Markenrechtsvertrag

Typ Norm
Veröffentlichung 1998-01-01
Letzte Aktualisierung 1998-03-17
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 50
Änderungshistorie JSON API
  • 6.1.3 Unterschrift(en) oder Siegel;
  • 6.2 Unterschrift(en) oder Siegel des (der) Erwerber(s):
  • 6.2.1 Name(n) der natürlichen Person(en), die unterschreibt (unterschreiben) oder deren Siegel benutzt wird (werden);

(Formblatt Nr. 5, Seite 4)

  • 6.2.2 Datum der Unterschrift(en) oder der Anbringung des (der) Siegel(s);
  • 6.2.3 Unterschrift(en) oder Siegel.
  • 7. Zusatzblätter und Beiblätter

( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben.

Schriftstück über den Rechtsübergang

in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken

vorgelegt bei dem Amt

  • 1. Erklärung über den Rechtsübergang

Die (Der) unterzeichnete(n) Übertragende(n) überträgt (übertragen) dem (den) unterzeichneten Erwerber(n) die Inhaberschaft der (den) unten bezeichneten Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en).

  • 2. Betroffene Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)

Das vorliegende Schriftstück betrifft den Rechtsübergang folgender Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)

  • 2.1 Eintragungsnummer(n):
  • 2.2 Anmeldenummer(n):[^36]
  • 2.3 □ Reicht der Platz unter der Nummer 2.1 oder 2.2 nicht aus, so ist dieses Kästchen anzukreuzen; die Angaben sind auf einem Zusatzblatt zu machen.

(Formblatt Nr. 6, Seite 2)

  • 3. Waren und/oder Dienstleistungen, die von dem Rechtsübergang betroffen sind
  • 3.1 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Rechtsübergang alle in der (den) unter Nummer 2 genannten Anmeldung(en) und/oder Eintragung(en) angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft.
  • 3.2 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 nur eine Anmeldung oder Eintragung genannt wird und der Rechtsübergang nur einige der in dieser Anmeldung oder Eintragung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft; die Waren und/oder Dienstleistungen, die von dem Rechtsübergang betroffen sind, sind anzugeben.
  • 3.3 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 mehr als eine Anmeldung oder Eintragung genannt wird und der Rechtsübergang bei mindestens einer von ihnen nicht alle angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft. In diesem Fall ist auf einem Zusatzblatt für jede Anmeldung und/oder Eintragung einzeln anzugeben, ob der Rechtsübergang alle oder nur einige Waren und oder Dienstleistungen betrifft. Betrifft bei einer Anmeldung oder Eintragung die Änderung nur einige Waren und/oder Dienstleistungen, so sind die Angaben in der unter Nummer 3.2 beschriebenen Weise zu machen.
  • 4. Übertragende(r)
  • 4.1 Handelt es sich bei dem Übertragenden um eine natürliche Person,
  • a) deren Familien- oder Hauptname:[^37]
  • b) deren Vor- oder Beiname(n).[^1]
  • 4.2 Handelt es sich bei dem Übertragenden um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
  • 4.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):

(Formblatt Nr. 6, Seite 3)

  • 4.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Übertragenden handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 4.1 oder 4.2 und 4.3 genannten Angaben zu machen.
  • 5. Erwerber
  • 5.1 Handelt es sich bei dem Erwerber um eine natürliche Person,
  • a) deren Familien- oder Hauptname: [^38]
  • b) deren Vor- oder Beiname(n):[^1]
  • 5.2 Handelt es sich bei dem Erwerber um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
  • 5.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
  • 5.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Erwerber handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 5.1 oder 5.2 und 5.3 genannten Angaben zu machen.
  • 6. Zusatzangaben (siehe die Anlage dieses Formblatts [beigefügt])

(Die Vorlage dieser Angaben für die Zwecke der Eintragung einer Änderung der Inhaberschaft ist freigestellt) ( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn die Anlage benutzt wird.

