Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektplanung, die Projektdurchführung und den Projektabschluss theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte durchführen und abschließen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die für ein Software-Entwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software Engineerings – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektplanung, Aufwand- und Zeitschätzung, Projektdurchführung. Projektdokumentation, Projektevaluierung und Projektabschluss.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Durchführung und Abschluss eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software Engineering. Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung. Produktdokumentation, Testen, Abnahme, Rollout, Wartung und Pflege.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Projekte leiten.
Bereich Projektpraxis
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software sowie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der IKT-Dienstleistungen erläutern;
– Methoden zur Modellierung betrieblicher Informationssysteme sowie zur Planung und Beschreibung von IT-Architekturen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektcontrolling, Führen und Steuern von Projekten. Kommunikation in Projekten, Berichtswesen. Qualitätsmanagement; Testmanagement, Konfigurationsmanagement, Change-Management.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung und Dokumentation von IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt. Betriebliche IKT-Systeme, IT-Architekturen, Strategien und Rahmenbedingungen zur Entwicklung, Methoden und Werkzeuge zur Beschreibung von Architekturmodellen, Architektur-Frameworks.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– bestehende IKT-Systeme und Geschäftsprozesse analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Software- und Systementwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Bereich Projektpraxis
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– eine geeignete IT-Organisation – ausgehend von einer konkreten Unternehmenssituation – sowohl ableiten als auch bewerten;
– geeignete IT-Service- und IT-Managementprozesse – ausgehend von Referenzprozessen im IT-Management – für eine gegebene Situation sowohl ableiten als auch beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Rollen in Prozessen; Methoden der Prozessbeschreibung; Notationen und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen. Strategische, operative und technische Prozessmodelle.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Strategische Ausrichtung der IKT, Governance, organisatorische und technologische Implementierung von IKT für Unternehmungen.
Organisation von IKT-Abteilungen, IT-Services und IT-Service Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services.
Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Geschäfts- und Ablaufprozesse erheben, dokumentieren, analysieren, konzipieren, einführen und optimieren.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren, vertraglich vorbereiten und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen IT-Betrieb in einem konkreten Umfeld sowohl ableiten als auch beschreiben;
– IKT-Systemkonzepte – ausgehend von konkreten Problemstellungen und Fallbeschreibungen – unter Berücksichtigung aktueller Technologien entwickeln und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit evaluieren;
– die Beschaffung und Einführung von IKT-Systemen im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich sowohl planen, vorbereiten und dokumentieren als auch argumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Notationen und Werkzeuge für die Prozessmodellierung, Referenzmodelle für Geschäftsprozesse, Umsetzung von Prozessmodellen.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung und Dokumentation von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen; Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen.
Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt; Methoden zur Entwicklung, Dimensionierung, Darstellung und Beschreibung von IKT-Systemkonzepten.
Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit von IKT-Systemen, IT-Controlling, IT-Compliance.
Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kostenvergleich, Business Case, Evaluierung und Systemauswahl, rechtskonforme Vergabe, Einführung von IKT-Systemen, Vertragsmanagement in Projekten.
Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Multiprojektmanagement und Projekte im internationalen Umfeld erfolgreich durchführen;
– die Umsetzung neuer Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen in einer Organisation begleiten.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– den Sicherheitsbedarf in IKT-Systemen sowohl bestimmen als auch unter Berücksichtigung anerkannter Standards, gesetzlicher Vorgaben und technologischer Möglichkeiten geeignete Konzepte für die Datensicherheit und den Datenschutz entwickeln;
– aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Informationstechnologie und des Informationseinsatzes geeignete Schritte für konkrete Situationen sowohl ableiten als auch argumentieren;
– personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen des IKT-Einsatzes reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Führen und Steuern von Projekten, Krisen- und Konfliktbewältigung, internationales Projektumfeld, Programm- und Projektportfolio-Management. Veränderungsmanagement.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen.
Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Standards und Richtlinien für den sicheren Einsatz von IKT-Systemen, Datenschutzgesetz. Rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen, Compliance.
IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes
B.1 Systemtechnik
COMPUTERPRAKTIKUM
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
TECHNISCHE INFORMATIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
PROGRAMMIEREN UND SOFTWARE ENGINEERING
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
– Grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen in ihren Programmen anwenden;
– Algorithmen grafisch darstellen, mit Hilfe von Unterprogrammen strukturieren und in einer höheren Programmiersprache umsetzen.
