Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen
Fachterminologie; Grundlagen der Schriftgeschichte; Lesen als physiologischer und kognitiver Prozess; kulturelle Felder ›Schrift‹ und ›Lesen‹ und ihr Einfluss auf Kommunikationsprozesse; Lesevorgang in analogen und digitalen Medien; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer kommunikativen Aufgaben.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Kennenlernen und Sensibilisierung für die Wechselwirkung von Text und Bild.
Erkennen der kommunikativen Anforderung und Erarbeitung adäquater Umsetzungen; Einführung in die Bereiche und Ebenen von Editorial Design und Publishing.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– das Regelwerk typografischen Gestaltens in Bezug auf kommunikative Erfordernisse anwenden;
– Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing
– Typografische Ordnungen, Informationsvisualisierungen und Informationssysteme anwenden, Fallbeispiele ausführen und einfache Informationsdesigns anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Erweiterte Fachterminologie; Erstellung kommunikativer Textsorten; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer Beziehung zwischen Gestaltung und Wirkung; Verbesserung fehlerhaft kommunizierender Textsorten.
Typografische Gesetzmäßigkeiten und ihre Wirkung auf die Rezeption eines Inhalts.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Typografische Ordnung und Informationsvisualisierung; Informationssysteme; Infografik; Diskursrelationen Text-Bild und Informationsdesign.
Fallbeispiele; Erstellen einfacher Informationsdesigns.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Werbung
– Lösungen auf Grund von Kommunikationsaufgaben im Bereich der Werbekommunikation anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing
– kommunikative Anforderungen erkennen, adäquate Lösungen und die Grundlagen in den Bereichen und Ebenen des Editorial Designs und Publishings medienübergreifend beschreiben und anwenden;
– typografische Ordnungen, Informationsvisualisierungen und Informationssysteme für unterschiedliche Medien beschreiben.
Bereich Corporate Design
– Briefing- und Rebriefingprozesse beschreiben;
– Corporate Identity und Corporate Design in vorgegebenen Beispielen anwenden;
– die Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Richtlinien in unterschiedlichen Medien anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Werbung:
Kommunikationsaufgabe, Bildästhetik, Textästhetik, Medienästhetik im Bereich Werbekommunikation.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Erkennen der kommunikativen Anforderung und Erarbeitung adäquater Umsetzungen; Einführung in die Bereiche und Ebenen von Editorial Design und Publishing.
Typografische Ordnung und Informationsvisualisierung; Informationssysteme; Infografik; Diskursrelationen Text-Bild und Informationsdesign.
Bereich Corporate Design:
Analyse und Umsetzung von Briefing und Rebriefing; Recherche. Anwendung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Gestaltungsrichtlinien. Differenzierung von Print und Screen.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Werbung
– die Grundlagen der Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern der Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien beschreiben;
– Entwürfe zu vernetzten, crossmedialen Problemstellungen ausführen und präsentationsreife Kommunikationslösungen erstellen.
Bereich Editorial Design und Publishing
– mikro- und makrotypografische Ordnungssysteme wie Hierarchien, Auszeichnungen, Rastersysteme und Dramaturgien analysieren und medienspezifisch einsetzen;
– Informationsdesign analysieren und Darstellungssysteme auf Daten anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Entwicklung von Gestaltobjekten der Imagebildung und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in Corporate Design-Projekten sowie Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklungen beschreiben und diese medienübergreifend anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Werbung:
Einführung in die Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern; Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien.
Vernetzte, crossmediale Werbeaufgaben; Grundlagen der Präsentation.
Bereich Editorial Design und Publishing:
mikro- und makrotypografische Ordnungssysteme in unterschiedlichen Medien und Mediendramaturgien.
Grundlagen des Informationsdesigns.
Bereich Corporate Design:
Anwendung geeigneter Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution.
Gestaltobjekte der Imagebildung und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in Corporate-Design-Projekten; Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklung im medienübergreifenden Kontext.
Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– Gestaltungen mit steigender Komplexität und Heterogenität (in Bezug auf semiotische, ästhetische, technische, pragmatische Parameter) analysieren und entwickeln;
– die Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung bzw. die Entwicklung komplexer Informationsgrafiken erkennen und diese analysieren und ausführen.
Bereich Corporate Design
– die Gestaltung komplexer multifunktioneller Corporate Design-Projekte beschreiben, anwenden, analysieren und medienübergreifend ausführen;
– die Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben, die Planung, die Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design-Aufgaben inklusive Recherche beschreiben und diese anwenden und ausführen.
Bereich Werbung
– Entwürfe im Bereich der Marken- und Werbekommunikation in und mit unterschiedlichen Medien analysieren, konzipieren und realisieren;
– Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) beschreiben und exemplarisch anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Editorial Design und Publishing:
Unterscheidung zwischen ästhetischem, semiologischem und technologischem Urteil; exemplarische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben mit steigender Komplexität und Heterogenität; Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung.
Entwicklung komplexer Informationsgrafiken.
Bereich Corporate Design:
Gestaltung komplexer multifunktioneller, medienübergreifender Corporate Design-Projekte; Neugestaltung und Re-Design; Designstrategien der Markenkommunikation; Gestaltung von Corporate Design-Lösungen auch im dreidimensionalen Raum.
Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben; Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design-Aufgaben inklusive Recherche.
Bereich Werbung:
Umgang mit Markenbotschaften und Werbetexten; Gestaltung vernetzter, medienkonvergenter Werbeaufgaben, Konzeption und Realisierung von Entwürfen im Bereich der Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien.
Entwicklung marktgerechter Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation).
Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechte und -konvergente Umsetzung) beschreiben und diese analysieren, entwickeln und anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Notwendigkeit eines Soll-Ist-Vergleichs, geeigneter Präsentation und Dokumentation, der Verdichtung konzeptioneller Ideen, sowie der Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens und der Umsetzung detaillierter Corporate Design-Manuals beschreiben und diese anwenden und entwickeln.
Bereich Werbung
– marktgerechte Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) unter Einbeziehung und Intensivierung medialer bzw. werblicher Kanäle für Kampagnen zielgerichtet entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Editorial Design und Publishing:
Projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechter und -konvergenter Umsetzung); Entwicklung eigenständiger Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden quantitativer und qualitativer Zielformulierungen; Analyse und Argumentation der Ergebnisse unter semiotischen Aspekten.
Bereich Corporate Design:
Soll-Ist-Vergleich, geeignete Präsentation und Dokumentation; Verdichtung konzeptioneller Ideen, Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens; Umsetzung detaillierter Corporate Design-Manuals; Grundlagen des Projektmanagements; Entwicklung von Entwurfskriterien; Projektkalkulation.
Bereich Werbung:
Zielgerichtete Einbeziehung aller medialen bzw. werblichen Kanäle in Kampagnen; Präsentation von werblichen Konzepten.
MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen
– die typische Beschaffenheit von Betriebssystemen in einer vernetzten Produktionsumgebung und die entsprechenden Methoden benennen und diese an die verschiedenen Aufgaben anpassen;
– Datenformate und deren Quellen benennen und anwenden;
– technische Grundlagen von Produktionsabläufen benennen.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung
– grundlegende Techniken der Bilderfassung und Bildbearbeitung benennen und anwenden.
Bereich Drucktechnik
– unterschiedliche Druckverfahren und deren Abläufe benennen;
– einen einfachen Druckvorgang planen und anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen:
Betriebssysteme, Datei- und Fontmanagement; Überblick über Datenformate und deren spezifische Quellen; Hardware-Komponenten und Netzwerkressourcen; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Farbsystemen und deren Anwendung; Einführung in die Materialkunde.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung:
Grundlagen der Bilderfassung und Bildbearbeitung; Grundlagen von Aufnahmeverfahren und Aufnahmegestaltung; Wirkung und Verwendung von Kamera- und Aufnahmetechniken.
Bereich Drucktechnik:
Unterschiedliche Drucktechniken, Farbsysteme und deren Phänomene; Wechselbeziehungen zwischen Entwurf und Ausführung, Gerätehandhabung und Materialkunde, technische Aspekte von Druckprozessen.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Layouts für unterschiedliche Aufgaben erstellen, einrichten und mit Objekten bestücken;
– komplexe Vektorobjekte als eigenständige Illustrationen sowie als Layoutobjekte erstellen und handhaben;
– Methoden anwenden, um Bilddaten korrekt zu bearbeiten.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung
– grundlegende Techniken der Bilderfassung anwenden und Bilddaten für den weiteren Workflow aufbereiten.
Bereich Drucktechnik
– unterschiedliche Druckverfahren, deren Abläufe und den Umgang mit Daten anwenden;
– Arbeitsmaterialien benennen und Farbsysteme adäquat einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Printbasierte Technologien:
Eigenschaften und Bearbeitung unterschiedlicher Bilddaten; Erstellung und Definition von Vektor- und Layoutdateien. Eigenschaften von Layoutobjekten und -daten, Formate und Vorlagen; Ausgabeüberprüfung.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung:
Fortgeschrittene Techniken der Bilderfassung und Bildbearbeitung, von Aufnahmeverfahren und Aufnahmegestaltung; Präsentationstechniken.
Bereich Drucktechnik:
Unterschiedliche Drucktechniken, Wechselbeziehungen zwischen Entwurf und Ausführung, Gerätehandhabung, technische Aspekte von Druckprozessen und Dateihandling.
Farbsysteme und deren Phänomene; Materialkunde.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– vektorbasierte Daten bearbeiten und umwandeln;
– pixelbasierte Daten und Texte für komplexe Aufgaben in Layouts anwenden und zusammenführen;
– Techniken der Druckvorstufe für Druckprojekte, sowie den korrekten Umgang mit Farbsystemen benennen.
Lehrstoff:
Bereich Printbasierte Technologien:
Eigenschaften und Bearbeitung von vektorbasierten Daten; erweiterte Funktionen für die Bearbeitung von pixelbasierten Daten; erweiterte Layout-Funktionen. Grundlagen der Druckvorstufe, Farbsysteme.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– komplexe Layout-Aufgaben für eine Reinzeichnung überarbeiten;
– Techniken der Druckvorstufe für Druckprojekte sowie den korrekten Umgang mit Farbsystemen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Printbasierte Technologien:
Techniken der Reinzeichnung; Abwicklung der Druckvorstufe für Druckprojekte; Farbsysteme und deren Anwendung.
DARSTELLUNG UND KOMPOSITION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3.
KOMMUNIKATIONSDESIGN
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– in Recherchen Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben zusammenstellen;
– Printmedien hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und im Rückbezug zu ihrem medialen und diskursiven Kontext visuell/narrative Gestaltungsmuster erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Grundlagen der Recherche und des Fotobriefings; Urheberschaft/Copyright.
Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Printverfahren und -medien.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Screendesign hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und im Rückbezug zu ihrem medialen und diskursiven Kontext visuell/narrative Gestaltungsmuster erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Screen- und Onlinemedien.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien und deren mediale Grundsettings unterscheiden und aktuelle Entwicklungen in elektronischen Medien einschätzen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Untersuchung elektronischer Kanäle hinsichtlich ihrer kommunikativen Wirkung; Rückbezug einer Botschaft zum verwendeten Kanal.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Struktur, Gestaltung und Pragmatik zeitgenössischer Kommunikationskanäle.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
medientheoretische Grundlagen; kommunikative und ästhetische Phänomene; soziale Funktion und kommerzieller Gebrauch von elektronischen Medien.