  • 7. Unterschrift(en) oder Siegel
  • 7.1 Unterschrift(en) oder Siegel des (der) Übertragenden:
  • 7.1.1 Name(n) der natürlichen Person(en), die unterschreibt (unterschreiben) oder deren Siegel benutzt wird (werden);
  • 7.1.2 Datum der Unterschrift(en) oder der Anbringung des (der) Siegel(s);

(Formblatt Nr. 6, Seite 4)

  • 7.1.3 Unterschrift(en) oder Siegel;
  • 7.2 Unterschrift(en) oder Siegel des (der) Erwerber(s):
  • 7.2.1 Name(n) der natürlichen Person(en), die unterschreibt (unterschreiben) oder deren Siegel benutzt wird (werden);
  • 7.2.2 Datum der Unterschrift(en) oder der Anbringung des (der) Siegel(s);
  • 7.2.3 Unterschrift(en) oder Siegel.
  • 8. Zusatzblätter, Beiblätter und Anlage

( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben.

( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn eine Anlage beigefügt ist; die Anzahl der Seiten der Anlage und die Anzahl etwaiger Zusatzblätter zu der Anlage sind anzugeben.

Anlage des Formblatts Nr. 6

a)

□ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts für alle Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt, die in der (den) unter Nummer 2 des Schriftstücks über den Rechtsübergang genannten Anmeldung(en) und/oder Eintragung(en) angegeben sind.

b)

□ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 des Schriftstücks über den Rechtsübergang nur eine Anmeldung oder Eintragung genannt ist und wenn der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts nur für einige in dieser Anmeldung oder Eintragung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt; die Waren und/oder Dienstleistungen, für die der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts erfolgt, sind anzugeben.

c)

□ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 des Schriftstücks über den Rechtsübergang mehr als eine Anmeldung oder Eintragung genannt ist und wenn bei mindestens einer von ihnen der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts nicht für alle angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt. In diesem Fall ist auf einem Zusatzblatt für jede Anmeldung und/oder Eintragung einzeln anzugeben, ob der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts für alle oder nur für einige Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt. Erfolgt bei einer Anmeldung oder Eintragung der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts nur für einige Waren und/oder Dienstleistungen, so ist die Angabe in der unter Bst. b beschriebenen Weise zu machen.

Die Rechte, die sich aus der Benutzung der Marke ergeben, werden übertragen a) □ für alle Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) b) □ nur für die folgende(n) Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)

( Der Erwerber hat das Recht, gegen bisherige Verletzungen zu klagen.

(Anlage des Formblatts Nr. 6, Seite 2)

a)

□ Der Rechtsübergang erfolgt gegen Geld.

b)

□ Der Rechtsübergang erfolgt gegen Geld und aufgrund anderer geldwerter Gegenleistungen.

c)

□ Hiermit bestätigt der Übertragende den Erhalt der oben genannten Gegenleistung.

a)

□ Der Rechtsübergang wird an dem Tag wirksam, an dem das vorliegende Schriftstück über den Rechtsübergang unterschrieben wird.

b)

□ Der Rechtsübergang wird mit folgendem Tag wirksam.

Antrag auf Berichtigung von Fehlern

in Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken

vorgelegt bei dem Amt

  • 1. Antrag auf Berichtigung

Hiermit wird (werden) die in dem vorliegenden Antrag genannte(n) Berichtigung(en) beantragt.

  • 2. Betroffene Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)

Der vorliegende Antrag betrifft die folgende(n) Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)

  • 2.1 Eintragungsnummer(n);

(Formblatt Nr. 7, Seite 2) (Formblatt Nr. 7, Seite 3)

  • 2.2 Anmeldenummer(n).[^40]
  • 2.3 □ Reicht der Platz unter der Nummer 2.1 oder 2.2 nicht aus, so ist dieses Kästchen anzukreuzen; die Angaben sind auf einem Zusatzblatt zu machen.
  • 3. Inhaber und/oder Anmelder
  • 3.1 Handelt es sich bei dem Inhaber und/oder dem Anmelder um eine natürliche Person,
  • a) deren Familien- oder Hauptname:[^2]
  • b) deren Vor- oder Beiname(n):[^41]
  • 3.2 Handelt es sich bei dem Inhaber und/oder dem Anmelder um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
  • 3.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
  • 3.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Inhaber und/oder Anmelder handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 3.1 oder 3.2 und 3.3 genannten Angaben zu machen.

