Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2022-10-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

– molekularbiologische und mikrobiologische Methoden zur Identifikation von Mikroorganismen auswählen;

– die Grundlagen der DNA-Rekombinationstechnik und der DNA-Analytik beschreiben;

– gentechnische Methoden zur Lösung von biologischen Frage- und Problemstellungen beschreiben und auswählen.

Lehrstoff:

Klassifikation und Identifikation von Mikroorganismen.

DNA-Ligasen und DNA-Klonierung, Expressionssysteme, Transformationsmethoden, DNA-Polymerasen und deren praktische Anwendung, PCR, DNA-Sequenzierung.

LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;

– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– biochemische Labormethoden und lebensmitteltechnologische Untersuchungsmethoden des Fachgebietes korrekt anwenden und deren Ergebnisse richtig interpretieren und bewerten;

– Probleme aus den Gebieten der Biochemie und der Lebensmitteltechnologie erkennen und zielgerichtete Lösungen entwickeln und anwenden.

Lehrstoff:

Enzymkinetische Studien, Ermittlung von Wirkungsoptima und Kenngrößen.

Analyse von Lebensmitteln und Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen, lebensmittelrechtliche Beurteilung.

Praktische Anwendung von Elektrophorese-Methoden zur Charakterisierung biogener Stoffe und Stoffgemische biogener Proben.

Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– biochemische Labormethoden korrekt anwenden und deren Ergebnisse richtig interpretieren und bewerten;

– Strategien zur Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen entwickeln, umsetzen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Praxisrelevante biochemisch technologische und bioanalytische Verfahren zur Isolierung, Bestimmung, Anreicherung und Charakterisierung von Proteinen, immunologische Analyseverfahren.

Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.

LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;

– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– Mikroorganismen auf geeigneten Nährmedien kultivieren und anhand morphologischer Kriterien unterscheiden;

– mikrobiologische Arbeitstechniken zur Quantifizierung von Mikroorganismen je nach Problemstellung anwenden und die Ergebnisse interpretieren;

– Nukleinsäuren charakterisieren und identifizieren.

Lehrstoff:

Mikroskopie, Arten und Zubereitung von Medien, Sterilisation und Entkeimung, Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren, Zellzahlbestimmungsmethoden.

Reinigung, Charakterisierung und enzymatische Manipulation von DNA, gelelektrophoretische Methoden.

Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– mikrobiologische Arbeitstechniken je nach Problemstellung anwenden und die Ergebnisse interpretieren;

– Methoden zum Nachweis von gentechnischen Unterschieden bzw. genetischen Veränderungen in biologischen Produkten entwickeln und durchführen;

– Nukleinsäuren rekombinieren bzw. gezielt verändern und damit Wirtszellen mit gewünschten Eigenschaften herstellen;

– biologische Frage- und Problemstellungen mittels Methoden der Gentechnik lösen.

Lehrstoff:

Methoden zur Untersuchung von Hemmstoffen, Identifikation von Mikroorganismen.

Kultivierung von Zelllinien.

DNA-Rekombinationstechniken, Vektoren, Transformation, Expression von klonierten Genen in Mikroorganismen, PCR-Techniken.

Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.

B.3 Chemische Betriebstechnik

MATERIALTECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Werkstoffe und Produkte, deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und deren zweckgemäßen Einsatz und Verwendung wiedergeben;

– die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt ausgewählter Werkstoffe und Materialien abschätzen.

Lehrstoff:

Aufbau Festkörper, Kristallsysteme, Gleitebenen, Gitterstörungen und Defekte, Mischkristalle, Röntgendiffraktometrie.

Baustoffe und Bindemittel (Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung, Gips, Kalk, Zement).

Struktur und Zusammensetzung von Glas, Rohstoffe und deren Funktion, Gewinnungsverfahren der Rohstoffe, Herstellverfahren, Glassorten und deren Verarbeitung, Floatglas, Glasrohre, Glasfasern, Lichtwellenleiter, Glaskeramik, Email, mechanische, optische und chemische Eigenschaften von ausgewählten Gläsern.

Definition und Klassifizierung keramischer Werkstoffe, Herstellprozesskette, Oxidkeramiken insbesondere Aluminiumoxid- Magnesiumoxid-, Zirkonoxid-Keramiken, sowie Titanate, Ferrite, Nicht-Oxidkeramiken, Feuerfestkeramiken.

Aufbau und Eigenschaften metallischer Werkstoffe, metallurgische Verfahren, Pyro- und Hydrometallurgische Prozesse, Eisenkohlenstoffdiagramm, Legierungsbestandteile, Stahlsorten, Herstellungs-, Verarbeitungs- und Formgebungsverfahren von Eisen und Stahl, Wärmebehandlung von Stahl, Refraktärmetalle und Pulvermetallurgie, wirtschaftlich bedeutende Bunt- und Leichtmetalle, deren Herstellung und Legierungen, Recyclingstrategien, Korrosion von metallische Werkstoffen, Beschichtungen und Oberflächentechnik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– sinnvolle Materialprüfverfahren in Abhängigkeit von Materialien/Werkstoffen für die jeweils technologisch relevanten Eigenschaften auswählen;

– wirtschaftlich und technologisch bedeutende organische Werkstoffe und Produkte, deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und deren zweckgemäßen Einsatz und Verwendung wiedergeben.

