Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 91 Loiblpaß Straße im Bereich der Stadtgemeinde Ferlach

2 Versionen · 1991-07-26 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-16
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 91 Loiblpaß Straße im Bereich der

Änderungen vom 2026-04-16

@@ -11,4 +11,3 @@
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Ferlach aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:500 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1991-07-25
Straßenverlauf der B 91 Loiblpaß Straße
Originalfassung Text zu diesem Datum