Antrag auf Verlängerung einer Eintragung

vorgelegt beim Amt

  • 1. Antrag auf Verlängerung

Hiermit wird die Verlängerung der im vorliegenden Antrag bezeichneten Eintragung beantragt.

  • 2. Betroffene Eintragung
  • 2.1 Eintragungsnummer:
  • 2.2 Anmeldedatum der Anmeldung, aus der sich die Eintragung ergeben hat;

Datum der Eintragung: (Formblatt Nr. 8, Seite 2)

  • 3. Inhaber
  • 3.1 Handelt es sich bei dem Inhaber um eine natürliche Person,
  • a) deren Familien- oder Hauptname:[^44]
  • b) deren Vor- oder Beiname(n):[^1]
  • 3.2 Handelt es sich bei dem Inhaber um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
  • 3.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
  • 3.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Inhaber handelt; in diesem Fall sind die Inhaber auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 3.1 oder 3.2 und 3.3 genannten Angaben zu machen.
  • 4. Vertreter des Inhabers
  • 4.1 Name:
  • 4.2 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
  • 4.3 Laufende Nummer der Vollmacht:[^45]
  • 5. Zustellungsanschrift des Inhabers
  • 6. Waren und/oder Dienstleistungen[^46]
  • 6.1 □ Die Verlängerung wird für alle Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich die Eintragung bezieht, beantragt.

(Formblatt Nr. 8, Seite 3)

  • 6.2 □ Die Verlängerung wird nur für folgende Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich die Eintragung bezieht, beantragt.[^47]
  • 6.3 □ Die Verlängerung wird für alle Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich die Eintragung bezieht, mit Ausnahme der folgenden beantragt.[^48]
  • 6.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der obige Platz nicht ausreicht; in diesem Fall ist ein Zusatzblatt zu benutzen.
  • 7. Die den vorliegenden Antrag auf Verlängerung einreichende Person, bei der es sich weder um den Inhaber noch um den Vertreter des Inhabers handelt

Wichtig:

Eine andere Person als der Inhaber oder der Vertreter des Inhabers kann den Antrag auf Verlängerung nur dann einreichen, wenn die betreffende Vertragspartei dies gestattet. Demnach kann diese Nummer nicht ausgefüllt werden, wenn die Vertragspartei, deren Amt auf der ersten Seite des vorliegenden Antrags auf Verlängerung als Amt angegeben ist, nicht gestattet, dass ein Antrag auf Verlängerung von einer anderen Person als dem Inhaber oder dem Vertreter des Inhabers eingereicht wird.

□ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Antrag auf Verlängerung von einer anderen Person als dem Inhaber oder dem Vertreter des Inhabers eingereicht wird.

  • 7.1 Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person,
  • a) deren Familien- oder Hauptname:
  • b) deren Vor- oder Beiname(n):
  • 7.2 Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:

(Formblatt Nr. 8, Seite 4)

  • 7.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
  • 8. Unterschrift oder Siegel
  • 8.1 Name der natürlichen Person, die unterschreibt oder deren Siegel benutzt wird.
  • 8.2 Das entsprechende Kästchen ist anzukreuzen für die Unterschriftsleistung oder die Benutzung des Siegels durch oder für
  • 8.2.1 □ den Inhaber,
  • 8.2.2 □ den Vertreter,
  • 8.2.3 □ die unter Nummer 7 genannte Person.
  • 8.3 Datum der Unterschrift oder der Anbringung des Siegels:
  • 8.4 Unterschrift oder Siegel:
  • 9. Gebühr
  • 9.1 Währung und Betrag der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Verlängerung entrichteten Gebühr:
  • 9.2 Zahlungsweise:
  • 10. Zusatzblätter

( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben.