MARKETING UND WERBUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3.
KULTUR- UND DESIGNTHEORIE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3.
C. Pflichtpraktikum
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
D. Freigegenstände
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
E. Förderunterricht
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)
Anlage 1.9
LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INFORMATIK
I.1 STUNDENTAFEL1
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 20 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Netzwerke und verteilte Systeme | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Computerpraktikum | - | 3 | 3 | - | - | 6 | IVa |
| 2. | Technische Informatik | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 3. | Programmieren und Software Engineering4 | - | 8 | 8 | 5 | 5 | 26 | I |
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme4 | - | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme4 | - | 2 | 2 | 5 | 5 | 14 | I |
| 6. | Betriebswirtschaft und Management | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | II |
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung4 | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 37 | 37 | 34 | 34 | 165 | ||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände des schulauto- | Semester | pflich- | ||||||
| nomen Ausbildungsschwerpunktes | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| B.1 | Systemtechnik | |||||||
| 1. | Computerpraktikum | - | 3 | 3 | - | - | 6 | IVa |
| 2. | Technische Informatik | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 3. | Programmieren und Software Engineering4 | - | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I |
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme4 | - | 4 | 4 | 5 | 5 | 18 | I |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme4 | - | 4 | 4 | 5 | 5 | 18 | I |
| 6. | Medientechnik4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung4 | - | 4 | 4 | 6 | 6 | 20 | I |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht5 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
LEHRPLAN DES 4-VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INFORMATIK
I.2 STUNDENTAFEL1
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | |
| 2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentations-technik | - | - | 2 | - | 2 | I | |
| 3. | Englisch – Rhetorik und Präsentations-technik | - | - | - | 2 | 2 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Computerpraktikum | 5 | 5 | - | - | 10 | IVa | |
| 2. | Technische Informatik | 5 | 5 | - | - | 10 | I | |
| 3. | Programmieren und Software Engineering4 | 8 | 8 | 5 | 5 | 26 | I | |
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme4 | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I | |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 18 | I | |
| 6. | Betriebswirtschaft und Management | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | II | |
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I | |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 30 | 30 | 132 | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände des schulauto- | Semester | pflich- | ||||||
| nomen Ausbildungsschwerpunktes | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| B.1 | Systemtechnik | |||||||
| 1. | Computerpraktikum | 5 | 5 | - | - | 10 | IVa | |
| 2. | Technische Informatik | 5 | 5 | - | - | 10 | I | |
| 3. | Programmieren und Software Engineering4 | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I | |
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 18 | I | |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme4 | 6 | 6 | 5 | 5 | 22 | I | |
| 6. | Medientechnik4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 20 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| 2. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |
| 3. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III | |
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | - | - | 1 | 1 | 2 | III | |
| 5. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| E. | Förderunterricht5 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INFORMATIK
I.3 STUNDENTAFEL1
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | - | - | 20 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Netzwerke und verteilte Systeme | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Computerpraktikum | - | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | IVa |
| 2. | Technische Informatik | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 3. | Programmieren und Software Engineering4 | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | I |
| 4.. | Datenbanken und Informations-systeme4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme4 | - | - | - | 2 | 2 | 5 | 5 | 14 | I |
| 6. | Betriebswirtschaft und Manage-ment | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | II |
| 7. | Systemplanung und Projektent-wicklung4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 16 | I |
| Gesamtsemesterwochenstunden-zahl | 23 | 24 | 24 | 24 | 24 | 23 | 23 | 165 | ||
| Pflichtgegenstände des | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||
| Ausbildungsschwerpunktes | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | ||
| B.1 | Systemtechnik | |||||||||
| 1. | Computerpraktikum | - | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | IVa |
| 2. | Technische Informatik | - | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | I |
| 3. | Programmieren und Software Engineering4 | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 20 | I |
| 4. | Datenbanken und Informations-systeme4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | I |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | I |
| 6. | Medientechnik4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 7. | Systemplanung und Projektent-wicklung4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||
| Förderunterricht | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | ||
| C. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik /Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik /Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| D. | Förderunterricht5 | |||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INFORMATIK
I.4 STUNDENTAFEL1
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethi2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III | |||||||
| 2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 3. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Computerpraktikum | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | IVa | |||||||
| 2. | Technische Informatik | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | I | |||||||
| 3. | Programmieren und Software Engineering4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | I | |||||||
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I | |||||||
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | I | |||||||
| 6. | Betriebswirtschaft und Management | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | II | |||||||