Bereich Anwendungsprogrammierung
– einfache User Schnittstellen entwerfen;
– Programme mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung grundlegend umgehen;
– im Rahmen der Programmentwicklung syntaktische Fehler finden und beheben.
Lehrstoff:
Bereich Programmiergrundlagen:
Anweisungen und Kontrollstrukturen, grundlegende Datentypen und Operatoren, prozedurale Programmierung, grafische Darstellung von Algorithmen und Programmabläufen.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
UI-Entwicklung, hardwarespezifische Programmierung.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Entwicklungsumgebung, Testen und Fehlersuche, Debugging.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
– geeignete Datenstrukturen für verschiedene Problemstellungen auswählen und implementieren;
– die Grundlagen der objektorientierten Programmierung erklären.
Bereich Anwendungsprogrammierung
– API-Dokumentationen lesen, verstehen und für ihre eigenen Programme Dokumentationen erstellen;
– externe Programmbausteine in eigene Programme integrieren und eigene Programmbausteine zur Verfügung stellen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung effektiv umgehen;
– eine gegebene Problemstellung analysieren und mit Hilfe von grafischen Notationen darstellen;
– einfache Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
Lehrstoff:
Bereich Programmiergrundlagen:
Speicherverwaltung, Reguläre Ausdrücke, Grundlagen der objektorientierten Programmierung.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
GUI-Entwicklung, hardwarespezifische Programmierung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Testen und Fehlersuche, Debugging, Versionsverwaltung, Planungs- und Dokumentationstools.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
– statische und dynamische Datenstrukturen einsetzen und den Ablauf der wichtigsten Operationen für dynamische Datenstrukturen erklären;
– objektorientierte Konzepte verstehen und anwenden;
– das Konzept der Rekursion und ihre Anwendungsgebiete erklären.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
– aufgrund der Eigenschaften einiger Programmbibliotheken für gängige Aufgaben eine geeignete Auswahl daraus treffen;
– Programme mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– Softwarelösungen für komplexe Systeme mit Hilfe gängiger Tools planen.
Lehrstoff:
Bereich Programmiergrundlagen:
Speicherverwaltung, objektorientierte Bibliotheken.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
GUI-Entwicklung, Graphische Komponenten.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Aktivitäts- und Komponentendiagramme.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
– mit Hilfe der Konzepte der Vererbung, des Polymorphismus und der Datenkapselung erweiterbare und wartbare Programme schreiben;
– einfache Standardalgorithmen erklären und diese in einer Programmiersprache umsetzen.
Bereich Anwendungsprogrammierung
– aufgrund der Eigenschaften einiger Programmbibliotheken für gängige Aufgaben eine geeignete Auswahl daraus treffen;
– Programme mit Zugriff auf externe Komponenten mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden verwenden;
– normgerechte Softwaredokumentationen manuell und automatisiert erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Programmiergrundlagen:
Objekte, Klassen, Vererbung und Polymorphismus, Datenkapselung, Suchen, Sortieren, Komprimieren, Verschlüsseln.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
GUI-Entwicklung, Container.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Grafische Notationen, Testen und Fehlersuche, Debugging, Versionsverwaltung, Inkrementelle, Iterative und Agile Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden, Dokumentationstools.
Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
- Standardalgorithmen verstehen, für eine konkrete Problemstellung auswählen und diese damit lösen;
Bereich Anwendungsprogrammierung
- die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung anwenden;
- auf externe Datenquellen softwaretechnisch zugreifen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
- umfangreiche Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
- aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden verwenden;
Lehrstoff:
Bereich Programmiergrundlagen:
Speicherklassen und Speicherverwaltung, Statik- und Dynamik-Modellierung, Algorithmen berufsspezifischer Fachgebiete.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
Entwurfsmuster, Multimedia Datentypen; Datenbankzugriffe; Datenaustauschformate.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Testen und Fehlersuche, Inkrementelle, Iterative und Agile Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden.
Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Anwendungsprogrammierung
- Komplexe Softwarepakete benutzerfreundlich und betriebssicher implementieren
Bereich Softwareentwicklungsprozess
- Komplexe Softwarepakete planen, organisieren und testen.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsprogrammierung:
Auswahl und Einsatz von Bibliotheken, Datenaustauschformaten, Schnittstellen, Dokumentationsmethoden und Testumgebungen für komplexe Softwareprojekte
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Teststrategien, Integrations- und Systemtests, Akzeptanztests, Performancetests, Validierung, Bibliotheken, Deployment.
