Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Konkretisierung der Bewertung und Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen (Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung – EEff-MV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-01-31
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 16
Änderungshistorie JSON API

Standardwerte 6.3.1: Inverkehrbringen von Elektrofahrrädern

Parameter Wert Einheit
Lebensdauer 4 Jahre
fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) 0,66 kWh/km
fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Elektrofahrrad (eevEff) 0,01 kWh/km
jährliche Fahrleistung mit dem Elektrofahrrad (FL)
private Fahrten 1.400 km/a
berufliche Fahrten spezifisch km/a
Verkehrsverlagerung relativ zur Elektrofahrrad-Fahrleistung (aVV)
private Fahrten 34,5 %
berufliche Fahrten spezifisch %
Faktor Haushaltseinsparung (fH)
private Fahrten 1 -
berufliche Fahrten 0 -

6.3.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse

Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:

● Bei beruflichen Fahrten: die Fahrleistung und verlagerte Verkehrsleistung sowie die verwendeten Datenquellen.

Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.

6.4. Reifenluftdruckkontrolle bei Lastkraftwagen

6.4.1. Maßnahmenbeschreibung und Anwendungsvoraussetzungen

Der Luftdruck in allen Reifen eines Lkw wird automatisiert erfasst. Eine Auswertung zeigt der Fahrerin bzw. dem Fahrer den optimalen Reifenluftdruck an und mit welcher Energieeinsparung die Einstellung dieses Wertes verbunden wäre. Die Bewertung fahrzeugintegrierter Systeme zur Reifenluftdruckkontrolle sind nicht von dieser Methode abgedeckt.

Die Reifenluftdruckkontrolle hat die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

● Die Messung des Reifenluftdrucks erfolgt mit geeichten Messgeräten.

● Die Auswertung der Messung wird in schriftlicher Form an die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer übergeben.

● Die Auswertung der Messung beinhaltet den aktuellen Luftdruck aller in Gebrauch stehenden Reifen sowie einen Hinweis, wo üblicherweise die Herstellerangaben zum optimalen Reifendruck zu finden sind (z.B. Tankdeckel). Die Auswertung beinhaltet eine beispielhafte Berechnung des Einsparpotentials, welche sich an den Standardwerten orientiert, ausgedrückt in Liter Kraftstoff sowie Euro pro Jahr.

● Vorkehrungen werden getroffen, die den Ausschluss von Doppelzurechnungen in geeigneter Form gewährleisten.

6.4.2. Berechnung der Endenergieeinsparung

Gleichung 6.41: Endenergieeinsparung „Reifenluftdruckkontrolle bei Lastkraftwagen“

EES Endenergieeinsparung [kWh/a]
n Anzahl der Reifenluftdruckkontrollen bei Lkw [-]
EEV durchschnittlicher Endenergieverbrauch aller Fahrten eines Lkw im Jahr [kWh/a]
fee Einsparfaktor durch Reifenluftdruckkontrollen [%]

6.4.3. Standardwerte

Parameter Wert Einheit
Lebensdauer 0,25 Jahre
Endenergieverbrauch Lkw (EEV) 350.654 kWh/a
Einsparfaktor automatische Reifenluftdruckkontrolle (fee) 0,26 %

6.4.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse

Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:

● Kennzeichen der gemessenen Lkw;

● Nachweis über die Eichung der verwendeten Messgeräte;

● Nachweis über die Aushändigung der schriftlichen Auswertung.

Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.

6.5. Homeoffice in Unternehmen

6.5.1. Maßnahmenbeschreibung und Anwendungsvoraussetzungen

Ein Unternehmen schafft Anreize für Homeoffice, wodurch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tageweise von Zuhause aus arbeiten. Wegfallende An- und Abreisen zur Arbeit mit dem Kraftfahrzeug reduzieren dabei den Endenergieverbrauch privater Haushalte.

Der Arbeitsweg würde ohne Anreiz für Homeoffice mit dem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden.

Die Ausübung der Tätigkeiten via Homeoffice ist zeitlich begrenzt und nicht der Regelfall.