Lehrstoff:

Materialprüfung und Werkstoffcharakterisierung (mechanische Prüfmethoden für Metalle, Keramiken und Kunststoffe, mikro- und nanoskopische Methoden).

Struktur und Klassifizierung polymerer Werkstoffe, Polymerisation, Kenngrößen, Arten, Polymerisationsverfahren, Additive, Massenkunststoffe, deren Herstellung und Anwendung, Klebstoffe, Verbundwerkstoffe, Kunststoffverarbeitung insbesondere Extrusion, Folienherstellung, Spritzgießen, Pressen, Kalandrieren, Schäumen, Blasen, Tiefziehen, Kunststoffrecycling, Umweltproblematik.

CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die Gewinnung, die Eigenschaften, die Produktkontrolle, die Verwendung und Weiterverarbeitung von anorganischen, organischen Rohstoffen und Produkten sowie deren Umweltverhalten beschreiben.

Lehrstoff:

Trink-, Nutz und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen, Aufbereitung, umwelttechnische Maßnahmen.

Verfahren zur Herstellung von Mineralsäuren, Ammoniak und Natronlauge.

Zwischenprodukte aus Ethen, Propen und höheren Olefinen, Alkohole, aromatische Zwischenprodukte.

Kohlenhydrate, Fette. Rübenzucker, Stärken, Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte. Tenside und Waschmittel.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die Herstellung, Eigenschaften und Verwendung ausgewählter organischer Produkte beschreiben;

– wirtschaftlich wichtige mikrobiologische Prozesse beschreiben und zur Herstellung ausgewählter Substanzklassen anwenden.

Lehrstoff:

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Pharmazeutische Präparate. Technologien des Recyclings und der Abfallwirtschaft.

Mikrobiologische Prozesse der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und Umwelttechnologie. Herstellung von Grundchemikalien, Enzymen, Antibiotika und Vitaminen.

ELEKTROTECHNIK UND MESSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze wiedergeben und verstehen;

– Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Größen und Gesetze, Kräfte und Energie im elektrischen und magnetischen Feld.

Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität), Grundlagen der Drehstromtechnik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– elektrotechnische Normen und Vorschriften erkennen, besonders im Hinblick auf Sicherheit und elektrische Schutzmaßnahmen;

– Schaltungs- und Messaufgaben der Laborpraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten.

Lehrstoff:

Elektrotechnische Schutzmaßnahmen, Grundtypen elektrischer Maschinen, Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).

Messgeräte, Messung elektrischer Größen (Widerstand, Impedanz, Strom, Spannung, Leistung, Arbeit), Messaufgaben in der chemischen Laborpraxis, Messung nicht elektrischer physikalischer und chemischer Größen, Messkette.

BETRIEBSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die Grundlagen der Unternehmensführung wiedergeben, die Merkmale verschiedener Führungsstile im Hinblick auf ihre Stärken und Schwächen beurteilen, sowie unterschiedliche Organisationsformen benennen, deren Vor- und Nachteile beurteilen;

– Methoden der Personalauswahl im Hinblick auf ihre Vor- und Nachteile beurteilen, Ziele, Methoden und Bedeutung der Personalentwicklung und des Personaleinsatzes erklären und verschiedene Motivationstheorien reflektieren;

– Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens erläutern und die rechtlichen Grundlagen der Buchführung nennen, sowie den Gewinn oder Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, Kosten- und Preiskalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen und einen Betriebsabschluss durchführen;

– Arten der Unternehmensfinanzierungen in Hinblick auf deren Vor- und Nachteile beurteilen und Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen treffen.

Lehrstoff:

Unternehmensführung und Organisation (Managementaufgaben, Unternehmenskultur, Unternehmensziele, Führungsstile, Aufbau- und Ablauforganisation).

Personalmanagement (Personalplanung, Personalbeschaffung, Personalführung, Motivationsfaktoren, Personalentwicklung).

Rechnungswesen und Controlling (Betriebliches Rechnungswesen, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträgerrechnung, Voll- und Teilkosten).

Finanzierungsmöglichkeiten, Investitionsarten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– Methoden der Marktanalyse einsetzen, eine Marketingstrategie entwickeln und einen Marketingmix darstellen und kritisch hinterfragen;

– Fertigungsverfahren erläutern, ein Beschaffungskonzept erstellen, verschieden Strategien der Beschaffung und Lagerorganisation unterscheiden, sowie Maßnahmen im Rahmen der Wertschöpfungskette analysieren;

– die für einen Produktionsbetrieb wichtigsten gesetzlichen Regelungen benennen und inhaltlich auf konkrete Fragestellungen anwenden;

– Projektziele definieren und verfolgen und die einzelnen Rollen in einfachen Projekten festlegen.

Lehrstoff:

Marktforschung, Marketingziele, Marketinginstrumente.

Beschaffungsstrategien, Fertigungsstrategien, Lagerstrategien.

Betriebsanlagenrecht (Definition einer Betriebsanlage, Genehmigungspflichten, Auflagen, Überprüfungspflichten, Umweltrecht).

Projektdefinition, Projektplanung, Projektteam, Projektentwicklung.

