Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Konkretisierung der Bewertung und Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen (Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung – EEff-MV)
Standardwerte 6.3.1: Inverkehrbringen von Elektrofahrrädern
| Parameter | Wert | Einheit |
|---|---|---|
| Lebensdauer | 4 | Jahre |
| fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) | 0,66 | kWh/km |
| fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Elektrofahrrad (eevEff) | 0,01 | kWh/km |
| jährliche Fahrleistung mit dem Elektrofahrrad (FL) | ||
| private Fahrten | 1.400 | km/a |
| berufliche Fahrten | spezifisch | km/a |
| Verkehrsverlagerung relativ zur Elektrofahrrad-Fahrleistung (aVV) | ||
| private Fahrten | 34,5 | % |
| berufliche Fahrten | spezifisch | % |
| Faktor Haushaltseinsparung (fH) | ||
| private Fahrten | 1 | - |
| berufliche Fahrten | 0 | - |
6.3.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
● Bei beruflichen Fahrten: die Fahrleistung und verlagerte Verkehrsleistung sowie die verwendeten Datenquellen.
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.
6.4. Reifenluftdruckkontrolle bei Lastkraftwagen
6.4.1. Maßnahmenbeschreibung und Anwendungsvoraussetzungen
Der Luftdruck in allen Reifen eines Lkw wird automatisiert erfasst. Eine Auswertung zeigt der Fahrerin bzw. dem Fahrer den optimalen Reifenluftdruck an und mit welcher Energieeinsparung die Einstellung dieses Wertes verbunden wäre. Die Bewertung fahrzeugintegrierter Systeme zur Reifenluftdruckkontrolle sind nicht von dieser Methode abgedeckt.
Die Reifenluftdruckkontrolle hat die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
● Die Messung des Reifenluftdrucks erfolgt mit geeichten Messgeräten.
● Die Auswertung der Messung wird in schriftlicher Form an die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer übergeben.
● Die Auswertung der Messung beinhaltet den aktuellen Luftdruck aller in Gebrauch stehenden Reifen sowie einen Hinweis, wo üblicherweise die Herstellerangaben zum optimalen Reifendruck zu finden sind (z.B. Tankdeckel). Die Auswertung beinhaltet eine beispielhafte Berechnung des Einsparpotentials, welche sich an den Standardwerten orientiert, ausgedrückt in Liter Kraftstoff sowie Euro pro Jahr.
● Vorkehrungen werden getroffen, die den Ausschluss von Doppelzurechnungen in geeigneter Form gewährleisten.
6.4.2. Berechnung der Endenergieeinsparung
Gleichung 6.41: Endenergieeinsparung „Reifenluftdruckkontrolle bei Lastkraftwagen“
| EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
|---|---|
| n | Anzahl der Reifenluftdruckkontrollen bei Lkw [-] |
| EEV | durchschnittlicher Endenergieverbrauch aller Fahrten eines Lkw im Jahr [kWh/a] |
| fee | Einsparfaktor durch Reifenluftdruckkontrollen [%] |
6.4.3. Standardwerte
| Parameter | Wert | Einheit |
|---|---|---|
| Lebensdauer | 0,25 | Jahre |
| Endenergieverbrauch Lkw (EEV) | 350.654 | kWh/a |
| Einsparfaktor automatische Reifenluftdruckkontrolle (fee) | 0,26 | % |
6.4.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
● Kennzeichen der gemessenen Lkw;
● Nachweis über die Eichung der verwendeten Messgeräte;
● Nachweis über die Aushändigung der schriftlichen Auswertung.
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.
6.5. Homeoffice in Unternehmen
6.5.1. Maßnahmenbeschreibung und Anwendungsvoraussetzungen
Ein Unternehmen schafft Anreize für Homeoffice, wodurch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tageweise von Zuhause aus arbeiten. Wegfallende An- und Abreisen zur Arbeit mit dem Kraftfahrzeug reduzieren dabei den Endenergieverbrauch privater Haushalte.
Der Arbeitsweg würde ohne Anreiz für Homeoffice mit dem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden.
Die Ausübung der Tätigkeiten via Homeoffice ist zeitlich begrenzt und nicht der Regelfall.
Die Reduktion von An- und Abreisen zur Arbeit als Mitfahrerin bzw. Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug (inkl. öffentlichen Verkehr) oder ohne Kraftfahrzeug verursachen keine Endenergieeinsparungen.
