Änderungsurkunde vom 22. Oktober 2010 zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998, Marrakesch 2002 und Antalya 2006 geänderten Konvention der Internationalen Fernmeldeunion
Teil I Vorwort
Auf der Grundlage und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) in der von den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), (Minneapolis 1998), (Marrakesch (2002) und (Antalya 2006)[^1] geänderten Form, und insbesondere der Bestimmungen des Artikels 42, hat die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion (Guadalajara 2010) die nachstehenden Änderungen der vorgenannten Konvention beschlossen:
Kapitel IV Andere Bestimmungen
| Art. 33 Finanzen | |
|---|---|
| 468 | |
| PP-98 | |
| PP-06 | |
| PP-10 | (1) / Jeder Mitgliedstaat wählt vorbehaltlich der Nummer 468A und jedes Sektormitglied vorbehaltlich der Nummer 468B seine Beitragsklasse nach den einschlägigen Bestimmungen des Artikels 28 der Konstitution nach folgender Tabelle: / Ab der Klasse von 40 Einheiten bis zur Klasse von 2 Einheiten in Schritten von einer Einheit / Unter der Klasse von 2 Einheiten wie folgt: / Klasse von 1½ Einheiten / Klasse von 1 Einheit / Klasse von ½ Einheit / Klasse von ¼ Einheit / Klasse von 1/8 Einheit / Klasse von 1/16 Einheit |
Teil II Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die in dieser Urkunde niedergelegten Änderungen treten in ihrer Gesamtheit als eine einzige Urkunde zum 1. Janur 2012 zwischen den Mitgliedstaaten in Kraft, die dann Vertragsparteien der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) sind und bis zu diesem Zeitpunkt ihre Ratifizierungs-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde dieser Urkunde bzw. ihre Beitrittsurkunde hinterlegt haben.
Zu Urkund dessen haben die unterzeichnenden Regierungsbevollmächtigten die Urschrift dieser Änderungsurkunde der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) in der von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) geänderten Form unterzeichnet.
Geschehen zu Guadalajara, den 22. Oktober 2010
(Es folgen die Unterschriften)
Fussnoten
[^1]: SR 0.784.022