Die Reduktion von An- und Abreisen zur Arbeit als Mitfahrerin bzw. Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug (inkl. öffentlichen Verkehr) oder ohne Kraftfahrzeug verursachen keine Endenergieeinsparungen.

6.5.2. Berechnung der Endenergieeinsparung

Gleichung 6.51: Endenergieeinsparung „Homeoffice in Unternehmen“

EES Endenergieeinsparung [kWh/a]
n Anzahl der Personen im Homeoffice [-]
FLAW gewichtete Fahrleistung mit dem Kfz für den gesamten Arbeitsweg pro Person und Homeoffice-Tag [km/d]
eevRef fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch des Referenzfahrzeugs [kWh/km]
nHO durchschnittliche Anzahl an Homeoffice-Tagen je Person [d/a]
frb Anpassungsfaktor zur Berücksichtigung von Rebound-Effekten [-]

Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.11 in Kapitel 1.1.

6.5.3. Standardwerte

Standardwerte 6.5.1: Homeoffice in Unternehmen

Parameter Wert Einheit
Lebensdauer 1 Jahr
gewichtete Fahrleistung pro Person und Homeoffice-Tag (FLAW) Echtwert [km/d]
fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) 0,66 kWh/km
durchschnittliche Anzahl der Homeoffice-Tage (nHO) Echtwert d/a
Anpassungsfaktor für Rebound-Effekte (frb) 0,27 -
Faktor Haushaltseinsparung (fH) 1 -

6.5.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse

Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:

● Arbeitsort und Wohnort der Nutzerinnen und Nutzer von Homeoffice;

● Nachweis, dass Nutzerinnen und Nutzer mit dem Kraftfahrzeug zur Arbeit gefahren wären;

● Fahrleistungen und Anzahl der Homeoffice-Tage je Nutzerin oder Nutzer.

Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.

6.6. Fahrgemeinschaften in Unternehmen

6.6.1. Maßnahmenbeschreibung und Anwendungsvoraussetzungen

Ein Unternehmen schafft Anreize für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die An- und Abreise zum Arbeitsplatz mit Personenkraftwagen (Pkw) der Fahrzeugkategorie M1 und N1 Fahrgemeinschaften zu gründen. Durch die gemeinsam zurückgelegten Wege wird Treibstoff eingespart.

Als Fahrgemeinschaft bezeichnet diese Methode den einmaligen Vorgang einer Beförderung mehrerer Personen zum Arbeitsplatz oder zum Wohnort aller Beteiligten.

Der Arbeitsweg würde ohne Teilnahme an der Fahrgemeinschaft mit einem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden.

6.6.2. Berechnung der Endenergieeinsparung

Gleichung 6.61: Endenergieeinsparung „Fahrgemeinschaften in Unternehmen“

EES Endenergieeinsparung [kWh/a]
n Anzahl gebildeter Fahrgemeinschaften [-]
eevRef fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch des Referenzfahrzeugs [kWh/km]
FLAW durchschnittliche Summe der Arbeitswege aller Insassen je Fahrgemeinschaft in einem Jahr [km/a]
FLFG durchschnittliche Fahrleistung einer Fahrgemeinschaft in einem Jahr [km/a]
frb Faktor zur Berücksichtigung des Rebound-Effekts [-]

Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.11 in Kapitel 1.1.

6.6.3. Standardwerte

Standardwerte 6.6.1: Fahrgemeinschaften in Unternehmen

Parameter Wert Einheit
Lebensdauer 1 Jahr
fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) 0,66 kWh/km
Summe der Arbeitswege aller Beteiligten (FLAW) spezifisch km/a
durchschnittliche Fahrleistung einer Fahrgemeinschaft (FLFG) spezifisch km/a
Faktor Haushaltseinsparung (fH) 1 -

6.6.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse

Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:

● Liste der an Fahrgemeinschaften beteiligten Personen mit Informationen zu Führerschein, Fahrzeugzulassung, Wohnadresse, Postleitzahl und Ort.

Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.

