Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
– das Verhalten von Kindern im 1. bis 3. Lebensjahr auf der Basis von entwicklungspsychologischen Erkenntnissen wahrnehmen, dokumentieren und daraus Schlussfolgerungen ableiten,
– unterschiedliche Beobachtungs- und Dokumentationsformen reflektieren,
– Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes reflektieren und planen,
– Rollenpositionen im Team reflektieren,
– die Bedeutung der Transition erklären und ausgewählte Modelle zur Eingewöhnung an einer Theorie orientiert beschreiben,
– didaktische Prinzipien für die Bedürfnislage des unter dreijährigen Kindes erläutern.
Lehrstoff:
Geschichtliche Entwicklung frühkindlicher Einrichtungen unter dem Fokus Bild vom Kind, Formen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen sowie die Einstellung und Haltung zu diesen
Beziehungsvolle Pflege, Ko-Konstruktion, Interaktion, Entwicklungsinterventionen, Transition
Selbstbildungsprozess, Grundlagendokumente
Verbale, nonverbale Interaktion, Dialog, dialogische Haltung, aktives Zuhören, Spiegeln, offene Fragestellungen, sprachliche Begleitung nach unterschiedlichen Modellen
Umgang mit kindlichen Emotionen, gelungene Modelle der Bildung und Betreuung
Formen des Lernens, Alltagssituationen für grundlegende und ganzheitliche Bildungsprozesse, Wert des Alltags, bundesweit gültige und landesspezifische Regelungen
Modelle der Teamarbeit, gruppendynamische Prozesse
Raumkonzept, Tagesstruktur, homogene und heterogene Gruppenformen, Spiel- und Bildungsmittel, Wert des Alltagsmaterials, Spielraum im Innen- und Außenbereich, charakteristische Spielprozesse, Qualitätskriterien zur Auswahl von Spielmaterial
Semester (Kompetenzmodul 2):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– grundlegende Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes reflektieren und unter Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit planen,
– die Vielfalt als Ressource für Lernerfahrung in der pädagogischen Arbeit berücksichtigen,
– Einflussfaktoren von Normen und Regeln beschreiben,
– Bildungskooperation spezifisch für das Kind unter drei Jahren erläutern,
– Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in der frühen Kindheit beschreiben,
– die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unterschiedlicher Berufsgruppen in der interdisziplinären Arbeit charakterisieren,
– qualitätssichernde Maßnahmen reflektieren,
– die institutionelle pädagogische Arbeit im internationalen Vergleich beschreiben.
Lehrstoff:
Psychomotorik- Sensorik, Motorik, musisch-kreative Bildung, sozial-emotionale Bildung, sprachliche Bildung, Grundlagendokumente
Bildung und Erziehung im globalen Kontext, Ressourcenorientierung, Rechte des Kindes
Unterschiedliche Eingewöhnungsmodelle
Interdisziplinäre Arbeit
Methoden und Formen der Bildungskooperation, insbesondere bei Transitionsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit, Konzepte und Konzeptionen, Methoden und Verfahren zur Qualitätsfeststellung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Frühe Hilfen
Schularbeiten:
1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 2. Semester.
Früherziehungspraxis
Didaktische Grundsätze:
Die intensive Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal der Praxisstätten ist Voraussetzung für einen bestmöglichen Transfer der Theorie in die Praxis. Die Früherziehungspraxis soll sich an den regionalen Gegebenheiten orientieren. Da die Berufspraxis ein extrem differenziertes Feld darstellt, soll der Unterricht ganz besonders von individuellen (auch beruflichen) Erfahrungen und Beobachtungen der Studierenden ausgehen.
Regelmäßige und kritische Analyse der Beobachtungen einzelner Kinder und der methodischen Gestaltung von Bildungs- und Lernprozessen stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar. Mündliches Reflektieren sowie regelmäßige Begleitung der praktischen Arbeit sollen zu einer kritischen Einschätzung des eigenen Tuns führen. Um den gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Studierenden für das Persönlichkeitsrecht des Kindes zu sensibilisieren.
Die Blockung von Praxisstunden ist im Sinne der Kontinuität der Praxiserfahrung sinnvoll.
