Änderungshistorie
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an bestimmten Marktinfrastrukturen beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung – MI-EKV)
1 Version
2025-12-31
Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung
Originalfassung
Text zu diesem Datum