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Sklavereiabkommen vom 25. September 1926
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· 1926-09-25
2008-04-15
Änderungen vom 2008-04-15
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# Sklavereiabkommen vom 25. September 1926
<sup>1</sup> Übersetzung Sklavereiabkommen (Stand am 1. März 2005) Albanien, Deutschland, Österreich, Belgien, das Britische Reich, Kanada, der Australische Bund, die Südafrikanische Union, das Dominium von Neuseeland und Indien, Bulgarien, China, Kolumbien, Kuba, Dänemark, Spanien, Estland, Abessinien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Liberia, Litauen, Norwegen, Panama, die Niederlande, Persien, Polen, Portugal, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Schweden, die Tschechoslowakei und Uruguay, in der Erwägung, dass die Unterzeichner der Generalakte der Brüsseler Konferenz von 1889 bis 90 gleicherweise erklärt haben, von der festen Absicht beseelt zu sein, dem Sklavenhandel in Afrika ein Ende zu bereiten, in der Erwägung, dass die Unterzeichner des Abkommens von St. Germain-en-Laye vom Jahre 1919, betreffend die Änderung der Berliner Generalakte von 1885 und der Generalakte der Brüsseler Erklärung von 1890, der Absicht Ausdruck verliehen haben, die vollständige Unterdrückung der Sklaverei in allen ihren Formen und des Sklavenhandels zu Lande und zur See zu verwirklichen, in Berücksichtigung des Berichtes der vom Völkerbundsrate am 12. Juni 1924 ernannten zeitweiligen Sklavereikommission, von dem Wunsche geleitet, die dank der Brüsseler Akte geleistete Arbeit zu vervollständigen und zu entwickeln und ein Mittel zu finden, um den von den Unterzeichnern des Abkommens von St. Germain-en-Laye hinsichtlich des Sklavenhandels und der Sklaverei ausgesprochenen Absichten in der ganzen Welt zur Verwirklichung zu verhelfen, und in der Erkenntnis der Notwendigkeit, zu diesem Zwecke eingehendere Abmachungen zu treffen als die in jenem Abkommen enthaltenen, in der Erwägung schliesslich, dass es notwendig ist, zu verhindern, dass die Zwangsarbeit der Sklaverei ähnliche Zustände herbeiführe, haben beschlossen, ein Abkommen abzuschliessen und zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten bestellt: (Es folgen die Namen der Bevollmächtigten) die nach Vorweisung ihrer Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
<sup>1</sup> Übersetzung Sklavereiabkommen (Stand am 15. April 2008) Albanien, Deutschland, Österreich, Belgien, das Britische Reich, Kanada, der Australische Bund, die Südafrikanische Union, das Dominium von Neuseeland und Indien, Bulgarien, China, Kolumbien, Kuba, Dänemark, Spanien, Estland, Abessinien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Liberia, Litauen, Norwegen, Panama, die Niederlande, Persien, Polen, Portugal, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Schweden, die Tschechoslowakei und Uruguay, in der Erwägung, dass die Unterzeichner der Generalakte der Brüsseler Konferenz von 1889 bis 90 gleicherweise erklärt haben, von der festen Absicht beseelt zu sein, dem Sklavenhandel in Afrika ein Ende zu bereiten, in der Erwägung, dass die Unterzeichner des Abkommens von St. Germain-en-Laye vom Jahre 1919, betreffend die Änderung der Berliner Generalakte von 1885 und der Generalakte der Brüsseler Erklärung von 1890, der Absicht Ausdruck verliehen haben, die vollständige Unterdrückung der Sklaverei in allen ihren Formen und des Sklavenhandels zu Lande und zur See zu verwirklichen, in Berücksichtigung des Berichtes der vom Völkerbundsrate am 12. Juni 1924 ernannten zeitweiligen Sklavereikommission, von dem Wunsche geleitet, die dank der Brüsseler Akte geleistete Arbeit zu vervollständigen und zu entwickeln und ein Mittel zu finden, um den von den Unterzeichnern des Abkommens von St. Germain-en-Laye hinsichtlich des Sklavenhandels und der Sklaverei ausgesprochenen Absichten in der ganzen Welt zur Verwirklichung zu verhelfen, und in der Erkenntnis der Notwendigkeit, zu diesem Zwecke eingehendere Abmachungen zu treffen als die in jenem Abkommen enthaltenen, in der Erwägung schliesslich, dass es notwendig ist, zu verhindern, dass die Zwangsarbeit der Sklaverei ähnliche Zustände herbeiführe, haben beschlossen, ein Abkommen abzuschliessen und zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten bestellt: (Es folgen die Namen der Bevollmächtigten) die nach Vorweisung ihrer Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
##### **Art. 1**
2004-08-25
1970-01-02
Originalfassung
Text zu diesem Datum