DATENBANKEN UND INFORMATIONSSYSTEME
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
NETZWERKSYSTEME UND VERTEILTE SYSTEME
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– Computernetze nach Umfang, Dienstangebot, Topologie und Mediennutzung charakterisieren und vergleichen, sowie die Grundlagen der Signalausbreitung in kabellosen und kabelgebundenen Medien charakterisieren.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– Anforderungen an Modelle zur Rechnerkommunikation allgemein charakterisieren und Anforderungen an das TCP/IP-Modell, sowie das OSI-Modell beschreiben, sowie Normen von Standardisierungsgremien für Rechnerkommunikation heraussuchen.
Lehrstoff:
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation, Fest- und Funknetze, Übertragungsmedien und Kopplungselemente, Standards und Zugriffsverfahren, Topologien und Komponenten, Grundlagen von Kommunikationsmodellen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Grundlegende Adresskonzepte.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– Verkabelungssysteme aufgrund aktueller Standards messen und eine Kaufentscheidung für aktive Netzwerkkomponenten treffen und eine Raumverkabelung selbst herstellen und überprüfen.
Lehrstoff:
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation, Fest- und Funknetze, Übertragungsmedien und Kopplungselemente, Standards und Zugriffsverfahren, Topologien und Komponenten, Grundlagen von Kommunikationsmodellen.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– in Bezug auf spezifizierte Anforderungen ein geeignetes Übertragungsmedium und eine geeignete Topologie bewerten, sowie bei gegebenen Anforderungen an Netzwerke Lösungskonzepte zur Realisierung von Topologien erarbeiten.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– eine Einordnung von Anwendungs- und Transportprotokollen auf das OSI-Modell umsetzen und das TCP/IP-Modell und das OSI-Modell gegeneinander abgrenzen und aufgrund von Anforderungsspezifikationen an lokale Netze Kommunikationsmodelle für Weitverkehrsnetze erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Grundkomponenten für Netzwerke, Rollen / Services in einem Netzwerk, Peer-to-Peer-Netzwerke, Nachrichtenformatierung / Frameaufbau, Eigenschaften von Protokollen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Funktionsweise von Router / Switches, Anwendungsprotokolle, Transportprotokolle, Positionierung diverser Protokolle im OSI- und TCP/IP-Modell, Datenkapselung, Gegenüberstellung OSI- und TCP/IP-Modell. Adresszuweisung / DHCP.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– eine WLAN basierende Infrastruktur in SOHO-Netzen erstellen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– ein SOHO-Netzwerk installieren und damit Switching- und Routingkonzepte in Small-Office-Home-Office-Netzwerken umsetzen;
– die Notwendigkeit der selbstständigen Wegewahl eines Datenpaketes durch das Internet begründen.
Bereich System Management, Netzwerkmanagement, Datacenter Management, Netzwerksicherheit
– den Einsatz von Netzwerkplanungs- und Netzwerkmanagementkomponenten erklären;
– die Funktionalität eines Netzwerkes mit Netzwerktools überprüfen und die Ergebnisse interpretieren;
– die Notwendigkeit für den Einsatz von Netzwerksicherheitssystemen begründen und grundlegende Funktionsprinzipien einer Firewall, eines Backupsystems, sowie von Remote Access Systemen erklären;
– die notwendigen Netzwerk-/ Betriebssystem-Services planen und installieren.
Lehrstoff:
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Adressierung, Grundlagen Wireless- Technologien und Geräte, Standards für Wireless LANs, Signalausbreitung und Messung.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Internetservices, Herstellen einer Verbindung in das Internet über einen Internet Service Provider (ISP), erweiterte Adresskonzepte, Öffentliche und private IP-Adressen, Client / Server, Basis-Internet-Services.
Bereich System Management, Netzwerkmanagement, Datacenter Management, Netzwerksicherheit:
Sicherheitsüberlegungen in einem Wireless LAN, Grundbegriffe der IT-Basissicherheit.
Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– die Qualität von Routingverfahren analysieren und bewerten, sowie die Verfahren „Switching“ und „Routing“ hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysieren.
Lehrstoff:
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Vertiefende Konzepte und Übungen zu Switching und Routing, statisches- und dynamisches Routing, Bewertung der Qualität von Routen, Network- und Portaddresstranslation, Übungen zu Switching, Routing, Virtuelle LANs und Internetanbindung.
Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– den Einsatz von VLAN’s, Switching und Routing in Midrange-Netzwerken modellhaft entwerfen.
