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Abkommen vom 18. Juni 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (mit Prot.)
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· 2010-06-18
2012-06-07
Änderungen vom 2012-06-07
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# Abkommen vom 18. Juni 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (mit Prot.)
<sup>1</sup> Übersetzung Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Stand am 8. Februar 2012) Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Türkei, vom Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen abzuschliessen, haben Folgendes vereinbart:
<sup>1</sup> Übersetzung Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Stand am 7. Juni 2012) Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Türkei, vom Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen abzuschliessen, haben Folgendes vereinbart:
##### **Art. 1** Persönlicher Geltungsbereich
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[^1]: Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
[^2]: AS 2012 1249 vom Einkommen. Abk. mit der Türkei vom Einkommen. Abk. mit der Türkei vom Einkommen. Abk. mit der Türkei
[^2]: AS 2012 1249 0.672.976.31 Vermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. Abk. mit der Türkei 0.672.976.31 Vermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. Abk. mit der Türkei 0.672.976.31 Vermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. Abk. mit der Türkei
2012-02-08
2010-06-18
Originalfassung
Text zu diesem Datum