INSTRUMENTELL ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;

– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die in der beruflichen Praxis üblichen instrumentellen Analysenmethoden ausführen und ihre Einsatzbereiche und Grenzen erkennen;

– die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.

Lehrstoff:

Elektrochemische Methoden, Verfahren für Probenvorbereitung und Probenaufschluss, Chromatographie, Atom- und Molekülspektroskopie, einfache statistische Prüfverfahren, Qualitätskontrolle und Kalibrierung von Messmitteln.

CHEMISCH TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;

– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und technologische Produkte herstellen oder modifizieren.

Lehrstoff:

Ausgewählte Verfahren aus dem Bereich der anorganischen und organischen Technologie sowie der biochemischen-mikrobiologischen Technologie und der Umwelttechnologie.

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

INSTRUMENTELLE ANALYTIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– Arbeitsvorschriften aus entsprechender Fachliteratur erstellen;

– passende Analysenmethoden inklusive Probenvorbereitung zur Analyse von komplexen Proben aus Industrie und Alltag auswählen und praktisch umsetzen;

– Datensätze auswerten und Ergebnisse darstellen, dokumentieren und interpretieren.

Lehrstoff aller Bereiche:

Literaturrecherche und Extraktion relevanter Daten, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Umsetzung von Methoden zur Probenvorbereitung, Bedienung von Analysengeräten, Auswertungen mittels Software, Dokumentation nach wissenschaftlichen Kriterien, englische Arbeitsvorschriften.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– Volumetrische Bestimmungen unter Einhaltung vorgeschriebenen Toleranzen durchführen;

– komplexe Stoffsysteme trennen und analysieren;

– potentiometrische Analysen durchführen und auswerten (manuell und computergestützt).

Lehrstoff:

Kalibrierung von Massen- und Volumenmessgeräten innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen.

Durchführung von Analysen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen.

Fehlererkennung und Verbesserung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– selbständig erforderliche Probenvorbereitung und Analyse entsprechend einer chemischen Fragestellung auswählen und durchführen;

– komplexe Proben aus Industrie und Alltag analysieren;

– Analysedaten auswerten, nach wissenschaftlichen Kriterien entsprechend dokumentieren und interpretieren.

Lehrstoff:

Methoden zur sicheren, instrumentellen Probenvorbereitung (zB Mikrowellendruckaufschluss).

Vertiefende und spezielle Methoden der Atomspektroskopie (zB MP-AES).

Erweiterung volumetrischer Bestimmungen durch moderne automatisationsunterstützte Analysengeräte.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– für analytische Problemstellungen aus der Praxis passende Lösungswege erarbeiten und praktisch durchführen;

– für Analysenmethoden die passende Art der Probenvorbereitung auswählen und praktisch durchführen.

Lehrstoff:

Literaturrecherche und Extraktion von relevanten Informationen. Methoden zur Probenvorbereitung inklusive praktischer Aspekte und Umsetzung im Laboratorium.

Vertiefende und spezielle Methoden der Spektroskopie und Chromatographie.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– Analysenmethoden anwenden sowie auftretende Probleme erkennen und beheben;

– Änderungen und Verbesserungen von Analysenmethoden durchführen und anhand der Ergebnisse bewerten;

– Richtigkeit und Präzision von Analysenmethoden bestimmen und bewerten.

Lehrstoff:

Anpassung von bestehenden Analysen- und Probenvorbereitungsmethoden zur Analyse komplexer Proben aus Industrie und Alltag.

Fehlerhafte Ergebnisse in der Praxis erkennen und bewerten sowie Maßnahmen zur Verbesserung in Spektroskopie und Chromatographie anwenden.

Praktische Bestimmung von Messunsicherheiten.

WISSSENSCHAFTLICHES ARBEITEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– wissenschaftliche Quellen finden und diese analysieren und bewerten;

– richtig zitieren;

– Themen finden und die Inhalte der Arbeit beschreiben.

Lehrstoff:

Formale Voraussetzungen für Wissenschaftliche Arbeiten, Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten Themenfindungsprozess, Literaturrecherche, Zitierung, Phasen des Wissenschaftlichen Arbeitens.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– wissenschaftliche Arbeiten inhaltlich und zeitlich planen;

– die Kenntnisse auf fachspezifische Beispiele anwenden.

Lehrstoff:

Methoden aus dem Projektmanagement zur Vorbereitung und Erstellung von Wissenschaftlichen Arbeiten, Projekthandbuch erstellen.

