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Kundmachung vom 3. November 2009 des Beschlusses Nr. 58/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Geltender Text a fecha 2009-12-01

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 25. April 2008

Zustimmung des Landtags: 18. September 2008

1

Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Dezember 2009

Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41[^2], in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 58/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Der vollständige Wortlaut der EWR-Rechtsvorschriften, auf die im Beschluss Nr. 58/2008 Bezug genommen wird, wird in der EWR-Rechtssammlung kundgemacht. Die EWR-Rechtssammlung steht in der Regierungskanzlei zu Amtsstunden sowie in der Landesbibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Fürstliche Regierung: gez. Dr. Klaus Tschütscher Fürstlicher Regierungschef

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf Art. 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

beschliesst:

Anhang

Art. 1

Anhang XXII des Abkommens wird wie folgt geändert:

", geändert durch: - 32007 L 0063: Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 (ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 47)."

Art. 2

Der Wortlaut der Richtlinie 2007/63/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 26. April 2008 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen[^5].

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 25. April 2008.

(Es folgen die Unterschriften)

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 94/2008

[^2]: LR 170.50

[^3]: ABl. L 124 vom 8.5.2008, S. 39.

[^4]: ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 47.

[^5]: Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.