Außenwirtschaftsverordnung

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2013-08-02
Letzte Aktualisierung 2026-10-19
Status In Kraft
Text Neueste verfügbare Fassung
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 95

Dies ist die neueste Fassung, die die amtliche Quelle veröffentlicht. Es ist nicht der Text, wie er zum Datum der jeweiligen Änderung galt.

1 amending act · 2026-10-19, DE-DAILY-2026-10-19

Änderungshistorie JSON API

5E902 „Technologie“, die nicht von Unternummer 5E001a des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen, die von Nummer 5A902 erfasst werden, oder „Software“, die von Nummer 5D902 erfasst wird, wenn das Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und außerhalb der in Anhang II Abschnitt A Teil 2 der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Gebiete liegt.

6A908 Radargestützte Navigations- oder Überwachungs-Systeme für den Schiffs- oder Flugverkehr, die nicht von Nummer 6A008 oder 6A108 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wenn das Bestimmungsland Iran ist.

6D908 „Software“, die besonders entwickelt oder geändert wurde für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer 6A908 erfassten Ausrüstung, wenn das Bestimmungsland Iran ist.

9A904 „Raumfahrzeug-“ und sonstige Ausrüstung wie folgt: Technische Anmerkung:

a)

Antennen, konstruiert für die Verwendung im Zusammenhang mit „Raumfahrzeugen“, wenn das Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und außerhalb der in Anhang II Abschnitt A Teil 2 der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Gebiete liegt;

b)

„Laser“kommunikationsterminals (LCTs, „Laser“-Datenübertragungsstationen), die nicht von Nummer 9A004 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, für die Verwendung im Zusammenhang mit „Raumfahrzeugen“, wenn das Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und außerhalb der in Anhang II Abschnitt A Teil 2 der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Gebiete liegt.

1.

Einsatz als Nutzlast für Up- oder Downlink,

2.

Kommunikation zwischen „Raumfahrzeugen“ oder

3.

Nutzung im Zusammenhang mit der Übertragung von Telemetriesignalen.

9A991 Landfahrzeuge, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst werden, wie folgt:

a)

Tiefladeanhänger und Sattelauflieger mit einer Nutzlast größer als 25 000 kg und kleiner als 70 000 kg oder mit einem oder mehreren militärischen Ausstattungsmerkmalen und geeignet für den Transport der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) Nummer 0006 erfassten Fahrzeuge sowie zu deren Fortbewegung geeignete und mit einem oder mehreren militärischen Ausstattungsmerkmalen versehene Zugmaschinen, wenn das Bestimmungsland Iran, Libyen, Myanmar, die Demokratische Volksrepublik Korea, Pakistan oder Somalia ist;

Anmerkung: Unter Zugmaschinen im Sinne von Unternummer 9A991a fallen alle Fahrzeuge mit primärer Zugfunktion.

b)

Sonstige Lastkraftwagen und geländegängige Fahrzeuge mit einem oder mehreren militärischen Ausstattungsmerkmalen, wenn das Bestimmungsland Iran, Libyen, Myanmar, die Demokratische Volksrepublik Korea oder Somalia ist.

Anmerkung 1:

a)

Watfähigkeit 1,2 m oder mehr,

b)

Gewehr- bzw. Waffenhalterungen,

c)

Tarnnetzhalterungen,

d)

Dachluken, rund mit schwenk- oder klappbarem Deckel,

e)

militärübliche Lackierung,

f)

Hakenkupplung für Anhänger in Verbindung mit einer so genannten Nato-Steckdose.

Anmerkung 2: Nummer 9A991 erfasst nicht Landfahrzeuge, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.

9A992 Lastkraftwagen wie folgt:

a)

Lastkraftwagen mit Allradantrieb und einer Nutzlast größer als 1 000 kg, wenn das Bestimmungsland die Demokratische Volksrepublik Korea ist;

b)

Lastkraftwagen mit drei Achsen oder mehr und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 000 kg, wenn das Bestimmungsland Iran ist.

9A993 Hubschrauber, Hubschrauber-Leistungsübertragungssysteme, Gasturbinentriebwerke und Hilfstriebwerke (APUs) für die Verwendung in Hubschraubern sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wenn das Bestimmungsland Iran, Kuba, Libyen, Myanmar oder die Demokratische Volksrepublik Korea ist.

9A994 Luftgekühlte Kolbentriebwerke (Flugmotoren) mit einem Hubraum größer/gleich 100 cm3 und kleiner/gleich 600 cm3, geeignet für den Einsatz in unbemannten „Luftfahrzeugen“, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wenn das Bestimmungsland Iran ist.

9D904 „Software“, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Gütern, die von Nummer 9A904 erfasst werden, wenn das Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und außerhalb der in Anhang II Abschnitt A Teil 2 der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Gebiete liegt.

9E904 „Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung, die nicht von der Unternummer 5E001b2 und den Nummern 9E001 sowie 9E002 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Gütern, die von Nummer 9A904 erfasst werden, oder „Software“, die von Nummer 9D904 erfasst wird, wenn das Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und außerhalb der in Anhang II Abschnitt A Teil 2 der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Gebiete liegt.

9E991 „Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer 9A993 erfassten Ausrüstung, wenn das Bestimmungsland Iran, Kuba, Libyen, Myanmar oder die Demokratische Volksrepublik Korea ist.

9E992 „Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung, die nicht von Unternummer 9E101b des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, für die „Herstellung“ der von Nummer 9A012 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung erfassten „unbemannten Luftfahrzeuge“ („UAV“), wenn das Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und außerhalb der in Anhang II Abschnitt A Teil 2 der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Gebiete liegt.

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

Abkürzungen, für die eine Definition vorliegt, siehe Begriffsbestimmungen

AIP Außenluftunabhängige Antriebsysteme (Air Independent Propulsion)

C3I Führung, Information und Aufklärung (command, communications, control & intelligence)

C4I Führung, Information und Aufklärung (command, communications, control, computer & intelligence)

CAS Chemical Abstracts Service

CVD Chemische Beschichtung aus der Gasphase (chemical vapour deposition)

EB-PVD Physikalische Beschichtung aus der Gasphase durch thermisches Verdampfen (electron beam physical vapour deposition)

ICAO Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization)

RPV Ferngesteuerte Flugobjekte (remotely piloted air vehicles)

Begriffsbestimmungen

Begriffe in ‚einfachen Anführungszeichen‘ werden in einer Anmerkung zu dem entsprechenden Eintrag erläutert.

Begriffe in „doppelten Anführungszeichen“ werden in folgenden Begriffsbestimmungen erläutert:

Anmerkung: Der Bezug zur Vorbemerkung, zur Nummer des Abschnitts A bzw. des Abschnitts B steht in der ersten Klammer nach dem definierten Begriff. Die zweite Klammer enthält den englischen Begriff.

„Allgemein zugänglich“ (ASA ATA 0022) (in the public domain): bezieht sich auf „Technologie“ oder „Software“, die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich ist (Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit nicht auf).