Bereich System Management, Netzwerkmanagement, Datacenter Management, Netzwerksicherheit
– Netzwerksicherheitssysteme in SOHO-Netzwerken installieren, den Output von Netzwerksicherheitssystemen bewerten und Entscheidungen über geeignete Abwehrmaßnahmen treffen und einfache Angriffsszenarien analysieren;
– die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen;
– die wichtigen Infrastrukturblöcke eines Data Centers planen;
– Sicherheitsanalysen gemäß aktueller Standards durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Redundante Topologien basierend auf Switch-Technologie, DNS.
Bereich System Management, Netzwerkmanagement, Datacenter Management, Netzwerksicherheit:
Netzwerkmanagement als zyklischer Prozess, Betriebsführungskonzepte, Sicherheitskonzepte, Zugangssicherheit, Datensicherheit, Inhaltssicherheit, Bedrohungsszenarien Firewalls / Sicherheitsgateways / Application-Level-Gateways, Grundschutzhandbuch.
Überblick Infrastruktur eines Rechenzentrums (Energieversorgung, Klimatisierung, Brandschutz, Flächenkonzeption, Sicherheitszonen), Einführung in die Kryptographie, Vertiefung in ausgewählte Themengebiete.
MEDIENTECHNIK
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– den Ablauf beim Aufruf einer Webseite und die Bedeutung der wichtigsten der dabei verwendeten Protokolle erklären;
– die Bedeutung und Anwendung der wichtigsten Webstandards erklären;
– mit den aktuellen Webstandards Inhalte (Text, Verweise, Grafiken, Video, Audio) in eine Webseite einbinden.
Bereich Multimediale Inhalte
– Geräte zur Bildaufnahme bedienen;
– wichtige gestalterische Grundelemente für Foto, Audio und Video anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Grundlagen Webentwicklung, Auszeichnungssprache(n), Formatierungssprache(n), Einbindung von Text und Audio- und Videodateien in geeigneten Formaten.
Bereich Multimediale Inhalte:
Typografischen Grundlagen, Grundlagen der Farbenlehre, Grundlagen Gestaltung.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mit den aktuellen Webstandards die Inhalte einer Webseite gestalten;
– geeignete Werkzeuge zum Erstellen und Testen von Webseiten auswählen;
– den Begriff „Responsives Webdesign“ erklären und responsive Webseiten erstellen.
Bereich Multimediale Inhalte
– die Eigenschaften einer Pixelgrafik bzw. Vektorgrafik erklären;
– einfache Vektor- und Pixelgrafiken mit geeigneter Software erstellen.
Bereich Userinterfacedesign
– die Eigenschaften und Wirkungsweise der visuellen Wahrnehmung multimedial einsetzen;
– die typografischen Grundlagen und die Grundlagen der Farbenlehre anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Werkzeuge zur Entwicklung und zum Testen einer Webseite, Auszeichnungssprache(n), Formatierungssprache(n), Spaltenlayout, gestalten einer Webseite, Responsives Layout.
Bereich Multimediale Inhalte:
Grundlagen Grafik, Bildformate, Erstellung von Vektor und Pixelgrafiken.
Bereich Userinterfacedesign:
Visuelle Wahrnehmung, Farbpsychologie.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– eine Webseite über einen Provider online stellen;
– aufgrund der Eigenschaften und Anwendungsgebiete von Content Management Systemen eine qualifizierte Auswahl treffen und eine Webseite damit erstellen.
Bereich Multimediale Inhalte
– Bildaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– Audioaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– wichtige gestalterische Grundelemente für Foto und Audio anwenden.
Bereich Userinterfacedesign
– geeignete Methoden zur Optimierung der Benutzerinteraktion anwenden;
– die Bedeutung barrierefreier Benutzerschnittstellen erklären.
Lehrstoff:
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Content Management Systeme.
Bereich Multimediale Inhalte:
Fotografie und Bildbearbeitung, Tonbearbeitung.
Bereich Userinterfacedesign:
Softwareergonomie, Benutzerinteraktion, Usability für stationäre Endgeräte.
Kompetenzmodul 4
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– Standardelemente einer Webseite erstellen und gestalten (Kopf und Fußzeile, Spaltenlayouts, Menüs), dynamische Webseiten durch Einbindung von clientseitigen Scripts oder gängigen Frameworks erstellen.
Bereich Multimediale Inhalte
– Videoaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– wichtige gestalterische Grundelemente für webgerechte Videodarstellung anwenden.
