Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld

2 Versionen · 1993-10-21 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-10
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich

Änderungen vom 2026-04-10

@@ -11,4 +11,3 @@
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-65-20 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1993-10-20
Straßenverlauf der B 65 Gleisdorfer Straße
Originalfassung Text zu diesem Datum