„Anwenderzugängliche Programmierbarkeit“ (DEF) (user accessible programmability): die Möglichkeit für den Anwender, „Programme“ einzufügen, zu ändern oder auszutauschen durch andere Maßnahmen als durch

a)

eine physikalische Veränderung der Verdrahtung oder von Verbindungen oder

b)

das Setzen von Funktionsbedienelementen einschließlich Parametereingaben.

„Bibliothek“ (parametrische technische Datenbank) (0017) (Library (parametric technical database)): eine Sammlung technischer Informationen, deren Nutzung die Leistungsfähigkeit der betreffenden Systeme, Ausrüstung oder Bestandteile erhöhen kann.

„Bildverstärkerröhren der ersten Generation“ (0015) (first generation image intensifier tubes): elektrostatisch fokussierende Röhren, die fiberoptische oder gläserne Ein- und Ausgangsfenster oder Multi-Alkali-Fotokathoden (S-20 oder S-25) verwenden, jedoch keine Mikrokanalplatten-Verstärker.

„Biokatalysatoren“ (DEF 0007 0022) (biocatalysts): ‚Enzyme‘ oder andere biologische Verbindungen, die spezifische chemische Kampfstoffe binden und deren Abbau beschleunigen.

Anmerkung: ‚Enzyme‘ (enzymes): „Biokatalysatoren“ für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen.

„Biologische Agenzien“ (0007) (biological agents): Pathogene oder Toxine, ausgewählt oder geändert (z. B. Änderung der Reinheit, Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung) für die Außergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, die Funktionsbeeinträchtigung von Ausrüstung, die Vernichtung von Ernten oder die Schädigung der Umwelt.

„Brennstoffzelle“ (0017) (fuel cell): eine elektrochemische Einrichtung, die durch den Verbrauch von Brennstoff aus einer externen Quelle chemische Energie direkt in elektrischen Gleichstrom umwandelt.

„Digitalrechner“ (0021) (digital computer): Geräte, die alle folgenden Operationen in Form einer oder mehrerer diskreter Variablen ausführen können:

a)

Daten aufnehmen,

b)

Daten oder Befehle in einem festen oder veränderbaren (beschreibbaren) Speicher speichern;

c)

Daten durch eine gespeicherte und veränderbare Befehlsfolge verarbeiten und

d)

Daten ausgeben.

Anmerkung: Veränderungen an einer gespeicherten Befehlsfolge schließen den Austausch von festprogrammierten Speichervorrichtungen mit ein, nicht aber physische Veränderungen der Verdrahtung oder von Verbindungen.

„Endeffektoren“ (0017) (end-effectors): umfassen Greifer, ‚aktive Werkzeugeinheiten‘ und alle anderen Werkzeuge, die am Anschlussflansch am Ende des „Roboter“-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.

Anmerkung: ‚Aktive Werkzeugeinheit‘ (active tooling unit): eine Einrichtung, die dem Werkzeug Bewegungskraft, Prozessenergie oder Sensorsignale zuführt.

„Energetische Materialien“ (0008) (energetic materials): Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion Energie freisetzen, welche für die beabsichtigte Verwendung benötigt wird. „Explosivstoffe“, „Pyrotechnika“ und „Treibstoffe“ sind Untergruppen von energetischen Materialien.

„Entwicklung“ (ATA DEF 0017 0021 0022 1E901 2D905 2E905 5D902 5E902 6D908 9D904 9E904 9E991) (development): schließt alle Stufen vor der Serienfertigung ein, z. B. Konstruktion, Forschung, Analyse, Konzepte, Zusammenbau und Test von Prototypen, Pilotserienpläne, Konstruktionsdaten, Verfahren zur Umsetzung der Konstruktionsdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layout.

„Explosivstoffe“ (DEF 0008) (explosives): feste, flüssige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die erforderlich sind, um bei ihrer Verwendung als Primärladungen, Verstärker- oder Hauptladungen in Gefechtsköpfen, Geschossen und anderen Einsatzarten Detonationen herbeizuführen.

„Faser- oder fadenförmige Materialien“ (0013) (fibrous or filamentary materials): umfassen

a)

endlose Einzelfäden (monofilaments),

b)

endlose Garne und Faserbündel (rovings),

c)

Bänder, Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren,

d)

geschnittene Fasern, Stapelfasern und zusammenhängende Oberflächenvliese,

e)

frei gewachsene Mikrokristalle (Whiskers), monokristallin oder polykristallin, in jeder Länge,

f)

Pulpe aus aromatischen Polyamiden.

„Gleichwertige Standards“ (0006 0013) (equivalent standards): Vergleichbare nationale oder internationale Standards, die von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements anerkannt werden und auf den betreffenden Eintrag anwendbar sind.

„Herstellung“ (ATA DEF 0021 0022 2D905 2E905 5D902 5E902 6D908 9D904 9E904 9E991) (production): schließt alle Fabrikationsstufen ein, z. B. Fertigungsvorbereitung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung.

„Isolierte lebende Kulturen“ (DEF) (isolated live cultures): schließen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat ein.

„Kernreaktor“ (0009 0017) (nuclear reactor): ein vollständiger Reaktor, geeignet für den Betrieb mit einer kontrollierten, sich selbst erhaltenden Kernspaltungs-Kettenreaktion. Ein „Kernreaktor“ umfasst alle Bauteile im Inneren des Reaktorbehälters oder die mit dem Reaktorbehälter direkt verbundenen Bauteile, die Einrichtungen für die Steuerung des Leistungspegels des Reaktorkerns und die Bestandteile, die üblicherweise das Primärkühlmittel des Reaktorkerns enthalten und damit in unmittelbaren Kontakt kommen oder es steuern.

„Kritische Temperatur (auch als Sprungtemperatur bezeichnet)“ (DEF) (critical temperature (or transition temperature)): eines speziellen „supraleitenden“ Materials ist die Temperatur, bei der das Material den Widerstand gegen den Gleichstromfluss vollständig verliert.

„Laser“ (0009 0013 0017 0019 9A904) (laser): ein Gerät zum Erzeugen von räumlich und zeitlich kohärentem Licht durch Verstärkung mithilfe der stimulierten Emission von Strahlung.

„Luftfahrtgerät nach dem Prinzip leichter-als-Luft“ (0010) (lighter-than-air-vehicles): Ballone und „Luftschiffe“, deren Auftrieb auf der Verwendung von Heißluft oder Gasen mit einer geringeren Dichte als die der Umgebungsluft, wie zum Beispiel Helium oder Wasserstoff, beruht.

„Luftfahrzeug“ (0001 0008 0010 0014 9A994) (aircraft): ein Fluggerät mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden (Hubschrauber) Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippflügeln.

Anmerkung: Siehe auch „zivile Luftfahrzeuge“.

„Luftschiff” (DEF) (airship): bezeichnet ein triebwerkgetriebenes Luftfahrzeug, dessen Auftrieb durch ein Traggas aufrechterhalten wird, das leichter als Luft ist (in der Regel Helium, früher Wasserstoff).

