Änderungshistorie
Hofdekret vom 17. August 1835 JGS. Nr. 76, zu §§ 539 und 573 ABGB
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.
Hofdekret vom 17. August 1835 JGS. Nr. 76, zu §§ 539 und 573 ABGB
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