6.5.2. Berechnung der Endenergieeinsparung
Gleichung 6.51: Endenergieeinsparung „Homeoffice in Unternehmen“
| EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
|---|---|
| n | Anzahl der Personen im Homeoffice [-] |
| FLAW | gewichtete Fahrleistung mit dem Kfz für den gesamten Arbeitsweg pro Person und Homeoffice-Tag [km/d] |
| eevRef | fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch des Referenzfahrzeugs [kWh/km] |
| nHO | durchschnittliche Anzahl an Homeoffice-Tagen je Person [d/a] |
| frb | Anpassungsfaktor zur Berücksichtigung von Rebound-Effekten [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.11 in Kapitel 1.1.
6.5.3. Standardwerte
Standardwerte 6.5.1: Homeoffice in Unternehmen
| Parameter | Wert | Einheit |
|---|---|---|
| Lebensdauer | 1 | Jahr |
| gewichtete Fahrleistung pro Person und Homeoffice-Tag (FLAW) | Echtwert | [km/d] |
| fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) | 0,66 | kWh/km |
| durchschnittliche Anzahl der Homeoffice-Tage (nHO) | Echtwert | d/a |
| Anpassungsfaktor für Rebound-Effekte (frb) | 0,27 | - |
| Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
6.5.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
● Arbeitsort und Wohnort der Nutzerinnen und Nutzer von Homeoffice;
● Nachweis, dass Nutzerinnen und Nutzer mit dem Kraftfahrzeug zur Arbeit gefahren wären;
● Fahrleistungen und Anzahl der Homeoffice-Tage je Nutzerin oder Nutzer.
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.
6.6. Fahrgemeinschaften in Unternehmen
6.6.1. Maßnahmenbeschreibung und Anwendungsvoraussetzungen
Ein Unternehmen schafft Anreize für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die An- und Abreise zum Arbeitsplatz mit Personenkraftwagen (Pkw) der Fahrzeugkategorie M1 und N1 Fahrgemeinschaften zu gründen. Durch die gemeinsam zurückgelegten Wege wird Treibstoff eingespart.
Als Fahrgemeinschaft bezeichnet diese Methode den einmaligen Vorgang einer Beförderung mehrerer Personen zum Arbeitsplatz oder zum Wohnort aller Beteiligten.
Der Arbeitsweg würde ohne Teilnahme an der Fahrgemeinschaft mit einem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden.
6.6.2. Berechnung der Endenergieeinsparung
Gleichung 6.61: Endenergieeinsparung „Fahrgemeinschaften in Unternehmen“
| EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
|---|---|
| n | Anzahl gebildeter Fahrgemeinschaften [-] |
| eevRef | fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch des Referenzfahrzeugs [kWh/km] |
| FLAW | durchschnittliche Summe der Arbeitswege aller Insassen je Fahrgemeinschaft in einem Jahr [km/a] |
| FLFG | durchschnittliche Fahrleistung einer Fahrgemeinschaft in einem Jahr [km/a] |
| frb | Faktor zur Berücksichtigung des Rebound-Effekts [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.11 in Kapitel 1.1.
6.6.3. Standardwerte
Standardwerte 6.6.1: Fahrgemeinschaften in Unternehmen
| Parameter | Wert | Einheit |
|---|---|---|
| Lebensdauer | 1 | Jahr |
| fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) | 0,66 | kWh/km |
| Summe der Arbeitswege aller Beteiligten (FLAW) | spezifisch | km/a |
| durchschnittliche Fahrleistung einer Fahrgemeinschaft (FLFG) | spezifisch | km/a |
| Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
6.6.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
● Liste der an Fahrgemeinschaften beteiligten Personen mit Informationen zu Führerschein, Fahrzeugzulassung, Wohnadresse, Postleitzahl und Ort.
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.
Teil 7: Kategorieübergreifende Maßnahmen
7.1. Verträge zur garantierten Energieeinsparung
7.1.1. Maßnahmenbeschreibung und Anwendungsvoraussetzungen
Energieeinsparcontracting besteht aus verschiedenen investiven und nicht-investiven Maßnahmen (z.B. technische Betriebsführung, Nutzermotivation sowie monatliches Energieverbrauchsmonitoring), die in Summe eine vertraglich garantierte Einsparsumme ergeben, wobei im Rahmen dieser Methode ausschließlich die garantierten Endenergieeinsparungen bewertbar sind.