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Anlage 1.3

LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR DESIGN

I.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 1 5 III/III
2. Deutsch 6 2 2 2 2 14 I
3. Englisch 6 2 2 2 2 14 I
4. Angewandte Mathematik 4 3 3 3 3 16 I
5. Wirtschaft und Recht3 – 2 2 2 2 8 II bzw. III
6. Angewandte Informatik 2 – – – – 2 I
7. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 4 – – – – 4 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf und Design4 – 4 4 4 4 16 I
2. Digitale Werkzeuge4 – 2 2 2 2 8 I
3. Technologie – 2 2 2 2 8 I
4. Darstellungstechniken4 – 2 2 – – 4 I
5. Atelier und Produktion – 3 3 4 4 14 IV
6. Designtheorie – 2 2 1 1 6 II
7. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie – 2 2 – – 4 III
Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes – 8 8 10 10 36
Gesamtsemesterwochenstundenzahl 23 35 35 33 33 159
Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände der schulauto- Semester pflich-
nomen Ausbildungsschwerpunkte tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Summe gruppe
B.1 Produktdesign
1. Digitale Werkzeuge4 – – – 1 1 2 I
2. Darstellungstechniken – – – 1 1 2 I
3. Designtheorie – – – 1 1 2 II
4. Fertigungstechnik und Ecodesign – 2 2 3 3 10 II
5. Modell- und Prototypenbau – 2 2 – – 4 IV
6. Objektdesign und Ergonomie – 2 2 2 2 8 I
7. Kommunikation und Produktsprache – 2 2 2 2 8 II
B.2 Objektdesign und Produktion
1. Entwurf und Design4 – – – 3 3 6 I
2. Atelier und Produktion – 3 3 3 3 12 IV
3. CAID und digitale Produktion4 – 3 3 – – 6 I
4. Technologie des Glases und Fertigungstechnik – 2 2 2 2 8 I
5. Projekt- und Innovationsmanagement – – – 2 2 4 II
B.3 Interior- und Surfacedesign
1. Entwurf und Design4 – 2 2 – – 4 I
2. Digitale Werkzeuge4 – 4 4 2 2 12 I
3. Darstellungstechniken4 – 1 1 2 2 6 I
4. Atelier und Produktion – 1 1 – – 2 IV
5. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie – – – 2 2 4 III
6. Kreativwirtschaft – – – 2 2 4 II
7. Kommunikation – – – 2 2 4 II
B.4 Produkt- und Innenraumgestaltung
1. Entwurf und Design4 – 1 1 1 1 4 I
2. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie – – – 2 2 4 III
3. Produkt-, Möbel-, Raum-Design4 – 5 5 5 5 20 I
4. Baukonstruktion – 2 2 2 2 8 I
C. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Förderunterricht Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Summe gruppe
D. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik – – – 2 – 2 I
2. Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik – – – – 2 2 I
3. Zweitsprache Deutsch – 2 2 – – 4 I
4. Politische Bildung – 2 2 – – 4 III
5. Volkswirtschaftlich Grundlagen – – – 2 – 2 III
6. Darstellende Geometrie – 2 2 – – 4 I
7. Technische Dokumentation 2 – – – – 2 III
E. Förderunterricht5
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR DESIGN

I.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 4 III/III
2. Wirtschaft und Recht3 2 2 2 2 8 II bzw. III
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf und Design4 4 4 4 4 16 I
2. Digitale Werkzeuge4 2 2 2 2 8 I
3. Technologie 2 2 2 2 8 I
4. Darstellungstechniken4 2 2 – – 4 I
5. Atelier und Produktion 3 3 4 4 14 IV
6. Designtheorie 2 2 1 1 6 II
7. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie 2 2 – – 4 III
Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes 15 15 17 17 64
Gesamtsemesterwochenstundenzahl 35 35 33 33 136
Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände der schulautonomen Semester pflich-
Ausbildungsschwerpunkte tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
B.1 Produktdesign
1. Entwurf und Design4 1 1 – – 2 I
2. Digitale Werkzeuge4 – – 2 2 4 I
3. Darstellungstechniken4 – – 2 2 4 I
4. Designtheorie – – 1 1 2 II
5. Fertigungstechnik und Ecodesign 3 3 3 3 12 II
6. Modell- und Prototypenbau 7 7 5 5 24 IV
7. Objektdesign und Ergonomie 2 2 2 2 8 I
8. Kommunikation und Produktsprache 2 2 2 2 8 II
B.2 Objektdesign und Produktion
1. Entwurf und Design4 4 4 2 2 12 I
2. Darstellungstechniken – – 1 1 2 I
3. Atelier und Produktion 6 6 10 10 32 IV
4. CAID und digitale Produktion4 3 3 – – 6 I
5. Technologie des Glases und Fertigungstechnik 2 2 2 2 8 I
6. Projekt- und Innovationsmanagement – – 2 2 4 II
B.3 Interior- und Surfacedesign
1. Entwurf und Design4 4 4 2 2 12 I
2. Digitale Werkzeuge4 6 6 4 4 20 I
3. Darstellungstechniken4 4 4 4 4 16 I
4. Atelier und Produktion 1 1 – – 2 IV
5. Designtheorie – – 1 1 2 II
6. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie – – 2 2 4 III
7. Kreativwirtschaft – – 2 2 4 II
8. Kommunikation – – 2 2 4 II
B.4 Produkt- und Innenraumgestaltung
1. Entwurf und Design4 1 1 1 1 4 I
2. Digitale Werkzeuge4 2 2 2 2 8 I
3. Darstellungstechniken4 2 2 2 2 8 I
4. Atelier und Produktion 1 1 1 1 4 IV
5. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie – – 2 2 4 III
6. Produkt-, Möbel-, Raum-Design4 5 5 5 5 20 I
7. Baukonstruktion 2 2 2 2 8 I
8. Form, Farbe und Grafikgestaltung4 2 2 2 2 8 III
C. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Förderunterricht Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
D. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik – – 2 – 2 I
2. Englisch – Rhetorik /Präsentationstechnik – – – 2 2 I
3. Zweitsprache Deutsch 2 2 – – 4 I
4. Politische Bildung 2 2 – – 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen – – 2 – 2 III
6. Darstellende Geometrie 2 2 – – 4 I
7. Technische Dokumentation – – 1 1 2 III
E. Förderunterricht5
Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR DESIGN

