Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 4. November 1998
1 Übersetzung Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2 vom 4. November 1998 (Stand am 1. Januar 2009) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte,
3 gestützt auf die Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschen-
4 rechte und Grundfreiheiten und deren Protokolle , erlässt die folgende Verfahrensordnung:
Art. 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verfahrensordnung bezeichnet, wenn sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt: a) «Konvention» die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und deren Protokolle; b) «Plenum» den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Plenarsitzung; c) «Grosse Kammer» die Grosse Kammer mit siebzehn Richtern, die nach Artikel 27 Absatz 1 der Konvention gebildet wird; d) «Sektion» eine Kammer, die vom Plenum nach Artikel 26 Buchstabe b der Konvention für einen bestimmten Zeitraum gebildet wird, und «Sektionspräsident» den Richter, der vom Plenum nach Artikel 26 Buchstabe c der Konvention zum Präsidenten dieser Sektion gewählt wird; e) «Kammer» eine Kammer mit sieben Richtern, die nach Artikel 27 Absatz 1 der Konvention gebildet wird, und «Kammerpräsident» den Richter, der in einer solchen «Kammer» den Vorsitz führt; f) «Komitee» einen Ausschuss mit drei Richtern, der nach Artikel 27 Absatz 1 der Konvention gebildet wird; g) «Gerichtshof» gleichermassen das Plenum, die Grosse Kammer, eine Sektion, eine Kammer, ein Komitee oder den in Artikel 43 Absatz 2 der Konvention erwähnten Ausschuss von fünf Richtern;
Fussnoten
[^1]: Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
[^2]: Neue Fassung unter Berücksichtigung der Änd. vom 8. Dez. 2000, 17. Juni und 8. Juli 2002, 7. Juli 2003, 13. Dez. 2004, 4. Juli und 7. Nov. 2005, 29. Mai 2006, 14. Mai, 11. Dez. 2007, 22. Sept. und 1. Dez. 2008 (AS 2009 2605). Die Anlagen werden in der AS nicht veröffentlicht. Ihre französischen Texte können auf der Internet-Seite des Gerichtshofs: www.echr.coe.int eingesehen.
[^3]: SR 0.101
[^4]: SR 0.101.06 , 0.101.07 , 0.101.09 , 0.101.093