Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2022-10-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

– Terme mit reellen Größen vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen, Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen und die Rechenregeln für das Operieren mit Ungleichungen kennen;

– Berechnungen im Dreieck, im Kreis und anderen ebenen Figuren durchführen, Flächeninhalte von ebenen Figuren berechnen und das Volumen von elementaren Körpern bestimmen;

– den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;

– lineare Gleichungssysteme in zwei und mehr Variablen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie:

Rechnen mit Gleichungen und Ungleichungen:

Reellwertige Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen; Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme:

Lösungsmethoden.

Elementare Geometrie und Trigonometrie:

Ähnlichkeit, Sätze im rechtwinkeligen Dreieck; Dreieck, Viereck, Kreis; Volumen elementarer Körper.

Schularbeiten:

Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.

Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche

B.1 Bautechnik / Ofenbautechnik

GRUNDLAGEN DER BAUTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;

– die gebräuchlichen und marktüblichen Bau- und Bauzusatzstoffe, deren Eigenschaften, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen;

– Bodenarten und deren wesentlichen Eigenschaften sowie entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen erfassen.

Bereich Bauelemente

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.

Bereich Technischer Ausbau

– die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

– die äußeren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren erfassen;

– die Terminologie der Tragsysteme erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.

Bereich Bauelemente:

Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente.

Bereich Technischer Ausbau:

Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;

– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.

Bereich Bauphysik

– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

– die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;

– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;

– die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.

Bereich Bauphysik:

Bauphysikalische Grundbegriffe.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.

BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;

– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen und diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumeisterarbeiten

– Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;

– gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;

– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erfassen und diese bedienen;

– die Grundprinzipien systemloser Schalungen erfassen und diese funktionsgerecht herstellen;

– die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erfassen;

– einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten

– die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erfassen und zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;

– die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erfassen und diese bedienen und warten;

– Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;

– die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erfassen.

Bereich Baunebengewerbe

– an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;

– Wand- und Bodenbeläge herstellen;

– Wasserentsorgungsleitungen herstellen.

Bereich Angewandter Baubetrieb

– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;

– Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erfassen;

– die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erfassen;

– Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern;

– die zeitliche Planung eines Bauablaufes erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Baumeisterarbeiten:

Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Wände und Decken; Oberflächen).

Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).

Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton).

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:

Holzbau – Handwerkstätte (Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen).

Holzbau – Maschinenwerkstätte (Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung).

Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Holzkonstruktionen).

Holzleimbauwerkstätte (Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen).

Bereich Baunebengewerbe:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen).

Trockenbauwerkstätte (Fliesenlegerarbeiten).

Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserentsorgung).

Bereich Angewandter Baubetrieb:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern; Bauablauf).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumeisterarbeiten

– Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;

– die Prinzipien der Befestigungstechnik erfassen und Befestigungen herstellen;

– die üblichen Fußbodenkonstruktionen erfassen und Fußbodenaufbauten herstellen;

– die unterschiedlichen Fangsysteme erfassen und Fänge herstellen;

– die für Abdichtungsarbeiten erforderlichen Vorschriften erfassen und Abdichtungen herstellen;

– die üblichen Geräte und Maschinen warten;

– Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erfassen;

– Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;

– die gängigsten Treppenarten erfassen und Treppenschalungen herstellen;

– Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;

– Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln;

– die wichtigsten Natursteinarten erfassen und diese bearbeiten, verlegen und versetzen.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten

– die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erfassen;

– Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;

– die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erfassen;

– stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten;

– Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlicher Verankerungen herstellen;

– die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erfassen;

– diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;

– das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.

Bereich Baunebengewerbe

– Metalle bearbeiten;

– Wand- und Deckensysteme des Trockenausbaus herstellen;

– Wasserversorgungsleitungen herstellen;

– die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und diese herstellen;

– Stuckarbeiten durchführen;

– Maler- und Anstreicharbeiten durchführen;

– die gebräuchlichen Materialien erfassen und grundlegende Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchführen.

Bereich Angewandter Baubetrieb

– den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;

– für kleinere Bauvorhaben die Arbeitsvorbereitung durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Baumeisterarbeiten:

Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge; Abdichtungen).

Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).

Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Treppen; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile).

Steinmetzwerkstätte (Bearbeitung von Kunst- und Naturstein).

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:

Holzbau – Handwerkstätte (Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel).

Holzbau – Maschinenwerkstätte (Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung).

Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel).

Holzleimbauwerkstätte (Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit).

Bereich Baunebengewerbe:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten).

Trockenausbauwerkstätte (Wände und Decken des Trockenausbaus).

Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserversorgung und Energieversorgung).

Malerwerkstätte (Stuckarbeiten; Maler- und Beschichtungsarbeiten).

Dachdecker- und Spenglerwerkstätte (Dachdecker- und Spenglerarbeiten).

Bereich Angewandter Baubetrieb:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeitsvorbereitung).

B.2 Chemieingenieure

GRUNDLAGEN DER CHEMIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie nennen und können diese anwenden sowie die Gesetzmäßigkeiten des Periodensystems und der Bindungstheorien erläutern und können diese auf die Eigenschaften und Struktur chemischer Verbindungen anwenden;

– die Summenformel anorganischer Verbindungen bilden und anorganische Verbindungen benennen.

Lehrstoff:

Reinstoff, Stoffgemisch, Element, Salz, Molekül, Kristallgitter. Phasendiagramm und Aggregatzustandsänderungen von Reinstoffen. Atombausteine, Elektronenhülle, Orbitale, Isotope, Ordnungszahl, Massenzahl, mittlere Atommasse, Stoffmenge, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, Ionen, Radikale. Ionenbindung, Atombindung, Metallbindung, Molekülgeometrie, VB-Theorie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen. Radioaktivität (Radioaktiver Zerfall, natürliche Zerfallsreihen, technische Anwendung).

Nomenklatur anorganischer Verbindungen, Summenformeln von Salzen, Säuren und Basen. Definitionen nach Arrhenius.

Bilanzieren von Reaktionsgleichungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden;

– Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen, Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen;

– die Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwiegen, Verdünnen und Mischen berechnen und gravimetrische und einfache volumetrische Analysenergebnisse auswerten;

– den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen.

Lehrstoff:

Hin- und Rückreaktion, Reaktionsgeschwindigkeit, Gleichgewichtskonstante, Gleichgewichtslage, Prinzip von Le Chatelier, pH-Wert.

Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen, Ansatz-und Ausbeuteberechnungen.

Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie, Definition nach Lewis.

Mischungsgleichung.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;

– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;

– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.

Lehrstoff:

Herstellung von Reagenzlösungen, einfache qualitative und quantitative Analysen, ausgewählte wichtige Gruppenreaktionen und spezifische Einzelnachweisreaktionen.

Dokumentation der Laborarbeit.

B.3 Design

GRUNDLAGEN DES DESIGNS

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Gestaltung

– die Grundlagen der Gestaltung in einfachen Beispielen anwenden;

– die grundlegenden Techniken der Darstellung und Komposition anwenden.

Bereich Grundlagen der Kunst- und Designgeschichte

– die Grundbegriffe der Kunst- und Designgeschichte wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Gestaltung:

Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.

Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.

Bereich Grundlagen Kunst- und Designgeschichte:

Grundbegriffe der klassischen Kunstgeschichte; zentrale Beispiele der Designgeschichte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Gestaltung

– die Grundlagen der Gestaltung in einfachen Beispielen anwenden;

– die grundlegenden Techniken der Darstellung und Komposition anwenden.

Bereich Einführung in die Designtheorie

– die Grundbegriffe des Designprozesses im Zusammenhang von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Gestaltung:

Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Entwerfen; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.

Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.

Bereich Einführung in die Designtheorie:

Design im Kontext Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.

ATELIER UND PRODUKTION

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Materialbearbeitung

– grundlegende Bearbeitungsmöglichkeiten verschiedener Werkstoffe benennen und anwenden.

Bereich Grundlagen der Technologie

– grundlegenden Werkstoffe, ihre Eigenschaften und exemplarische Anwendungsgebiete benennen.

