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Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen

Geltender Text a fecha 2026-04-03

von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen

§ 1

(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens ist das Hausarbeitsgesetz vom 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 472 und 730) maßgebend.

(2)

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.

(2)