7.1.2. Berechnung der Endenergieeinsparung
Gleichung 7.11: Endenergieeinsparung „Verträge zur garantierten Energieeinsparung“
| EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
|---|---|
| n | Anzahl der Einspargarantie-Verträge [-] |
| EESV | durchschnittliche Jahresendenergieeinsparung je Einspargarantie-Vertrag [kWh/a] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.11 in Kapitel 1.1.
7.1.3. Standardwerte
Dieser Methode liegen keine Standardwerte zu Grunde, da die vertraglich festgelegten Einsparwerte heranzuziehen sind. Variiert die Energieeinsparung über die Vertragslaufzeit, so ist ein Mittelwert über die Wirkdauer zu bilden.
Die Lebensdauer entspricht der Vertragslaufzeit in ganzen Jahren.
7.1.4. Zusätzliche Dokumentationserfordernisse
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
● der Maßnahmenmeldung sind die Einspargarantie-Verträge beizulegen, die zumindest die vereinbarte Endenergieeinsparung und die Vertragslaufzeit umfassen;
● Beschreibung der technischen und organisatorischen Einzelmaßnahmen, die zur Erreichung der garantierten Endenergieeinsparung führen;
● Berechnung zur Ermittlung der garantierten Endenergieeinsparung;
● Beschreibung des geplanten Nachweisverfahrens.
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in § 64 Abs. 1 EEffG festgehalten.
Abkürzung
EEff-MV
Anhang 2 zu § 9: Umrechnungsfaktoren für Energieträger
Tabelle 1.11: Energiegehalte der Energieträger
| Energieträger | Wert | Einheit | |
|---|---|---|---|
| 1. | Koks und Kokskohle | 0,0289 | TJ/t |
| 2. | sonstige Steinkohle | 0,0277 | TJ/t |
| 3. | Braunkohle | 0,0213 | TJ/t |
| 4. | Rohöl und NGL | 0,0425 | TJ/t |
| 5. | Raffinerieeinsatz | 0,0384 | TJ/t |
| 6. | Benzin | 0,0418 | TJ/t |
| 7. | Petroleum und Kerosin | 0,0434 | TJ/t |
| 8. | Diesel | 0,0424 | TJ/t |
| 9. | Gasöl für Heizzwecke | 0,0428 | TJ/t |
| 10. | Heizöl schwer | 0,0412 | TJ/t |
| 11. | Flüssiggas | 0,0461 | TJ/t |
| 12. | sonstige Erdölprodukte | 0,0442 | TJ/t |
| 13. | Raffinerie-Restgas | 0,0268 | TJ/t |
| 14. | Erdgas | 0,0367 | TJ/1000 Nm³ |
| 15. | Hochofengas | 0,0032 | TJ/1000 Nm³ |
| 16. | Tiegelgas | 0,0070 | TJ/1000 Nm³ |
| 17. | Kokereigas | 0,0174 | TJ/1000 Nm³ |
| 18. | Industrieabfälle | 0,0197 | TJ/t |
| 19. | Haushaltsabfälle | 0,0104 | TJ/t |
| 20. | Scheitholz und Brennholz | 0,0143 | TJ/t |
| 21. | Pellets und Holzbriketts | 0,0173 | TJ/t |
| 22. | Holzabfälle | 0,0111 | TJ/t |
| 23. | Holzkohle | 0,0285 | TJ/t |
| 24. | Ablaugen | 0,0085 | TJ/t |
| 25. | Deponiegas | 0,0148 | TJ/1000 Nm³ |
| 26. | Klärgas | 0,0173 | TJ/1000 Nm³ |
| 27. | Biogas | 0,0367 | TJ/1000 Nm³ |
| 28. | Bioethanol | 0,0273 | TJ/t |
| 29. | Biodiesel | 0,0373 | TJ/t |
| 30. | sonstige biogene flüssig | 0,0385 | TJ/t |
| 31. | sonstige biogene fest | 0,0065 | TJ/t |
| 32. | Wärme (Fernwärme, erneuerbare Wärme, Reaktionswärme) | 0,0036 | TJ/MWh |
| 33. | elektrische Energie (inkl. Strom aus Erneuerbaren) | 0,0036 | TJ/MWh |
Ein Terajoule (TJ) entspricht Kilowattstunden (kWh).
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