Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredits für den Neubau des Pflegeheimes Haus St. Fridolin der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe in Ruggell
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für den Neubau des Pflegeheimes Haus St. Fridolin der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe in Ruggell sichert der Landtag eine Subvention von 50 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten von 37 800 000 Franken zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in Höhe von 18 900 000 Franken.
Art. 2
Indexierung
Die Investitionskosten (Preisbasis April 2024) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2025 indexierbar.
Art. 3
Nachtragskredit
Für das Jahr 2025 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 250 000 Franken genehmigt.
Art. 4
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 149/2024