Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2023-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API
1.

Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung

Spielen können

– bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß vorbereiten und situationsadäquat durchführen sowie die Vermittlung der dafür notwendigen Regeln,

– bewegungsorientierte Spiele für unter 1 bis 6-jährige Kinder hinsichtlich ihrer Wirkung bewerten und entsprechend einsetzen,

– Maßnahmen zum Entwickeln von Fair Play setzen,

im Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung

Darstellen

– sich über Bewegung verständigen und verschiedene Bewegungs- und Ausdrucksformen mit dem Körper zeigen,

im Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung

– Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten beschreiben,

– Übungen zur Haltungsschulung korrekt ausführen,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung

– Bewegungsräume, Geräte und Materialien auswählen und unter dem Aspekt der Sicherheit für Kleinkinder beurteilen und verwenden,

– Methoden des Sicherns und Helfens nennen und alters- und situationsgemäß anwenden,

– die grundlegende Fachliteratur adäquat anwenden,

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung

– elementare Bewegungsbegleitung anleiten,

– mit den Mitteln der Rhythmik Fantasie und Vorstellungsvermögen entwickeln und beschreiben,

– Prinzipien der Bewegungsbegleitung auf Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger und Instrumente übertragen und anwenden,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung

– Ziele, Inhalte und Mittel der Rhythmik nennen und theoriegeleitet reflektieren,

– Beobachtungs- und Reflexionskriterien entwickeln,

– Rhythmik als ganzheitliche Arbeitsweise erkennen und beschreiben,

– Materialien sowie Instrumente zielgruppenorientiert und situationsadäquat auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung:

Freies Spiel, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde, Fallen und Stürzen, Psychomotorik, Spielpädagogik, exekutive Funktionen

Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung:

Darstellungsaufgaben, Bewegungsgeschichte, Übungsformen mit Alltagsmaterialien, Fair Play

Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung:

Haltungsschulung, Mobilisation, Präventionsmaßnahmen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung:

Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung:

Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, interkulturelle Liedangebote

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung:

Ziele und Mittel der Rhythmik, Impulse für Rhythmikeinheiten aus Fachliteratur, Spiel- und Angebotsvariationen, konstruktives Feedback

2.

Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“/ Bewegungserziehung

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

– Bewegungsangebote zur Förderung motorischer Fähigkeiten planen und umsetzen,

Bewegungsvielfalt und Kreativität

– entsprechende Angebote für freie Bewegungsformen planen und umsetzen,

Wahrnehmung und Bewegung

– die Wechselwirkung von Wahrnehmung und Bewegung erklären,

– die Bedeutung von vielfältigen Bewegungserfahrungen und Bewegungsmustern für die Entwicklung des unter 1 bis 6-ährigen Kindes argumentieren,

– Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten des unter 1 bis 3-jährigen Kindes beschreiben, entwickeln,

– elementare Bewegungsbedürfnisse beobachten, erkennen und adäquate Maßnahmen beschreiben,

– Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten setzen,

im Bereich „Leisten“/ Bewegungserziehung

Fördern und Fordern

– adäquate Maßnahmen zur Förderung der Leistungsfähigkeit und Lernmotivation setzen,

im Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung

Spielen können

– Spiele variieren, erklären und umsetzen,

– Konflikte erkennen und adäquat reagieren,

– angemessen miteinander kommunizieren,

– Gruppen anleiten und führen,

Organisieren und Leiten

– eine Spielidee entwicklungsgemäß und situationsgerecht adaptieren,

– Spielformen organisieren und leiten,

im Bereich „Erleben und Wagen“/ Bewegungserziehung

Erleben und Erfahren

– erlebnisorientierte Bewegungsangebote planen und umsetzen,

– herausfordernde Bewegungssituationen zielgruppenorientiert planen und umsetzen,

– Gefahrensituationen und Verletzungsrisiken benennen, einschätzen und adäquat handeln,

im Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung

– Prozesse zur Entwicklung bewegungsbezogener Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit anleiten und begleiten,

im Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung

– Konzepte von gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensräumen beschreiben,

