Finanzbeschluss vom 2. Dezember 2020 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der 5. Generation des europäischen Programmes "Erasmus (2021-2027)"
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 beschlossen:[^2]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der 5. Generation des europäischen Programmes "Erasmus (2021-2027)" wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 11 502 000 Euro genehmigt.
Art. 2
Indexierung
Ändert sich der liechtensteinische Anteil gemäss Art. 82 EWR-Abkommen (derzeit 0.04 % für das Jahr 2020) wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.
Art. 3
Nachtragskredit
Für das Jahr 2021 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 1 067 000 Franken genehmigt.
Art. 4
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Die LR-Nr lautet in der authentischen Fassung fälschlicherweise 612.104.141.
[^2]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 124/2020