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Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (mit Anhängen und Schlussakte)

11 Versionen · 1999-06-21

Änderungen vom 2018-07-01

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# Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (mit Anhängen und Schlussakte)
(Stand am 1. Juli 2016) Die Schweizerische Eidgenossenschaft, nachstehend «Schweiz» genannt,
(Stand am 1. Juli 2018) Die Schweizerische Eidgenossenschaft, nachstehend «Schweiz» genannt,
<sup>2</sup> die Europäische Gemeinschaft , nachstehend «Gemeinschaft» genannt, nachstehend «Vertragsparteien» genannt, in dem Bewusstsein, dass die Vertragsparteien ein gegenseitiges Interesse daran haben, die Zusammenarbeit und den Handel zu fördern, insbesondere durch die Gewährung des gegenseitigen Zugangs zu ihren Verkehrsmärkten gemäss Artikel 13
1999-06-21
Originalfassung Text zu diesem Datum