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 16 | I | |||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 23 | 20 | 20 | 23 | 23 | 132 | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| des schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| Ausbildungsschwerpunktes | tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| B.1 | Systemtechnik | |||||||||||||||
| 1. | Computerpraktikum | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | IVa | |||||||
| 2. | Technische Informatik4 | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | I | |||||||
| 3. | Programmieren und Software Engineering4 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 20 | I | |||||||
| 4. | Datenbanken und Informations-systeme4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | I | |||||||
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 5 | 5 | 22 | I | |||||||
| 6. | Medientechnik4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||
| 7. | Systemplanung und Projektent-wicklung4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I | |||||||
| Freigegenstände, | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| C. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 2. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 3. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||||||
| 5. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| D. | Förderunterricht5 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten als Applikations- und Softwareentwickler, Informationssystem-Organisator, System- und Anforderungsanalytiker, Applikationsdesigner, Datenbankdesigner und -programmierer, Anwendungs- und Systemprogrammierer, Software Engineer, Systemberater, Projektmanager, Datenschutz- und Datensicherheitstechniker, Systemadministrator, Systemmanager oder Informatik-Trainer ausführen. Sie sind auch besonders zur Aufnahme einer adäquaten selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit ausgebildet.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Informatik sowie des Ausbildungsschwerpunktes Systemtechnik im Besonderen
– Kenntnisse und Fertigkeiten, um Softwaresysteme in allen relevanten Bereichen der Informationstechnik zu entwickeln, zu adaptieren und zu betreiben; die entsprechenden Kompetenzen werden in den Unterrichtsgegenständen „Technische Informatik“, „Programmieren und Software Engineering“ sowie „Datenbanken und Informationssysteme“ erworben;
– fundiertes Wissen über alle Phasen von komplexen System- und Softwareentwicklungsprozessen, welches im Unterrichtsgegenstand „Systemplanung und Projektentwicklung“ vermittelt wird;
– vertiefte Kenntnisse über Softwaretechnologie, einschlägige mathematische Verfahren, Logik und Algorithmen, Systemanalyse und -entwurf sowie über Datenbanken und Informationssysteme, Betriebs- und Netzwerksysteme und Verteilte Systeme, die in den Unterrichtsgegenständen „Programmieren und Software Engineering“, „Datenbanken und Informationssysteme“, „Netzwerksysteme und Verteilte Systeme“ und „Angewandte Mathematik“ vermittelt werden;
– Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Vernetzung und Absicherung von komplexen Systemen, die in den Unterrichtsgegenständen „Technische Informatik“ und, „Netzwerksysteme und Verteilte Systeme“ vermittelt und praktisch umgesetzt werden;
– die erforderliche kommunikative Kompetenz, um sich im technischen und kommerziellen Umfeld sicher bewegen zu können; zum Erwerb dieser Kompetenz tragen alle Unterrichtsgegenstände bei, aber auch der verstärkte Einsatz von Englisch als Arbeitssprache.
Darüber hinaus besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Informatik
– die erforderlichen Kenntnisse, um Systementwicklungsprozesse mit den Methoden des Projektmanagements auszuführen und unter Verwendung aktueller Werkzeuge zu planen und zu überwachen sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse für die Modellierung geeigneter Informationsstrukturen und Abläufe sowie deren Implementierung, die in den Unterrichtsgegenständen „Systemplanung und Projektentwicklung“ und „Betriebswirtschaft und Management“ vermittelt werden.
Darüber hinaus besitzen die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunktes Systemtechnik
– die erforderlichen Kenntnisse, um Systementwicklungsprozesse mit den Methoden des Projektmanagements auszuführen und unter Verwendung aktueller Werkzeuge zu planen und zu überwachen, die im Unterrichtsgegenstand „Systemplanung und Projektentwicklung“ vermittelt werden;
– Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Erzeugung, Aufbereitung medientechnischer Inhalte und deren Einbindung in komplexe Informationsverarbeitungssysteme, die in den Unterrichtsgegenständen „Medientechnik“ und, „Systemplanung und Projektentwicklung“ vermittelt und praktisch umgesetzt werden.
Berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Informatik sowie des Ausbildungsschwerpunktes Systemtechnik können
– die Eignung konkreter Computersysteme für bestimmte Anwendungen bewerten und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität einzelner Komponenten beurteilen und Fehler lokalisieren;
– Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln;
– geeignete organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von IKT-Systemen sowie für Projekte der System- und Softwareentwicklung konzipieren;
– Webapplikationen nach konkreten Spezifikationen unter Einbindung von Datenbanken entwickeln sowie für Projekte der System- und Softwareentwicklung konzipieren;
– Projekte im Bereich der System- sowie der Softwareentwicklung unter Verwendung aktueller Methoden und Werkzeug initiieren, planen, deren Aufwand abschätzen, sie kalkulieren, durchführen und erfolgreich abschließen;
– für komplexe Aufgabenstellungen eine effiziente Gesamtlösung erarbeiten und dabei Algorithmen kombinieren, adaptieren, entwickeln sowie in einer Programmiersprache umsetzen;
– Entwicklungssysteme für komplexe Applikationen planen sowie den konkreten Bedürfnissen anpassen und verwenden;
– Konzepte für Testverfahren für alle Phasen einer Applikationsentwicklung ausarbeiten;
– umfassende Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken und IKT-Systemen organisatorisch und technisch umsetzen;
– den Entwurf verteilter Systeme bewerten sowie implementierte Systeme analysieren und entwickelte Konzepte auf einer aktuellen Entwicklungsplattform implementieren, in Betrieb nehmen und strukturiert testen;
– Informationssysteme unter Einsatz von relationalen Datenmodellen, die den Kriterien der relationalen Entwurfstheorie entsprechen, samt Implementierung prozeduraler Erweiterungen, entwickeln;
– Informationssysteme, deren Datenhaltung auch komplexe Anfragen zu umfassenden Datenanalysen ermöglichen, entwerfen und implementieren;
– gängige Frameworks zur Erstellung von clientseitigem Code einsetzen und Skriptsprachen anwenden zur Erstellung von ereignisgesteuerten Webauftritten.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B und des Abschnittes B.1:
Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Informatik
– Organisationsstrukturen dokumentieren, entwerfen sowie Abläufe und Prozesse reorganisieren und auf operativer Ebene erheben;
– die Organisationskultur unterschiedlicher Betriebe beurteilen und Konzepte zum erfolgreichen Umgang mit dieser planen;
– strategische, operative und technische Ablauf- und Prozessmodelle beschreiben, analysieren, anwenden und mit dem Ziel der Prozessverbesserung anpassen.
Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen Ausbildungsmoduls Informatik-Systemtechnik
– geeignete Softwarepakete auswählen und diese effizient einsetzen, um multimediale Inhalte effizient zu bearbeiten und zu publizieren;
– komplexe Webauftritte strukturiert entwickeln und implementieren und diese dynamisch und wartungsfreundlich gestalten.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
Pflichtgegenstände gemäß der I.1 Stundentafel und der I.3 Stundentafel
„Ethik“, „Deutsch“, “Englisch“, „Wirtschaft und Recht“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“:
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
– Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen bzw. Matrizen im Fachgebiet durchführen;
– Matrizen als Operatoren von linearen Abbildungen verstehen, Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis
– die Methode der kleinsten Quadrate verstehen und erklären;
– die Gleichung einer Ausgleichsfunktion nach der Methode der kleinsten Quadrate aus empirischen Daten ermitteln.
Bereich Stochastik
– lineare Ausgleichsfunktionen nach der Methode der kleinsten Quadrate aus empirischen Daten ermitteln und ihre Kennzahlen interpretieren.
Lehrstoff:
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Bezeichnungen; Determinante einer quadratischen Matrix; Multiplikation mit einem Skalar; Multiplikation von Matrizen, inverse Matrix).
Matrizen als Operatoren im R2 (Drehungen um beliebige Punkte, Spiegelungen an beliebigen Geraden; Skalierungen um beliebige Punkte; Schiebungen).
Gleichungssystem in Matrizenschreibweise.
Bereich Analysis:
Ausgleichsrechnung (Methode der kleinsten Quadrate; lineare, quadratische, kubische und exponentielle Ausgleichsfunktionen).
Bereich Stochastik:
Beurteilende Statistik (Lineare Regression und Korrelation).
Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Funktionen durch Taylorreihen approximieren;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Bestimmung der Nullstellen von Funktionen einsetzen;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Berechnung von bestimmten Integralen einsetzen und im anwendungsbezogenen Kontext einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Analysis:
Taylorreihen (Approximation durch Taylorpolynome). Numerik (Rechteckregel, Trapezregel, Kepler’sche Fassregel, Simpsonrege). Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen.
Alle Bereiche:
Kompetenzmodule 4 und 5:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten rechnerunterstützten Methoden.
Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, bei Bedarf mehrstündig.
NETZWERKE UND VERTEILTE SYSTEME
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– einfache Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren;
– die prinzipiellen Aufgaben und Funktionsweisen von Netzwerkdiensten erläutern;
– einen geeigneten Netzwerkdienst nach anwendungsspezifischen Kriterien konfigurieren;
– die grundlegenden Netzwerktechnologien und Kommunikationsmodelle erklären sowie deren Unterschiede beschreiben;
– Netzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten beschreiben und bewerten;
– in einfachen Netzwerken geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.
Bereich Basis-Webtechniken
– die wesentlichen Sprachelemente zur Gestaltung von Webseiten anwenden;
– Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen gestalten, dynamische Elemente einbinden und Gestaltungsvorlagen erstellen.
Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation
– Präsentationen gestalten;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Netzwerktechnologien:
Netzwerk-Konfiguration; Protokolle; Funktionen von Netzwerkdiensten.
Topologien und Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Normen und Standards; OSI-Modell; Grundlagen der Adressierung.
Bereich Basis-Webtechniken:
Beschreibungssprachen, Formatierungstechniken, Skriptsprachen, Datenanbindung.
Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation:
Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Dokumenten; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Tabellen; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Präsentationen.
Pflichtgegenstände gemäß der I.2 Stundentafel und der I.4 Stundentafel
„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“:
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
– Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen bzw. Matrizen im Fachgebiet durchführen;
– Matrizen als Operatoren von linearen Abbildungen verstehen, Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis
– die Methode der kleinsten Quadrate verstehen und erklären;
– die Gleichung einer Ausgleichsfunktion nach der Methode der kleinsten Quadrate aus empirischen Daten ermitteln.
Bereich Stochastik
– lineare Ausgleichsfunktionen nach der Methode der kleinsten Quadrate aus empirischen Daten ermitteln und ihre Kennzahlen interpretieren.
Lehrstoff:
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Bezeichnungen; Determinante einer quadratischen Matrix; Multiplikation mit einem Skalar; Multiplikation von Matrizen, inverse Matrix).
Matrizen als Operatoren im R2 (Drehungen um beliebige Punkte, Spiegelungen an beliebigen Geraden; Skalierungen um beliebige Punkte; Schiebungen).
Gleichungssystem in Matrizenschreibweise.
Bereich Analysis:
Ausgleichsrechnung (Methode der kleinsten Quadrate; lineare, quadratische, kubische und exponentielle Ausgleichsfunktionen).
Bereich Stochastik:
Beurteilende Statistik (Lineare Regression und Korrelation).
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Funktionen durch Taylorreihen approximieren;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Bestimmung der Nullstellen von Funktionen einsetzen;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Berechnung von bestimmten Integralen einsetzen und im anwendungsbezogenen Kontext einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Analysis:
Taylorreihen (Approximation durch Taylorpolynome). Numerik (Rechteckregel, Trapezregel, Kepler’sche Fassregel, Simpsonrege). Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen.
Alle Bereiche:
Kompetenzmodule 1 und 2:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten rechnerunterstützten Methoden.
Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, bei Bedarf mehrstündig.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
COMPUTERPRAKTIKUM
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Systemtechnik
– programmtechnisch Hardware ansteuern;
– die für die Installation von IT-Infrastruktursystemen notwendigen Arbeitsschritte beschreiben und eine entsprechende Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Systemtechnik:
Einfache Mikroprozessorsteuerungen, Hardwareschnittstellenprogrammierung, elektrische Schutzmaßnahmen. Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung in IKT Systemen, Diagnosewerkzeuge.