Regel 1: Abkürzungen

Regel 2: Angabe von Namen und Anschriften

Regel 3: Einzelheiten bezüglich der Anmeldung

Regel 4: Einzelheiten bezüglich der Vertretung

Regel 5: Einzelheiten bezüglich des Anmeldedatums

Regel 6: Einzelheiten bezüglich der Unterschrift

Regel 7: Bezeichnung einer Anmeldung bei fehlender Anmeldenummer

Regel 8: Einzelheiten bezüglich Laufzeit und Verlängerung

Formblatt Nr. 1: Anmeldung zur Eintragung einer Marke

Formblatt Nr. 2: Vollmacht

Formblatt Nr. 3: Antrag auf Eintragung der Änderung(en) von Name(n) und/oder Anschrift(en)

Formblatt Nr. 4: Antrag auf Eintragung einer Änderung der Inhaberschaft in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken

Formblatt Nr. 5: Bestätigung des Rechtsübergangs in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken

Formblatt Nr. 6: Schriftstück über den Rechtsübergang in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken

Formblatt Nr. 7: Antrag auf Berichtigung von Fehlern in Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken

Formblatt Nr. 8: Antrag auf Verlängerung einer Eintragung

[^1]: Hier kann das der vorliegenden Anmeldung vom Anmelder zugewiesene Aktenzeichen und/oder das vom Vertreter zugewiesene Aktenzeichen angegeben werden.

[^2]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind entweder die vollen Namen oder die vom Anmelder üblicherweise benutzten Namen.

[^3]: "Niederlassung" bezieht sich auf eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung.

[^4]: Sind mehrere Anmelder mit unterschiedlichen Anschriften auf dem Zusatzblatt angegeben und ist ein Vertreter nicht bestellt, so ist die Anschrift für den Schriftwechsel auf dem Zusatzblatt zu unterstreichen.

[^5]: Dieses Feld bleibt frei, wenn der Vollmacht eine laufende Nummer nicht oder noch nicht zugewiesen worden ist oder wenn die laufende Nummer dem Anmelder oder dem Vertreter noch nicht bekannt ist.

[^6]: Unter Nummer 4 ist eine Zustellungsanschrift anzugeben, wenn der Anmelder keinen Wohnsitz oder keine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung im Gebiet der Vertragspartei hat oder, wenn es sich um mehrere Anmelder handelt, keiner der Anmelder einen Wohnsitz oder eine tatsächlich und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung im Gebiet der Vertragspartei hat, deren Amt das auf der ersten Seite der vorliegenden Anmeldung genannte Amt ist, es sei denn, dass unter Nummer 3 ein Vertreter angegeben ist.

[^7]: Wurde die Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, bei einem anderen als einem nationalen Amt eingereicht (z.B. OAPI, dem Benelux-Markenamt und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt [Marken, Muster und Modelle]), so ist der Name dieses Amtes anstelle des Namens eines Landes anzugeben. Andernfalls ist nicht der Name des Amtes, sondern der Name des Landes anzugeben.

[^8]: "Beglaubigte Kopie" bedeutet eine Kopie der Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, für die das Amt, das die Anmeldung erhalten hat, die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt.

[^9]: Diese Nummer ist auszufüllen, wenn der Anmelder bei Einreichung der Anmeldung Nachweise nach Artikel 6quinquies A(1) der Pariser Verbandsübereinkunft vorlegen möchte.

[^10]: Dieser Wunsch ist unzulässig bei Marken, die bildliche Elemente enthalten oder aus solchen bestehen, Enthalten die Marken nach Auffassung des Amtes solche Elemente, so lässt das Amt den Wunsch des Anmelders unberücksichtigt und trägt die Marke so ein und veröffentlicht sie, wie sie in dem Quadrat dargestellt ist.

[^11]: Sind die verschiedenen Ansichten der Marke nicht in dem unter Nummer 8 vorgesehenen Quadrat enthalten, sondern beigefügt, so ist dieses Kästchen anzukreuzen und die Anzahl der verschiedenen Ansichten anzugeben.

[^12]: Anzahl der Wiedergaben in Schwarzweiss und/oder in Farbe.