Bereich Userinterfacedesign
– aufgrund der Eigenschaften mobiler Geräte deren Bedeutung einschätzen;
– eigene gestalterische Vorstellungen benutzerorientiert umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Clientseitige Scriptsprache(n), Einbinden dynamischer Inhalte in Webseiten.
Bereich Multimediale Inhalte:
Videobearbeitung.
Bereich Userinterfacedesign:
Softwareergonomie, Benutzerinteraktion, Usability für mobile Endgeräte.
Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– Themenbereiche der Webentwicklung (Browservielfalt, Kompatibilität, Zeichencodierung, barrierefreies Webdesign, Validierung, Suchmaschinenoptimierung) erklären;
– mithilfe von Webstandards mit einem Server kommunizieren.
Bereich Multimediale Inhalte
– webtaugliche Animationen erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Webformulare, Kommunikationsschnittstellen zum Server.
Bereich Multimediale Inhalte:
Erstellen webtauglicher Animationen.
Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mobile Web Applikationen erstellen und über geeignete Schnittstellen auf Funktionen des mobilen Endgeräts zugreifen, sowie über die mobile Webapplikation zu einem Server kommunizieren.
Bereich Multimediale Inhalte
– Multimediale Inhalte zur Veröffentlichung technisch optimiert aufbereiten.
Lehrstoff:
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Entwicklung mobiler Webapplikationen.
Bereich Multimediale Inhalte:
Audio und Videoformate.
SYSTEMPLANUNG UND PROJEKTENTWICKLUNG
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– die aktuellen Ansätze und theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Prozessmodelle und Kompetenzen im Projektmanagement sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektinitialisierung und die Projektorganisation theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte initiieren und planen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software Engineering sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Projektbegriff, Projektmanagementansätze und Phasenmodelle. Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess. Projektorganisation, Projektteams.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Initiierung und Planung eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Software Engineering, Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Rollen im Softwaredevelopmentprozess.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektplanung, die Projektdurchführung und den Projektabschluss theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte theoretisch durchführen und abschließen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die für ein Software-Entwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software Engineerings – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektplanung, Aufwand- und Zeitschätzung, Projektdurchführung, Projektdokumentation, Projektevaluierung und Projektabschluss.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Durchführung und Abschluss eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software Engineering, Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung, Produktdokumentation, Testen, Abnahme, Rollout, Wartung und Pflege.
Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projekte leiten, Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren sowie geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Bereich Projektpraxis
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und dokumentieren;
– ein Projektmanagementhandbuch selbstständig verwenden;
– eigenständig Lösungskonzepte auf Basis der technischen Pflichtgegenstände zur Realisierung einfacher Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung entwickeln und umsetzen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software recherchieren und in einfachen Projekten einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Projektcontrolling, Führen und Steuern von Projekten, Kommunikation in Projekten, Berichtswesen, Ressourcenmanagement, Konfliktmanagement.
Bereich Projektpraxis:
Planung und Realisierung einfacher informationstechnischer Projekte unter Wahrnehmung typischer Rollenbilder und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt.
Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– bestehende IKT-Systeme analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Software- und Systementwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Bereich Projektpraxis
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– geeignete IT-Service- und IT-Managementprozesse – ausgehend von Referenzprozessen im IT-Management – für eine gegebene Situation sowohl ableiten als auch beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Rollen in Prozessen; Methoden der Prozessbeschreibung; Notationen und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen. Strategische, operative und technische Prozessmodelle.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von IKT-Projekten; Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
IT-Services und IT-Service Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services.
Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– ein Projektmanagementhandbuch selbstständig erstellen;
– verschiedene Kreativitätstechniken adäquat zu den gestellten Aufgaben einsetzen.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Qualitätsmanagement
– -Methoden des Qualitätsmanagements sowie Grundlagen der Qualitätsnormen und Qualitätsmanagement-Systeme angeben, ein Qualitätsmanagement-Handbuch richtig anwenden und Methoden des Qualitätsmanagements gezielt einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Notationen und Werkzeuge für die Prozessmodellierung, Umsetzung von Prozessmodellen.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung und Dokumentation von komplexen IKT-Projekten, Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen.
Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Qualitätsmanagement:
Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kostenvergleich, rechtskonforme Vergabe, Qualitätsmanagementhandbuch, Standards, Normen, Systeme, Begriffe und Werkzeuge.
Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– komplexe Projekte der IKT abschließen und beim Auftraggeber nachhaltig implementieren.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Qualitätssicherung
– konstruktive und analytische Maßnahmen zur Qualitätssicherung gezielt zur Projektierung und Entwicklung von IKT Systemen einsetzen;
– IKT-Einsatz im Rahmen der aktuellen industrienahen Anforderungen planen und dessen personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Führen und Steuern von Projekten, Projektabnahme, Diskontinuitätenmanagement, Wartungsplanung.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen. Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Qualitätssicherung:
Qualitätsmanagement-Systeme, Standards und Richtlinien für den sicheren Einsatz von IKT-Systemen, Datenschutzgesetz.
Rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen, Compliance.
IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
C. Pflichtpraktikum
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Gemäß Stundentafel I.3. und Stundentafel I.4 sowie
D. Freigegenstände
Gemäß Stundentafel I.1. und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Gemäß Stundentafel I.3. und Stundentafel I.4 sowie
E. Förderunterricht
Gemäß Stundentafel I.1. und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)
Anlage 2
LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE FACHRICHTUNGEN
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. | Pflichtgegenstände | pflich- | |||||
| Semester | Summe | tungs- | |||||
| 1. | 2. | gruppe | |||||
| 1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 2 | (III)/III | ||
| 2. | Deutsch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
| 4. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 4 | I | ||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche gemäß Abschnitt B | 5-12 | 5-12 | 10-24 | ||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 12-19 | 12-19 | 24-38 | ||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen | pflich- | ||||||
| Fachrichtungsbereiche | Semester | Summe | tungs- | ||||
| 1. | 2. | gruppe | |||||
| B.1 | Bautechnik/Ofenbautechnik | ||||||
| 1.1 | Grundlagen der Bautechnik3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
| 1.2 | Baupraxis und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
| B.2 | Chemieingenieure | ||||||
| 2.1 | Grundlagen der Chemie4 | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 2.2 | Laboratorium | 5 | 5 | 10 | I | ||
| B.3 | Design | ||||||
| 3.1 | Grundlagen des Designs3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 3.2 | Atelier und Produktion | 5 | 5 | 10 | IV | ||
| B.4 | Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik / Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik | ||||||
| 4.1 | Grundlagen der Elektrotechnik3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
| 4.2 | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
| B.5 | Grafik- und Kommunikationsdesign/ Medien/Medieningenieure und Printmanagement | ||||||
| 5.1 | Medienentwurf3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 5.2 | Medienproduktion | 5 | 5 | 10 | III | ||
| B.6 | Informatik | ||||||
| 6.1 | Grundlagen der Informatik3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 6.2 | Computerpraktikum | 3 | 3 | 6 | IVa | ||
| B.7 | Innenarchitektur und Holztechnik | ||||||
| 7.1 | Fachtheorie3 | 7 | 7 | 14 | I | ||
| 7.2 | Fertigung und Produktion | 5 | 5 | 10 | IV | ||
| B.8 | Maschinenbau/Gebäudetechnik/ Wirtschaftsingenieure | ||||||
| 8.1 | Grundlagen des Maschinenbaus3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
| 8.2 | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
| B.9 | Optometrie | ||||||
| 9.1 | Fachtheorie | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 9.2 | Laboratorium | 2 | 2 | 4 | I | ||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| Summe | tungs- | ||||||
| 1. | 2. | gruppe | |||||
| C. | Freigegenstände | ||||||
| 1. | Deutsch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
| 2. | Englisch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
| 3. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | 4 | I | ||
| 4. | Technische Dokumentation | 2 | - | 2 | III | ||
| D. | Förderunterricht5 | ||||||
| 1. | Deutsch | ||||||
| 2. | Englisch | ||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Mit chemischem Rechnen im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden pro Semester.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen hat gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a und b SchOG die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen bzw. zusätzlich eine Lehrabschlussprüfung im fachlichen Umfeld einer der im Vorbereitungslehrganges vorgesehenen Disziplinen erfolgreich abgelegt haben, in einem je nach Vorbildung ein- bis zweisemestrigen Bildungsgang zum Eintritt in einen Aufbaulehrgang für Berufstätige vorzubereiten. Dem Bildungsauftrag entsprechend enthält der Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen die für den anschließenden Aufbaulehrgang für Berufstätige vorbereitenden allgemeinen, fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände, wobei sich der Unterricht auf jene Kompetenzen beschränkt, die nicht bereits in dem vor dem Besuch des Vorbereitungslehrganges zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen waren. Dies bedeutet, dass Personen mit einem facheinschlägigen Lehrabschluss in einem einsemestrigen Unterricht primär die erforderlichen sprachlichen und mathematischen Kompetenzen erwerben; Personen, die lediglich den erfolgreichen Abschluss der achten Schulstufe nachweisen können, erwerben in ein- bis zwei zusätzlichen Semestern eine allgemeine und fachliche Grundbildung in Theorie und Praxis.