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Installation und Konfiguration von Betriebssystemen und IT-Infrastrukturkomponenten.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Systemtechnik
– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung normgerecht ausführen;
– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– IT-Infrastruktur nach Vorgaben installieren und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Systemtechnik:
Ausführung normgerechter und strukturierter Verkabelungsarbeiten, Kabelprüfung.
Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Installation und Konfiguration von Server-Betriebssystemen, Energieversorgung von IT-Komponenten.
TECHNISCHE INFORMATIK
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebssysteme
– die Effizienz von unterschiedlichen Betriebssystemen für konkrete Anwendungsbereiche beurteilen und mögliche Probleme erkennen;
– potenzielle Sicherheitsrisiken in Betriebssystemen beurteilen und Maßnahmen zu deren Vermeidung treffen;
– Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik
– den Aufbau eines Mikroprozessors bzw. Mikrocontrollers und den prinzipiellen Befehlsablauf beschreiben;
– Wahrheitstabellen auswerten, die Ergebnisse interpretieren, diese mit Hilfe aussagenlogischer Formeln modellieren, Methoden zur Vereinfachung von Formeln anwenden und in elektronische Schaltungen umsetzen;
– Digitale Signale analysieren, interpretieren und verarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Betriebssysteme:
Verwaltungsschnittstelle, Kommandosprachen, Virtualisierung, Optimierungsmaßnahmen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik:
Aussagenlogische Operatoren, Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen, Methoden zur Vereinfachung aussagenlogischer Formeln.
Signalverarbeitung und -darstellung.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Informationstechnik
– einfache Programme für Echtzeitaufgaben erstellen;
– aufgrund vorgegebener Schnittstellen technische Komponenten ansteuern;
– eine Internetanbindung für technische Komponenten realisieren.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Informationstechnik:
Hardwarespezifische Datentypen und Anweisungen, Analyse von Datenblättern, Laufzeiten, Interrupts; Treibersoftware, einfache Internetprotokolle, Adressierung, Datenaustausch.
PROGRAMMIEREN UND SOFTWARE ENGINEERING
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Theoretische Informatik
– in verschiedenen Zahlensystemen Grundrechenoperationen ausführen, zwischen Zahlensystemen konvertieren, Fehler analysieren und diese programmtechnisch anwenden;
– Graphen in geeigneter Form darstellen sowie analysieren und Probleme graphentheoretisch modellieren sowie geeignete Strategien zu deren Lösung angeben und diese implementieren;
– Standardalgorithmen für eine konkrete Problemstellung auswählen.
Bereich Softwareentwicklung und -design
– Zusammenhänge eines Problems erfassen und mit metasprachlichen Methoden darstellen;
– einfache Problemstellungen in Programme umsetzen;
– Informationen in vorgegebenen Datenstrukturen darstellen;
– die Effizienz unterschiedlicher Datenstrukturen bezüglich Datenumfang, Sicherheit und Aufwand beurteilen;
– einfache Datenstrukturen und Algorithmen implementieren.
Lehrstoff:
Bereich Theoretische Informatik:
Zahlentheorie (Stellenwertsysteme, Konversionsalgorithmen, einfache Rechenoperationen in Fest- und Gleitkommaarithmetik, Grundzüge der Computernumerik, Fehleranalyse).
Algorithmen (Standardalgorithmen, Rekursion); Graphentheorie (Strukturen und Eigenschaften von Graphen, Speicherung von Graphen, Algorithmen in Graphen, Anwendungen und Problemlösungen).
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Metasprachliche Problembeschreibung; Anweisungen, Kontrollstrukturen, Datentypen; Funktionen, Prozeduren, Methoden, Parameter, Rückgabewert; Integrierte Entwicklungsumgebungen, Teststrategien.
Anweisungen, Kontrollstrukturen; Skalare und zusammengesetzte Datentypen, Datenstrukturen; Funktionen, Prozeduren, Methoden; Basisalgorithmen.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Theoretische Informatik
– umgangssprachliche Sätze in prädikatenlogische Formeln oder eine mehrwertige Logik übertragen und umgekehrt;
– formale Sprachen, Grammatiken und Syntaxanalyseverfahren anwenden;
– Algorithmen verstehen und diese in einer Programmiersprache umsetzen sowie für komplexe Aufgabenstellungen Algorithmen kombinieren und adaptieren.
Bereich Softwareentwicklung und -design
– vorgegebene Vererbungshierarchien entwickeln und gemeinsam mit grundlegenden Klassen der Bibliotheken zu Lösungen von Aufgaben einsetzen;
– Informationen in vorgegebenen Datenstrukturen darstellen;
– in Programmen externe Datenzugriffe realisieren und mit anderen Programmen kommunizieren;
– die Effizienz unterschiedlicher Datenstrukturen bezüglich Datenumfang, Sicherheit und Konvertierungsaufwand beurteilen;
– vorgegebene Userinterfaces mit Hilfe fertiger Controls erstellen und auf Benutzereingaben angemessen reagieren;
– neue Userinterfaces für Client-Anwendungen designen und unter Verwendung angemessener Programmiertechniken die Kommunikation mit der Datenschicht implementieren.
Lehrstoff:
Bereich Theoretische Informatik:
Prädikatenlogik (prädikatenlogische Operatoren, Quantoren und Funktoren, Interpretationen und Modellbildung, mehrwertige Logik).
Algorithmen (Komplexität von Algorithmen, Optimierung und Anwendungen); Formale Sprachen (Metasprachen, Reguläre Ausdrücke, Grundlagen des Compilerbaus).
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Objektorientierte Programmierung; Polymorphie und Collections; Persistenz, Dateizugriffe, Datenbankzugriffe und Serialisierung; Speicherklassen und Speicherverwaltung.
