluss einer Ausbildung, Abbruch einer formalen Ausbildung und Wechsel einer Ausbildung.

1.3. Für jede Person ist pro Schuljahr maximal eine laufende Ausbildung bzw. ein Abschluss zugelassen. Weist eine Person, aus welchem Grund auch immer, mehrere Ausbildungen oder Abschlüsse in einem Schuljahr auf, wird auf die höchste Ausbildung oder den höchsten Abschluss, bzw. im Falle von Gleichwertigkeit auf die zeitlich letzte pro Schuljahr reduziert.

1.4. Fehlende Werte sind jeweils unter der Angabe „unbekannt“ auszuweisen.

2.

Folgende Attribute und Werte sind, insofern zutreffend, für jedes Ausgangsereignis zu melden

Attribut Wert
geschlecht mit der Angabe des Geschlechts („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde). Im Falle einer Re-Identifikation kommen die zum Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes gültigen Zuordnungskriterien der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zur Anwendung.
alter mit der Angabe des Alters zum Zeitpunkt des Ausgangsereignisses. Ist dieses nicht feststellbar (zB bei Wechsel oder Abbruch) so ist jeweils der 15. April heranzuziehen, beginnend mit dem Alter von 6 Jahren und als Aggregat für Personen ab dem Alter von 30 Jahren.
erstsprache mit der Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte, in folgenden Ausprägungen: „d“ für Deutsch, „n“ für eine andere Sprache als Deutsch
alltagssprache mit der Angabe der im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n), in folgenden Ausprägungen: „d“ für Deutsch, „n“ für eine andere Sprache als Deutsch
bl mit der Bezeichnung für das Bundesland der Ausbildungsstätte, in folgenden Ausprägungen:
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
br mit der Angabe der Bildungsregion nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Bildungsregionen
urb mit der Angabe des Urbanisierungsgrads des Schulstandorts in folgenden Ausprägungen „dicht besiedelt“, „mittel besiedelt“ und „dünn besiedelt“
schulstufe mit der Angabe der vor dem Ausgangsereignis zuletzt besuchten Schulstufe beginnend mit der 0. Schulstufe, nur beim Ausgangsereignis Abbruch oder Wechsel
art mit der Angabe des Ausgangsereignisses in den Ausprägungen „Abbruch“, „Wechsel“ oder „Abschluss“
VMindex mit der Angabe der besuchten Ausbildung falls zutreffend, jeweils vor einem Ausgangsereignis und nach einem Ausgangsereignis (Angabe jeweils ein, zwei und drei Jahre nach dem Auftreten des Ausgangsereignisses), in folgenden Ausprägungen:
s010000 Volksschule
s020000 Hauptschule
s030000 Mittelschule (vormals Hauptschule bzw. Neue Mittelschule)
s040000 Sonderschule
s050000 Polytechnische Schule
s060000 Neue Mittelschule – Schulversuch
s070000 Unterstufe an einer allgemein bildenden höhere Schule
s080000 Neue Mittelschule an einer allgemein bildenden höhere Schule
s090100 Oberstufe an einer allgemein bildenden höhere Schule
s090200 Oberstufenrealgymnasium
s090300 Allgemein bildenden höhere Schule für Berufstätige
s090400 Aufbau- und Aufbaurealgymnasium
s100000 Sonstige allgemeinbildende (Statut)Schule
s110001 Berufsschule im Bereich Geisteswissenschaften und Künste
s110002 Berufsschule im Bereich Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
s110003 Berufsschule im Bereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht
s110004 Berufsschule im Bereich Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
s110005 Berufsschulen im Bereich Informatik und Kommunikationstechnologie
s110006 Berufsschule im Bereich Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
s110007 Berufsschule im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
s110008 Berufsschule im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
s110009 Berufsschule im Bereich Dienstleistungen
s110010 Berufsschule, wobei das Berufsfeld nicht angegeben ist
s120101 3-4-jährige technische und gewerbliche mittlere Schule
s120102 1-2-jährige technische und gewerbliche mittlere Schule
s120103 Technische und gewerbliche mittlere Schule (Meister/Werkmeister)
s120201 3-4-jährige kaufmännische mittlere Schule
s120202 1-2-jährige kaufmännische mittlere Schule
s120301 3-4-jährige wirtschaftsberufliche mittlere Schule
s120302 1-2-jährige wirtschaftsberufliche mittlere Schule
s120401 3-4-jährige sozialberufliche mittlere Schule
s120402 1-2-jährige sozialberufliche mittlere Schule
s120501 3-4-jährige land- und forstwirtschaftliche mittlere Schule
s120502 1-2-jährige land- und forstwirtschaftliche mittlere Schule
s130001 Sonstige technische und gewerbliche (Statut)Schule
s130002 Sonstige kaufmännische (Statut)Schule
s130003 Sonstige wirtschaftsberufliche (Statut)Schule
s130004 Sonstige sozialberufliche (Statut)Schule
s140101 Technische und gewerbliche höhere Schule – Normalform
s140102 Technische und gewerbliche höhere Schule für Berufstätige
s140103 Technische und gewerbliche höhere Schule – Kollegs
s140104 Technische und gewerbliche höhere Schule – Aufbaulehrgänge
s140105 Technische und gewerbliche höhere Schule – sonstige Lehrgänge
s140201 Kaufmännische höhere Schule – Normalform
s140202 Kaufmännische höhere Schule für Berufstätige
s140203 Kaufmännische höhere Schule – Kollegs
s140204 Kaufmännische höhere Schule – Aufbaulehrgänge
s140205 Kaufmännische höhere Schule – sonstige Lehrgänge
s140301 Wirtschaftsberufliche höhere Schule – Normalform
s140303 Wirtschaftsberufliche höhere Schule – Kollegs
s140304 Wirtschaftsberufliche höhere Schule – Aufbaulehrgänge
s140305 Wirtschaftsberufliche höhere Schule – sonstige Lehrgänge
s140401 Land- und forstwirtschaftliche. höhere Schule – Normalform
s140404 Land- und forstwirtschaftliche höhere Schule – Aufbaulehrgänge
s140405 Land- und forstwirtschaftliche höhere Schule – sonstige Lehrgänge
s150000 Akademie für Sozialarbeit
s160000 Lehrerbildende mittlere Schule
s170101 Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Normalform
s170201 Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Normalform
s170103 Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kollegs
s170203 Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kollegs
s170104 Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Aufbaulehrgänge
s170305 Lehrerbildende höhere Schule – sonstige Lehrgänge
a100000 Bundessportakademien
s180000 Pädagogische Akademie
