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Verordnung des WBF vom 2. November 2011 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-WBF)

Geltender Text a fecha 2011-11-02

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF),[^1]

gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 2011[^2] über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),

verordnet:

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung legt für die Funktionen des WBF nach Anhang 1 PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.

2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.

Art. 2 Aktualisierung des Anhangs

Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV sind die entsprechenden Änderungen des Anhangs dieser Verordnung innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) auf den 1. Jan. 2013 angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.

[^2]: SR 120.4