[^13]: Gehören die Waren und/oder Dienstleistungen zu mehr als einer Klasse der Nizzaer Klassifikation, so müssen sie nach den Klassen dieser Klassifikation in Gruppen zusammengefasst werden. Die Nummer jeder Klasse muss angegeben werden, und die Waren und/oder Dienstleistungen die zu derselben Klasse gehören, müssen nach der Angabe der Nummer der Klasse in Gruppen zusamengefasst werden. Jede Gruppe von Waren- oder Dienstleistungen muss in der Reihenfolge der Klassen der Nizzaer Klassifikation angeordnet sein. Gehören alle Waren oder Dienstleistungen zu einer Klasse der Nizzaer Klassifikation, so muss die Nummer dieser Klasse angegeben werden.

[^14]: Dieses Kästchen ist nicht zu benutzen, wenn des Amt nicht mehr als eine Sprache zulässt.

[^15]: Hier kann das von der Person, die den Vertreter bestellt, der Vollmacht zugewiesene Aktenzeichen angegeben werden.

[^16]: Handelt es sich bei der Person, die den Vertreter bestellt, um den Anmelder (oder einen der Anmelder), so ist der Name dieses Anmelders anzugeben, wie er in der (den) Anmeldung(en) angegeben ist, auf die sich diese Vollmacht bezieht. Handelt es sich bei der betreffenden Person um den Inhaber (oder einen der Inhaber), so ist der Name dieses Inhabers anzugeben, wie er im Markenregister eingetragen ist. Handelt es sich bei der betreffenden Person um einen anderen Beteiligten als den Anmelder oder Inhaber, so ist der volle Name der Person oder der von dieser Person üblicherweise benutzte Name anzugeben.

[^17]: Diese Nummer ist auszufüllen, wenn die Vollmacht zusammen mit der (den) Anmeldung(en) bei dem Amt eingereicht wird.

[^18]: Ist eine Anmeldenummer für eine Anmeldung noch nicht erteilt worden oder ist sie dem Anmelder oder seinem Vertreter nicht bekannt, so kann die Anmeldung durch folgendes bezeichnet werden: i)durch Angabe der gegebenenfalls vom Amt vergebenen vorläufigen Anmeldenummer, ii)durch Vorlage einer Kopie der Anmeldung oder iii)durch Vorlage einer Wiedergabe der Marke unter Angabe des Datums des Tages, an dem nach bestem Wissen des Anmelders oder seines Vertreters die Anmeldung bei dem Amt eingegangen ist, und ein der Anmeldung vom Anmelder oder seinem Vertreter zugewiesenes Aktenzeichen.

[^19]: Hier kann das dem vorliegenden Antrag vom Inhaber und/oder vom Anmelder zugewiesene Aktenzeichen und/oder das vom Vertreter zugewiesene Aktenzeichen angegeben werden.

[^20]: Ist eine Anmeldenummer für eine Anmeldung noch nicht erteilt worden oder ist sie dem Anmelder oder seinem Vertreter nicht bekannt, so kann die Anmeldung durch folgendes bezeichnet werden i)durch Angabe der gegebenenfalls vom Amt vergebenen vorläufigen Anmeldenummer, ii)durch Vorlage einer Kopie der Anmeldung oder iii)durch Vorlage einer Wiedergabe der Marke unter Angabe des Datums des Tages, an dem nach bestem Wissen des Anmelders oder seines Vertreters die Anmeldung bei dem Amt eingegangen ist, und ein der Anmeldung vom Anmelder oder seinem Vertreter zugewiesenes Aktenzeichen.

[^21]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind die in der (den) Anmeldung(en) angegebenen Namen oder die in der (den) Eintragung(en) eingetragenen Namen, auf die sich der vorliegende Antrag bezieht.

[^22]: Dieses Feld bleibt frei, wenn der Vollmacht eine laufende Nummer nicht oder noch nicht zugewiesen worden ist oder wenn die laufende Nummer dem Inhaber und/oder Anmelder oder dem Vertreter noch nicht bekannt ist.

