Änderungshistorie

Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

2 Versionen · 2009-09-01
2010-06-01
Protokoll Nr — art. 11

Änderungen vom 2010-06-01

@@ -6,11 +6,11 @@
2
**Teilweise vorläufig angewendet seit 1. September 2009[^3]**
**Teilweise vorläufig angewendet seit 1. September 2009 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Juni 2010[^3]**
Präambel
Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll zu der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden als "Konvention" bezeichnet) unterzeichnen - im Hinblick auf die Entschliessung Nr. 1 und die Erklärung, die auf der in Rom am 3. und 4. November 2000 abgehaltenen Europäischen Ministerkonferenz über Menschenrechte angenommen wurden; im Hinblick auf die Erklärungen, welche das Ministerkomitee am 8. November 2001, 7. November 2002 und 15. Mai 2003 auf seiner 109., 111. und 112. Tagung angenommen hat; im Hinblick auf die Stellungnahme Nr. 251 (2004) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 28. April 2004; in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, einzelne Bestimmungen der Konvention zu ergänzen, um insbesondere in Anbetracht der stetigen Zunahme der Arbeitslast des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Ministerkomitees des Europarats die langfristige Wirksamkeit des Kontrollsystems zu wahren und zu verbessern; insbesondere in der Erwägung, dass es notwendig ist zu gewährleisten, dass der Gerichtshof weiterhin seine herausragende Rolle beim Schutz der Menschenrechte in Europa spielen kann - haben Folgendes vereinbart:
Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll zu der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden als "Konvention" bezeichnet) unterzeichnen -im Hinblick auf die Entschliessung Nr. 1 und die Erklärung, die auf der in Rom am 3. und 4. November 2000 abgehaltenen Europäischen Ministerkonferenz über Menschenrechte angenommen wurden; im Hinblick auf die Erklärungen, welche das Ministerkomitee am 8. November 2001, 7. November 2002 und 15. Mai 2003 auf seiner 109., 111. und 112. Tagung angenommen hat; im Hinblick auf die Stellungnahme Nr. 251 (2004) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 28. April 2004; in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, einzelne Bestimmungen der Konvention zu ergänzen, um insbesondere in Anbetracht der stetigen Zunahme der Arbeitslast des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Ministerkomitees des Europarats die langfristige Wirksamkeit des Kontrollsystems zu wahren und zu verbessern; insbesondere in der Erwägung, dass es notwendig ist zu gewährleisten, dass der Gerichtshof weiterhin seine herausragende Rolle beim Schutz der Menschenrechte in Europa spielen kann - haben Folgendes vereinbart:
##### **Art. 1**
@@ -112,7 +112,7 @@
##### **Art. 11**
Art. 32 der Konvention wird wie folgt geändert: Am Ende des Abs. 1 werden nach der Zahl 34 ein Komma und die Zahl 46 eingefügt.
Art. 32 der Konvention wird wie folgt geändert:Am Ende des Abs. 1 werden nach der Zahl 34 ein Komma und die Zahl 46 eingefügt.
##### **Art. 12**
@@ -220,4 +220,4 @@
[^2]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. [13/2005](https://bua.regierung.li/BuA/dynamic_bridge.jsp?buanr=13&buajahr=2005)
[^3]: Das Ministerkomitee des Europarates hat als Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Mai 2009 konsensual beschlossen, dass in Abweichung von Art. 19 des Protokolls dessen Art. 4, 6 (ausgenommen der darin vorgesehene neue Art. 26 Abs. 2 EMRK), 7 und 8 frühestens ab 1. Juni 2009 für die Vertragsstaaten vorläufig anwendbar sind, welche beim Generalsekretär des Europarates eine entsprechende Erklärung hinterlegen. Das Fürstentum Liechtenstein hat die Erklärung am 24. August 2009 hinterlegt. Eine Liste der Vertragsparteien, welche die provisorische Anwendung der betreffenden Bestimmungen des vorliegenden Protokolls angenommen haben, befindet sich auf der Internetseite des Europarates: [http://conventions.coe.int](http://conventions.coe.int). Das Inkrafttreten des Protokolls wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
[^3]: Kundmachung vom 25. Mai 2010, [LGBl. 2010 Nr. 160](https://www.gesetze.li/chrono/2010160000)
2009-09-01
Protokoll Nr
Originalfassung Text zu diesem Datum