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Finanzbeschluss vom 2. März 2023 über die Genehmigung eines Ergänzungskredits und eines Nachtragskredits für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Geltender Text a fecha 2023-04-26

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. März 2023 beschlossen:[^1]

Art. 1

Ergänzungskredit

Für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird ein Ergänzungskredit in der Höhe von 1 985 000 Franken genehmigt.

Art. 2

Nachtragskredit

Für das Jahr 2023 wird ein Nachtragskredit in der Höhe von 374 000 Franken genehmigt.

Art. 3

Inkrafttreten

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 12/2023