Bereich Arbeitsorganisation

– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;

– die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Materialbearbeitung:

Werkstoffe; Werkzeug- und Messkunde; Bearbeitungsmöglichkeiten.

Bereich Grundlagen der Technologie:

Werkstoffeigenschaften; Einsatzmöglichkeiten.

Bereich Arbeitsorganisation:

Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe; Sicherheitsbestimmungen.

B.4 Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik / Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

– physikalische Objekte mit physikalischen Größenbeschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;

– nach den Regeln der technischen Berechnung mit den Größen einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;

– zwischen systemunabhängigen Größen wie zB Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl und systemabhängigen Größen der Elektrotechnik unterscheiden;

– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;

– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;

– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte mit dem Taschenrechner ermitteln;

– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;

– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;

– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.

Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;

– die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;

– die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;

– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;

– Widerstandskennlinien erstellen;

– erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;

– aus Widerstandskennlinien in U-I-Diagrammen Beziehungen zwischen Größen herstellen und Aussagen über das Verhalten von nicht linearen Widerständen in verschiedenen Betriebspunkten machen;

– den Unterschied zwischen realen und idealen Bauteilen erklären;

– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;

– die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;

– normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik. Funktion von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais). Verhalten von Bauteilen mit nicht linearem U-I-Zusammenhang. Normgerechtes technisches Zeichnen.

Ohmsches und Kirchhoffsches Gesetz. Arten von Messgeräten und Messschaltungen. Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis. Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik

– die Eigenschaften von Werkstoffen des Fachgebiets nutzen und diese bearbeiten;

– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;

– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;

– lösbare und nichtlösbare Werkstoffverbindungen herstellen.

Bereich IT-Hardware

– IT-Systeme aus Standardkomponenten zusammenbauen und in Betrieb nehmen;

– Konfigurationen mittels Systemsoftware durchführen.

Bereich Elektronik und Messtechnik

– die Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;

– einfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;

– die möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.

Bereich Installations- und Steuerungstechnik

– Grundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;

– Grundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;

– einfache Steueraufgaben programmieren.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik:

Grundlagen der mechanischen Fertigung (Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung). Fertigung von Werkstücken (Herstellung einfacher Werkstücke mit konventionellen Werkzeugmaschinen und Geräten). Verbindungen (Herstellen stoffschlüssiger und lösbarer Verbindungen). Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Fachspezifischer Gehäusebau).

Bereich IT-Hardware:

Hardware-Konfiguration (Aufbau eines Standard-IT-Systems aus einzelnen Komponenten. Inbetriebnahme des Systems und Konfiguration mittels Systemsoftware).

Bereich Elektronik und Messtechnik:

Bauteilkunde (Elektrische Eigenschaften von Widerstand und Diode. Sicherheitsgerechte Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung).

Bereich Installations- und Steuerungstechnik:

Schutztechnik (Grundlagen), Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektronik und Messtechnik

– die Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;

– einfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;

– die möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.

Bereich Installations- und Steuerungstechnik

– Grundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;

– Grundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;

– einfache Steueraufgaben programmieren.

Bereich Elektrogerätebau

– die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;

– Wohnungsverteiler konfektionieren;

– Elektrische Maschinen und Geräte instandhalten und warten;

– elektrische Systeme nach sicherheitstechnischen Vorschriften zusammenbauen und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Bereich Elektronik und Messtechnik:

Elektrische Eigenschaften von Spule und Kondensator. Einfache gemischte Schaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme).

Bereich Installations- und Steuerungstechnik:

Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte), Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz), Realisierung von einfachen Steueraufgaben.

Bereich Elektrogerätebau:

Verbindungstechniken der Elektrotechnik, Verteilerbau, Systemaufbau und Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung.

B.5 Grafik- und Kommunikationsdesign / Medien / Medieningenieure und Printmanagement

MEDIENENTWURF

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen

– das Umfeld der Berufsfelder und grundlegende Fachausdrücke beschreiben;

– Grundlagen des Briefings, Konzepts und Entwurfsprozesses benennen sowie unterschiedliche Abbildungs- und Visualisierungstechniken des Entwurfsprozesses anwenden.

Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen

– Darstellungstechniken sowie das Zusammenspiel von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Form, Rhythmus, Größenordnung und Balance in Entwurfsübungen anwenden;

– ein Briefing verstehen, dieses mit gestalterischen, konzeptionellen und technischen Aspekten verbinden und notwendige (Vor-)Entwurfsschritte darauf anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Fachrhetorik und Abgrenzung des Begriffsumfelds; Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen; gestalterische Grundlagen von Workflows in unterschiedlichen Medien.

Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen:

Übungen zu Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Bewegung, Form sowie Rhythmus, Größenordnung und Balance; Grundlagen der Darstellung, Raumvorstellung und Komposition; projektbezogene Anwendung von Briefings auf Vorentwürfe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen

– die Grundlagen der gestalterischen Methoden in der Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen anwenden;

– unterschiedliche Methoden der Konzepterstellung beschreiben.

Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen

– die gestalterischen Bedingungen unterschiedlicher Medien beschreiben und in Entwurfsübungen fachspezifisch darauf anwenden;

– Entwürfe in Präsentationen umarbeiten, diese adäquat präsentieren sowie mögliche Varianten entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Grundlagen von Design– und Gestaltungskonzepten; Einführung in die gestalterischen Methoden – Wechselbeziehung zwischen Konzeption, medialen Bedingungen und handwerklichen Fähigkeiten; Umgang mit analogen handwerklichen und digitalen Entwurfstechniken.

Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen:

Gestaltungsübungen als Grundlage von Entwurfsprozessen; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen zum gestalterischen Workflow; projektbezogene Ausführung und Präsentation von Entwürfen.

MEDIENPRODUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Medientechnologie

– Basiskenntnisse der fachspezifischen Softwareprodukte wiedergeben und anwenden;

– Anwenderkenntnisse der üblichen Betriebssysteme aufweisen.

Bereich Medienproduktion

– die verschiedenen Produktionsverfahren verstehen und ihre Einsatzgebiete zuordnen;

– einfache Medienprodukte praktisch realisieren und für deren Veröffentlichung vorbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Medientechnologie:

Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.

Bereich Medienproduktion:

Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Medientechnologie

– Basiskenntnisse der fachspezifischen Softwareprodukte wiedergeben und anwenden;

– Anwenderkenntnisse der üblichen Betriebssysteme aufweisen.

Bereich Medienproduktion

– die verschiedenen Produktionsverfahren verstehen und ihre Einsatzgebiete zuordnen;

– einfache Medienprodukte praktisch realisieren und für deren Veröffentlichung vorbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Medientechnologie:

Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.

Bereich Medienproduktion:

Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung, Grundlagen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, Aspekte der Qualitätssicherung.

B.6 Informatik

GRUNDLAGEN DER INFORMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Hardwarearchitektur

– die wesentlichen Komponenten und deren Funktionsweise erklären;

– Komponenten für Computersysteme mit bestimmten Benutzeranforderungen auswählen;

– die Eignung konkreter Computersysteme für bestimmte Anwendungen beurteilen.

Bereich Betriebssysteme

– die wesentlichen Komponenten eines Betriebssystems erklären und verstehen deren Aufgaben, Funktionsweise und Zusammenwirken;

– Betriebssystemumgebungen einrichten und Kommandosprachen anwenden.

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik

– die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze, die elektrischen Größen und Einheiten erklären;

– Schaltungen der Digitaltechnik analysieren und simulieren.

Lehrstoff:

Bereich Hardwarearchitektur:

Aufbau und Funktionsweise, Computerinterne Informationsdarstellung, Hardwarekomponenten, Schnittstellen, Peripherie, mobile Geräte, Aktuelle Entwicklungen.

Bereich Betriebssysteme:

Architektur und Arten von Betriebssystemen, Prozessverwaltung, Speicherverwaltung, Geräteverwaltung, Dateiverwaltung, Benutzerverwaltung.

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik:

Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik; Bauelemente der Elektronik, Schaltungssimulation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Netzwerktechnologien

– die grundlegenden Netzwerktechnologien und Kommunikationsmodelle erklären sowie deren Unterschiede beschreiben;

– Netzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten beschreiben und bewerten;

– in einfachen Netzwerken geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.