Nach Abschluss eines Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen über:
– grundlegende Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Materialien in der gewählten Fachdisziplin, die sie zur Bewältigung von gängigen Aufgaben des beruflichen Umfeldes der Ausbildung befähigt;
– ein Basiswissen im Bereich der mathematischen Grundlagen und der Technik sowie ein Verständnis für die Bedeutung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte bei technischen Problemlösungen;
– angemessene Kenntnisse in Deutsch und Englisch, um Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in Wort und Schrift ausdrücken und Arbeits- und Lernmaterialien mit Verständnis erfassen zu können.
Die Absolventinnen und Absolventen können
– ausgewählte rechnerische und konstruktive Methoden sowie die erforderlichen Geräte und Maschinen zur Lösung von Standardaufgaben der gewählten Fachdisziplin oder der Berufspraxis auswählen und in Standardsituationen sachgerecht anwenden;
– Informationsquellen wie technische Regelwerke, Handbücher oder das Internet nutzen, um sich neues Wissen anzueignen, Lösungsalternativen zu finden und sich weiterzubilden;
– gängige Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens in angemessener sowie fachlich und sprachlich richtiger Form darstellen und kommunizieren;
– sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend verhalten, das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren, können sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen für einen Konflikt erarbeiten;
– Aufgaben zuverlässig übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen, sie können auf neue Anforderungen reagieren, ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen sowie Verantwortung für ihr eigenes Handeln übernehmen;
– Kommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen und ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) ermöglichen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Änderungen in der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie von Ausbildungsangeboten. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf Überlegungen, orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes. Als Grundlage ist ein Konzept zu erstellen, das ausgehend von einem konkreten Änderungsbedarf jene schulautonomen Maßnahmen festlegt, die zur Erreichung konkreter, dem allgemeinen und fachbezogenen Qualifikationsprofil entsprechender Ziele, erforderlich sind.
Darüber hinaus sind allfällige Auswirkungen auf die Übertrittsmöglichkeiten im Schulbereich, die mit dem Abschluss der Ausbildung verbundenen Berechtigungen sowie die Auswirkungen auf die der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen (Schulraum, Ausstattung, Lehrerpersonalstunden) zu behandeln.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Angewandte Mathematik“ Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Semester abweichend vorgenommen wird. Dabei sind die Bildungs- und Lehraufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes sowie auf die Abstimmung mit anderen Pflichtgegenständen zu achten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffes und der dazugehörigen Bildungs- und Lehraufgaben im Rahmen der vorgegebenen Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester abweichend vorzunehmen.
Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich zwei Semesterwochenstunden (gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
Bei Anwendung der in Z 1 und Z 2 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.
Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch semesterübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.
Fernunterricht
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase um nicht übertrifft. Das Verhältnis der Individualphase zur Sozialphase sollte im Mittel ein Drittel zu zwei Drittel betragen. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Planung des Unterrichts ist auf die im Allgemeinen Bildungsziel, im fachrichtungsbezogenen Qualifikationsprofil sowie auf die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände abzustimmen um deren Erreichung zu gewährleisten. Aus pädagogischen Gründen können die Studierenden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen in Gruppen eingeteilt werden. Bei Gruppenbildungen für den fachpraktischen Unterricht ist darüber hinaus auf die Sicherheit der Studierenden Bedacht zu nehmen.
Lehrstoffaufbereitung
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen Fachrichtung und der jeweiligen Vertiefungs-Module ausgewählt werden.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrenden unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik setzt voraus, dass der/die Lehrende seine/ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Insofern wird gewährleistet, dass der Lehrplan den laufenden technologischen Entwicklung Rechnung trägt.
Unterrichtsorganisation
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und für spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch mehrere Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrenden im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.
V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016.
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 82/2006.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Religionswissenschaft, Theologie, Geschichte, Politologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Biologie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
_Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: _
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen religiösen, kulturellen und sozialen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf religiöse und kulturelle Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Indoktrinationsverbot
Im Ethikunterricht hat jedwede Indoktrination, auch subtiler Art, zu unterbleiben.
