Änderungshistorie

Bundesgesetz vom 1. März 1967, betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Elin-Union Aktiengesellschaft für elektrische Industrie

4 Versionen · 1970-01-01 — 1971-01-29
2004-12-31
Aufhebung
1971-01-29
Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite
1970-01-01
Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite
1970-01-01
Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite
1970-01-01
Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kred
Originalfassung Text zu diesem Datum

Änderungen vom 1970-01-01

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# Bundesgesetz vom 1. März 1967, betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Elin-Union Aktiengesellschaft für elektrische Industrie
Durch die Aufhebung dieses Bundesgesetzes werden zum Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes bestehende Haftungen des Bundes, die aufgrund dieses Bundesgesetzes übernommen worden sind, nicht berührt (vgl. § 2, BGBl. I Nr. 75/2004).
Durch die Aufhebung dieses Bundesgesetzes werden zum Zeitpunkt des
Außer-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes bestehende Haftungen des
Bundes, die aufgrund dieses Bundesgesetzes übernommen worden sind,
nicht berührt (vgl. § 2, BGBl. I Nr. 75/2004).
§ 2. Wird die Haftung des Bundes gemäß § 1 Abs. 1 und 2 für Fremdwährungen übernommen, so sind diese zu den im Zeitpunkt der Haftungsübernahme vom Bundesministerium für Finanzen jeweils festgesetzten Kassenwerten auf die genannten Höchstbeträge anzurechnen.
Durch die Aufhebung dieses Bundesgesetzes werden zum Zeitpunkt des