„Mikroorganismen“ (DEF 2B952) (microorganisms): Bakterien, Viren, Mycoplasma, Rickettsiae, Chlamydiae oder Pilze in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form entweder in Form „isolierter lebender Kulturen“ oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert wurde.

„Mikroprogramm“ (DEF) (microprogram): eine in einem speziellen Speicherbereich dauerhaft gespeicherte Folge von elementaren Befehlen, deren Ausführung durch das Einbringen des Referenzbefehls in ein Befehlsregister eingeleitet wird.

„Offenlegung von Sicherheitslücken“ (0021) (vulnerability disclosure): Vorgang der Ermittlung, Meldung oder Mitteilung einer Sicherheitslücke an Einzelpersonen oder Organisationen oder der Analyse einer Sicherheitslücke mit Einzelpersonen oder Organisationen, die für die Durchführung oder Koordinierung von Maßnahmen zum Zwecke der Behebung der Sicherheitslücke zuständig sind.

„Programm“ (DEF) (program): eine Folge von Befehlen zur Ausführung eines Prozesses in einer Form oder umsetzbar in eine Form, die von einem elektronischen Rechner ausführbar ist.

„pyrotechnisch“ (0001 0002 0004 0008) (pyrotechnic): siehe „Pyrotechnika“.

„Pyrotechnika“ (DEF 0008) (pyrotechnics): Mischungen aus festen oder flüssigen „Treibstoffen“ mit Sauerstoffträgern, die nach dem Anzünden eine energetische chemische Reaktion durchlaufen, um spezifische Zeitverzögerungen oder Wärmemengen, Lärm, Rauch, Nebel, Licht oder Infrarotstrahlung zu erzeugen. Zu den „Pyrotechnika“ zählt auch die Untergruppe der Pyrophoren, die keine Sauerstoffträger enthalten, sich an der Luft aber spontan entzünden.

„Raumfähre“ (DEF) (space vehicle): ein „Raumfahrzeug“, das dazu konstruiert ist, Fracht oder Personen zu befördern.

Anmerkung: „Raumfähren“ umfassen auch Fahrzeuge, die dazu konstruiert sind, sicher auf die Erde zurückzukehren.

„Raumfahrzeuge“ (0011 9A904) (spacecraft): ein Fahrzeug, das dazu konstruiert ist, als „Satellit“, „Raumsonde“ oder „Raumfähre“ im Weltraum betrieben zu werden, dort zu verbleiben oder sich durch den Weltraum zu bewegen.

Anmerkung: „Raumfahrzeuge“ umfassen keine Lander, Rover oder andere Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Konstruktion auf den Betrieb auf oder unter der Oberfläche oder in der Atmosphäre eines außerirdischen Himmelskörpers oder auf „suborbitale Fahrzeuge“ beschränkt sind.

„Raumsonde“ (DEF) (space probe): ein anderes „Raumfahrzeug“ als ein „Satellit“ oder eine „Raumfähre“, das dazu konstruiert ist, nicht zur Erde zurückzukehren.

„Reaktion auf Cybervorfälle“ (0021) (cyber incident response): Vorgang des Austauschs der erforderlichen Informationen über einen Cybersicherheitsvorfall mit Einzelpersonen oder Organisationen, die für die Durchführung oder Koordinierung von Maßnahmen zur Bewältigung des Cybersicherheitsvorfalls zuständig sind.

„Reizstoffe“ (0007) (riot control agents (RCAs)): Stoffe, die, unter den zu erwartenden Bedingungen bei einem Einsatz zur Bekämpfung von Unruhen, beim Menschen spontan Reizungen der Sinnesorgane oder Handlungsunfähigkeit verursachende Wirkung hervorrufen, welche innerhalb kurzer Zeit nach Beendigung der Exposition verschwinden. (Tränengase sind eine Untermenge von „Reizstoffen“).

Anmerkung: „Reizstoffe“ schließen Folgendes ein: 1.α-Bromphenylacetonitril (Brombenzylcyanid) (CA) (CAS-Nr. 5798-79-8);2.[(2-Chlorphenyl)methylen]propandinitril (o-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril) (CS) (CAS-Nr. 2698-41-1);3.2-Chlor-1-phenylethanon, Phenylacylchlorid (ω-Chloracetophenon) (CN) (CAS-Nr. 532-27-4);4.Dibenz-(b,f)-1,4-oxazepin (CR) (CAS-Nr. 257-07-8);5.10-Chlor-5,10-dihydrophenarsazin (Phenarsazinchlorid) (Adamsit), (DM) (CAS-Nr. 578-94-9);6.N-Nonanoylmorpholin (MPA) (CAS-Nr. 5299-64-9).

„Roboter“ (DEF 0017) (robot): ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, Sensoren benutzen kann und alle folgenden Eigenschaften aufweist:

a)

multifunktional,

b)

fähig, Material, Teile, Werkzeuge oder Spezialvorrichtungen durch veränderliche Bewegungen im dreidimensionalen Raum zu positionieren oder auszurichten,

c)

mit drei oder mehr Regel- oder Stellantrieben, die Schrittmotoren einschließen können, und

d)

mit „anwenderzugänglicher Programmierbarkeit“ durch Eingabe-/Wiedergabe-Verfahren (teach/playback) oder durch einen Elektronenrechner, der auch eine speicherprogrammierbare Steuerung sein kann, d. h. ohne mechanischen Eingriff.

Anmerkung:

1.

ausschließlich hand- oder fernsteuerbare Handhabungssysteme,

2.

Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste Anschläge wie Stifte oder Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel können mechanisch, elektronisch oder elektrisch nicht geändert werden,

3.

mechanisch gesteuerte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste, aber verstellbare Anschläge wie Stifte und Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel sind innerhalb des festgelegten Programmablaufs veränderbar. Veränderungen oder Modifikationen des Programmablaufs (z. B. durch Wechsel von Stiften oder Austausch von Nocken) in einer oder mehreren Bewegungsachsen werden nur durch mechanische Vorgänge ausgeführt,

4.

nicht antriebsgeregelte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm ist veränderbar, der Ablauf erfolgt aber nur nach dem Binärsignal von mechanisch festgelegten elektrischen Binärgeräten oder verstellbaren Anschlägen,

5.

Regalförderzeuge, die als Handhabungssysteme mit kartesischen Koordinaten bezeichnet werden und als wesentlicher Bestandteil vertikaler Lagereinrichtungen gefertigt und so konstruiert sind, dass sie Lagergut in die Lagereinrichtungen einbringen und aus diesen entnehmen.

„Satellit“ (DEF) (satellite): andere „Raumfahrzeuge“ als „Raumfähren“, die dazu konstruiert sind, in einer Umlaufbahn um die Erde oder um einen anderen Himmelskörper betrieben zu werden. „Satelliten“ umfassen auch Orbitalstationen.

