Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2022-10-21
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 64
Änderungshistorie JSON API

ARTIKEL 62

Notifikationen

Die Notifikationen nach Artikel 61 werden an das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union oder an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel Australiens, oder an ihre Nachfolgeorganisationen, gerichtet.

ARTIKEL 63

Räumlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Gemeinschaft angewendet werden, nach Maßgabe dieser Verträge einerseits und für das Hoheitsgebiet Australiens andererseits.

ARTIKEL 64

Verbindliche Fassungen

Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Geschehen zu Manila am siebten August zweitausendsiebzehn.

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