Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Zulagenverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen)

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.