Userinterfaces, Elemente graphischer Benutzeroberflächen, Eventhandling, Design, Layout, Usability; Design Patterns für verteilte Anwendungen; Statische und Dynamische Strukturen.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Softwareentwicklung und -design
– Problemlösungen für konkrete Aufgabenstellungen analysieren sowie Programme selbstständig entwerfen und mittels geeigneter Methoden moderner Softwaretechnologien realisieren;
– geeignete Entwicklungswerkzeuge und -systeme für eine Aufgabe auswählen und konfigurieren;
– Systeme modellieren und dokumentieren;
– für die jeweilige Phase einer Softwareentwicklung die geeigneten Tests erkennen und beurteilen sowie Testfälle für konkrete Problemstellungen konzipieren und umsetzen;
– nebenläufige Anwendungen auf Basis von Entwurfsmustern und Frameworks planen und entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Modellierung, Softwarearchitektur, Design Patterns. Versionsverwaltung, Plug-ins, Bibliotheken, Dokumentationstools. Unit Tests, Erweiterte Teststrategien, Validierung. Prozesse, Threads, Kommunikation und Synchronisation.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Softwareentwicklung und -design
– für die jeweilige Phase einer Softwareentwicklung die geeigneten Tests erkennen und beurteilen sowie Testfälle für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Anwendungen auf Basis von Entwurfsmustern und Frameworks entwickeln;
– für große Applikationen programmiertechnologische Konzepte ausarbeiten und Programmiervorgaben konzipieren.
Lehrstoff:
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Modellierung, Softwarearchitektur, Design Patterns. Aktuelle Trends der Softwareentwicklung und Programmiertechniken. Entwicklung von Anwendungen in Abstimmung mit fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
DATENBANKEN UND INFORMATIONSSYSTEME
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– einfache Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren sowie für eine gegebene Relation bestimmen, in welchen Normalformen diese ist;
– für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein, den Anforderungen entsprechendes, auswählen;
– ein einfaches DBMS installieren.
Lehrstoff:
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Begriffsbestimmungen (Vorteile des Einsatzes von Datenbanksystemen, Redundanz, Anomalien). Konsistenz, Kategorisierung von Datenbanksystemen, Ebenenmodell, Phasen des Datenbankentwurfs, Datenmodelle, Notationselemente, Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten.
Relationenmodell, Relationenschema, Transformationsregeln, einfache Datenbankabfrage.
Datenmodelle (Identifizierende Attribute und Beziehungen, Generalisierung, Aggregation, Erweiterungen).
Relationenmodell (Relationenschema, Attribute, Domänen, Schlüssel, NULL-Werte, Transformationsregeln).
Normalisierung (Funktionale Abhängigkeiten, Definitionen der Normalformen, Anomalien).
Abfragesprachen (Projektion, Selektion, Gruppierung, Verbundarten, Aggregatfunktionen, Unterabfragen).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Marktgängige Systeme, Open Source vs. kommerzielle Datenbanksysteme, Desktopdatenbanken. Desktopdatenbanken.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Relationen erstellen, Relationenschemata ändern und referentielle Integrität gewährleisten;
– komplexe Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Views und Indizes zur Steigerung von Sicherheit und Perfomance erstellen;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren;
– standardisierte Datenbankschnittstellen konfigurieren und verwenden, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem zu kommunizieren;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement
– marktgängige Contentmanagementsysteme installieren und konfigurieren;
– valide semistrukturierte Dokumente erzeugen.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– ein Datenbanksystem installieren, konfigurieren und administrieren;
– inkrementelle und vollständige Backups erstellen bzw. einen Wiederanlauf initiieren;
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein, den Anforderungen entsprechendes, auswählen.
Lehrstoff:
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Datenmodelle (Struktur und Semantik konzeptioneller Modelle, Darstellungsarten, Transformation in Datenmodellen, Redundanz.
Abfragesprachen (Relationen erzeugen, Datentypen, Schlüssel, Fremdschlüssel, referentielle Integrität, Manipulation von Daten- und Datenbankstrukturen; Leistungsbewertung und Performanceoptimierung, Indizes, Tuning). Prozedurale Erweiterungen (Stored Routines und Triggers).
Abfrageoptimierung (Indizes, logische und physische Optimierung). Sichten (Aufbau, Einsatzgebiete, Einschränkungen).
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement:
Installation und Konfiguration, Beurteilung marktgängiger Systeme, Dokumentenmanagementsysteme, semistrukturierte Daten.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Architekturen, Interner Aufbau von Datenbank-Management-Systemen.
Installation und Konfiguration (Hardwareanforderungen, Metadaten, physische Organisation; Dienstprogramme und Managementtools, Modelle für die Zugriffskontrolle, Ressourcen, Benutzer, Rechte, Rollen, Authentifizierung und Protokollierung).
Informationssysteme (Arten, Klassifizierung, Aufgaben und Ziele, Anwendungsgebiete). Implementierung von Datenbankanwendungen.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– standardisierte Datenbankschnittstellen konfigurieren und verwenden, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem zu kommunizieren;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– ein Datenbanksystem installieren, konfigurieren, administrieren und tunen;
– inkrementelle und vollständige Backups erstellen bzw. einen Wiederanlauf initiieren;
– bei der Realisierung von Informationssystemen passende Vorkehrungen zur Einhaltung der Datensicherheit und des Datenschutzes treffen;
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein, den Anforderungen entsprechendes, auswählen;
– die Problematiken bei parallelen Verarbeitungen durch den Einsatz von Transaktionen und Sperrmechanismen lösen;
– in dokumentenbasierten Systemen offene Dokumentenformate und Auszeichnungssprachen zur Realisierung solcher Systeme einsetzen;
– den Datenbankentwurf für verteilte Systeme durchführen und dabei entsprechende Sicherheitskonzepte realisieren.
