Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 31. März 1988 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im Bereich der Gemeinde Soboth

2 Versionen · 1988-04-20 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-10
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im B

Änderungen vom 2026-04-10

@@ -11,4 +11,3 @@
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Soboth aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2880 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1988-04-19
Straßenverlauf der B 69 Südsteirische Grenzstraße
Originalfassung Text zu diesem Datum