Vereinbarung vom 9. Oktober 1968 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Grenzabfertigung auf Schiffen öffentlicher Schifffahrtsunternehmungen auf der Strecke Konstanz/KreuzlingenStein am Rhein
Geltender Text a fecha 1970-01-02
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