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement
– Informationsschnittstellen in unterschiedlichen Technologien implementieren;
– die Nutzung von e-Technologien beurteilen und Erfolgsfaktoren für deren Einsatz definieren;
– geeignete Informationssysteme vergleichen, auswählen und einsetzen;
– in Unternehmensnetzwerken sichere und redundante informationstechnische Systemarchitekturen systemübergreifend realisieren.
Lehrstoff:
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Administration (Sicherungskonzepte, Archivierung, Datenimport und Export, Wiederherstellung, Fehlerbehandlung, Datensicherung, Verfügbarkeit, Portierung, Performance Optimierung).
Datensicherheit und Datenschutz (Kryptologie, Angriffstechniken und Bedrohungsanalysen).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Architekturen (Objektorientierte Datenbanken, Objektrelationale Datenbanken, Multimedia-Datenbanken, NoSQL-Datenbanken, Big Data, Data Warehouse, Online Analytical Processing Systeme (OLAP) Transaktionskonzepte).
Systemarchitektur (Grundlagen dezentraler Systeme, Infrastrukturmanagement).
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement:
Informationssysteme (Implementierung dokumentbasierter und nachrichtenorientierter Systeme), Anwendung betrieblicher Informationssysteme (Konzepte und Komponenten, Benutzerschnittstellen, Auswahlkriterien für Systeme), Produktionsplanung und Logistik (Funktionen von Produktionsplanungssystemen, Verfahren der Entscheidungsfindung und Optimierung).
Implementierung von Datenbankanwendungen, Middleware für webbasierte Anwendungen.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren sowie für eine gegebene Relation bestimmen, in welchen Normalformen diese ist;
– für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein, den Anforderungen entsprechendes, auswählen.
Lehrstoff:
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Implementierung von Datenbankanwendungen, Middleware für webbasierte Anwendungen. Schnittstellen (Aufbau, genormte DB-Schnittstellen, Installation, Konfiguration, Vergleich).
Datensicherheit und Datenschutz (Backupstrategien und deren Handhabung).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Systemarchitektur (Trends in Nebenläufigkeit, Synchronisation, Replikation, verteilte Dateisysteme, verteilte Datenhaltung, Clustering, Virtualisierung, Fernwartung).
Anwendung betrieblicher Informationssysteme, Produktionsplanung und Logistik, Datamining, Business Intelligence, Management Information Systeme (MIS), Decision Support Systeme (DSS), Enterprise Ressource Planning Systeme (ERP-Systeme), Business Rules.
NETZWERKSYSTEME UND VERTEILTE SYSTEME
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– Netzwerke entsprechend geltender Normen und Standards planen und konfigurieren;
– geeignete Technologien und Komponenten auswählen und diese implementieren und dokumentieren.
Bereich Netzwerkdienste
– die Funktionalität von Netzwerkdiensten beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Netzwerktechnologien:
Netzwerkmodelle; Adressierung; Switching und Routing; Auswahl und Konfiguration von Netzwerkkomponenten.
Bereich Netzwerkdienste:
Funktionen von Netzwerkdiensten.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– beim Entwurf von Netzwerken geeignete Vorgangsweisen einsetzen;
– die wesentlichen Aspekte und Bedrohungen der Netzwerksicherheit beschreiben.
Bereich Netzwerkdienste
– Netzwerkdienste evaluieren und nach anwendungsspezifischen Kriterien implementieren;
– die Aufgaben des Netzwerkmanagements erklären.
Lehrstoff:
Bereich Netzwerktechnologien:
Erweiterte Funktionen von Switching und Routing; Netzwerkentwurf und -konfiguration; Protokolle; Sicherheitsrisiken und Bedrohungsarten.
Bereich Netzwerkdienste:
Implementierung von Netzwerkdiensten; Verzeichnisdienste; Netzwerkmanagement.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– Verwaltungssysteme von Netzwerken konfigurieren, in Betrieb nehmen und Maßnahmen zum Schutz von Netzwerken und Systemen entwickeln und umsetzen.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme
– die Architektur verteilter Systeme erklären sowie die Aufgaben und die Funktionsweisen der verschiedenen Komponenten von verteilten Systemen beschreiben;
– einfache verteilte Systeme entwerfen und implementieren, implementierte Systeme analysieren sowie vorgegebene Algorithmen auf ihre Korrektheit überprüfen und testen.
Lehrstoff:
Bereich Netzwerktechnologien:
Verwaltungssysteme, Aufgaben des Netzwerkmanagements; Komponenten von Sicherheitslösungen, Firewalls, sicherheitsrelevante Maßnahmen; Security Policies.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme:
Hardware- und Software-Architektur verteilter Systeme; private Server-Netze; öffentliche Netze. Webapplikationen; Client-Server Systeme; Interprozesskommunikation.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– die Anforderungen an Netzwerke definieren, die Implementierung planen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Performance umsetzen und testen;
– ein bestehendes Netzwerk auf Schwachstellen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz untersuchen.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme
– die notwendigen Entwicklungsumgebungen für verteilte Systeme einrichten, in Betrieb nehmen und dokumentieren;
– einfache Applikationen für verteilte Systeme entwerfen implementieren, analysieren und testen;
– Synchronisationsmethoden zwischen verschiedenen Applikationen korrekt verwenden.
Lehrstoff:
Bereich Netzwerktechnologien:
Fehlersuche; Verfügbarkeit, Lastverteilung, Performanceanalyse, Tuning; Sicherheitslösungen (VPN).
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme:
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