Die vorgesehene Praxiswoche in außerfamiliären elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ist so vorzubereiten und durchzuführen, dass ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist.
Semester (Kompetenzmodul 1):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– für diese Altersstufe relevante Qualitätskriterien im Praxisumfeld benennen,
– Teilbereiche des Entwicklungsstandes einzelner Kinder durch differenzierte Beobachtungsaufgaben dokumentieren,
– pädagogische Handlungskonzepte zur Förderung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen erstellen,
– das pädagogische Handeln theoriegeleitet reflektieren,
– Entwicklungs- und Bildungsanregungen zur Persönlichkeitsentfaltung mit besonderer Gewichtung der sensorischen, motorischen und sprachlichen Bildung und Förderung planen und durchführen,
– pädagogische Herausforderungen in der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren in der eigenen pädagogischen Arbeit berücksichtigen,
– Möglichkeiten der Gestaltung von Transition beobachten, beschreiben und reflektieren,
– Interaktionsprozesse gestalten und reflektieren,
– pflegerische Handlungen unter Berücksichtigung der emotionalen und physischen Grundbedürfnisse mit Anleitung durchführen,
– das erzieherische Handeln an das Persönlichkeitsrecht des Kindes anpassen.
Lehrstoff:
Tagesablauf, Aufgaben des pädagogischen Teams, Spielsituationen, Raumgestaltung, Spielgaben
Rituale, Übergänge, Kontaktmittel, Nähe und Distanz, Übergangsobjekte, ko-konstruktiver Zugang
Unterschiedliche Beobachtungsmodelle, Bildungs- und Lerngeschichten, Dokumentationsformen: Fotos, Berichte, Lerngeschichten, Portfolio
Qualitätskriterien, hygienische Standards
Achtung vor dem Kind, Achten der Intimsphäre des Kindes, Respekt vor der Person, Sauberkeitserziehung, bedürfnisorientiertes Arbeiten, sensitive Intervention und Responsivität, Körpersprache, dialogische Haltung
Soziale Spielverhaltensweisen, gruppendynamische Steuerungsprozesse
Interkultureller, integrativer, religiös-ethischer, geschlechtergerechter und familiendynamischer Kontext
Teamarbeit, Teambesprechung, Auseinandersetzung mit administrativen Aufgaben
Kooperative Führung der Gruppe
Modelle der Transition und Formen der Begleitung
Semester (Kompetenzmodul 2):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– qualitätssichernde Maßnahmen exemplarisch ableiten,
– gruppendynamische Prozesse wiedergeben, interpretieren und reflektieren,
– in der Bildungskooperation reflektiert mitagieren,
– Elemente der Kommunikationspsychologie anwenden,
– besonders sensible Phasen in veränderten Lebenssituationen erkennen und einschätzen,
– Aufgaben im Team prozessorientiert planen, ausführen und reflektieren.
Lehrstoff:
Reflexionsgespräche, Diskussionen, kollegiale Hospitation
Prozessorientierte Planungsmodelle, Entwicklungsgespräche, Portfolio, Beratungsgespräch, Entwicklungsdokumentation, Lernprozesse
Situationsorientierte Bildungs- und Entwicklungsangebote, visuelle und auditive Dokumentationsformen
Körpersprache, dialogische Haltung
Teamentwicklung und -prozesse, selektive Wahrnehmung, Konfliktgespräch, Expertenkontakte
Praxiswoche:
Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen:
Eine Praxiswoche in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können im 1. oder 2. Semester.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
– erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des spezifischen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs entspricht,
– können die im Bildungsgang erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
– gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
– wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das Pflichtpraktikum ist im Ausmaß von einer Woche, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung, in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können, zu absolvieren. Die Durchführung erfolgt unbegleitet (von einer Lehrperson) und außerhalb der Unterrichtszeit.
Wird der Ausbildungsgang als Lehrgang für Berufstätige geführt, ist eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr auf die vorgeschriebene Dauer des Praktikums anzurechnen, wenn durch diese die Zielsetzungen des Pflichtpraktikums erfüllt wird.
Artikel 2
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Die in der Anlage unter Abschnitt V enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, bekannt gemacht.
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