Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Juni 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 77 Gaberl Straße im Bereich der Gemeinden Graden und Köflach

2 Versionen · 1989-07-19 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-14
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 77 Gaberl Straße im Bereich der G

Änderungen vom 2026-04-14

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Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Graden und Köflach aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. BO 77-16 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1989-07-18
Straßenverlauf der B 77 Gaberl Straße
Originalfassung Text zu diesem Datum