„Satelliten-Navigationssystem“ (0011) (satellite navigation system): ein System, das aus Bodenstationen, einer Konstellation von Satelliten und Empfangsgeräten besteht und die Berechnung der Standorte von Empfangsgeräten auf der Grundlage der von den Satelliten empfangenen Signale ermöglicht. Der Begriff schließt weltweite Satelliten-Navigationssysteme (GNSS) und regionale Satelliten-Navigationssysteme (RNSS) ein.

„Software“ (ASA DEF 0004 0011 0021 2D905 2E905 5D902 5D911 6D908 9D904) (software): eine Sammlung eines oder mehrerer „Programme“ oder „Mikroprogramme“, die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind.

„Suborbitale Fahrzeuge“ (0010) (sub-orbital craft): Ein Fahrzeug mit einer Hülle für die Beförderung von Personen oder Fracht, das dazu konstruiert ist,

a)

oberhalb der Stratosphäre betrieben zu werden,

b)

ausschließlich nichtorbitale Flugbahnen auszuführen, und

c)

wieder auf der Erde zu landen, wobei die Insassen unversehrt bzw. die Ladung unbeschädigt bleibt.

„Supraleitend“ (0020) (superconductive): Materialien (d. h. Metalle, Legierungen oder Verbindungen), die ihren elektrischen Widerstand vollständig verlieren können, d. h., sie können unbegrenzte elektrische Leitfähigkeit erreichen und sehr große elektrische Ströme ohne Joulesche Erwärmung übertragen.

Anmerkung: Der „supraleitende“ Zustand eines Materials ist jeweils gekennzeichnet durch eine „kritische Temperatur“, ein kritisches Magnetfeld, das eine Funktion der Temperatur ist, und eine kritische Stromdichte, die eine Funktion des Magnetfelds und der Temperatur ist.

„Technologie“ (ATA DEF 0022 1E901 2E905 5E902 9E904 9E991 9E992) (technology): spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von ‚technischen Unterlagen‘ oder ‚technischer Unterstützung‘ verkörpert.

Anmerkung 1: ‚Technische Unterlagen‘ (technical data): können verschiedenartig sein, z. B. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Algorithmen, Tabellen, Konstruktionspläne und -spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen in Schriftform oder auf anderen Medien aufgezeichnet, wie Magnetplatten, Bänder oder Lesespeicher.

Anmerkung 2: ‚Technische Unterstützung‘ (technical assistance): kann verschiedenartig sein, z. B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste, und kann auch die Weitergabe von ‚technischen Unterlagen‘ einbeziehen.

„Toxine“ (2B952) (toxins): Toxine in der Form gezielt isolierter Zubereitungen oder Mischungen, unabhängig von ihrer Herstellungsart, mit Ausnahme von Toxinen als Kontaminanten anderer Materialien wie pathologische Präparate, Kulturpflanzen, Lebensmittel oder Mutterkulturen von „Mikroorganismen“.

„Treibstoffe“ (DEF 0008) (propellants): Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion mit kontrollierter Abbrandrate große Volumina heißer Gase produzieren, um damit mechanische Arbeit zu verrichten.

„Unbemanntes Luftfahrzeug“ („UAV“) (0010) (unmanned aerial vehicle [UAV]): Luftfahrzeug, das in der Lage ist, ohne Anwesenheit einer Person an Bord einen Flug zu beginnen und einen kontrollierten Flug beizubehalten und die Navigation durchzuführen.

„Unverzichtbar“ (ATA 0022) (required): bezieht sich – auf „Technologie“ angewendet – ausschließlich auf den Teil der „Technologie“, der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden. Diese „unverzichtbare“ „Technologie“ kann auch für verschiedenartige Produkte einsetzbar sein.

„Verwendung“ (ATA DEF 2D905 2E905 5D902 5D911 5E902 6D908 9D904 9E904) (use): Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung.

„Vorprodukte“ (0008) (precursors): spezielle Chemikalien, die für die Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden.

„Weltraumgeeignet“ (0019) (space-qualified): konstruiert, hergestellt oder durch erfolgreiche Prüfung qualifiziert für den Betrieb in Höhen von 100 km über der Erdoberfläche.

Anmerkung: Wenn ein Bestandteil auf Grund technischer Prüfung „weltraumgeeignet“ ist, bedeutet dies nicht, das andere Bestandteile der gleichen Fertigung oder der gleichen Modell-Serie „weltraumgeeignet“ sind, falls sie nicht im Rahmen einer Einzelprüfung getestet sind.

„Wissenschaftliche Grundlagenforschung“ (ATA 0022) (basic scientific research): experimentelle oder theoretische Arbeiten hauptsächlich zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von Phänomenen oder Tatsachen, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind.

„Zivile Luftfahrzeuge“ (DEF 0004 0010) (civil aircraft): sind solche „Luftfahrzeuge“, die mit genauer Bezeichnung in veröffentlichten Zulassungsverzeichnissen der zivilen Luftfahrtbehörden eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements für den zivilen Verkehr auf Inlands- und Auslandsrouten oder für rechtmäßige zivile Privat- oder Geschäftsflüge registriert sind.

Anmerkung: Siehe auch „Luftfahrzeug“.

TEIL II

Waren pflanzlichen UrsprungsNr. des Warenverz. für die Außenhandels- statistikWarenbezeichnungBeschränkungs- grund123Abschnitt II Waren pflanzlichen UrsprungsKapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden0702 00 00Tomaten, frisch oder gekühltGex 0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt, ausgenommen Speisezwiebeln für Saatzwecke der Unterposition 0703 10 11Gex 0704Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühltGex 0705Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühltGex 0706Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühltG0707Gurken und Cornichons, frisch oder gekühltGex 0708Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühltGex 0709Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, ausgenommen Gemüse der Unterpositionen 0709 52 00, 0709 53 00, 0709 55 00, 0709 56 00, 0709 60 91, 0709 60 95, 0709 60 99, 0709 92 10, 0709 92 90, 0709 99 40 und 0709 99 60GKapitel 8 Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonenex 0802Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, ausgenommen Schalenfrüchte der Unterpositionen 0802 11 10, 0802 12 10, 0802 12 90, 0802 22 00, 0802 32 00, 0802 42 00, 0802 51 00, 0802 52 00, 0802 61 00, 0802 62 00, 0802 70 00, 0802 80 00, 0802 91 00, 0802 92 00, 0802 99 10 und 0802 99 90G0803 10 10Mehlbananen, frischG0804 20 10Feigen, frischGex 0804 30 00Ananas, frischGex 0804 40 00Avocadofrüchte, frischGex 0804 50 00Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder gekühltGex 0805Zitrusfrüchte, frischG0806 10 10Tafeltrauben, frischG0807Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frischG0808Äpfel, Birnen und Quitten, frischGex 0809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen, frisch Gex 0810Andere Früchte, frisch ausgenommen Cranberries (V. macrocarpon) zur Saftherstellung der Unterposition 0810 40 50GKapitel 9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürzeex 0910 99Thymian, frisch oder gekühlt, weder gemahlen noch sonst zerkleinertGKapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte, verschiedene Samen und Früchte, Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, Stroh und Futterex 1211 90 86Basilikum, Melisse, Pfefferminze, Origanum vulgare (Dost/Oregano/wilder Majoran), Rosmarin, Salbei, frisch oder gekühlt, weder gemahlen noch sonst zerkleinertG