[^23]: Hier sind der (die) geänderte(n) Name(n) und/oder die geänderte(n) Anschrift(en) anzugeben.

[^24]: Hier kann das dem vorliegenden Antrag vom Inhaber und/oder vom Anmelder zugewiesene Aktenzeichen und/oder das vom Vertreter zugewiesene Aktenzeichen angegeben werden.

[^25]: Ist eine Anmeldenummer für eine Anmeldung noch nicht erteilt worden oder ist sie dem Anmelder oder seinem Vertreter nicht bekannt, so kann die Anmeldung durch folgendes bezeichnet werden: i)durch Angabe der gegebenenfalls vom Amt vergebenen vorläufigen Anmeldenummer, ii)durch Vorlage einer Kopie der Anmeldung oder iii)durch Vorlage einer Wiedergabe der Marke unter Angabe des Datums des Tages, an dem nach bestem Wissen des Anmelders oder seines Vertreters die Anmeldung bei dem Amt eingegangen ist, und ein der Anmeldung vom Anmelder oder seinem Vertreter zugewiesenes Aktenzeichen.

[^26]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind die in der (den) Anmeldung(en) angegebenen Namen oder die in der (den) Eintragung(en) eingetragenen Namen, auf die sich der vorliegende Antrag bezieht.

[^27]: Dieses Feld bleibt frei, wenn der Vollmacht eine laufende Nummer nicht oder noch nicht zugewiesen worden ist oder wenn die laufende Nummer dem Inhaber und/oder Anmelder oder dem Vertreter noch nicht bekannt ist.

[^28]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind entweder die vollen Namen des neuen Inhabers oder die von dem neuen Inhaber üblicherweise benutzten Namen.

[^29]: "Niederlassung" bezieht sich auf eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung.

[^30]: Sind mehrere neue Inhaber mit unterschiedlichen Anschriften auf dem Zusatzblatt angegeben und ist ein Vertreter nicht bestellt, so ist die Anschrift für den Schriftwechsel auf dem Zusatzblatt zu unterstreichen.

[^31]: Dieses Feld bleibt frei, wenn der Vollmacht eine laufende Nummer nicht oder noch nicht zugewiesen worden ist oder wenn die laufende Nummer dem neuen Inhaber oder dem Vertreter noch nicht bekannt ist.

[^32]: Unter Nummer 10 ist eine Zustellungsanschrift anzugeben, wenn der neue Inhaber keinen Wohnsitz oder keine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung im Gebiet der Vertragspartei hat oder, wenn es sich um mehrere neue Inhaber handelt, keiner der neuen Inhaber einen Wohnsitz oder eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende. gewerbliche oder Handelsniederlassung im Gebiet der Vertragspartei hat, deren Amt das auf der ersten Seite des vorliegenden Antrags genannte Amt ist, es sei denn, dass unter Nummer 9 ein Vertreter angegeben ist.

[^33]: Ist eine Anmeldenummer für eine Anmeldung noch nicht erteilt worden oder ist sie dem Übertragenden oder seinem Vertreter nicht bekannt, so kann die Anmeldung durch folgendes bezeichnet werden: i)durch Angabe der gegebenenfalls vom Amt vergebenen vorläufigen Anmeldenummer, ii)durch Vorlage einer Kopie der Anmeldung oder iii)durch Vorlage einer Wiedergabe der Marke unter Angabe des Datums des Tages, an dem nach bestem Wissen des Übertragenden oder seines Vertreters die Anmeldung bei dem Amt eingegangen ist, und ein der Anmeldung vom Übertragenden oder seinem Vertreter zugewiesenes Aktenzeichen.

[^34]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind die in der (den) Anmeldung(en) angegebenen Namen oder die in der (den) Eintragung(en) eingetragenen Namen, auf die sich die vorliegende Bestätigung bezieht.

[^35]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind die vollen Namen des Erwerbers oder die von dem Erwerber üblicherweise benutzten Namen.

