Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 13. August 1990 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde Feistritz im Rosental
2 Versionen
· 1990-08-29 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-16
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 85 Rosental Straße im Bereich der
Änderungen vom 2026-04-16
@@ -11,4 +11,3 @@
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Gemeinde Feistritz im Rosental aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 500 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1990-08-28
Straßenverlauf der B 85 Rosental Straße
Originalfassung
Text zu diesem Datum