Anlage 2 (zu § 64)DIREKA1 Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 17 - 19)

Meldeinhalte

Angaben zum Meldepflichtigen

Angaben zum Einreicher

Kontaktdaten für Rückfragen

Meldedatum

Über die allgemeinen Angaben des Meldepflichtigen hinausgehende Angaben

Wirtschaftszweig

Rechtsform

Bilanzsumme

Jahresumsatz

Zahl der Beschäftigten

Sitzland der ausländischen Konzernspitze

Falls der Meldepflichtige zu einem deutschen Konzern gehört: Angaben zum Konzern

Bilanzsumme

Jahresumsatz

Zahl der Beschäftigten

Firma der deutschen Konzernmutter

Liste der ausländischen Unternehmen, an denen der Meldepflichtige unmittelbar oder mittelbar zum Meldestichtag beteiligt ist oder zum letzten Meldestichtag beteiligt war mit folgendem Inhalt

Firma

Sitz

Sitzland

Wirtschaftszweig

Angabe zur Selbständigkeit

ISIN

Unmittelbare ausländische Beteiligungsgeber, über die der Meldepflichtige mittelbar beteiligt ist

Erstmelde-/Abgangsgrund

Währung

Jahresumsatz

Investitionen in Sachanlagen

Personalaufwand

Zahl der Beschäftigten

Summe der Stimmrechtsanteile vom Meldepflichtigen und unmittelbaren Beteiligungsgebern

Bilanz der ausländischen Beteiligung (siehe Beschreibung: Bilanzinformationen)

Auf den Meldepflichtigen entfallende Anteile der folgenden Bilanzinformationen:

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern

Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Börsenwert der vom Meldepflichtigen unmittelbar gehaltenen Anteile

Anteil der Stimmrechte des Meldepflichtigen

Auf den oder die unmittelbaren ausländischen Beteiligungsgeber entfallenden Anteile der folgenden Bilanzinformationen:

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern

Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Bilanzinformationen der ausländischen Beteiligungen

Bilanzstichtag

Art der Rechnungslegung

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Finanzanlagen insgesamt

Darunter:

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

Ausleihungen an in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Ausleihungen an nicht in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Umlaufvermögen insgesamt

Darunter:

Forderungen gegenüber in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anteilseigner, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Übrige Aktiva

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern

Kapitalrücklage

Gewinnrücklagen

Bei internationaler Rechnungslegung: kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen

Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Verbindlichkeiten insgesamt

Darunter:

Verbindlichkeiten gegenüber in Deutschland ansässigen Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Verbindlichkeiten gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Übrige Passiva

Bilanzsumme

Anlage 3 (zu § 65)DIREKA2 Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 20 - 22)

Meldeinhalte

Angaben zum Meldepflichtigen

Angaben zum Einreicher

Kontaktdaten für Rückfragen

Meldedatum

Über die allgemeinen Angaben des Meldepflichtigen hinausgehende Angaben

Wirtschaftszweig

Rechtsform

ISIN

Erstmeldegrund

Jahresumsatz

Zahl der Beschäftigten

Bilanz des Meldepflichtigen (siehe Beschreibung: Bilanzinformationen)

Liste der ausländischen Beteiligungsgeber mit folgendem Inhalt

Firma oder Name

Sitz

Sitzland

Sitzland des Endeigentümers

Auf den ausländischen Beteiligungsgeber entfallende Anteile der folgenden Bilanzinformationen des Meldepflichtigen:

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht im Ausland

Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht im Ausland

Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern

Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht im Ausland

Börsenwert der gehaltenen Anteile

Anteil der Stimmrechte

Liste der inländischen Unternehmen, an denen die Ausländer über den Meldepflichtigen zum Meldestichtag mittelbar beteiligt sind oder zum letzten Meldestichtag beteiligt waren mit folgendem Inhalt (nur für vom ausländischen Beteiligungsgeber abhängige Unternehmen):

Firma

Sitz

Wirtschaftszweig

Rechtsform

Unmittelbare inländische Beteiligungsgeber über die der Meldepflichtige mittelbar beteiligt ist

Erstmelde-/Abgangsgrund

Jahresumsatz

Zahl der Beschäftigten

Bilanz der inländischen Beteiligung (siehe Beschreibung: Bilanzinformationen)

Auf den oder die ausländischen Beteiligungsgeber entfallenden Anteile der folgenden Bilanzinformationen:

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Auf die direkten inländischen Beteiligungsgeber entfallende Anteile der folgenden Bilanzinformationen:

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern

Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Anteil der Stimmrechte des unmittelbaren Beteiligungsgebers

Bilanzinformationen (für Meldepflichtigen und seine deutschen Beteiligungen)

Bilanzstichtag

Art der Rechnungslegung

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Finanzanlagen insgesamt

Darunter:

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

Ausleihungen an in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Ausleihungen an nicht in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Umlaufvermögen insgesamt

Darunter:

Forderungen gegenüber in Deutschland ansässigen Anteilseigner, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Deutschland

Forderungen gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anteilseigner, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Übrige Aktiva

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern

Kapitalrücklage

Gewinnrücklagen

Bei internationaler Rechnungslegung: kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen

Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Verbindlichkeiten insgesamt

Darunter:

Verbindlichkeiten gegenüber in Deutschland ansässigen Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Verbindlichkeiten gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Übrige Passiva

Bilanzsumme

Anlage 4 (zu § 66)AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)

Meldeinhalte

Angaben zum Meldepflichtigen

Angaben zum Einreicher

Kontaktdaten für Rückfragen

Meldedatum

Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:

Sitzland des Schuldners/Gläubigers

Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)

Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis

Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)

Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)

– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken

– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus geleisteten Anzahlungen

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus empfangenen Anzahlungen

– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus geleisteten Anzahlungen

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus empfangenen Anzahlungen

– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus geleisteten Anzahlungen

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus empfangenen Anzahlungen

Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus geleisteten Anzahlungen

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus empfangenen Anzahlungen

Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern

•Forderungen

○an ausländische Banken

○an ausländische verbundene Nichtbanken

○an ausländische sonstige Nichtbanken

•Verbindlichkeiten

○gegenüber ausländischen Banken

○gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken

○gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken

Anlage 5 (zu den §§ 67 und § 70 Absatz 1 Nummer 2)ZABILC1 Zahlungen für Dienstleistungen, Transit, Direktinvestitionen, Kapitalverkehr (einschließlich Wertpapier- und Zinserträge) im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 26)

