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Internationaler Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte

12 Versionen · 1966-12-16

Änderungen vom 2017-03-27

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# Internationaler Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte
<sup>1</sup> Übersetzung Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Stand am 31. August 2016) Die Vertragsstaaten dieses Paktes,
<sup>1</sup> Übersetzung Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Stand am 27. März 2017) Die Vertragsstaaten dieses Paktes,
<sup>3</sup> verkündeten in der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräusserlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, in der Erkenntnis, dass sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde herleiten, in der Erkenntnis, dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der bürgerliche und politische Freiheit geniesst und frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine bürgerlichen und politischen Rechte ebenso wie seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte geniessen kann, in der Erwägung, dass die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die allgemeine und wirksame Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen zu fördern, im Hinblick darauf, dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft, der er angehört, Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten, vereinbaren folgende Artikel: Teil I
1970-01-02
Originalfassung Text zu diesem Datum