I.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 1 – – 5 III/III
2. Deutsch 6 2 2 2 2 – – 14 I
3. Englisch 6 2 2 2 2 – – 14 I
4. Angewandte Mathematik 4 3 3 3 3 – – 16 I
5. Wirtschaft und Recht3 – – – 2 2 2 2 8 II bzw. III
6. Angewandte Informatik 2 – – – – – – 2 I
7. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 4 – – – – – – 4 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf und Design4 – 3 3 2 2 3 3 16 I
2. Digitale Werkzeuge4 – 2 2 2 2 – – 8 I
3. Technologie – 2 2 2 2 – – 8 I
4. Darstellungstechniken4 – 2 2 – – – – 4 I
5. Atelier und Produktion – – 3 3 3 3 2 14 IV
6. Designtheorie – 2 2 1 1 – – 6 II
7. Kunstgeschichte und Kultur-philosophie – – – 1 1 1 1 4 III
Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes – 5 2 3 3 11 12 36
Gesamtsemesterwochen- stundenzahl 23 24 24 24 24 20 20 159
Pflichtgegenstände der Semesterwochenstunden Lehrver-
schulautonomen Semester pflich-
Ausbildungsschwerpunkte tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summe gruppe
B.1 Produktdesign
1. Digitale Werkzeuge4 – – – – – 1 1 2 I
2. Darstellungstechniken4 – – – – – 1 1 2 I
3. Designtheorie – – – – – 1 1 2 II
4. Fertigungstechnik und Ecodesign – – – 2 2 3 3 10 II
5. Modell- und Prototypenbau – 3 – – – – 1 4 IV
6. Objektdesign und Ergonomie – 2 2 – – 2 2 8 I
7. Kommunikation und Produkt-sprache – – – 1 1 3 3 8 II
B.2 Objektdesign und Produktion
1. Entwurf und Design4 – – – – – 3 3 6 I
2. Atelier und Produktion – 3 – – – 4 5 12 IV
3. CAID und digitale Produktion4 – – – 2 2 1 1 6 I
4. Technologie des Glases und Fertigungstechnik – 2 2 1 1 1 1 8 I
5. Projekt- und Innovations-management – – – – – 2 2 4 II
B.3 Interior- und Surfacedesign
1. Entwurf und Design4 – 2 – – – 1 1 4 I
2. Digitale Werkzeuge4 – 2 2 2 2 2 2 12 I
3. Darstellungstechniken4 – 1 – – – 3 2 6 I
4. Atelier und Produktion – – – – – – 2 2 IV
5. Kunstgeschichte und Kultur-philosophie – – – 1 1 1 1 4 III
6. Kreativwirtschaft – – – – – 2 2 4 II
7. Kommunikation – – – – – 2 2 4 II
B.4 Produkt- und Innenraumgestaltung
1. Entwurf und Design4 – – – – – 2 2 4 I
2. Kunstgeschichte und Kultur-philosophie – 2 – 1 – – 1 4 III
3. Produkt-, Möbel-, Raum-Design4 – 1 – 2 3 7 7 20 I
4. Baukonstruktion – 2 2 – – 2 2 8 I
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Semester pflich-
Förderunterricht tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summe gruppe
C. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik – – – 2 – – – 2 I
2. Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik – – – – 2 – – 2 I
3. Zweitsprache Deutsch – 2 2 – – – – 4 I
4. Politische Bildung – 2 2 – – – – 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grund-lagen – – – 2 – – – 2 III
6. Darstellende Geometrie – 2 2 – – – – 4 I
7. Technische Dokumentation – – – – – 1 1 2 III
D. Förderunterricht5
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR DESIGN

