Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich

6 Versionen · 2021-08-31 — 2022-12-31
2023-06-30
Aufhebung
2022-12-31
Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich —
2022-12-30
Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich —
2022-06-30
Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich —
2021-12-23
Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich —
2021-08-31
Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich —
2021-08-31
Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereic
Originalfassung Text zu diesem Datum

Änderungen vom 2022-12-31

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(4) § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 510/2022 tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Inkrafttreten
§ 3. (1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. September 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend die Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich, BGBl. II Nr. 34/2021, zuletzt geändert durch die Verordnung, BGBl. II Nr. 237/2021, außer Kraft.
(3) § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 269/2022 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2022 in Kraft.
(4) § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 510/2022 tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.