– Bewegung als Faktor für eine gesunde Lebensführung und einen aktiven Lebensstil begründen,

– die Wirkungen der sozialen Umgebung im Bewegen erkennen und benennen,

– Techniken zur Entspannung beschreiben, begründen und richtig fachlich korrekt ausführen,

Gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume

– entsprechende Maßnahmen und Angebote zur Bewegungsförderung setzen,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung

– den Zusammenhang von Bewegen und Lernen beschreiben und adäquate Angebote setzen,

– geschlechterrelevante Unterschiede in der Bewegung erkennen und adäquate Angebote setzen,

– verschiedene Methoden der Bewegungserziehung in der Elementarpädagogik nennen und anwenden,

– den motorischen Entwicklungsstand bei Kindern einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen,

– den respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Naturraum vermitteln,

– die Bedeutung von Bewegung für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern reflektieren,

– Methoden zur Gesundheitsförderung nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“/ Bewegungserziehung:

Psychomotorik, Motopädagogik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, vielseitige Bewegungsangebote, vielseitige Bewegungsangebote, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungsgeschichte

Bereich „Leisten“/ Bewegungserziehung:

Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Kämpfe in spielerischer Form, vielseitige Bewegungsschulung, Beobachtungsinstrumente, Angebote aus der Bewegungswelt der Kinder, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen, Rettungsschwimmen, gleitende und rollende Geräte

Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung:

Spielpädagogik, Spiele in unterschiedlichen Umgebungen und Sozialformen, Spielbeobachtung und Reflexion

Bereich „Erleben und Wagen“/ Bewegungserziehung:

Zirkuskünste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Sichern und Helfen, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser

Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung:

Akrobatik, Jonglagen, Körpertheater, Improvisation, kreatives Tanzen, Körpertheater

Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung:

Entspannungstechniken, kindgerechte motorische Testverfahren, Salutogenese, Angstreduktion

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung:

Materialien- und Gerätekunde, Sicherheitshinweise, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Fachliteratur, Geschlechtergerechter Unterricht, Bewegungsräume, Ziele und Aufgaben von Bewegung und Sport im pädagogischen Berufsfeld, Sinnzuschreibungen, bewegter Kindergarten, exekutive Funktionen, Natur als Bewegungsraum, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Gespräch mit Bildungspartner

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

1.1 ENGLISCHE KONVERSATION

1.

oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen,

– das in den berufsspezifischen Fächern erworbene Wissen in der Fremdsprache anwenden,

– die Rolle der Pädagogin/ des Pädagogen analysieren und unter Anwendung von Fachsprache reflektieren,

– pädagogische Konzepte fachlich begründet diskutieren.

Lehrstoff:

Fachliteratur, Aufbau und Anwendung von Fachvokabular, Projektplanung für den elementarpädagogischen Bereich, Vergleich nationaler und internationaler pädagogischer Konzepte, Aufbau und Anwenden von fachspezifischem Vokabular der Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Didaktik

1.2 NATUR UND TECHNIK

1.

oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– komplexe Vorgänge in der Natur zielgruppenadäquat beschreiben und analysieren,

– Möglichkeiten von Grunderfahrungen zu früher mathematischer Bildung veranschaulichen,

– die Bedeutung früher mathematischer Bildung begründen und reflektieren,

– Basiswissen unterschiedlicher naturwissenschaftlicher Bereiche zielgruppenspezifisch aufbereiten,

– naturwissenschaftliche Fragen und Interessen von Kindern aufgreifen und sachrichtige, entwicklungsangemessene Bildungsinhalte entwickeln.