Die Urteilsbildung der Studierenden darf nicht durch eine besondere Akzentuierung bestimmter weltanschaulicher oder religiöser Standpunkte von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer beeinflusst werden.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in folgende fünf Kompetenzbereiche.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Studierenden können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Studierenden können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen sowie
– Wissen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Studierenden können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Studierenden können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Studierenden können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen sowie
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll der Ethikunterricht Raum für aktuelle Themen bieten.
Semester:
Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte.
Soziale Beziehungen
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur.
Glück
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung.
Semester:
Medien und Kommunikation
Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation.
Natur und Wirtschaft
Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumenten-/Konsumentinnenethik.
Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat.
DEUTSCH
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, Kerninformationen entnehmen;
– Sprache situationsangemessen gebrauchen, Feedback geben;
– Gespräche in privaten und beruflichen Situationen führen;
– eigene Anliegen vorbringen;
– einerseits still sinnerfassend als auch laut lesen;
– Texte inhaltlich erschließen und Informationen entnehmen;
– Medienangebote nutzen und eine bewusste Auswahl treffen;
– einfache Texte planen und verfassen;
– relevante Informationen markieren und Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben;
– einfache Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten;
– grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Zuhören und Sprechen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Hörbeispiele zum Verständnistraining, Grundlagen der Kommunikation, bewusster Umgang mit Sprache.
Bereich Lesen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Steigerung der Lesekompetenz; Lesetraining; sinnerfassendes Lesen; lautes gestaltendes Lesen; Lesemotivation schaffen.
Bereich Schreiben (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Allgemeine Formen des Beschreibens, Anleitens, Berichtens; kreative Textformen.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– aktiv zuhören, Redeabsichten erkennen;
– Sprache partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen und sprachsensibel formulieren;
– sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, berufsbezogene Informationen einholen und weitergeben;
– Inhalte präsentieren;
– relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden, verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen;
– sich in der Medienlandschaft orientieren und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen;
– Texte zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem in Bezug setzen;
– Texte adressatenadäquat produzieren, themengerecht gestalten und geschlechtergerecht formulieren;
– Informationen aus unterschiedlichen Medien entnehmen und auswerten;
– Textbearbeitungs- und Überarbeitungsstrategien kennen und anwenden;
– Sprachnormen und Fehlervermeidungsstrategien anwenden.
Lehrstoff:
Bereich „Zuhören und Sprechen“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Aktives Zuhören, Feedback geben und nehmen; Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; berufsbezogene Gespräche.
Bereich „Lesen“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; Informationsbeschaffung und Auswertung; Lesemotivation.
Bereich „Schreiben“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Methoden der Textbearbeitung; strukturierte Wiedergabe von Informationen und Ideen; Erzählen.
Schularbeiten:
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.
ENGLISCH
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– den Hauptinhalt von sehr einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn sehr langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
– mündlich und schriftlich sehr einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
– sehr einfache Texte zu vertrauten und stark vorbereiteten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den grundlegenden Konnektoren verbinden.
Lehrstoff:
Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Tagesablauf, Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB geometrische Formen und mathematische Symbole, Berufe).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Ich-Präsentation, Alltagssituationen (Wetter, Weg Arzt, Begrüßung, Verabschiedung)).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB Nachricht, SMS).
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
– mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
– einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Lehrstoff:
Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB Beschreibung einfacher Arbeitsvorgänge und -abläufe, Regeln und Vorschriften).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentieren von einfachen technischen und beruflichen Inhalten, Telefonieren, Rollenspiel).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.
Schularbeiten:
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine einstündige Schularbeit.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Lehrstoff alle Bereiche:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Zahlen und Maße
– reelle Zahlen auf der Zahlengeraden veranschaulichen, im Dezimalsystem Zahlen in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
– Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und bei vorgegebenem Grundwert zwischen Prozentsatz und Prozentwert umrechnen;
– die Potenzgesetze verstehen, begründen und anwenden;
– die reellen Zahlen als Maßzahlen von Größen verstehen und die Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen Größen verstehen, Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
– die Eigenschaften von linearen Funktionen erklären, an Beispielen veranschaulichen und die Funktionsparameter interpretieren.
Lehrstoff:
Bereich Zahlen und Maße:
Reelle Zahlen:
Natürliche Zahlen (Teilbarkeit, Primzahlen, größter gemeinsamer Teiler, kleinstes gemeinsames Vielfaches); Bruchzahlen; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
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