Meldeinhalte

Angaben zum Meldepflichtigen

Angaben zum Einreicher

Kontaktdaten für Rückfragen

Meldedatum

Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern: •Transaktionsrichtung•Kennzahl laut Leistungsverzeichnis•Zahlungszweck•Betrag•Land•Verrechnungskennzeichen (außer für Wertpapier- und Zinserträge)•ISIN (Kapitalverkehr)•Bezeichnung des Wertpapieres (Kapitalverkehr)•Stückzahl (Kapitalverkehr)•Warencode (Transitverkehr)•Warenbezeichnung (Transitverkehr)

Anlage 6 (zu den §§ 67 Absatz 4 und § 70 Absatz 1 Nummer 1)ZABILC2 Zahlungen für Wertpapiergeschäfte, Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr nach § 67 Abs. 4 und § 70 Abs. 1 Nr. 1 der Außenwirtschaftsverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 27)

Meldeinhalte

Angaben zum Meldepflichtigen

Angaben zum Einreicher

Kontaktdaten für Rückfragen

Meldedatum

Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern: •Transaktionsrichtung•Kennzahl laut Leistungsverzeichnis•Betrag•Land•Notierungsart•ISIN•Bezeichnung des Wertpapieres bzw. Finanzinstruments•Stückzahl/Nominalbetrag•Emissionswährung

Anlage 7 (zu § 70 Absatz 1 Nummer 3)ZABILC3 Zahlungen für den Reiseverkehr (Karten-Umsätze) im Außenwirtschaftsverkehr nach § 70 Abs. 1 Nr. 3 der Außenwirtschaftsverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 28)

Meldeinhalte

Angaben zum Meldepflichtigen

Angaben zum Einreicher

Kontaktdaten für Rückfragen

Meldedatum

Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern: •Transaktionsrichtung•Kennzahl laut Leistungsverzeichnis•Betrag•Land

Anlage 8 (zu § 70 Absatz 1 Nummer 3)Leistungsverzeichnis zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 29 - 42)

Dienstleistungen

Produktbezogene Dienstleistungen

Forschung und Entwicklung549

Produkttests551

Herstellung von audiovisuellen und sonstigen künstlerischen Produkten564

Wartung und Reparatur566

Lohnfertigung567

Technische Dienstleistungen553

Architekturdienstleistungen554

Ingenieur-Dienstleistungen555

Entsorgungsleistungen534

Dienstleistungen für Landwirtschaft und Bergbau558

Unternehmensbezogene Dienstleistungen

Provisionen523

Finanzdienstleistungen533

Juristische Dienstleistungen536

Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Steuerberatung546

Unternehmens- und Public-Relation-Beratung556

Werbung, Marktforschung, Messekosten540

Miete und Operationelles Leasing594

Amtliche Gebühren619

Pacht694

Sonstige produktbezogene oder unternehmensbezogene Dienstleistungen571

Personenbezogene Dienstleistungen

Gesundheitsleistungen658

Bildungsdienstleistungen659

Freizeit- und Kulturdienstleistungen643

Personalleasing517

Entgelte für nicht selbständige Arbeit521

Sonstige personenbezogene Dienstleistungen695

Geistiges Eigentum

1.

Nutzungsgebühren und Lizenzen

Nutzung von Software613

Nutzung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten614

Nutzung von Forschungsergebnissen, Erfindungen und Verfahren615

Nutzung von Marken-, Warenzeichen, Namensrechten und Franchise616

Nutzung von sonstigen Rechten617

2.

Vertriebs- und Reproduktionsrechte an geistigem Eigentum

Reproduktion und Vertrieb von Computersoftware623

Reproduktion, Vertrieb und Übertragung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten624

Sonstige Vertriebsrechte627

3.

Erwerb/Veräußerung von geistigem Eigentum

Kauf/Verkauf von Software633

Kauf/Verkauf von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten634

Kauf/Verkauf von Forschungsergebnissen635

Kauf/Verkauf von Markenrechten und Warenzeichen636

Kauf/Verkauf von sonstigen Rechten637

Telekommunikations-, Computer- und Informationsdienstleistungen

Kommunikationsdienstleistungen576

EDV-Dienstleistungen573

Nachrichten- und Informationsdienste572

Speicherung von Informationen sowie Bereitstellung entsprechender Infrastruktur574

Bauleistungen

1.

Baustellen im Ausland unter einem Jahr im Auftrag von Ausländern

Ausgaben für Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen580

Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen570

2.

Baustellen im Ausland über einem Jahr im Auftrag von Ausländern

Ausgaben für Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen579

Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen569

3.

Baustellen im Inland unter einem Jahr im Auftrag von Inländern

Einnahmen aus Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen580

Ausgaben für Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen570

4.

Baustellen im Inland über einem Jahr im Auftrag von Inländern

Einnahmen aus Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen579

Ausgaben für Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen569

5.

Sonstige Bauleistungen

Reparatur von Gebäuden und anderen nicht beweglichen Sachen561

Transportdienstleistungen

1.

Seeverkehr

Personenbeförderung auf See654

Seefrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen669

Sonstige Seefrachten081

Transportnebenleistungen für den Seeverkehr310

2.

Luftverkehr

Personenbeförderung in Flugzeugen014

Luftfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen225

Sonstige Luftfrachten082

Transportnebenleistungen für den Luftverkehr360

3.

Straßenverkehr

Personenbeförderung auf der Straße674

Straßenfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen240

Sonstige Straßenfrachten671

Transportnebenleistungen für den Straßenverkehr670

4.

Schienenverkehr

Personenbeförderung auf der Schiene013

Bahnfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen676

Sonstige Bahnfrachten681

Transportnebenleistungen für den Schienenverkehr340

5.

Binnenschiffsverkehr

Personenbeförderung auf Binnenschiffen664

Binnenschiffsfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen216

Sonstige Binnenschiffsfrachten661

Transportnebenleistungen für den Binnenschiffsverkehr690

6.

Transport durch Rohr- und Stromfernleitungen

Rohrfernleitungstransporte im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen226

Sonstige Rohrfernleitungstransporte215

Übertragung von Stromfernleitungen217

7.

Post- und Kurierdienste (KEP)

Post- und Kurierdienste im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen696

Sonstige Post- und Kurierdienste691

8.

Sonstige Transportdienstleistungen

Bedarf für Transportmittel361

Weltraumtransporte629

Allgemeine Transportnebenleistungen680

Versicherungsverkehr

1.

Lebensversicherungen (ohne Risikolebensversicherung)

Lebensversicherungen inländischer Versicherungsnehmer400

Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Ausländern440

Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Inländern443

2.

Lebensversicherungszweitmarkt

Lebensversicherungszweitmarkt401

3.

Transportversicherungen

Transportversicherung inländischer Versicherungsnehmer410

Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Ausländern441

Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Inländern444

4.

Sonstige Versicherungen

Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsnehmer420

Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Ausländern442

Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Inländern445

5.

Rückversicherungen

Abgehendes (Retro-) Geschäft450

Eingehendes (Rück-) Geschäft451

Rückversicherungsprovision439

Prämien- und Schadensrückerstattungen im abgehenden (Retro-) Geschäft – Korrektur Kennz. 450 (fakultativ)447

Prämien- und Schadensrückerstattungen im eingehenden (Rück-) Geschäft – Korrektur Kennz. 451 (fakultativ)448

Gewinnbeteiligungen bei Rückversicherungen449

Verlustbeteiligungen bei Rückversicherungen459

Portfolioübertragung zwischen Versicherern452

6.