I.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 – – 4 III/III
2. Wirtschaft und Recht3 – – 2 2 2 2 8 II bzw. III
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf und Design4 3 3 2 2 3 3 16 I
2. Digitale Werkzeuge4 2 2 2 2 – – 8 I
3. Technologie 2 2 2 2 – – 8 I
4. Darstellungstechniken4 2 2 – – – – 4 I
5. Atelier und Produktion – 3 3 3 3 2 14 IV
6. Designtheorie 2 2 1 1 – – 6 II
7. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie – – 1 1 1 1 4 III
Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes 12 9 10 10 11 12 64
Gesamtsemesterwochenstunden-zahl 24 24 24 24 20 20 136
Pflichtgegenstände der Semesterwochenstunden Lehrver-
schulautonomen Semester pflich-
Ausbildungsschwerpunkte tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe
B.1 Produktdesign
1. Entwurf und Design4 – – 1 1 – – 2 I
2. Digitale Werkzeuge4 1 1 – – 1 1 4 I
3. Darstellungstechniken4 – – 2 2 – – 4 I
4. Designtheorie – – – – 1 1 2 II
5. Fertigungstechnik und Ecodesign 2 2 2 2 2 2 12 II
6. Modell– und Prototypenbau 7 4 3 3 3 4 24 IV
7. Objektdesign und Ergonomie 2 2 – – 2 2 8 I
8. Kommunikation und Produktsprache – – 2 2 2 2 8 II
B.2 Objektdesign und Produktion
1. Entwurf und Design4 2 2 2 2 2 2 12 I
2. Darstellungstechniken – – 1 1 – – 2 I
3. Atelier und Produktion 8 5 4 4 5 6 32 IV
4. CAID und digitale Produktion4 – – 2 2 1 1 6 I
5. Technologie des Glases und Fertigungstechnik 2 2 1 1 1 1 8 I
6. Projekt- und Innovationsmanagement – – – – 2 2 4 II
B.3 Interior- und Surfacedesign
1. Entwurf und Design4 3 3 2 2 1 1 12 I
2. Digitale Werkzeuge4 4 4 3 3 3 3 20 I
3. Darstellungstechniken4 3 – 4 4 3 2 16 I
4. Atelier und Produktion – – – – – 2 2 IV
5. Designtheorie – – 1 1 – – 2 II
6. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie 2 2 – – – – 4 III
7. Kreativwirtschaft – – – – 2 2 4 II
8. Kommunikation – – – – 2 2 4 II
B.4 Produkt- und Innenraumgestaltung
1. Entwurf und Design4 – 1 1 1 1 – 4 I
2. Digitale Werkzeuge4 2 2 2 1 1 – 8 I
3. Darstellungstechniken4 2 2 1 2 – 1 8 I
4. Atelier und Produktion 1 – 1 1 – 1 4 IV
5. Kunstgeschichte und Kulturphilosophie 2 – 1 – – 1 4 III
6. Produkt-, Möbel-, Raum-Design4 1 – 2 3 7 7 20 I
7. Baukonstruktion 2 2 – – 2 2 8 I
8. Form, Farbe und Grafikgestaltung4 2 2 2 2 – – 8 III
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Semester pflich-
Förderunterricht tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe
C. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik – – 2 – – – 2 I
2. Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik – – – 2 – – 2 I
3. Zweitsprache Deutsch 2 2 – – – – 4 I
4. Politische Bildung 2 2 – – – – 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen – – 2 – – – 2 III
6. Darstellende Geometrie 2 2 – – – – 4 I
7. Technische Dokumentation – – – – 1 1 2 III
D. Förderunterricht5
Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Auf Grundlage einer fachspezifischen Eignung erwerben die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design ein gestalterisches, technisches und handwerkliches Fachwissen, welches es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe zu erstellen, diese für die Produktion technisch richtig in unterschiedlichen Medien vorzubereiten bzw. Prototypen zu entwickeln.

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design können eigenverantwortlich konzeptionelle kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet des Entwurfs und der Gestaltung sowie Tätigkeiten in den Bereichen der Planung, der Konstruktion und des Projektmanagements, der Umsetzung und Fertigung von Objekten sowie der Restaurierung und Prototypenerstellung ausführen. Sie können im gestaltenden Handwerk, in designorientierten Berufen, in der Kreativwirtschaft und im Kunst- und Kulturmanagement eingesetzt werden oder selbstständig im Designbereich tätig sein. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.

Qualitätsorientierte, selbstständige Projektierung und Ausführung erfordern eine Verknüpfung von Kenntnissen in Bereichen der Konzeption, der Visualisierung, des bewussten Materialeinsatzes, der Konstruktion und Funktion und des formalen Ausdrucks unter Einbeziehung der Wirtschaftserfordernisse.

Gemeinsames Ziel der Ausbildungsschwerpunkte des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse in Berufen mit hohem gestalterischen, kommunikativen und technologisch-innovativen Anspruch.

