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Finanzbeschluss vom 9. Mai 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek und die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz

Geltender Text a fecha 2019-06-29

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. Mai 2019 beschlossen:[^1]

Art. 1

Für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genehmigt der Landtag einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 22 000 000 Franken.

Art. 2

Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2018) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2018/2019 indexierbar.

Art. 3

Für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz genehmigt der Landtag einen Ergänzungskredit in der Höhe von 14 300 000 Franken.

Art. 4

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 43/2019