15 MAI 2024. - Loi modifiant le Code de la nationalité belge, en vue de permettre aux époux des agents diplomatiques ou consulaires belges d'accéder à la nationalité belge. - Traduction allemande

Type Loi
Publication 2024-09-19
État En vigueur
Département Intérieur
Source Justel
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Article 2. - In Artikel 7bis § 2 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2018, wird zwischen Absatz 3 und Absatz 4 ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Für Ehepartner von Bediensteten der Laufbahn des Au;szlig;endienstes und der konsularischen Laufbahn, die einer diplomatischen Mission oder berufskonsularischen Vertretung zugewiesen sind, und mutatis mutandis für Ehepartner von Vertretern der Gemeinschaften und Regionen im Ausland werden die Zeiträume, die im Rahmen der laufbahnspezifischen Zuweisungen ihres Ehepartners im Ausland verbracht wurden und auf die in demselben Rahmen auf belgischem Staatsgebiet verbrachte Zeiträume folgen oder diesen unmittelbar vorausgehen, mit dem legalen Aufenthalt im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 gleichgesetzt. Der König bestimmt auf Vorschlag des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, welche Dokumente erforderlich sind, um nachzuweisen, dass der Auslandsaufenthalt des Antragstellers tatsächlich durch die laufbahnspezifischen Zuweisungen seines Ehepartners erforderlich war."

Article 3. - Vorliegendes Gesetz tritt an einem vom König festzulegenden Datum und spätestens am 1. Januar 2025 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 15. Mai 2024

PHILIPPE

Von Königs wegen:

Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten

H. LAHBIB

Der Minister der Justiz

P. VAN TIGCHELT

Mit dem Staatssiegel versehen:

Der Minister der Justiz,

P. VAN TIGCHELT

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