28 NOVEMBRE 2021. - Loi visant à rendre la justice plus humaine, plus rapide et plus ferme. - Traduction allemande d'extraits

Type Loi
Publication 2024-10-24
État En vigueur
Département Intérieur
Source Justel
Historique des réformes JSON API
Article 40. - Artikel 10 § 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Wetten, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, abgeändert durch das Gesetz vom 10. Januar 2010, wird wie folgt abgeändert:
1.

Die Wörter "nicht indexierte" werden aufgehoben.

2.

Der Absatz wird durch folgenden Satz ergänzt:

"Diese jährliche Gehaltssubvention unterliegt der Indexierungsregelung und ist an den am 1. April 2020 geltenden Schwellenindex 107,20 gebunden."

Article 41. - Artikel 23 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:

"Art. 23 - Die Kommission veröffentlicht ihre Geschäftsordnung auf ihrer Website."

Article 42. - Artikel 43/4 § 5 Nr. 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 10. Januar 2010 und abgeändert durch das Gesetz vom 7. Mai 2019, wird wie folgt abgeändert:
1.

In Absatz 1 werden die Wörter "als Nebentätigkeit" durch die Wörter "als klar umschriebene Nebentätigkeit" ersetzt.

2.

In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "Der König legt" und den Wörtern "die spezifischen Bedingungen fest" die Wörter "die Umschreibung der Nebentätigkeit und" eingefügt.

Article 43. - Artikel 43/8 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 10. Januar 2010 und abgeändert durch das Gesetz vom 7. Mai 2019, wird wie folgt ersetzt:

"Der König kann durch einen im Ministerrat beratenen Erlass jedoch gesonderte Betriebskriterien für zusätzliche Lizenzen im Vergleich zu den Lizenzen bestimmen, die für den Betrieb von Glücksspielen in der realen Welt erteilt werden."

(...)

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 28. November 2021

PHILIPPE

Von Königs wegen:

Der Minister der Justiz

V. VAN QUICKENBORNE

Mit dem Staatssiegel versehen:

Der Minister der Justiz,

V. VAN QUICKENBORNE

La consultation de ce document ne se substitue pas à la lecture du Moniteur belge correspondant. Nous déclinons toute responsabilité pour d'éventuelles inexactitudes résultant de la transcription de l'original dans ce format.