Die bewusste und qualitätsvolle Gestaltung von Objekten durch die Synthese von Material, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit versteht sich als interdisziplinäre Handlung.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produktdesign können ihre fachspezifischen Kompetenzen selbstständig in modernen Produktgestaltungsprozessen anwenden. Ihre Einsatzgebiete reichen von der Konzepterstellung nach technisch-funktionalen, ökologischen, zielgruppenspezifischen und wirtschaftlichen Kriterien über Ideenskizzen, Entwürfe, technische Pläne, physische und virtuelle Designmodelle bis hin zur Präsentation und Kommunikation ihrer gestalterischen Leistungen. Sie sind qualifiziert, als Angestellte in Designstudios oder als Selbstständige Aufgaben in unterschiedlichen kreativen Tätigkeitsfeldern zu übernehmen, wie zB im Produkt-, Möbel- oder Grafikdesign sowie im Interior und Transportation Design. Je nach Vorqualifikation und individueller Neigung kann die übernommene Funktion die eines Designers oder Modelleurs sein, aber auch im Bereich des Projektmanagements liegen. Zudem erleichtern die erworbenen Kompetenzen den Zutritt zu vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten auf Universitäts- und Fachhochschulebene im In- und Ausland.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunktes Objektdesign und Produktion sind als gestalterische und fertigungsorientierte Spezialisten in der Lage, eigene oder im Team erarbeitete Ideen in realisierbare Objekte und Produkte zu überführen. Dabei achten sie auf Funktionalität und technische Umsetzbarkeit und können ihren persönlichen, künstlerischen Ausdruck in die Gestaltung einfließen lassen. Durch das Wissen um die praktischen und theoretischen Anforderungen im Objektdesign und der Produktion im Kunsthandwerk, Handwerk und der industriellen Fertigung treten die Absolventen unter Ausnutzung ihrer sozialen Kompetenz als Partner und Vermittler zwischen Design und Produktion auf und sind dabei auch in der Lage sowohl im Innovationsmanagement als auch im Projektmanagement mitzuwirken. Durch einen starken Fokus auf das Material Glas und begleitende Materialien ergeben sich vielfältige Anstellungsmöglichkeiten, zum Beispiel in den Bereichen Design, Architektur, Beleuchtung, Produktentwicklung, Glastechnologie sowie in vielen Bereichen der produzierenden Unternehmen. Die erworbenen Kompetenzen dienen weiters als idealer Einstieg in eine universitäre Ausbildung in den Bereichen Design, Architektur, Kunst und Produktion.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Interior- und Surfacedesign können als Spezialistinnen und Spezialisten in den Bereichen der Innenraumgestaltung, der Musterung und Gestaltung textiler und anderer Oberflächen, insbesondere im Interiorbereich (Surfacedesign) gestalterische Tätigkeiten eigenständig durchführen und diese in Plänen, Konzepten, Entwürfen und integrierten Designs eigenständig umsetzen. Sie werden unter anderem in der Bau-, Planungs-, Textil- und Möbelindustrie, in Architekturbüros, Ateliers, Designstudios und in der Lichtplanung für die Gestaltung, Planung, Konzeption und Entwicklung eingesetzt. Sie arbeiten als Designerinnen und Designer, als Planerinnen und Planer und als Entwicklerinnen und Entwickler im Bereich der Innenraum- und Musterkonzeption im privaten bzw. öffentlichen Sektor oder als Selbständige bzw. freiberuflich Tätige. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produkt- und Innenraumgestaltung sind aufgrund ihrer fundierten, stark praxisbezogenen Ausbildung in der Lage, eigenständige Lösungen für gestalterische Fragestellungen des Produkt-, Möbel- und Raumdesigns zu entwickeln und umzusetzen. Ihr Kompetenzbereich umfasst die Erstellung von Konzepten und Entwürfen, deren Ausarbeitung in Form von Plänen und Modellen sowie die Realisierung von Prototypen und Projekten. Sie arbeiten als Designerinnen und Designer, als Planerinnen und Planer und als Entwicklerinnen und Entwickler selbständig oder unselbständig in (Innen)Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros, Designstudios, Einrichtungshäusern, Unternehmen der Baubranche und der Möbelindustrie.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design besitzen folgende Kompetenzen:

– die Fähigkeit, selbstverantwortlich in den Anwendungsbereichen von Produktdesign, Objektdesign und Produktion, Interior- und Surfacedesign, Produkt- und Innenraumgestaltung konzeptionelle Projekte und Objekte zu entwickeln und umzusetzen;

– ein fundiertes Wissen über Aufbau und Funktion von Produkten im zwei- und dreidimensionalen Bereich;

– theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten hinsichtlich Material, Materialeigenschaften, Be- und Verarbeitungsmethoden, Maschinen sowie Fertigungsprozessen in den fachspezifischen Werkstätten;

– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Atelier und Produktion, Entwurf und Design, Technologie, Digitale Werkzeuge sowie Darstellungstechniken und durch praxisbezogene Projektarbeiten sowie betrieblichen Pflichtpraktika erworben haben;

– Kenntnisse über aktuelle Design- und Kommunikationstheorien, die ua. im Unterrichtsgegenstand Designtheorie vermittelt werden und können deren wissenschaftliche Ergebnisse in ihre Entwürfe bezüglich Funktion und Wirkung einfließen lassen;

– eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Prozessorientierung und Projektsteuerung sowie Kompetenz in Projektmanagement, Controlling und Entrepreneurship. Diese Kenntnisse werden in den Unterrichtsgegenständen Wirtschaft und Recht sowie Entwurf und Design vermittelt.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design können

– Entwürfe, Objekte, Modelle und Prototypen aus gestalterischer, technologischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, branchenüblichen Vorschriften und Normen planen, konstruieren und umsetzen;

– Objekte des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes berufsspezifisch visualisieren;

– Entscheidungen bezüglich Projektorganisation, Projektmanagement treffen;

– Arbeitsabläufe und Projekte planen und organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;

– Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe planen, Projekte in ihrer Umsetzung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern sowie Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;

– berufsbezogen kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren;

– innovative technische und gestalterische Entwicklungen und Trends im Bereich Design erkennen, analysieren und in die Arbeitsprozesse integrieren;

– planen und organisieren Arbeitsabläufe, organisieren Projekte in der Entwicklung und reagieren flexibel und sachgerecht auf Veränderungen im Ablauf eines Projektes bzw. begleiten Projekte bis zur tatsächlichen Fertigstellung kompetent;

– können sich beruflich in relevanten Bereichen selbständig weiterbilden bzw. Recherchen, Dokumentationen und Fachreferate erstellen und präsentieren.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

Pflichtgegenstände gemäß der I.1 Stundentafel und der I.3 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der I.2 Stundentafel und der I.4 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

ENTWURF UND DESIGN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;

– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.