s190000 Schule und Sonderausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
s190100 Schule im Gesundheitswesen
s210000 Akademie im Gesundheitswesen
s220000 Berufsreifeprüfung
s230100 Vorbereitungslehrgänge
s230200 Übergangsstufen
l300200 Lehrabschluss im Bereich Geisteswissenschaften und Künste
l300300 Lehrabschluss im Bereich Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
l300400 Lehrabschluss im Bereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht
l300500 Lehrabschluss im Bereich Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
l300600 Lehrabschluss im Bereich Informatik und Kommunikationstechnologie
l300700 Lehrabschluss im Bereich Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
l300800 Lehrabschluss im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
l300900 Lehrabschluss im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
l301000 Lehrabschluss im Bereich Dienstleistungen
l309900 Lehrabschluss, wobei das Berufsfeld nicht angegeben is
l310200 Meisterabschluss im Bereich Geisteswissenschaften und Künste
l310300 Meisterabschluss im Bereich Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
l310400 Meisterabschluss im Bereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht
l310500 Meisterabschluss im Bereich Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
l310600 Meisterabschluss im Bereich Informatik und Kommunikationstechnologie
l310700 Meisterabschluss im Bereich Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
l310800 Meisterabschluss im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
l310900 Meisterabschluss im Bereich Gesundheit und Sozialwesen
l311000 Meisterabschluss im Bereich Dienstleistungen
l319900 Meisterabschluss, wobei das Berufsfeld nicht angegeben ist
u500100 Öffentliche Universität, Studienrichtungen im Bereich Pädagogik
u500200 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Geisteswissenschaften und Künste
u500300 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
u500400 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Recht
u500500 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
u500600 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Informatik und Kommunikationstechnologie
u500700 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
u500800 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
u500900 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen
u501000 Öffentliche Universität, Studienrichtungen in den Bereichen Dienstleistungen
u509900 Öffentliche Universität, wobei die Studienrichtung nicht angegeben ist
f500100 Fachhochschule, Studienrichtungen im Bereich Pädagogik
f500200 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Geisteswissenschaften und Künste
f500300 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
f500400 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Recht
f500500 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
f500600 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Informatik und Kommunikationstechnologie
f500700 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
f500800 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
f500900 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen
f501000 Fachhochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Dienstleistungen
f509900 Fachhochschule, wobei die Studienrichtung nicht angegeben ist
h500100 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen im Bereich Pädagogik
h500200 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Geisteswissenschaften und Künste
h500300 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
h500400 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Recht
h500500 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
h500600 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Informatik und Kommunikationstechnologie
h500700 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
h500800 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
h500900 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen
h501000 Pädagogische Hochschule, Studienrichtungen in den Bereichen Dienstleistungen
h509900 Pädagogische Hochschule, wobei die Studienrichtung nicht angegeben ist
p500100 Privatuniversität, Studienrichtungen im Bereich Pädagogik
p500200 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Geisteswissenschaften und Künste
p500300 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
p500400 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Recht
p500500 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
p500600 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Informatik und Kommunikationstechnologie
p500700 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
p500800 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
p500900 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen
p501000 Privatuniversität, Studienrichtungen in den Bereichen Dienstleistungen
p509900 Privatuniversität, wobei die Studienrichtung nicht angegeben ist
r900000 Studienberechtigungsprüfung
arbeitsmarktstatus mit der Angabe des Arbeitsmarktstatus nach Auftreten des Ausgangsereignisses, falls zutreffend. Angabe jeweils ein, zwei und drei Jahre nach dem Auftreten des Ausgangsereignisses sowie für die erste Erwerbstätigkeit unabhängig vom Auftreten des Ausgangsereignisses, in folgenden Ausprägungen:
Grundwehrdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst
Unselbständige Erwerbstätigkeit (exkl. Lehre)
Lehrlinge
Geringfügige Erwerbstätigkeit
Selbständige Erwerbstätigkeit
Arbeitslos
Nicht-Erwerbspersonen
oenace mit der Angabe des Wirtschaftszweigs (ÖNACE) der Arbeitsstätte, in dem einer Erwerbstätigkeit nach dem Auftreten des Ausgangsereignisses nachgegangen wird, falls zutreffend. Angabe jeweils ein, zwei und drei Jahre nach dem Auftreten des Ausgangsereignisses sowie für die erste Erwerbstätigkeit unabhängig vom Auftreten des Ausgangsereignisses, in folgenden Ausprägungen:
A01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
A02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag
A03 Fischerei und Aquakultur
B05 Kohlenbergbau
B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas
B07 Erzbergbau
B08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
B09 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden
C10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
C11 Getränkeherstellung
C12 Tabakverarbeitung
C13 Herstellung von Textilien
C14 Herstellung von Bekleidung
C15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
C16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
C17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
C18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
C19 Kokerei und Mineralölverarbeitung
C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
C21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
C22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
C23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
C24 Metallerzeugung und -bearbeitung
C25 Herstellung von Metallerzeugnissen
C26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
C27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
C28 Maschinenbau
C29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
C30 Sonstiger Fahrzeugbau
C31 Herstellung von Möbeln
C32 Herstellung von sonstigen Waren
C33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
D35 Energieversorgung
E36 Wasserversorgung
E37 Abwasserentsorgung
E38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung
E39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
F41 Hochbau
F42 Tiefbau
F43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
G45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
G46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
H49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen
H50 Schifffahrt
H51 Luftfahrt
H52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
I55 Beherbergung
I56 Gastronomie
J58 Verlagswesen
J59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
J60 Rundfunkveranstalter
J61 Telekommunikation
J62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
J63 Informationsdienstleistungen
K64 Erbringung von Finanzdienstleistungen
K65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozial-versicherung)
K66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
L68 Grundstücks- und Wohnungswesen
M69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
M70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmens-beratung
M71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
M73 Werbung und Marktforschung
M74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
M75 Veterinärwesen
N77 Vermietung von beweglichen Sachen
N78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
N79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
N80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
N81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau
N82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
O84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
P85 Erziehung und Unterricht
Q86 Gesundheitswesen
Q87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
Q88 Sozialwesen (ohne Heime)
R90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten
R91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
R92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
R93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
S94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)
S95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
S96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
T97 Private Haushalte mit Hauspersonal
T98 Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
U99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
ausmass mit der Angabe des Ausmaßes der Erwerbstätigkeit, falls zutreffend. Angabe jeweils ein, zwei und drei Jahre nach dem Auftreten des Ausgangsereignisses sowie für die erste Erwerbstätigkeit unabhängig vom Auftreten des Ausgangsereignisses, in den Ausprägungen „Vollzeit“ und Teilzeit“
bl mit der Bezeichnung für das Bundesland der Arbeitsstätte, in dem einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, falls zutreffend, in folgenden Ausprägungen:
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
einkommen mit der kategorisierten Angabe des aus dem vorangegangenen Jahr hochgerechneten inflationsbereinigten monatlichen Bruttoeinkommens, falls zutreffend. Angabe jeweils ein, zwei und drei Jahre nach dem Auftreten des Ausgangsereignisses sowie für die erste Erwerbstätigkeit unabhängig vom Auftreten des Ausgangsereignisses, in folgenden Ausprägungen:
unter € 300
€ 300 bis unter € 750
€ 750 bis unter € 1 200
€ 1 200 bis unter € 1 800
€ 1 200 bis unter € 1 400
€ 1 400 bis unter € 1 600
€ 1 600 bis unter € 1 800
€ 1 800 bis unter € 2 400
€ 1 800 bis unter € 2 000
€ 2 000 bis unter € 2 200
€ 2 200 bis unter € 2 400
€ 2 400 bis unter € 2 700
€ 2 700 bis unter € 3 000
€ 3 000 und mehr
dauer_bis mit der kategorisierten Angabe der Dauer in Tagen vom Ausgangsereignis bis zur ersten Erwerbstätigkeit, jeweils unbereinigt und bereinigt um Zeiten des Grundwehr- oder Zivildienstes, in folgenden Ausprägungen:
Beginn vor dem Wechsel/Abbruch
0 bis 28 Tage
29 bis 63 Tage
64 bis 91 Tage
92 bis 119 Tage
120 bis 154 Tage
155 bis 182 Tage
183 bis 210 Tage
211 bis 240 Tage
241 bis 270 Tage
271 bis 300 Tage
301 bis 330 Tage
331 bis 364 Tage
365 bis 390 Tage
391 bis 420 Tage
421 bis 450 Tage
451 bis 480 Tage
481 bis 510 Tage
511 bis 540 Tage
541 bis 570 Tage
571 bis 600 Tage
601 bis 630 Tage
631 bis 660 Tage
661 bis 690 Tage
691 bis 712 Tage
Mehr als 712 Tage
dauer_erws mit der kategorisierten Angabe der Dauer der ersten Erwerbstätigkeit, in folgenden Ausprägungen:
0 bis 28 Tage
29 bis 63 Tage
64 bis 91 Tage
92 bis 119 Tage
120 bis 154 Tage
155 bis 182 Tage
183 bis 210 Tage
211 bis 240 Tage
241 bis 270 Tage
271 bis 300 Tage
301 bis 330 Tage
331 bis 364 Tage
365 bis 390 Tage
391 bis 420 Tage
421 bis 450 Tage
451 bis 480 Tage
481 bis 510 Tage
511 bis 540 Tage
541 bis 570 Tage
571 bis 600 Tage
601 bis 630 Tage
631 bis 660 Tage
661 bis 690 Tage
691 bis 730 Tage
731 bis 910 Tage
911 bis 1090 Tage
1 091 bis 1 270 Tage
1 271 bis 1 450 Tage
1 451 bis 1 630 Tage
1 631 bis 1 810 Tage
mehr als 1 810 Tage
folgeausb_abbruch mit der Angabe, ob die Folgeausbildung nach einem Abschluss abgebrochen wurde mit den Ausprägungen „kein Abbruch“ und „Abbruch“
folgeausb_wechsel mit der Angabe der Anzahl an Wechsel der Folgeausbildung mit den Ausprägungen „0“ für keinen Wechsel und „1“, „2“, „3“, „4“, „5“ und „6“ für die Anzahl erfolgter Wechsel