Lehrstoff:

Naturwissenschaftliche Themen und Informationen, naturwissenschaftliche Methoden, Auseinandersetzung mit Kinderfragen, Experimente, berufsbezogene Fachliteratur, Aufzeichnungen, Ergebnissicherung, Mobilität und Nachhaltigkeit, Farben – Farbmischung – Optik, Grunderfahrungen mit Zeitdauer, zeitliche Abfolge, Rhythmen, Serialität, Muster, Strukturen

1.3 GENDER UND DIVERSITY; INTERKULTURELLE PÄDAGOGIK

1.

oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– aktuelle Erkenntnisse der Gender- und Diversityforschung und Interkulturellen Pädagogik als Schlüsselkompetenzen für die eigene berufliche Identität argumentieren,

– geschlechtsbedingte und kulturbedingte soziale Diskriminierung beschreiben und präventive Maßnahmen ableiten,

– Bildungsangebote zielgruppenbezogen für interkulturelles Lernen konzipieren,

– gruppendynamische Prozesse analysieren und sensitiv begleiten,

– didaktisches und methodisches Wissen aus den Konzepten von Mehrsprachigkeit anwenden.

Lehrstoff:

Interkulturelle Kompetenzen, Gender- und Diversityforschung, reflektiertes Wissen von interkulturellen Identitätsunterschieden und inhärenten Konfliktpotentialen, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems, interkulturelle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit, Stereotype und Vorurteile, Gendergerechtigkeit, Konzepten aus der Gender- und Diversityforschung, Gender-Doing, vorurteilsbewusste Erziehung hinsichtlich Inklusion, Migration und Flucht

1.4 VERTIEFUNG IN FRÜHERZIEHUNG

1.

oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Lernen“

– Rahmenbedingungen schaffen, um die Bedürfnisse und Selbstbildungsprozesse der Kinder zu unterstützen,

– die Rolle der Pädagogin/ des Pädagogen als Bezugsperson und einfühlsame Entwicklungsbegleiterin/ einfühlsamen Entwicklungsbegleiter charakterisieren,

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

– Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes planen und theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Sozial- und Projektmanagement“

– eine pädagogische Konzeption kritisch interpretieren und einen eigenen Entwurf konzipieren,

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

– aktuelle Themen der Säuglings- und Kleinkindforschung fachlich begründet diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Raumkonzepte, entwicklungskonforme Tagesstruktur unter Berücksichtigung charakteristischer Spiel- und Lernprozesse, Medien und Spielmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielraum drinnen und draußen, Alltagssituationen als Lerngelegenheiten, Pflege- und Essenssituation, beziehungsvolle Pflege, Achtsamkeit, Feinfühligkeit, Partizipation, Erleben und Gestalten von Grenzen, Diversität, Interaktion

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Entwicklung zur Sauberkeit, Selbständigkeitserziehung, selbständiges Essen, Psychomotorik, Sprachbildung, Bewegung und Tanz, Wahrnehmung, Transition

Bereich „Sozial- und Projektmanagement“:

Leitfaden für Konzeption, Orientierungs-, Prozess- und Strukturqualität für Kinder unter drei Jahren

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Diversity, der Schnuller und seine Auswirkungen, Stillen versus Flaschennahrung, Kleinkinder in der außerfamiliären Betreuung

A.3. Verbindliche Übungen

1.1 KOMMUNIKATION UND GRUPPENDYNAMIK

2.

Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

– verbale und nonverbale Kommunikation zielgruppengerecht einsetzen,

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

– einen Standpunkt argumentativ vertreten und fachlich argumentieren,

– Kritik konstruktiv annehmen und geben,

– Stärken erkennen und nennen,

– Entspannungsmethoden für unterschiedliche Zielgruppen vergleichen,

– altersadäquate Strategien zur Stärkung der Gesundheit analysieren,

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

– Gruppen- und Teambildungsphasen und -prozesse theoriegeleitet reflektieren,

– Führungsaufgaben im Team einordnen,

– Rollenpositionen im Team analysieren,

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

– verbale und nonverbale Kommunikation einsetzen,

– eine freie Rede entwerfen und gestalten,

– Gesprächssituationen reflektieren,

– Kommunikationsmodelle situationsadäquat erläutern,

im Bereich „Diversity“

– gender- und diversitygerechte Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen analysieren,