Betriebsrenten

Ausländische Pensionskassen und Vorsorgewerke638

Inländische Pensionskassen und Vorsorgewerke639

7.

Sonstiges

Sonstige Einnahmen von Versicherungen460

Versicherungsnebenleistungen657

Reiseverkehr

Reiseverkehr017

Übertragungen

Private Übertragungen

Zahlungen im Verkehr mit ausländischen Behörden810

Subventionen der Europäischen Union812

Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Restitution850

Wiedergutmachungsleistungen privater Stellen724

Privater Schuldenerlass727

Unterstützungszahlungen zwischen privaten Haushalten728

Unterstützungszahlungen ausländischer Arbeitnehmer861

Kapitalanlagen ausländischer Arbeitnehmer862

Sonstige private Unterstützungszahlungen729

Transaktionen des Bundes, der Länder und der Gemeinden

1.

Ausgaben für Renten

Renten526

Pensionen527

Kriegsopferversorgung528

Sonstige Renten529

2.

Steuereinnahmen und Steuererstattungen inländischer öffentlicher Stellen

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag762

Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer763

Mehrwertsteuer764

Gewerbesteuer765

Grund- und Grunderwerbsteuer769

Sonstige Steuern774

3.

Zahlungen des Bundes an deutsche diplomatische Vertretungen

Zahlungen des Bundes an die diplomatischen Vertretungen im Ausland zur Bestreitung der laufenden Kosten710

Gehaltszahlungen an deutsche Beschäftigte bei deutschen Botschaften und Konsulaten712

Gehaltszahlungen an ausländische Beschäftige bei deutschen Botschaften und Konsulaten525

4.

Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden

Wiedergutmachungsleistungen öffentlicher Stellen720

Transaktionen mit Internationalen Organisationen740

Einnahmen und Ausgaben der Bundeswehr700

Schuldenerlass des Bundes725

Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Stellen760

Sonstige Übertragungen

Europäische Bankenabgabe815

Sonstige Übertragungen854

Warenverkehr (Hinweis: Zahlungen für deutsche Ein- und Ausfuhren oder das Verbringen von Waren sind gem. § 67 Abs. 2 Nr. 2 AWV von der Meldepflicht befreit)

Transithandel

Transithandel003

Handel mit elektrischem Strom, Gas und Gold

Handel mit Gas – Übergabepunkt im Inland998

Handel mit Gas – Übergabepunkt im Ausland990

Handel mit elektrischem Strom – Übergabepunkt im Inland994

Handel mit elektrischem Strom – Übergabepunkt im Ausland995

Handel mit Gold989

Sonstiger Warenverkehr

Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an die im Inland stationierten ausländischen Streitkräfte770

Einnahmen und Ausgaben im sonstigen Warenverkehr997

Nebenleistungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr

Zahlungen im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen, die den Wert der Waren reduzieren600

Zahlungen im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen, die den Wert der Waren erhöhen602

Abgaben im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren601

Gewährleistungen, Ersatz- und Rückzahlungen sowie Preisnachlässe im Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland610

Kryptowerte und Nonfungible Token

Kryptowerte und digitale Vermögenswerte ohne korrespondierende Verbindlichkeit804

Ausländische Kryptowerte und digitale Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten814

Inländische Kryptowerte und digitale Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten824

Nonfungible Token (NFT)834

Kapitalverkehr und Kapitalerträge I. Vermögensanlagen von Inländern im Ausland

Ausländische Wertpapiere

1.Anleihen

a)Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten

Euro-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten701

Fremdwährungs-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten101

b)Anleihen ausländischer privater Emittenten

Euro-Anleihen ausländischer privater Emittenten702

Fremdwährungs-Anleihen ausländischer privater Emittenten102

2.Geldmarktpapiere

Geldmarktpapiere ausländischer Emittenten105

3.Aktien

Aktien und sonstige Dividendenpapiere ausländischer Emittenten104

4.Investmentzertifikate

a)Geldmarktfondszertifikate

Ausländische Geldmarktfondszertifikate mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)606

Ausländische thesaurierende Geldmarktfonds607

b)Sonstige Investmentfondszertifikate

Sonstige ausländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)106

Sonstige ausländische thesaurierende Investmentfonds129

Direktinvestitionen im Ausland

1.Anteile am Kapital und an den Rücklagen ausländischer Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

a)Anteile an ausländischen Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen MFIs

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften107

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen börsennotierten Aktiengesellschaften827

Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen108

b)Anteile an ausländischen Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften207

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen börsennotierten Aktiengesellschaften927

Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen208

c)Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen MFIs

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften – Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten111

Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen112

d)Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften – Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten211

Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen212

Explorationsaufwendungen im Ausland237

2.Direktinvestitionskredite inländischer Direktinvestoren

Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie an Zweigniederlassungen und Betriebsstätten222

Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten267

Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditnehmer) von ausländischen Finanzierungstöchtern, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind269

Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, an denen sie nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben228

Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, an denen sie nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben268

Kredite an Ausländer sowie Guthaben bei ausländischen Banken

1.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit bis zu 12 Monaten (kurzfristige Kredite und Einlagen)Nicht meldepflichtig

2.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten (langfristige Kredite und Einlagen)

Gewährung und Rückzahlung von Krediten an Ausländer, Dotierung und Rückzahlung von Guthaben bei ausländischen Banken sowie Abtretung (offen oder still) von Auslandsforderungen mit einer jeweiligen Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch

Unternehmen und Privatpersonen221

Öffentliche Haushalte321

Erwerb und Abtretung (offen oder still) sowie Tilgung von Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen, Namenspfandbriefen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren ausländischer Emittenten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische

MFIs123

Unternehmen und Privatpersonen223

Öffentliche Haushalte323

Grundstücke und Gebäude sowie Rechte an diesen im Ausland

Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Ausland sowie Erwerb und Veräußerung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – durch inländische

MFIs132

Unternehmen und Privatpersonen232

Öffentliche Haushalte332

Sonstige Kapitalanlagen im Ausland

1.Anteile an ausländischen Unternehmen, soweit nicht in Wertpapieren verbrieft oder unter den Direktinvestitionen zu erfassen

Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen von nicht in Aktien verbrieften Unternehmensanteilen durch inländische

MFIs136

Unternehmen und Privatpersonen236

Öffentliche Haushalte336

2.Ausländische Emissionszertifikate

Ausländische Emissionszertifikate467

3.Übrige Kapitalanlagen im Ausland

Erwerb und Veräußerung von übrigen Kapitalanlagen im Ausland durch inländische

MFIs139

Unternehmen und Privatpersonen239

Öffentliche Haushalte339

II. Vermögensanlagen von Ausländern im Inland

Inländische Wertpapiere

1.Anleihen

a)Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten

Bundesschatzanweisungen140

Festverzinsliche Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten141

Variabel verzinsliche Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten641

Kapital-Strips der stripbaren Bundesanleihen133

Zins-Strips der stripbaren Bundesanleihen134

Fremdwährungsanleihen inländischer öffentlicher Emittenten143

b)Anleihen und Schuldverschreibungen inländischer Banken (MFIs)