Bereich Designgrundlagen

– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.

Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan.

Bereich Designgrundlagen:

Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;

– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.

Bereich Designgrundlagen

– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.

Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.

Bereich Designgrundlagen:

Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;

– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.

Bereich Designgrundlagen

– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.

Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.

Bereich Designgrundlagen:

Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;

– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.

Bereich Designgrundlagen

– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.

Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.

Bereich Designgrundlagen:

Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.

DIGITALE WERKZEUGE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen digitaler Werkzeuge

– grundlegende daten- und netzwerktechnische Zusammenhänge von Hard- und Softwaresystemen kennen und aufgabenspezifisch anwenden.

Bereich Designvisualisierung

– die wesentlichen Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen digitaler Werkzeuge:

Datensicherheit; Datengröße; Datenformate; Netzwerkstrukturen.

Bereich Designvisualisierung:

Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte Standardprogramme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Designvisualisierung

– die wesentlichen Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Designvisualisierung:

Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte und layoutorientierte Standardprogramme.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Designvisualisierung

– designspezifische, integrierte Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.

Bereich Rapid Prototyping

– grundlegende Aspekte und Einsatzmöglichkeiten für Rapid Prototyping Technologien nennen.

Lehrstoff:

Bereich Designvisualisierung:

Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte 2D- und 3D-Standardprogramme.

Bereich Rapid Prototyping:

Grundlegende 2D- und 3D-Fertigungsverfahren, beispielsweise Drucken, Laser- und Wasserstrahlschneiden, Lasersintern, Stereolithographie, Binder Jetting und andere subtraktive und generative Fertigungsverfahren.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Designvisualisierung

– designspezifische, integrierte Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.

Bereich Rapid Prototyping

– grundlegende Aspekte und Einsatzmöglichkeiten für Rapid Prototyping Technologien nennen.

Lehrstoff:

Bereich Designvisualisierung:

Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte 2D- und 3D-Standardprogramme.

Bereich Rapid Prototyping:

Grundlegende 2D- und 3D-Fertigungsverfahren, beispielsweise Drucken, Laser- und Wasserstrahlschneiden, Lasersintern, Stereolithographie, Binder Jetting und andere subtraktive und generative Fertigungsverfahren.

TECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffkunde

– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.

Bereich Technische Verfahren

– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde:

Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.

Bereich Technische Verfahren:

Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffkunde

– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.

Bereich Technische Verfahren

– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde:

Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.

Bereich Technische Verfahren:

Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffkunde

– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.

Bereich Technische Verfahren

– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde:

Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.

Bereich Technische Verfahren:

Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffkunde

– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.

Bereich Technische Verfahren

– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde:

Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.

Bereich Technische Verfahren:

Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.

DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken

– grundlegende Darstellungen von Objekten und Raum zeichnerisch anwenden;

– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:

Grundlegende Werkzeuge, Grundkörper, Ansichten, Perspektiven. Skizziertechniken.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken

– grundlegende Darstellungen von Objekten und Raum zeichnerisch anwenden;

– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:

Werkzeuge, Komposition, Licht und Schatten. Skizziertechniken.

ATELIER UND PRODUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialbearbeitung

– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.

Bereich Technologie

– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.

Bereich Arbeitsorganisation

– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialbearbeitung:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.

Bereich Technologie:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.

Bereich Arbeitsorganisation:

Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialbearbeitung

– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.

Bereich Technologie

– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.

Bereich Arbeitsorganisation

– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialbearbeitung:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.

Bereich Technologie:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.

Bereich Arbeitsorganisation:

Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialbearbeitung

– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.

Bereich Technologie

– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.

Bereich Arbeitsorganisation

– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialbearbeitung:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.

Bereich Technologie:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.

Bereich Arbeitsorganisation:

Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialbearbeitung

– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.

Bereich Technologie

– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.

Bereich Arbeitsorganisation

– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialbearbeitung:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.

Bereich Technologie:

Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.

Bereich Arbeitsorganisation:

Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.

DESIGNTHEORIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Designprozess

– Rahmenbedingungen für kreative Prozesse nennen und analysieren;

– verschiedene Kreativitätstechniken nennen und beispielhaft anwenden.

Bereich Designtheorie

– Funktionsebenen des Designs nennen und an Hand von ausgewählten Beispielen erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Designprozess:

Beispielhafte Modelle des Designprozesses. Brainstorming, 6-3-5 Methode, Brainwriting, Mindmapping, Analogienbildung.

Bereich Designtheorie:

Praktische Funktion, ästhetische Funktion, symbolische Funktion, Anzeichenfunktion.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Designprozess

– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung nennen und wiedergeben.

Bereich Designgeschichte

– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Designprozess:

Wahrnehmung, Proportionslehre, Gestalttheorie.

Bereich Designgeschichte:

Exemplarische Beispiele der Designgeschichte.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Designtheorie

– die Grundlagen Semiotik in ausgewählten Beispielen anwenden.

Bereich Designgeschichte

– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Designtheorie:

Grundlagen der Semiotik.

Bereich Designgeschichte:

Exemplarische Beispiele vom Bauhaus bis zur Gegenwart.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Designgeschichte

– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Designgeschichte:

Exemplarische Beispiele vom Bauhaus bis zur Gegenwart.

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