Abkürzung

BilDokV 2021

Anlage 8

zu § 24

Daten hinsichtlich Bildungs- und Erwerbskarrieren

1.

Definition der Datenübermittlung von Seiten der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Bildung:

1.1 Die Daten werden in zwei Abfragebereichen (Wechsel oder Abbruch einer Ausbildung und Abschluss einer Ausbildung) in dem Datenbanksystem der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (STATcube) dermaßen zur Verfügung gestellt, dass die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung aggregierte Auswertungen vornehmen kann, wobei eine Re-Identifikation von Einzelpersonen auszuschließen ist. Zusätzlich stellt die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung Indikatoren zu Bildungs- und Erwerbskarrieren auf Ebene der einzelnen Schulstandorte sowie Vergleichswerte auf übergeordneter Ebene zur Verfügung.

1.2 Als Ausgangsereignis wird jeweils ein Verlassen einer Ausbildung definiert. Es gibt drei Ausgangsereignisse: Abschluss einer Ausbildung, Abbruch einer formalen Ausbildung und Wechsel einer Ausbildung.

1.3 Für jede Person ist pro Schuljahr maximal eine laufende Ausbildung bzw. ein Abschluss zugelassen. Weist eine Person, aus welchem Grund auch immer, mehrere Ausbildungen oder Abschlüsse in einem Schuljahr auf, wird auf die höchste Ausbildung oder den höchsten Abschluss, bzw. im Falle von Gleichwertigkeit auf die zeitlich letzte pro Schuljahr reduziert.

1.4 Fehlende Werte sind jeweils unter der Angabe „unbekannt“ auszuweisen.

2.

Folgende Attribute und Werte sind, insofern zutreffend, für jedes Ausgangsereignis zu melden

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