Teil 7: Kategorieübergreifende Maßnahmen

7.1. Verträge zur garantierten Energieeinsparung

7.1.1. Maßnahmenbeschreibung und Anwendungsvoraussetzungen

Energieeinsparcontracting besteht aus verschiedenen investiven und nicht-investiven Maßnahmen (z.B. technische Betriebsführung, Nutzermotivation sowie monatliches Energieverbrauchsmonitoring), die in Summe eine vertraglich garantierte Einsparsumme ergeben, wobei im Rahmen dieser Methode ausschließlich die garantierten Endenergieeinsparungen bewertbar sind.

7.1.2. Berechnung der Endenergieeinsparung

Gleichung 7.11: Endenergieeinsparung „Verträge zur garantierten Energieeinsparung“

EES Endenergieeinsparung [kWh/a]
n Anzahl der Einspargarantie-Verträge [-]
EESV durchschnittliche Jahresendenergieeinsparung je Einspargarantie-Vertrag [kWh/a]

Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.11 in Kapitel 1.1.

7.1.3. Standardwerte

Dieser Methode liegen keine Standardwerte zu Grunde, da die vertraglich festgelegten Einsparwerte heranzuziehen sind. Variiert die Energieeinsparung über die Vertragslaufzeit, so ist ein Mittelwert über die Wirkdauer zu bilden.

Die Lebensdauer entspricht der Vertragslaufzeit in ganzen Jahren.

7.1.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse

Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:

● der Maßnahmenmeldung sind die Einspargarantie-Verträge beizulegen, die zumindest die vereinbarte Endenergieeinsparung und die Vertragslaufzeit umfassen;

● Beschreibung der technischen und organisatorischen Einzelmaßnahmen, die zur Erreichung der garantierten Endenergieeinsparung führen;

● Berechnung zur Ermittlung der garantierten Endenergieeinsparung;

● Beschreibung des geplanten Nachweisverfahrens.

Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.

Abkürzung

EEff-MV

Anhang 2 zu § 9: Umrechnungsfaktoren für Energieträger

Tabelle 1.11: Energiegehalte der Energieträger

Energieträger Wert Einheit
1. Koks und Kokskohle 0,0289 TJ/t
2. sonstige Steinkohle 0,0277 TJ/t
3. Braunkohle 0,0213 TJ/t
4. Rohöl und NGL 0,0425 TJ/t
5. Raffinerieeinsatz 0,0384 TJ/t
6. Benzin 0,0418 TJ/t
7. Petroleum und Kerosin 0,0434 TJ/t
8. Diesel 0,0424 TJ/t
9. Gasöl für Heizzwecke 0,0428 TJ/t
10. Heizöl schwer 0,0412 TJ/t
11. Flüssiggas 0,0461 TJ/t
12. sonstige Erdölprodukte 0,0442 TJ/t
13. Raffinerie-Restgas 0,0268 TJ/t
14. Erdgas 0,0367 TJ/1000 Nm³
15. Hochofengas 0,0032 TJ/1000 Nm³
16. Tiegelgas 0,0070 TJ/1000 Nm³
17. Kokereigas 0,0174 TJ/1000 Nm³
18. Industrieabfälle 0,0197 TJ/t
19. Haushaltsabfälle 0,0104 TJ/t
20. Scheitholz und Brennholz 0,0143 TJ/t
21. Pellets und Holzbriketts 0,0173 TJ/t
22. Holzabfälle 0,0111 TJ/t
23. Holzkohle 0,0285 TJ/t
24. Ablaugen 0,0085 TJ/t
25. Deponiegas 0,0148 TJ/1000 Nm³
26. Klärgas 0,0173 TJ/1000 Nm³
27. Biogas 0,0367 TJ/1000 Nm³
28. Bioethanol 0,0273 TJ/t
29. Biodiesel 0,0373 TJ/t
30. sonstige biogene flüssig 0,0385 TJ/t
31. sonstige biogene fest 0,0065 TJ/t
32. Wärme (Fernwärme, erneuerbare Wärme, Reaktionswärme) 0,0036 TJ/MWh
33. elektrische Energie (inkl. Strom aus Erneuerbaren) 0,0036 TJ/MWh

Ein Terajoule (TJ) entspricht Kilowattstunden (kWh).

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