[^36]: Ist eine Anmeldenummer für eine Anmeldung noch nicht erteilt worden oder ist sie dem Übertragenden oder seinem Vertreter nicht bekannt, so kann die Anmeldung durch folgendes bezeichnet werden: i)durch Angabe der gegebenenfalls vom Amt vergebenen vorläufigen Anmeldenummer, ii)durch Vorlage einer Kopie der Anmeldung oder iii)durch Vorlage einer Wiedergabe der Marke unter Angabe des Datums des Tages, an dem nach bestem Wissen des Übertragenden oder seines Vertreters die Anmeldung bei dem Amt eingegangen ist, und ein der Anmeldung vom Übertragenden oder seinem Vertreter zugewiesenes Aktenzeichen,

[^37]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind die in der (den) Anmeldung(en) angegebenen Namen oder die in der (den) Eintragung(en) eingetragenen Namen, auf die sich das vorliegende Schriftstück bezieht.

[^38]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind die vollen Namen des Erwerbers oder die von dem Erwerber üblicherweise benutzten Namen.

[^39]: Hier kann das dem vorliegenden Antrag vom Inhaber und/oder Anmelder zugewiesene Aktenzeichen und/oder das vom Vertreter zugewiesene Aktenzeichen angegeben werden.

[^40]: Ist eine Anmeldenummer für eine Anmeldung noch nicht erteilt worden oder ist sie dem Anmelder oder seinem Vertreter nicht bekannt, so kann die Anmeldung durch folgendes bezeichnet werden: i)durch Angabe der gegebenenfalls vom Amt vergebenen vorläufigen Anmeldenummer, ii)durch Vorlage einer Kopie der Anmeldung oder iii)durch Vorlage einer Wiedergabe der Marke unter Angabe des Datums des Tages, an dem nach bestem Wissen des Anmelders oder seines Vertreters die Anmeldung bei dem Amt eingegangen ist, und ein der Anmeldung vom Anmelder oder seinem Vertreter zugewiesenes Aktenzeichen.

[^41]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind die in der (den) Anmeldung(en) angegebenen Namen oder die in der (den) Eintragung(en) eingetragenen Namen, auf die sich der vorliegende Antrag bezieht.

[^42]: Dieses Feld bleibt frei, wenn der Vollmacht eine laufende Nummer nicht oder noch nicht zugewiesen worden ist oder wenn die laufende Nummer dem Inhaber und/oder Anmelder oder dem Vertreter noch nicht bekannt ist.

[^43]: Hier kann das dem vorliegenden Antrag auf Verlängerung vom Inhaber zugewiesene Aktenzeichen und/oder das vom Vertreter zugewiesene Aktenzeichen angegeben werden.

[^44]: Die unter den Bst. a und b anzugebenden Namen sind die in der Eintragung eingetragenen Namen, auf die sich der vorliegende Antrag bezieht.

[^45]: Dieses Feld bleibt frei, wenn der Vollmacht eine laufende Nummer nicht oder noch nicht zugewiesen worden ist oder wenn die laufende Nummer dem Inhaber oder dem Vertreter noch nicht bekannt ist.

[^46]: Nur eines der Kästchen 6.1, 6.2 oder 6.3 ist anzukreuzen.

[^47]: Das Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen, für die Verlängerung beantragt wird, muss in derselben Weise wiedergegeben werden, wie es in der Eintragung erscheint (Zusammenfassung in Gruppen nach den Klassen der Nizzaer Klassifikation, wobei mit der Angabe der Nummer der entsprechenden Klasse zu beginnen ist, und, wenn die Waren oder Dienstleistungen zu mehr als einer Klasse gehören. Wiedergabe in der Reihenfolge der Klassen dieser Klassifikation).

[^48]: Die Waren und/oder Dienstleistungen, für welche eine Verlängerung nicht beantragt wird, müssen, wenn sie zu mehr als einer Klasse der Nizzaer Klassifikation gehören, nach den Klassen dieser Klassifikation in Gruppen zusammengefasst werden, wobei mit der Angabe der Nummer der entsprechenden Klasse zu beginnen ist und die Wiedergabe in der Reihenfolge der Klassen der genannten Klassifikation zu erfolgen hat.

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