Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee)
• Zusammenführung von Daten und Informationen, die für die Beschreibung und Bewertung des Zustands von Gebieten und Schutzgütern genutzt werden können,
• Weiterentwicklung von bestehenden Fachinformationsnetzwerken für die Bewertung der möglichen Auswirkungen aus der Entwicklung von einzelnen Vorhaben sowie der kumulativen Auswirkungen auf das marine Ökosystem,
- MarinEARS (Marine Explorer and Registry of Sound) und Nationales Schallregister,
- MARLIN (Marine Life Investigator),
• Entwicklung bzw. Anwendung von Verfahren und Kriterien für die Evaluierung des Plans und Anpassung oder ggf. Optimierung im Rahmen der Fortschreibung,
• Evaluierung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt unter Berücksichtigung von möglichen kumulativen Effekten.
Folgende Daten und Informationen sind für die Bewertung der möglichen Auswirkungen des Plans erforderlich:
Daten und Informationen, die dem BSH im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Verfügung stehen,
Daten aus Forschungsvorhaben des BSH und aus Forschungsvorhaben weiterer öffentlichen Stellen,
Daten und Informationen anderer Behörden des Bundes und der Länder (basierend auf Grundsatz 2.2.1 (4.2) sowie auf Anfrage),
Daten und Informationen aus Bewertungen im Rahmen von internationalen Gremien und Konventionen.
Das BSH wird aus Gründen der Praktikabilität und der angemessenen Umsetzung von Vorgaben aus der SUP bei der Durchführung des Monitorings der möglichen Auswirkungen des Plans einen ökosystemorientierten Betrachtungsansatz verfolgen, der auf die fachübergreifende Zusammenführung von Meeresumweltinformationen abhebt. Um die Ursachen von planbedingten Veränderungen in Teilen eines Ökosystems beurteilen zu können, müssen auch die anthropogenen Größen aus der Raumbeobachtung (z. B. Fachinformationen zu Schiffsverkehren aus den AIS-Datenbeständen) betrachtet und in die Bewertung einbezogen werden.
Bei der Zusammenführung und Auswertung der Ergebnisse aus der Überwachung auf Projektebene und aus anderen nationalen und internationalen Überwachungsprogrammen sowie aus der begleitenden Forschung soll eine Überprüfung der im Umweltbericht dargelegten Kenntnislücken bzw. der mit Unsicherheiten behafteten Prognosen durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere Prognosen hinsichtlich der Bewertung erheblicher Auswirkungen der Festlegungen des Plans auf die Meeresumwelt. Kumulative Wirkungen von Festlegungen sollen dabei regional wie überregional bewertet werden.
4 Kartenteil (DIN-A3-Karten AWZ Nordsee und AWZ Ostsee)
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)