Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)

Typ Abkommen
Veröffentlichung 1997-05-10
Letzte Aktualisierung 1994-03-29
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 39
Änderungshistorie JSON API

Anmerkung zur Auslegung der Anlage J

Es besteht Einverständnis darüber, dass ein Vertragspartner, der Massnahmen auf Grund der Bestimmungen des Art. XX Teil II a trifft, dadurch nicht daran gehindert wird, Massnahmen auf Grund dieser Anlage zu treffen, dass aber andererseits die Bestimmungen des Art. XIV und dieser Anlage in keiner Weise die Rechte beschränken, die die Vertragspartner nach den Bestimmungen des Art. XX Teil II a geniessen.

[^1]: Siehe jedoch eine Abweichung in der Warenliste der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Schluss "Allgemeine Bemerkungen" (SR 0.632.211.2).

[^2]: Für Einfuhren in das Mutterland und in die Gebiete der Französischen Union.

[^3]: Dieses Protokoll trat nicht in Kraft.

[^4]: Dieses Protokoll trat nicht in Kraft.

[^5]: Dieses Protokoll trat nicht in Kraft.

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