Bereich Basis-Webtechniken

– die wesentlichen Sprachelemente zur Gestaltung von Webseiten anwenden;

– Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen gestalten, dynamische Elemente einbinden und Gestaltungsvorlagen erstellen.

Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation

– Präsentationen gestalten

– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;

– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnologien:

Topologien und Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Normen und Standards; OSI-Modell; Grundlagen der Adressierung.

Bereich Basis-Webtechniken:

Beschreibungssprachen, Formatierungstechniken, Skriptsprachen, Datenanbindung.

Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation:

Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Dokumenten; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Tabellen; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Präsentationen.

COMPUTERPRAKTIKUM

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

– in einem gängigen Computersystem Komponenten identifizieren und ihre Funktionsweise beschreiben und kennen die grundlegenden Techniken zur Vernetzung von Computersystemen;

– die Grundbausteine elektronischer Schaltungen identifizieren und können aussagenlogische Formeln in Schaltungen umsetzen;

– -einfache Schaltpläne lesen und verstehen sowie die zeitliche Abfolge berücksichtigen (sequentielle Schaltalgebra);

– die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität einzelner Komponenten beurteilen und Fehler lokalisieren.

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis.

Bauteile und Schaltungen, Schaltalgebra; Wartung von Computerkomponenten, Fehlersuche und Reparatur, Vernetzung; Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

– Grundlegende Messungen durchführen, einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen und deren Funktion anhand von Messergebnissen bewerten;

– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen erklären;

– die Aufgaben und Einstellungen eines BIOS erklären;

– ein Computersystem aufrüsten;

– die mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren und technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;

– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;

– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten;

– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen;

– Spannungsversorgungen für IT-Infrastruktursysteme erstellen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten.

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Grundlegende mechanische Bearbeitungen, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur, Schutzmaßnahmen, IT-relevante Gebäudeinstallationen; Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme.

Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.

Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung in Verkabelung, Hardware, Softwarekonfiguration; Gleichstrommesstechnik, Schutzmaßnahmen, Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.

B.7 Innenarchitektur und Holztechnik

FACHTHEORIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben sowie Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen;

– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;

– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Bereich Darstellungstechniken

– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;

– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.

Bereich Materialien und Prozesse

– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;

– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten;

– Materialien in ihrer ökologischen Auswirkung auf Mensch und Umwelt einschätzen;

– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen;

– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau), Objektkonstruktionen.

Bereich Darstellungstechniken:

Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten; Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung; Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.

Bereich Materialien und Prozesse:

Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); ökologische Auswirkungen von Materialien; Produktkennzeichnung; Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen; Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen;

– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Bereich Darstellungstechniken

– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;

– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.

Bereich Materialien und Prozesse

– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;

– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten;

– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;

– Materialien in ihre ökologischen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen;

– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen;

– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.

Bereich Darstellungstechniken:

Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung); Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.

Bereich Materialien und Prozesse:

Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten (zB Träger- und Oberflächenmaterialien); Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe); ökologische Auswirkungen von Materialien und Arbeitsstoffen; Produktkennzeichnung; Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf Materialien).

FERTIGUNG UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Händische Erfassung von Produktionsdaten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;

– Produktionsabläufe dokumentieren.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung; Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua. sowie von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).

B.8 Maschinenbau / Gebäudetechnik / Wirtschaftsingenieure

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

– physikalische Größen und Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;

– physikalische Größen, Einheiten und Vorsilben anwenden;

– die Regeln der technischen Berechnung anwenden und mit den Größen einfache Berechnungen durchführen, Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;

– die Größen des SI und die systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl anwenden;

– verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;

– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;

– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;

– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen, die tatsächlichen Werte ermitteln und auf Plausibilität prüfen;

– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;

– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;

– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.

Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Maschinenbau

– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe beschreiben;

– unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;

– Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung beschreiben;

– die Grundlagen der spanenden Fertigung nennen;

– die Fertigungsverfahren der spanenden und spanlosen Formgebung von Hand und mit mechanischen Maschinen beschreiben;

– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;

– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen angeben;

– verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Maschinenbau:

Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe).

Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).

Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung). Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.

Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mechanische Grundfertigkeiten

– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;

– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;

– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Schweißen

– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;

– unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden und nichtlösbare Verbindungen herstellen.

Bereich Spanende Fertigung – Drehen

– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;

– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;

– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Spanende Fertigung – Fräsen (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Maschinenbau)

– unterschiedliche Fräswerkzeuge und deren Anwendung nennen;

– unterschiedliche Fräsverfahren erläutern und können diese auch anwenden;

– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Verbindungstechnik (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Gebäudetechnik)

– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.

Bereich Kunststofftechnik

– die Eigenschaften, Verbindungstechniken, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen unterscheiden;

– anhand der Flammprobe Kunststoffe analysieren;

– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung wiedergeben und können diese zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.

Bereich Blechbearbeitung

– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen unterscheiden;

– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;

– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:

Grundlegende Arbeitsmethoden der Metallbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Stempeln).

Bereich Schweißen:

Herstellen von Schweißverbindungen mittels unterschiedlicher Schweißmethoden. Schweißverbindungen unterschiedlicher Werkstoffe. Brennschneiden.

Bereich Spanende Fertigung – Drehen:

Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde.

Bereich Spanende Fertigung – Fräsen (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Maschinenbau):

Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut- und Passungen fräsen unter Verwendung von halbautomatisierten Werkzeugen.

Bereich Verbindungstechnik (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Gebäudetechnik):

Thermische Bearbeitung von Werkstoffen der Gebäudetechnik; Lötverbindungen. Form- und kraftschlüssige Verbindungen von Werkstoffen der Gebäudetechnik.

Bereich Kunststofftechnik:

Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Zerspanung, Fügung, Schweißen und Kleben von Kunststoffen).

Biegen, Tiefziehen und Polieren von Kunststoffen.

Bereich Blechbearbeitung:

Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen. Blechverbindungstechniken (Nieten, Punktschweißen). Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen.

B.9 Optometrie

FACHTHEORIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anatomie

– Aufbau und Funktion von Zellen und Zellverbänden nennen und erklären.

Bereich Optik

– die physikalischen Gesetze der Optik anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Anatomie:

Aufbau des Sehorgans.

Bereich Optik:

Lichtausbreitung, Bezeichnungsregeln, Vorzeichensystem; Reflexionsgesetz, Brechungsgesetz, Totalreflexion; Berechnung (Abbildung durch Linsen, Abbildungsfehler, Dispersion); optische Bauelemente (optische Werkstoffe, planparallele Platten, Prismen, Linsen; Spiegel; Strahlenteiler; Faseroptik).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Physiologie

– Lösungsansätze für physiologische Probleme erklären.

Bereich Optometrie

– die Grundlagen der Brillenglasbestimmung und der Sehfunktion nennen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Physiologie:

Zellaufbau, Histologie, physiologische und pathologische Probleme des Sehvorganges.

Bereich Optometrie:

Begriffsbestimmungen, Ausstattung des Refraktionsraumes; Geräte zur subjektiven und objektiven Refraktion; Optotypen, Gullstrandauge; angulare Sehschärfe; Gesichtsfeld, Blickfeld; Grundlagen der subjektiven und objektiven Refraktion; gesetzliche Bestimmungen; Refraktionsrecht für Optiker.

LABORATORIUM

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Optik

– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;

– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren;

– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Optik:

Übungen aus dem Bereich Optik; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Optometrie

– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;

– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren;

– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Optometrie:

Übungen aus dem Bereich Optometrie; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.

C. Freigegenstände

DEUTSCH

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Zuhören und Sprechen

– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und wiedergeben;

– ihren Standpunkt situationsangemessen darlegen.

Bereich Lesen und Schreiben

– sinnerfassend lesen;

– einfache Texte nach konkreten Vorgaben verfassen.

Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen

– zu einfachen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen Stellung nehmen.