– interkulturelle Unterschiede in Kommunikations- und Gruppenprozessen vergleichen,

im Bereich „Intervention“

– grundlegende Aspekte zum Konfliktmanagement anwenden,

– Konflikte analysieren,

– Konfliktlösungsstrategien darstellen,

– professionelle Unterstützungsmaßnahmen zielgruppenorientiert und situationsadäquat erläutern.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Werte, Normen, Haltungen, Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen, Kongruenz, unterschiedliche Wirklichkeiten, Perspektivenwechsel

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Stärken der eigenen Persönlichkeit, Selbst – und Fremdwahrnehmung, Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens, Methoden der Reflexion, Feedback, kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung, Zeit- und Selbstmanagement, Konfliktlösungsmodelle, Psychohygiene, Entspannungsverfahren, Salutogenese

Bereich „Kooperation, Sozial – und Projektmanagement“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen hinsichtlich Modellen der Gruppenbildung, Mechanismen in Gruppen- und Teambildungsprozessen, Rollenposition

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Kommunikationsmittel, -modelle, -techniken, freie Rede, Bildungspartnerschaften, Planung, Durchführung und Reflexion von Gesprächssituationen, situations- und mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen, Öffentlichkeitsarbeit, zielgruppenbezogene Interaktion und Kommunikation, Moderation, Coaching, Mentoring, Mediation

Bereich „Diversity“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen, gender- und diversitygerechte Kommunikation, Sensibilität für interkulturelle Prozesse, Sprache und ihre Kommunikationsform, bildhafte Kommunikationsmittel

Bereich „Intervention“:

Konfliktkultur, Konfliktmanagement, Deeskalation

1.2 MENTORING

1.

Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

– Einstellung und Haltung zum elementarpädagogischen Berufsbild aus unterschiedlichen Perspektiven reflektieren,

– Einstellung und Haltung zur eigenen Rolle als gruppenführende Pädagogin/ gruppenführender Pädagoge theoriegeleitet reflektieren,

– Möglichkeiten und Grenzen ihres pädagogischen Auftrags analysieren und kritisch hinterfragen,

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

– unterschiedliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zielgruppenorientiert umsetzen und reflektieren,

– unterschiedliche Perspektiven einnehmen und diese situationsspezifisch anwenden,

im Bereich „Lernen“

– ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten in Bildungsprozesse übertragen,

– spezielle Spiel- und Lernmaterialien gestalten und vergleichen,

– spezielle Spiel- und Lernsituationen theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Diversity“

– die Vielfalt heterogener Lebenswelten und Lebenslagen beschreiben und situationsspezifische Reaktionen ableiten und theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Intervention“

– ergänzende Methoden der Beobachtung beschreiben und theoriegeleitet reflektieren,

– unterstützende Maßnahmen für professionelles Agieren vergleichen,

– Methoden der individuellen Lernbegleitung in der Gruppe der Peers theoriegeleitet reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Personale Kompetenzen im pädagogischen Berufsfeld, Resilienz, Selbst- und Fremdwahrnehmung, unterschiedliche Lebenssituationen, institutioneller und gesellschaftlicher Auftrag versus Individualisierung

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Kontakt- und Beziehungsaufbau, Reflexion, kollegiale Beratung

Bereich „Lernen“:

Spiel- und Interaktionspädagogik

Bereich „Diversity“:

Interkulturelle Spezifika

Bereich „Intervention“:

Spiel- und Bildungsprozesse, Beobachtung in konkreten Situationen, Teamarbeit und Konfliktmanagement, gruppendynamische Prozesse, Moderation und Präsentation, Reflexion in der Peer Group

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

– erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,

– können die im Lehrgang erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,

– gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,

– wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,

– verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,

– gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,

– erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwei Wochen in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung, in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können, in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Ablegen der abschließenden Prüfung. Bei Berufstätigkeit im (sozial)pädagogischen Feld von mind. 2 Jahren, kann 1 Woche angerechnet werden.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

C.1 Freigegenstände

Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt III.

C.2 Unverbindliche Übungen

Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt III.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Artikel 2

Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:

Die in der Anlage unter Abschnitt VI. enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, bekannt gemacht.

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