Änderungshistorie

Verordnung vom 18. April 2023 über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und -kosten sowie Aufsichtsabgaben nach dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz (PPG-Gebühren- und Abgabenverordnung; PPG-GAV)

2 Versionen · 2023-04-25
2024-01-01
Verordnung vom 18 — arts. 12, 14, 16

Änderungen vom 2024-01-01

@@ -118,11 +118,11 @@
3) Verwaltungskosten und Gebührenzuschläge sind gesondert auszuweisen und zu begründen.
##### Art. 12
##### Art. 12[^1]
**Rechnungsstellende Behörde**
Die Rechnungsstellung erfolgt im Auftrag der Regulierungsbehörde durch die Landeskasse.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Auftrag der Regulierungsbehörde durch das Amt für Finanzen.
##### Art. 13
@@ -130,11 +130,11 @@
Ist in der Rechnungsstellung nichts anderes bestimmt, sind Verwaltungsgebühren und -kosten sowie Abgaben innert 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
##### Art. 14
##### Art. 14[^2]
**Zahlung**
Verwaltungsgebühren und -kosten sowie Abgaben sind an die Landeskasse zu entrichten.
Verwaltungsgebühren und -kosten sowie Abgaben sind an das Amt für Finanzen zu entrichten.
##### Art. 15
@@ -144,11 +144,11 @@
#### C. Zwangsmittel
##### Art. 16
##### Art. 16[^3]
**Verzug**
Kommt der Gebühren-, Kosten- oder Abgabenschuldner seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nach, wird er schriftlich durch die Landeskasse zu einer Zahlung binnen 14 Tagen aufgefordert. Bleibt der Schuldner trotz dieser Mahnung säumig, wird eine zweite Mahnung binnen 14 Tagen zugestellt. Die Landeskasse ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
Kommt der Gebühren-, Kosten- oder Abgabenschuldner seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nach, wird er schriftlich durch das Amt für Finanzen zu einer Zahlung binnen 14 Tagen aufgefordert. Bleibt der Schuldner trotz dieser Mahnung säumig, wird eine zweite Mahnung binnen 14 Tagen zugestellt. Das Amt für Finanzen ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
##### Art. 17
2023-05-01
Verordnung vom 18
Originalfassung Text zu diesem Datum