Sprachbewusstsein

– grundlegende Kenntnisse in der Text-, Satz- und Wortgrammatik wiedergeben;

– mit Fehlern konstruktiv umgehen;

– Strategien zur Fehlervermeidung anwenden;

– grundlegende Regeln der Rechtschreibung anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Rechtschreibung; Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; Einsatz von Hilfsmitteln beim Verfassen von Texten; einfache literarische Texte und Sachtexte.

ENGLISCH

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden im Bereich

Zuhören und Sprechen

– den Hauptpunkten von Gesprächen in der Standardsprache folgen;

– einfache technische Informationen wie zB Bedienungsanleitungen für Geräte aus ihrem Fachgebiet verstehen;

– detaillierteren Wegbeschreibungen folgen;

– sich relativ leicht in strukturierten Situationen – wenn dies Alltagsgespräche und vertraute Themen sind – mit gelegentlicher Unterstützung der anderen Sprecher verständigen;

– einer informellen sowie einer formellen Diskussion in den wesentlichen Punkten folgen und Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;

– einfache Sachinformationen herausfinden und weitergeben, nach dem Weg fragen und einer detaillierten Wegbeschreibung folgen und detailliertere Information einholen;

– über Aspekte des eigenen alltäglichen Interessensbereichs einfache Beschreibungen oder Berichte geben;

– über Pläne, Vereinbarungen und Ereignisse berichten und Tätigkeiten beschreiben;

– eine kurze, eingeübte Präsentation zu einem vertrauten Thema aus ihrem Fachgebiet verständlich vortragen und mit unkomplizierten Nachfragen umgehen.

Bereich Lesen und Schreiben

– kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen in alltags- oder berufsbezogener Sprache verstehen;

– Grundtypen von Alltagstexten wie E-Mails und Informationsbroschüren nach konkreten Informationen durchsuchen und diese herausgreifen;

– klar formulierte, unkomplizierte Anleitungen zur Bedienung eines Gerätes verstehen;

– Notizen mit einfachen, unmittelbar relevanten Informationen für vertraute Personen schreiben;

– eine Nachricht notieren, wenn jemand nach Information fragt oder ein Problem erläutert.

Linguistische Kompetenzen

In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Bereichen ist folgende bereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:

Die Studierenden

– verfügen über eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes (Lexikalische Kompetenz);

– können in ausreichend exakter Rechtschreibung zusammenhängend schreiben (Orthografische Kompetenz);

– haben verständliche Aussprache (Phonologische Kompetenz);

– können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln ausreichend korrekt verwenden (Grammatische Kompetenz).

Lehrstoff aller Bereiche:

Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; einfache beruflich relevante und ausbildungsspezifische Themen; Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die Gesetzmäßigkeiten der für den Fachbereich bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper erkennen und anwenden;

– geometrische Formen und Transformationen benennen und erläutern;

– Objekte aus dem Fachbereich analysieren und in zugeordneten Normalrissen zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.

Lehrstoff:

Kompetenzmodul 1:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen.

Kompetenzmodul 2:

Konstruktive Behandlung von Objekten aus dem Fachbereich; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Praxis in zugeordneten Normalrissen; Visualisierungen.

TECHNISCHE DOKUMENTATION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– freie und kommerzielle Softwareprodukte zur Erstellung technischer Dokumentationen und Präsentationen nennen;

– die wesentlichen Funktionen dieser Programme zur Erstellung technischer Berichte benennen;

– den Aufbau von technischen Berichten und Protokollen wiedergeben;

– die Funktionen der Programme erkennen, um die Berichte effizient erstellen zu können;

– Programme zur Bericht-, Protokoll- und Präsentationserstellung einsetzen.

Lehrstoff:

Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm im Einsatz zur technischen Dokumentation und Präsentation.

Textverarbeitung:

Formatvorlagen für Technische Berichte (Protokoll, Projekt und Diplomarbeit); Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Index; Einbinden von Bildern, Tabellen und Formeln.

Tabellenkalkulation:

Erstellen von Messtabellen, Formeln, Y-X-Diagramme.

Präsentationsprogramm:

Einsatz zur Vortrags- und Referatserstellung.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen, grundsätzlich aber geeigneten und leistungswilligen Studierenden sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

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