Starkstromverordnung vom 7. August 1984
[^26]: Art. 129 bis 132 aufgehoben durch LGBl. 1990 Nr. 84.
[^27]: Grundsätzlich gelten für Gleichstromanlagen bei Einwirkzeiten von weniger als 0.2 Sekunden etwa die gleichen Gefährdungsgrenzwerte wie für Wechselstrom gemessen in Effektivwerten. Bei längeren Einwirkzeiten ist reiner Gleichstrom weniger gefährlich als Wechselstrom.
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