Änderungshistorie

Übereinkunft vom 3. Dezember 1908/3. Januar 1909 zwischen der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen in Karlsruhe und der Direktion des II. schweizerischen Zollgebietes in Schaffhausen betreffend die schweizerische Zollabfertigung der Züge in Erzingen, Schaffhausen-Bahnhof und Thayngen in Bezug auf den Güterverkehr

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.