Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

6 Versionen · 1992-08-26 — 2020-08-31 (aufgehoben)
2020-08-31
Aufhebung
1992-08-25
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik — art. 1
2012-08-31
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik — art. 1
2012-07-25
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik — art. 1
2003-08-31
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik — art. 1

Änderungen vom 2003-08-31

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jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. 3, BGBl. II Nr. 204/2016)
§ 1a. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.
jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. 3, BGBl. II Nr. 204/2016)
§ 2. Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfaßt sind, werden in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
§ 3. Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1992, der
1992-08-25
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik — art. 0
1970-01-01
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik — versión orig
Originalfassung Text zu diesem Datum