Finanzbeschluss vom 28. September 2022 über die Gewährung eines Ergänzungskredits und Nachtragskredits für die Erhöhung des zinslosen Darlehens an die Anstalt Liechtenstein Wärme zur Schaffung einer strategischen Gasreserve
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 28. September 2022 beschlossen:[^1]
Art. 1
Ergänzungskredit
Für die Erhöhung des zinslosen Darlehens an die Liechtensteinische Gasversorgung gemäss Finanzbeschluss vom 29. Juni 2022 (LGBl. 2022 Nr. 195) zur Schaffung einer strategischen Gasreserve wird zu denselben Bestimmungen ein Ergänzungskredit in Höhe von 10 000 000 Franken gewährt.
Art. 2
Nachtragskredit
Für das Jahr 2022 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 10 000 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft. Der Landtag hat diesen Finanzbeschluss als dringlich erklärt.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 97/2022