Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2014-05-08
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 69
Änderungshistorie JSON API

8.4.1 Unterscheiden von Werkzeugen zum Bohren (Wendel-/Spiralbohrer und deren Aufbau, Schneidengeometrie des Bohrers)

8.4.2 Unterscheiden von Reiben (Bauformen von Hand- und Maschinenreibahlen)

8.4.3 Beschreiben von Senken, Plansenken und Profilsenken (Werkzeuge zum Senken)

8.4.4 Zitieren der Arbeitsregeln beim Bohren

8.4.5 Erklären der Auswahl und Scharfschleifen von Wendel-/Spiralbohrern

8.4.6 Erklären des Spannens von Bohrern (Betriebsbereitschaft)

8.4.7 Erklären des Lösens und Einsetzens von Bohrfuttern und Bohrern mit Kegelschaft

8.4.8 Herstellen von Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen bis zu einer Lagetoleranz von ± 0,2 mm unter Beachtung der Kühlschmierstoffe an Bohr- und Drehmaschinen mit verschiedenen Werkzeugen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und Profilsenken

8.4.9 Herstellen von Bohrungen in Werkstücken aus Eisenmetallen bis zu einer Maßgenauigkeit IT 7 und einer Oberflächenbeschaffenheit Rz zwischen 4 und 10 μm unter Beachtung der Kühlschmierstoffe an Bohrmaschinen durch Rundreiben

8.5 Drehen

8.5.1 Beschreiben des Funktionsprinzips von Drehmaschinen und ihrer Baugruppen

8.5.2 Erklären der Schnittbewegungen, Schnitttiefen und Vorschub

8.5.3 Beschreiben der verschiedenen Drehverfahren (außen/innen)

8.5.4 Unterscheiden der Drehwerkzeuge (Bauarten von Drehmeißeln) und Werkzeugspanner

8.5.5 Festlegen der Arbeitsschritte zur Werkzeugherstellung (Arbeitsplanung)

8.5.6 Herstellen von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen bis zur Maßgenauigkeit von ± 0,1 mm und einer Oberflächenbeschaffenheit Rz zwischen 4 und 63 μm unter Beachtung der Kühlschmierstoffe mit unterschiedlichen Drehmeißeln, durch Quer-Plan- und Längs-Runddrehen

8.6 Schleifen

8.6.1 Beschreiben des Funktionsprinzips elektrischer Werkstattschleifmaschinen und der Baugruppen an der Schleifmaschine

8.6.2 Beschreiben von Handschleifmaschinen

8.6.3 Beschreiben von Freihandwinkelschleifern

8.6.4 Unterscheiden von Schleifmitteln (Scheiben und Anwendung)

8.6.5 Beschreiben von Spannvorrichtungen für Schleifscheiben

8.6.6 Erklären des Anschleifens/Scharfschleifens von Werkzeugen wie Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel am Schleifbock

8.7 Sägen

8.7.1 Beschreiben des Funktionsprinzips und der Baugruppen an der Maschinensäge

8.7.2 Unterscheiden von Maschinensägen (horizontale und vertikale Bandsägen, Bügel- und Kreissägen)

8.7.3 Beschreiben von Sägeverfahren (absägen, aussägen, schlitzen)

8.7.4 Beschreiben des Aufbaus von Sägeblättern (Schneidenform, Zahnteilung, Sägeblattschliff)

8.7.5 Auswählen der Größe der zu berücksichtigenden Schneidwinkel und Zähnezahlen (je nach Werkstoff)

8.7.6 Beschreiben von Freihandschnitten

8.7.7 Sägen von Werkstücken mit stationären Sägemaschinen

9. Scheren und Trennen

9.1 Aufführen von Bezeichnungen von Handscheren und deren Verwendung

9.2 Zitieren von Arbeitsregeln im Umgang mit Handhebelscheren

9.3 Schneiden von Feinblechen mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss

9.4 Trennen von Rohren mit Rohrabschneidern

9.5 Trennen, Zerspanen und Abscheren mit Meißeln

9.6 Erklären des manuellen thermischen Trennens von Blechen, Rohren und Profilen

10. Umformen

10.1 Kaltes Umformen von Blechen aus Stahl und Nichteisenmetallen durch freies Runden und Schwenkbiegen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock

10.2 Kaltes Umformen von Rohren aus Stahl unter Beachtung des Wanddicken-Durchmesser-Verhältnisses

10.3 Warmes Umformen von Blechen, Rohren und Profilen

10.4 Biegerichten von Blechen, Rohren und Profilen

10.5 Umformen von Werkstücken durch Treiben, Schweifen und Stauchen

10.6 Richten (Geradebiegen)

10.7 Benutzen von Biegevorrichtungen mit auswechselbaren Rollen

10.8 Beschreiben der Blechumformung mit Biege/Walzenbiegemaschinen

10.9 Zitieren der Arbeitsregeln beim Richten, Biegen und Umformen

10.10 Beschreiben der Änderung der Stoffeigenschaften beim Härten, Anlassen, Glühen (Wärmebehandlung von Stahl)

11. Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen)

11.1 Prüfen der Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz sowie Fixieren in montagegerechter Lage

11.2 Verbinden und Sichern von Bauteilen mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung

11.3 Fügen mit Schrauben, Bolzen, Stiften, Keilen

11.4 Konstruieren von Bolzen- und Stiftverbindungen

11.5 Konstruieren von Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen, Schrumpfen und Dehnen

11.6 Konstruieren von Rohrschraubverbindungen

11.7 Beschreiben der Arten von Passungen

12. Fügen (Schweißen, Löten)

12.1 Durchführen von vorbereitenden Arbeiten zum Schweißen und Löten (unter Beachtung der Maßnahmen des Brandschutzes)

12.2 Herstellen der Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung

12.3 Auswählen der Werkzeuge, Lote und Flussmittel nach Verwendungszweck

12.4 Vorbereitung der Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten

12.5 Schweißen von Feinblechen und Stahl auf Stoß

12.6 Schweißen von Kehlnähten an Blechen und Rohren aus Stahl

12.7 Löten von Werkstücken und Bauteilen aus Eisen- und Nichteisenmetallen unter Beachtung der Oberflächenbeschaffenheit der Werkstoffe und der Eigenschaften der Löthilfsstoffe

12.8 Fügen durch Kleben

12.9 Beschreiben der Arten und Einsatzmöglichkeiten von Klebstoffen

12.10 Aufzählen der Arten von Schraubensicherungsmitteln (Kleber, Lack)

Anlage 6a (zu § 42) Anforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3268 - 3270; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Eine Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung muss mindestens folgende Kenntnisse, Verständnisse und Fachkunde vermitteln:

Metallbearbeitung in einer Lehrwerkstatt oder überbetrieblichen Ausbildungsstätte

1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse

1.1 Festlegen der Arbeitsschritte (Arbeitsdurchführung bis Qualitätskontrolle)

1.2 Abschätzen des Teilebedarfs und Festlegen der Arbeitsmittel

1.3 Festlegen der Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse

1.4 Bereitstellen von Halbzeugen, Werkstücken, Spannzeugen, Werkzeugen, Prüf- und Messzeugen und weiteren Hilfsmitteln

1.5 Einrichten des Arbeitsplatzes

1.6 Beurteilen des Arbeitsergebnisses bei Abweichungen vom Sollmaß

2. Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen

2.1 Lesen und Anwenden von Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen

2.2 Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Verwendungshinweise, Handbücher, Stücklisten, Tabellen und Diagramme

2.3 Anfertigen von Skizzen

2.4 Erstellen von Mess- und Prüfprotokollen

2.5 Anwenden von Normen, insbesondere Toleranznormen

2.6 Handhaben von Datenträgern

3. Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen

3.1 Unterscheiden der Werkstoffeigenschaften von Eisenmetallen, Nichteisenmetallen, Kunst- und Naturstoffen

3.2 Auswählen von Werkstoffen unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und Bearbeitung nach Verwendungszweck

3.3 Unterscheiden von Betriebsstoffen und Hilfsstoffen, Zuordnen nach ihrer Verwendung und Auswählen nach Verwendungszweck

4. Prüfen, Messen, Lehren

4.1 Auswählen der Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck

4.2 Messen von Längen mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Messschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten

5. Anreißen, Körnen, Kennzeichnen

5.1 Anreißen von Werkstücken unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Oberfläche

5.2 Körnen von Bohrungsmittelpunkten sowie Kontroll- und Messpunkten

6. Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstoffen

6.1 Auswählen und Befestigen von Spannzeugen nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen

6.2 Ausrichten und Spannen von Werkstücken oder Bauteilen insbesondere unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes

6.3 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen

7. Manuelles Spanen

7.1 Auswählen von Werkzeugen nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstücks

7.2 Feilen von Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen

7.3 Sägen von Blechen, Rohren und Profilen aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss

7.4 Bohren von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen

8. Maschinelles Spanen

8.1 Auswählen von Werkzeugen unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidgeometrie

8.2 Bestimmen und Einstellen von Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohroperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen

8.3 Herstellen der Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen

8.4 Bohren von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen, insbesondere unter der Beachtung der Kühlschmierstoffe, an Bohrmaschinen mit unterschiedlichen Werkzeugen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken

8.5 Schleifen von Werkzeugen, insbesondere Scharfschleifen von Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel am Schleifbock

9. Trennen

9.1 Scheren von Feinblechen mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss

9.2 Trennen von Rohren mit Rohrschneidern

10. Umformen

10.1 Kaltes Umformen von Blechen aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen

11. Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen)

11.1 Prüfen von Bauteilen auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz sowie Fixieren in montagegerechter Lage

11.2 Verbinden und Sichern von Bauteilen mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung

Elektrofertigung in einer Lehrwerkstatt oder überbetrieblichen Ausbildungsstätte

1. Theoretische Grundlagen

1.1 Beschreiben der fünf Sicherheitsregeln, der Gefahren des elektrischen Stromes und des Verhaltens bei Stromunfällen

1.2 Erklären der Schutzmaßnahmen (Basis-, Fehler-, Zusatzschutz)

1.3 Zitieren der Größen und Einheiten der Elektrotechnik

1.4 Beschreiben der Wirkungen des elektrischen Stromes (Wärme-, Magnetische, Licht-, chemische, physiologische Wirkung)

1.5 Beschreiben des Atomaufbaus, der Entstehung von positiver und negativer Ladung

1.6 Beschreiben des Spannungsbegriffs, der Erzeugung von Spannungen, des Messens von Spannungen

1.7 Beschreiben des Stromflusses in Leitern, Flüssigkeiten, Gasen, Vakuum

2. Grundlegende Arbeiten

2.1 Verdrahten

2.2 Isolieren

2.3 Lötverfahren

2.4 Löten

2.5 Erdungsanschlüsse herstellen

3. Grundkenntnisse von Bauelementen und Bauteilen der Elektro-, Informations- oder Kommunikationstechnik

3.1 Beschreiben von Widerständen

3.2 Beschreiben von Blindwiderständen

3.3 Beschreiben von Batterien

3.4 Beschreiben von Steuerschaltungen

3.5 Beschreiben von Leitungsschutz

3.6 Beschreiben der Wechselstromtechnik

3.7 Beschreiben der Drehstromtechnik

3.8 Beschreiben der Leistungselektronik

3.9 Lesen und Erstellen von Schaltplänen

4. Grundkenntnisse der elektrischen Messtechnik

4.1 Unterscheiden von Messgeräten

4.2 Auswählen von Messgeräten nach Art der zu messenden Größen

4.3 Aufbauen von Messschaltungen und Darstellen von Signalinformationen

4.4 Unterscheiden, Klassifizieren und Berechnen von Messfehlern

5. Bedienen, Programmieren und Anwenden von Rechnern und speicherprogrammierbaren Bausteinen

5.1 Realisierung einfacher Logikschaltungen mit programmierbaren Bausteinen

5.2 Beschreiben von speicherprogrammierbaren Steuerungen

5.3 Unterscheiden von Sensoren

6. Montage von Geräten

6.1 Zusammenbauen, Prüfen, Warten und Reparieren von Apparaten und Geräten der Elektrotechnik oder Informations- und Kommunikationstechnik

7.

Schaltanlagen

7.1 Kenntnisse nachweisen über die routinemäßigen Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Sicherungsautomaten in Schalttafeln

7.2 Routinemäßige Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Leistungsschaltern der Schalttafel

Anlage 7 (zu § 39)Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 495)

Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Kauffahrteischiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 Kilowatt sind ausreichende Befähigungen auf folgenden Gebieten nachzuweisen:

1.

Kommunikation,

2.

Schiffsbetriebstechnik,

3.

Instandhaltung,

4.

Elektrotechnik, Leittechnik,

5.

Überwachung des technischen Schiffsbetriebes.

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