Festverzinsliche Euro-Anleihen inländischer MFIs461

Variabel verzinsliche Euro-Anleihen inländischer MFIs465

Festverzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer MFIs491

Variabel verzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer MFIs495

c)Anleihen und Schuldverschreibungen inländischer Unternehmen

Festverzinsliche Euro-Anleihen inländischer Unternehmen462

Variabel verzinsliche Euro-Anleihen inländischer Unternehmen466

Festverzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer Unternehmen492

Variabel verzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer Unternehmen496

2.Geldmarktpapiere

Geldmarktpapiere inländischer MFIs145

Geldmarktpapiere inländischer Unternehmen245

Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)344

Übrige Geldmarktpapiere inländischer öffentlicher Emittenten345

3.Aktien

Bankaktien inländischer Emittenten144

Nichtbankaktien inländischer Emittenten258

4.Genussscheine

Genussscheine inländischer Emittenten155

5.Investmentzertifikate

a)Geldmarktfondszertifikate

Inländische Geldmarktfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)646

Inländische thesaurierende Geldmarktfonds647

b)Sonstige Investmentfondszertifikate

Sonstige inländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)146

Sonstige inländische thesaurierende Investmentfonds157

Direktinvestitionen im Inland

1.Anteile am Kapital und an den Rücklagen von inländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

a)Anteile an inländischen MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen nicht börsennotierten MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch nicht börsennotierte MFIs147

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen börsennotierten MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch börsennotierte MFIs847

Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft148

b)Anteile an inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaften

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen nicht börsennotierten Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch nicht börsennotierte Unternehmen247

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen börsennotierten Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch börsennotierte Unternehmen947

Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft248

c)Anteile an inländischen MFIs in anderer Rechtsform als der der Aktiengesellschaft

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen MFIs, die nicht Aktiengesellschaften sind, sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei diesen inländischen MFIs. Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Banken, die inländische MFIs sind151

Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen MFIs in der Rechtsform der Nicht-Aktiengesellschaft152

d)Anteile an inländischen Unternehmen in anderer Rechtsform als der der Aktiengesellschaft

Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen Unternehmen, die nicht Aktiengesellschaften sind, sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei diesen inländischen Unternehmen. Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und Privatpersonen251

Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Nicht-Aktiengesellschaft252

2.Direktinvestitionskredite inländischer Direktinvestitionsunternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) bei ausländischen Unternehmen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie Kreditaufnahmen von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten bei ihren ausländischen Zentralen262

Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie Kredite, die inländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten an ihre ausländischen Zentralen geben227

Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Finanzierungstöchter (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind219

Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, die an ihnen nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben268

Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, die an ihnen nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben228

Kredite an Inländer sowie Guthaben bei inländischen Banken

1.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit bis zu 12 Monaten (kurzfristige Kredite und Einlagen)

Stille Abtretung und Tilgung von kurzfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit bis 12 Monate) durch Inländer, unterschieden nach inländischen Schuldnergruppen:

MFIs175

Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)075

Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen675

Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S. 125, S. 126 und S. 127)275

Nichtfinanzielle Unternehmen975

Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck875

Öffentliche Haushalte373

2.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten (langfristige Kredite und Einlagen)

Gewährung und Rückzahlung von Krediten (sowie offene Abtretung von Inlandsforderungen) mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an inländische

Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)041

Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen541

Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S. 125, S. 126 und S. 127)261

Nichtfinanzielle Unternehmen und Privatpersonen941

Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck841

Öffentliche Haushalte351

Erstabsatz und offene Abtretung sowie Tilgung oder Rückerwerb von langfristigen Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit über 12 Monate) durch Inländer

Emissionen von MFIs163

Emissionen von Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen663

Emissionen von sonstigen finanziellen Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S.125, S.126, und S.127)263

Emissionen von nichtfinanziellen Unternehmen963

Emissionen des Bundes366

Emissionen der Länder367

Emissionen von Städten und Gemeinden368

Stille Abtretung und Tilgung von langfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit über 12 Monate) durch Inländer, unterschieden nach folgenden inländischen Schuldnergruppen:

MFIs176

Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)076

Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen776

Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S.125, S.126, und S.127)276

Nichtfinanzielle Unternehmen976

Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck876

Öffentliche Haushalte352

Grundstücke und Gebäude sowie Rechte an diesen im Inland

Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Inland oder von im Inland Aufgelegten Immobilienzertifikaten geschlossener Immobilienfonds – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – durch

MFIs (Eigengeschäft)172

Unternehmen und Privatpersonen272

Öffentliche Haushalte372

Sonstige Kapitalanlagen im Inland

1.Anteile an inländischen Unternehmen, soweit nicht in Wertpapieren verbrieft oder unter den Direktinvestitionen zu erfassen

Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen von nicht in Aktien verbrieften Unternehmensanteilen an inländischen

MFIs178

Unternehmen278

2.Inländische Emissionszertifikate

Inländische Emissionszertifikate507

3.Übriger Kapitalverkehr im Inland

Erwerb und Veräußerung von übrigen Kapitalanlagen im Inland bei inländischen

MFIs179

Unternehmen und Privatpersonen279

Öffentlichen Haushalten379

III. Finanzderivate

1.

Financial Futures

Financial Futures, ausländische Terminbörsen882

Financial Futures, inländische Terminbörsen842

2.

Optionen

Optionen, ausländische Terminbörsen821

Optionen, inländische Terminbörsen831

3.

Forward Rate Agreements (FRAs)

Forward Rate Agreements898

4.

Zins- und Währungsswaps

Swapzinsen und Ausgleichszahlungen584

5.

Equity Swaps

Equity Swaps984

6.

OTC-Optionen

OTC-Optionen mit ausländischen Stillhaltern820

OTC-Optionen mit inländischen Stillhaltern830

Mitarbeiteroptionen von inländischen Gesellschaften832

Mitarbeiteroptionen von ausländischen Gesellschaften833

7.

Credit Default Swaps

Credit Default Swaps840

8.

Total Return Swaps

Total Return Swaps584

9.

Optionsscheine

Optionsscheine ausländischer Emittenten110

Optionsscheine inländischer Emittenten150

10.

Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte

Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte883

IV. Kapitalerträge (Einnahmen und Ausgaben)

Erträge aus Wertpapieren

1.Zinsen auf Wertpapiere

a)Zinsen auf Wertpapiere öffentlicher Emittenten

Zinsen auf Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer als erste inländische Stelle von ausländischen Lagerstellen erhalten382

b)Zinsen auf Wertpapiere privater Emittenten

Zinsen auf Wertpapiere inländischer privater Emittenten, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer als erste inländische Stelle von ausländischen Lagerstellen erhalten183

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