Kundmachung vom 19. August 2025 der Beschlüsse Nr. 266/2024 bis 269/2024, 275/2024 bis 290/2024, 293/2024, 295/2024 bis 307/2024 und 311/2024 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2025-08-22
Letzte Aktualisierung 2024-12-07
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 142
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    1. Die Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. August 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates80, berichtigt in ABl. L 239 vom 28.9.2023, S. 39, ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
    1. Die Verordnung (EU) 2023/2468 der Kommission vom 8. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 1281 ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
    1. Die Verordnung (EU) 2023/2579 der Kommission vom 20. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Financial Reporting Standard 1682 ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
    1. Die Verordnung (EU) 2023/2822 der Kommission vom 19. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 183 ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
    1. Anhang XXII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden -

hat folgenden Beschluss erlassen:

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2024.

(Es folgen die Unterschriften)

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR-Abkommen"), insbesondere auf Art. 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

    1. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2883 der Kommission vom 18. November 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2024 bis 30. Dezember 2024 gemäss der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit85 ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
    1. Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden -

hat folgenden Beschluss erlassen:

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2024.

(Es folgen die Unterschriften)

1

ABl. L, 2024/1180, 19.4.2024.

2

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

5

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

6

ABl. L, 2023/2590, 22.11.2023.

7

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

8

ABl. L, 2024/1721, 20.6.2024.

9

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

11

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

12

ABl. L, 2024/859, 19.3.2024.

13

ABl. L, 2024/860, 19.3.2024.

14

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

15

ABl. L, 2024/1331, 14.5.2024.

16

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

18

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

19

ABl. L, 2024/875, 22.3.2024.

20

ABl. L, 2024/878, 22.3.2024.

21

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

22

ABl. L, 2024/1328, 17.5.2024.

23

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

24

ABl. L, 2024/1682, 13.6.2024.

25

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

26

ABl. L, 2024/2462, 20.9.2024.

27

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

28

ABl. L, 2024/2564, 30.9.2024.

29

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

30

ABl. L, 2024/1696, 20.6.2024.

31

ABl. L, 2024/1718, 20.6.2024.

32

ABl. L, 2024/1892, 11.7.2024.

34

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

35

ABl. L, 2024/1487, 30.5.2024.

36

ABl. L, 2024/324, 22.1.2024.

37

ABl. L, 2024/1734, 24.6.2024.

38

ABl. L, 2024/1749, 25.6.2024.

39

ABl. L, 2024/1768, 27.6.2024.

40

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

42

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

43

ABl. L, 2024/1944, 11.7.2024.

44

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

45

ABl. L, 2024/1399, 22.5.2024.

46

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

47

ABl. L, 2024/782, 31.5.2024.

48

ABl. L, 2024/1395, 31.5.2024.

49

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

50

ABl. L, 2024/1820, 2.7.2024.

51

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

52

ABl. L, 2024/1872, 5.7.2024.

53

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

55

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

58

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

60

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

61

ABl. L, 2024/1688, 17.6.2024.

62

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

63

ABl. L, 2023/2481, 14.11.2023.

64

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

66

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

67

ABl. L, 2023/2431, 30.10.2023.

68

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

69

ABl. L, 2024/2165, 21.8.2024.

70

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

71

ABl. L, 2023/2698, 6.12.2023.

72

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

74

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

75

ABl. L, 2024/1956, 17.7.2024.

76

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

79

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

81

ABl. L, 2023/2468, 9.11.2023.

82

ABl. L, 2023/2579, 21.11.2023.

83

ABl. L, 2023/2822, 20.12.2023.

84

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

85

ABl. L, 2024/2883, 19.11.2024.

86

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

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